„Jauchzet, frohlocket“: Bachfest 2019 in Rostock

Ministerin Hesse: Musikalischer Hochgenuss, der so schnell nicht wieder geboten wird

Rostock – Die Musik von Johann Sebastian Bach (1685-1750) lässt Rostock im kommenden Jahr klingen. Vom 10. bis 19. Mai 2019 findet in der Hansestadt das 94. Internationale Bachfest der Neuen Bachgesellschaft e. V. statt. Zu den rund 80 Veranstaltungen an 20 Orten werden mehr als 20.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Das Land unterstützt das hochkarätige Musikfest unter dem Titel „Kontrapunkte“ über die Kulturförderung mit rund 100.000 Euro.

„Johann Sebastian Bach wird als Komponist auf der ganzen Welt verehrt“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Ich finde, seine Musik passt besonders gut nach Norddeutschland. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird sein Werk seit Generationen auf hohem Niveau gepflegt, nicht zuletzt durch das Wirken der St.-Johannis-Kantorei und ihrer Leiter. Das Bachfest 2019 verbindet beides: Bachinterpreten von Weltrang kommen nach Rostock. Das verspricht einen musikalischen Hochgenuss, der in dieser Form so schnell nicht wieder in Mecklenburg-Vorpommern geboten wird“, so Hesse.

Die künstlerische Leitung des Bachfestes hat der Kantor der Rostocker St.-Johannis-Kirche, KMD Prof. Dr. h.c. Markus Johannes Langer übernommen. Ein breitgefächertes Rahmenprogramm bestehend aus Andachten, Abendliedersingen, Lesungen, Vorträgen sowie Familienangeboten machen das Fest zu einem der Höhepunkte 2019 für Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber. Die Organisation des Bachfestes hat der Bachverein Rostock e. V. übernommen.

„Das Bachfest in Rostock zieht Liebhaber der Klassischen Musik und vor allem Bachfans in die Konzertsäle unserer Region. Dass wir dieses Fest ausrichten dürfen, ist für uns eine große Ehre. Machbar aber nur durch die Unterstützung der Förderer wie des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Birger Birkholz, Vorstandsvorsitzender des Bachvereins Rostock e. V.

Zum Programm zählen Konzerte mit der Sopranistin Dorothee Mields und dem Bariton Benjamin Appl, den beiden Preisträgern der Bach-Medaille Reinhard Goebel und Peter Kooij, und den Organisten Ton Koopman und Christoph Schoener. Außerdem sind die aus Mitgliedern der Berliner Philharmoniker bestehenden Berliner Barock Solisten zu hören, die „lautten compagney BERLIN” und der Dresdner Kreuzchor.

Neues Glasfasernetz der WEMACOM nimmt Testbetrieb auf

Erster Geschäftskunde der WEMAG geht ans Netz / Privatkunden werden bald an das Breitbandnetz angeschlossen

Stralendorf – In der Gemeinde Stralendorf wurde heute der erste Geschäftskunde der WEMAG testweise an das WEMACOM-Glasfasernetz angeschlossen.

„Mit einigen ausgewählten Kunden wollen wir zunächst unsere Dienstleistung auf Herz und Nieren testen. Damit können wir die Prozesse und Technologien weiter optimieren, um unsere Kunden für die Zukunft bestmöglich mit schnellem Internet zu versorgen“, sagt WEMAG-Vorstand Thomas Murche.

Als erster Geschäftskunde der WEMAG profitiert die 1997 gegründete Elbe-Haus® GmbH im Gewerbegebiet Stralendorf davon. „Der schnelle Internetanschluss ist für uns von großer Bedeutung. Als mittelständisches Unternehmen sind wir darauf angewiesen, schnell mit unseren Partnern an unseren Standorten in Deutschland zu kommunizieren“, sagte Hendrik Rößler, Geschäftsführer der Elbe-Haus® GmbH. Das Unternehmen Elbe-Haus® ist schon seit vielen Jahren Öko-Strom-Kunde der WEMAG. „Für uns war es selbstverständlich, mit unserem regionalen Energieversorger auch einen Vertrag für das schnelle Internet abzuschließen. So beziehen wir Strom und Internet aus einer Hand“, so Rößler.

Mit vor Ort war auch Wolfgang Schmülling, Beigeordneter und Erster Stellvertreter des Landrates Ludwigslust-Parchim: „Durch das Glasfasernetz schaffen wir eine zukunftsfähige Infrastruktur im ländlichen Raum. Besonders für Unternehmen ist schnelles Internet zunehmend ein wichtiges Standortkriterium. Deshalb freue ich mich, dass wir nach nur einem Jahr Bauzeit den Testbetrieb starten können.“

Vor einem Jahr hat die WEMACOM Breitband GmbH vom Landkreis Ludwigslust-Parchim den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau in drei Gebieten erhalten. So werden verschiedene Gemeinden in der Region Zarrentin, Wittenburg und Stralendorf, in der Sternberger Seenlandschaft sowie im Raum Eldenburg, Lübz und Plau am See die Möglichkeit für einen Glasfaseranschluss erhalten. „Die Bauarbeiten haben im Frühjahr 2018 begonnen. Mittlerweile sind rund 400 Kilometer Trasse gebaut worden, sodass die ersten Teilabschnitte des neuen Glasfasernetzes in Betrieb genommen werden können“, berichtet Martin Retzlaff, Geschäftsführer der WEMACOM Breitband GmbH.

Mit dem Breitbandausbau investiert die WEMACOM in die Zukunft des ländlichen Raums. Nicht nur das Gewerbe profitiert davon. „Im Sommer 2019 können auch die ersten Privatkunden der WEMAG in der Gemeinde Stralendorf die Vorteile der neuen Glasfasertechnologie nutzen und mit Lichtgeschwindigkeit im Internet surfen“, kündigt WEMACOM-Geschäftsführer Retzlaff an.

Keine Einwanderung in Lohndumping zulassen

Schwerin – Das Bundeskabinett hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger:

„Es ist gut, dass nun endlich geregelt wird, was wir Sozialdemokraten schon seit Jahren fordern. Qualifizierte und motivierte Arbeitnehmer aus Drittländern müssen die Möglichkeit haben, auf legalem Wege zu uns zu kommen und unseren wirtschaftlichen Erfolg zu unterstützen. Wir müssen aber als Gesetzgeber unbedingt dafür sorgen, dass die Erwartungen der Menschen, die nach Deutschland kommen und die wir dringend brauchen, nicht ausgenutzt werden durch skrupellose Geschäftemacher. Es reicht daher nicht aus, wenn ausländische Arbeitnehmer nach dem derzeitigen Entwurf nur einen Lohn erhalten müssen, der mit dem einheimischer vergleichbar ist.

Gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht nämlich zu befürchten, dass Einwanderung vor allem in den Niedriglohnsektor stattfinden wird. Die meisten hiesigen Betriebe zahlen keine Tariflöhne und das bekommen die Arbeitnehmer seit langem zu spüren. Ihre Löhne liegen bis zu 30 Prozent unter dem was in tarifgebundenen Betrieben gezahlt wird. Darum fordere ich, dass nur Betriebe ausländische Arbeitnehmer einstellen dürfen sollen, die Tariflöhne oder mindestens tarifähnliche Löhne zahlen. Das würde Einwanderung in Lohndumping nahhaltig verhindern. Steigende Löhne sind gerade in Ostdeutschland der einzige Weg, um Altersarmut als zukünftiges Massenphänomen wirksam zu verhindern.“

Tipps und Tricks für IT-Sicherheit in Unternehmen ab sofort online

Schwerin – Wie verschlüssle ich E-Mails sicher? Wie verhindere ich Missbrauch meines WLAN-Netzes? Was ist Social Engineering? Wie kann ich mich davor schützen? Diese und viele andere Fragen zur IT-Sicherheit muss jedes Unternehmen klären, das sich der Herausforderung Digitalisierung stellt. Dazu hat das Steinbeis-Transferzentrum für Projektierung und Evaluierung von Netzwerken an der Hochschule Stralsund, finanziert vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, grundlegende Informationen sowie einen Erstcheck für die unternehmensinterne IT-Sicherheit zusammengestellt. Diese stehen ab sofort kostenlos und online zur Verfügung unter www.it-sicherheit-mv.de

„Wir haben versprochen, die Unternehmen in unserem Bundesland im Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Die neue ,Security-App‘ ist ein Angebot vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Kleinstunternehmen, die sich keine IT-Abteilung leisten können. Sie finden auf dieser Seite grundlegende Informationen und Tipps, wie sie ihre Informationstechnik sicher machen, ohne dafür kostenintensive Profis beauftragen zu müssen“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Solche Profis haben nun diese Anwendung entwickelt und wir stellen sie jedermann zur Verfügung. Natürlich können auch große Unternehmen oder Privatpersonen sie nutzen.“ Die Landesregierung hat die Entwicklung der App mit knapp 25.000 Euro finanziert.

“Für Fragen und Hinweise zur IT-Security-App stehen wir natürlich per E-Mail zur Verfügung. Für weitergehende Hilfe zur IT-Sicherheit oder Digitalisierung vermitteln wir Sie zudem gerne an unsere studentische Unternehmensberatung oder andere kompetente Dienstleister“, sagt Andreas Noack, Professor für IT-Sicherheit und Kommunikationsnetze an der Hochschule Stralsund, unter dessen Ägide die App entwickelt wurde.

Die IT-Security-App wird von folgenden Webbrowsern unterstützt: Google Chrome für PC und Android, Apple Safari (IOS), Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Opera. Nicht vollständig unterstützt wird der Microsoft Internet Explorer (rudimentäre Darstellung, da die Weiterentwicklung des Browsers 2015 eingestellt wurde). Wurde die Seite einmal online aufgerufen, ist sie künftig auch ohne Netz immer wieder abrufbar. Im Google Chrome Browser kann die Anwendung zusätzlich als lokale App installiert werden.

Videoüberwachung auf dem Marienplatz Schwerin startet

Schwerin – Heute beginnt die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz. Die im Rahmen des Pilotprojekts installierten Kameras gehen in den vorläufigen Wirkbetrieb, nachdem das Netzwerk, welches die Daten der installierten Kameras zur Polizeidienststelle übermitteln soll, so ertüchtigt und stabilisiert wurde, dass eine störungsfreie Übertragung gewährleistet werden kann, die auch den Ansprüchen an zufriedenstellende und beweisfeste Bilder entspricht. Die installierte Hardware hat das Land zwischenzeitlich für ca. 135.000 Euro für die Landespolizei erworben. Insgesamt acht Kameras zeichnen den gesamten Marienplatz 24 Stunden durchgängig aus unterschiedlichen Blickwinkeln auf.

Der vorläufige Wirkbetrieb dient einerseits dazu, Erkenntnisse über die Stabilität des Netzwerkes zu gewinnen und zum anderen in der tatsächlichen Nutzung weitere Notwendigkeiten aus dem Dienstbetrieb zu erkennen, um dann gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund wird die Anlage zur Videoüberwachung des Marienplatzes bis Montag, den 7. Januar 2019 in den ersten, vorläufigen Wirkbetrieb gehen. Ziel ist es vom vorläufigen nahtlos in den dauerhaften Wirkbetrieb übergehen zu können. Das Polizeipräsidium Rostock hat die für den vorläufigen Wirkbetrieb notwendige rechtliche Anordnung erlassen.

Die Aufnahmen vom Marienplatz werden drahtlos in das Polizeizentrum Schwerin in der Graf-Yorck-Straße übermittelt und für sieben Tage gespeichert.

Im Polizeihauptrevier können die diensthabenden Polizistinnen und Polizisten das Geschehen auf dem Marienplatz beobachten und ihre polizeiliche Arbeit danach ausrichten. Da die Aufzeichnungen gespeichert werden, können stattgefundene Straftaten im Nachgang besser und schneller aufgeklärt werden.

Mit den Kameras können Übersichts- und Detailaufnahmen gemacht werden. Das ermöglicht die Erkennung von wesentlichen Merkmalen, um eine Person zu identifizieren. Bereiche, die die Privatsphäre von Personen betreffen, werden unkenntlich gemacht. Die Technik ist ausreichend vor Sabotage, Witterung und Ausfallerscheinungen geschützt.

„Mit der Bildüberwachung in Schwerin wird zum ersten Mal ein öffentlicher Platz in Mecklenburg-Vorpommern mit Videokameras ausgestattet“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Es bleibt abzuwarten, welche Erfahrungen dort durch den Einsatz von Technik gemacht werden und ob sich die Maßnahmen gegebenenfalls auch auf Kriminalitätsschwerpunkte in anderen Städten übertragen lassen. Denn der Vorteil ist, dass nun das konkrete Geschehen zentral beobachtet werden kann, um dann die Einsatzkräfte bei Bedarf schnell und gezielt einsetzen zu können.“

Mehr Transparenz und mehr Steuerung im Bereich der Sozialen Arbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof zehn Richtlinien zur Unterstützung der Sozialen Arbeit überarbeitet, die pünktlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. „Wir setzen damit weiter konsequent auf mehr Transparenz und mehr Steuerung“, betonte Ministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

In dem Richtlinienpaket sind zum Beispiel die Förderung der Beratungstätigkeit im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die Beratung für Menschen mit Behinderungen und die Beratung zu allgemeinen Sozialfragen enthalten. Ebenso sind die Richtlinien zur Stärkungen des Ehrenamtes, zur Unterstützung von Menschen in kritischen Lebenslagen, für ambulanten Maßnahmen von Menschen mit Behinderungen und die Richtlinie zur Förderung der Telefonseelsorge angepasst worden.

„Mit der Änderung der Richtlinien werden Aspekte aufgegriffen, die auf Erkenntnissen unseres Ministeriums und auf Feststellungen des Landesrechnungshofes beruhen“, so Ministerin Drese.

Dies gilt besonders für die Richtlinie zur Förderung von Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Zukünftig werden die LIGA-Spitzenverbände nach einem neuen Verfahren unterstützt: 40 Prozent der über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel erhalten die Verbände als Grundausstattung für Ihre Geschäftsfähigkeit und 60 Prozent werden anhand der in ihrem Wirkungskreis beschäftigten Fachkräfte ausgereicht. Klargestellt wird zudem, dass Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich der verbands- oder vereinsinternen Arbeit dienen, nicht förderfähig sind.

Neu im gesamten Richtlinienpaket sind auch Empfehlungen, die auf mehr Transparenz und Publizität der geförderten Träger abstellen. „Wir erwarten ab einer bestimmten Förderhöhe von den Zuwendungsempfängern, sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anzuschließen. Das erachten wir als wichtigen Schritt für den notwendigen Prozess zur Herstellung von mehr Offenheit und Information in der Finanzierung der Sozialen Arbeit“, so Drese. Träger sollen über Herkunft und Verwendung der Mittel berichten sowie die Öffentlichkeit über die satzungsgemäßen Ziele und Strukturen ihrer Organisation informieren.

Zu den kleineren Änderungen in dem Richtlinienpaket gehört auch, dass die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang ermöglichen müssen. „Wenn nicht Träger dieser Beratungsstellen mit guten Beispiel vorrangehen“, so Ministerin Drese, „wer sollte ansonsten ein gutes Zeichen setzten, dass auch in unserem Land die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.“

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales nimmt die Anträge der Sozialen Träger schon seit Wochen entgegen und bereitet die Bewilligungen für das Jahr 2019 vor. Die im Richtlinienpaket enthaltenen Änderungen werden nicht zur Absage von Förderungen führen, versichert Ministerin Drese. „In Einzelfällen kommt es vielleicht zu Nachberatungen mit einzelnen Trägern, aber die im sozialen Bereich geförderte Arbeit kann planmäßig fortgeführt werden“, so Drese.

Radweg-Lückenschluss an der B104

Cölpin – Zwischen Sponholz und Canzow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist entlang der Bundesstraße 104 ein straßenbegleitender Geh- und Radweg geplant. Die Gesamtlänge beträgt ca. 15 Kilometer. Die B 104 führt in diesem Abschnitt durch mehrere Orte, u.a. die Gemeinde Cölpin. Diese erhält vom Infrastrukturministerium 23.600 Euro Fördermittel für ihren Anteil am neu zu bauenden Geh- und Radweg.

Entlang der Ortsdurchfahrt Cölpin besteht bereits beidseitig der Fahrbahn in Abhängigkeit von der vorhandenen Bebauung ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der neu geplante gemeinsame Geh- und Radweg wird daran angeschlossen. Am Bau dieser jeweils ca. 100 Meter langen innerörtlichen Anbindebereiche am Ortsein- und -ausgang muss sich die Gemeinde mit 50 Prozent für die Erschließung des Gehwegs beteiligen. Die restlichen 50 Prozent für die Radweganbindung trägt das Land als Straßenbaulastträger.

Derzeit befindet sich der zweite Bauabschnitt vom Ortsausgang Pragsdorf bis zum Ortseingang Cölpin mit einer Länge von ca. 2,5 Kilometern im Bau. Die Kosten dafür sind mit ca. 675.000 Euro veranschlagt. Davon übernimmt die Gemeinde die Kosten für die Gehwegerschließung in den Anbindebereichen. Die restlichen Kosten trägt das Land.

Der dritte Bauabschnitt zwischen Ortsausgang Cölpin und Ortseingang Alt Käbelich ist für 2020/21 geplant. Bereits vorher, 2019/2021, soll der vierte Bauabschnitt vom Ortsausgang Alt Käbelich bis nach-Canzow umgesetzt werden.

Die Förderung wurde nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauRL M-V) bewilligt.

Die B 104 ist eine wichtige überregionale West-Ost-Fernstraße, die Mecklenburg-Vorpommern mit der Me-tropolregion Stettin verbindet. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens von ca. 3.100 Kraftfahrzeugen pro Tag ist die Einrichtung des straßenbegleitenden Radwegs für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dringend erforderlich.

Fraunhofer-Einrichtung in Rostock erweitert

Rostock – Die Fraunhofer-Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP in Rostock plant eine Erweiterung ihrer Räumlichkeiten. Die Forschungsschwerpunkte der Einrichtung sind ingenieurwissenschaftliche Aufgabenstellungen der Industrie. Dabei handelt es sich unter anderem um Fertigungsverfahren, Automatisierungstechnik und Produktentwicklung beispielsweise für die Geschäftsfelder Schiffe und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau.

„Die Fraunhofer-Einrichtung gibt für Mecklenburg-Vorpommern als Forschungs- und Entwicklungsstandort wichtige Impulse. Als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Wissenschaft werden oftmals gemeinsam mit Unternehmen des Landes innovative Produkte und Verfahren marktreif entwickelt. Jetzt soll die Mitarbeiteranzahl weiter wachsen – deshalb ist der Neubau eines Büro- und Laborgebäudes dringend notwendig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Derzeit arbeiten in Rostock rund 70 wissenschaftliche und technische Mitarbeiter im Anwendungszentrum, dazu kommen etwa 50 wissenschaftliche Hilfskräfte. Die Mitarbeiter sind in einem Büro- und Laborgebäude mit rund 2.000 Quadratmetern Büro- und Laborfläche sowie mehr als 1.000 Quadratmeter Technikumsfläche untergebracht. Jetzt ist der Neubau eines Büro- und Laborgebäudes geplant, das etwa 1.900 Quadratmeter Nutzungsfläche umfasst. Vorgesehen ist, auf einem benachbarten Grundstück die neue Versuchshalle mit einer Höhe von knapp zehn Metern und einer Breite von 15,5 Metern zu errichten. Dort sollen vor allem die Fertigung und Montage von Großstrukturen, besonders die Entwicklung und Erprobung entsprechender automatisierter Anlagen, unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2019 sein.

„Die Fraunhofer-Einrichtung bietet ausgezeichnete Entwicklungschancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern. Hier wird praxisnah mit und für die Wirtschaft geforscht, entwickelt und umgesetzt. Die hohe Nachfrage zeigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Ziel ist es, dass in Rostock langfristig über 100 Mitarbeiter tätig sind. Deshalb wird das neue Gebäude dringend benötigt“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten für den Neubau und die Investition in Laborgerätschaften betragen rund 13,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben bei Vorlage aller Unterlagen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) vermutlich in Höhe von 9,5 Millionen Euro.

Die Fraunhofer-Einrichtung Großstrukturen in der Produktionstechnik ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. München. Unter dem Gesellschafts-Dach arbeiten nach Angaben der Gesellschaft 67 Institute und Forschungseinrichtungen an Standorten in ganz Deutschland.

Zuwendungsbescheide für Kirchengemeinden Altentreptow, Neukalen und Röckwitz

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) überreichte jetzt insgesamt knapp 204.000 Euro: „Das Geld aus dem Strategiefonds hilft bei Instandsetzungen“

Altentreptow – Justizministerin Hoffmeister hat als zuständige Ministerin für Kirchenangelegenheiten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte drei Zuwendungsbescheide überreicht. Die Evangelische Kirchengemeinde St. Petri Altentreptow, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukalen, und die Katholische Pfarrei St. Lukas Neubrandenburg erhalten zusammen über 200.000 Euro. „Das Geld ist gut investiert. Denn aktive Kirchengemeinden kommen der gesamten Gesellschaft zugute. Dazu gehören intakte Kirchengebäude als Zentrum des christlichen Lebens“, sagte Justizministerin Hoffmeister zur Übergabe der drei Zuwendungsbescheide. Das Justizministerium als zuständiges Ministerium für die Kirchenangelegenheiten prüft und bewilligt Förderanträge der Kirchengemeinden.

In Altentreptow werden 80.000 Euro dabei helfen, den Turm der gotischen Backsteinkirche instand zu setzen. Saniert werden müssen das Mauerwerk, die innere Holzkonstruktion im Turmschaft und der Haube.

Die katholische Kirche St. Johannes Röckwitz braucht eine neue Heizungs- und Sanitäranlage. Dafür bekommt die zuständige Pfarrei St. Lukas Neubrandenburg aus dem Strategiefonds 73.800 Euro.

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukalen erhält aus dem Strategiefonds 50.000 Euro. Die Kirche setzt das Geld ein, um das Glockengeläut zu erneuern. Dabei bleibt die alte große Eisenhartgussglocke als die größte der Glocken erhalten. Der vorhandene Glockenstuhl wird saniert.

Erweiterung des Seehafens Wismar abgeschlossen

Wismar – Infrastrukturminister Christian Pegel, der Bürgermeister von Wismar, Thomas Beyer und der Geschäftsführer des Seehafens Wismar, Michael Kremp, geben morgen (21.12.2018) den zweiten Bauabschnitt der Hafenerweiterung des Seehafens Wismar frei.

Im Rahmen der Erweiterung wurden eine Kaianlage mit einer Länge von 332 Metern Länge, eine Fläche von ca. 41.500 Quadratmetern mit Gleisanschluss und eine Verbindungsstraße von der vorhandenen Hafenstraße zum neuen Terminal gebaut.

Mit der Erweiterung stehen zusätzliche 110 Hektar für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Logistikunternehmen sowie für Industrieansiedlungen zur Verfügung. Die neue Kaikante wurde auf 11,5 Meter Wassertiefe ausgelegt. Sie ermöglicht Schiffen mit einer Länge von bis zu 294 Metern an den beiden zusätzlich geschaffenen Liegeplätzen festzumachen.

Die Erweiterung der Umschlag- und Lagerflächen erhöhen die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Seehafens. Ferner soll der Seehafen von Wismar strategisch für den Umschlag von Gütern zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Palmölnüsse und Holzhackschnitzel ausgebaut werden.

Die Plan- und Baumaßnahmen beider Bauabschnitte der Hafenerweiterung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 44 Millionen Euro wurden mit mehr als 30 Millionen Euro aus Bundes-und Landesmitteln gefördert. Die Realisierung erfolgte von 2015 bis Dezember 2018.

Der Seehafen in Wismar hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund seiner günstigen geografischen Lage zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort im Land entwickelt. Er ist eine bedeutende Verbindung für die Ostseeverkehre zwischen Skandinavien und Mitteleuropa, aber auch für Ost-West-Verkehre aus Richtung Russland und dem Baltikum. Zudem hat sich der Seehafen als Logistikalternative zwischen den beiden größten deutschen Ostseehäfen Rostock und Lübeck etabliert. Mit einem Jahresumschlag von etwas mehr als drei Millionen Tonnen ist er der zweitgrößte Umschlaghafen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Seehafen Rostock (26,9 Millionen Tonnen im Jahr 2017).

WEMACOM schaltet in Plau weitere Glasfaseranschlüsse zu

Regionale Schule „Am Klüschenberg“ und Amtsgebäude sind angeschlossen

Plau – Die WEMACOM Telekommunikation GmbH hat die Regionale Schule „Am Klüschenberg“ und das Amtsgebäude in der Dammstraße 33 an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen. „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beide Einrichtungen die Vorzüge eines modernen Glasfaseranschlusses nutzen können“, sagte Ronald Kurtz, WEMACOM-Projektverantwortlicher für den Glasfaserausbau in Plau am See, nach Fertigstellung der Anschlüsse.

Damit die Glasfaser-Ausbaugebiete in Plau Nord und Quetzin pünktlich zum 31. März 2019 sowie im Zentrum von Plau zum 31. Mai 2019 fertiggestellt werden können, ist ein zusätzliches Tiefbauunternehmen mit dem Bau der Hausanschlüsse beauftragt worden. Ein Drittel der Tiefbauarbeiten sei bis heute bereits realisiert worden. „Bis zu den Terminen wollen wir auch alle Kunden online geschaltet haben“, erklärte Ronald Kurtz. Er freut sich darüber, dass seit Beginn der Bauarbeiten die Zahl der Neuverträge ständig steigt. Außerdem würden Häuslebauer schon bei der Erschließung ihres Grundstückes an einen Glasfaseranschluss denken und sich rechtzeitig bei der WEMACOM Telekommunikation GmbH melden.

Die Glasfasertechnologie gilt als Investition in die Zukunft, denn die hochmodernen Leitungen ermöglichen die Übertragung großer Datenmengen. Sie bieten im Vergleich zu alten Kupferleitungen erhebliche Vorteile, wie beispielsweise ultraschnelle Datenübertragungsraten und eine geringe Störanfälligkeit.

Boltenhagen rüstet Straßenbeleuchtung auf LED um

Boltenhagen – Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 163.968,30 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Tarnewitz und Redewisch. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Die vorhandenen 400 Leuchten werden durch hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt. Im Ortsteil Tarnewitz betrifft dies 256 Leuchten unter anderem in der Tarnewitzer Straße, in der Ostseeallee und in der Mecklenburger Promenade erneuert. Im Ortsteil Redewisch sollen 144 Leuchten in der Redewischer Straße, in Redewisch-Ausbau, im Steiluferring sowie An den Wiesen getauscht werden.

Diese Maßnahme trägt zu einer jährlichen Einsparung von rund 106.000 Kilowattstunden Strom und ca. 62 Tonnen Kohlendioxid bei.

Arbeitsmarkt Mecklenburg-Vorpommern – Bilanz 2018 und Ausblick 2019

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, haben den Arbeitsmarkt 2018 sowie einen Ausblick auf die Arbeitsmarktpolitik 2019 vorgestellt.

„Die Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote erreichten in den einzelnen Monaten regelmäßig die niedrigsten Werte seit der Wiedervereinigung. Ursache dieser positiven Entwicklungen sind die Zunahme saisonübergreifender Beschäftigung sowie die wachsende Nachfrage. Das ist eine ordentliche Entwicklung. Allerdings stehen die Arbeitgeber vor zunehmenden Herausforderungen in der Gewinnung von Fachkräften. Auch im kommenden Jahr wird sich der Arbeitsmarkt weiter positiv entwickeln. Vor allem in den Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, in der Metall- und Elektroindustrie sowie im Bereich der Dienstleistungen werden weitere Arbeitsplätze entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) in Schwerin. „Wir brauchen mehr saisonverlängernde und saisonunabhängige Beschäftigungsangebote im ganzen Land. Die Ansiedlung von mehr Industrie sorgt auch für mehr dauerhafte Beschäftigung. Hauptaufgaben sind im kommenden Jahr der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Integration von Flüchtlingen.“

Haupt-Koopmann betonte: „Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zurück. So ist nicht nur die Zahl der Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt auf 65.300 – ein deutlicher Rückgang um 5.700 oder 8,0 Prozent – gesunken. Auch das weiterhin hohe Niveau der Arbeitskräftenachfrage muss an dieser Stelle erwähnt werden. So wurden den gemeinsamen Arbeitsgeberserviceteams aus Arbeitsagenturen und Jobcentern seit Jahresanfang 2018 (Januar bis November) 46.900 sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet.“ Natürlich spielten bei der anhaltend guten Entwicklung auch demografische Effekte eine Rolle. „Doch die positiven Daten vom Arbeitsmarkt wären ohne die stabile wirtschaftliche Lage und den stetigen Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht möglich gewesen.“ So stieg ihre Zahl – im Vergleich der September-Daten – um 6.200 oder 1,1 Prozent.

„Auch für 2019 stimmen mich die Vorzeichen – bei allen Unabwägbarkeiten – verhalten optimistisch. Allerdings“, so Haupt-Koopmann weiter, „stehen wir vor erheblichen Herausforderungen, die über das kommende Jahr hinausreichen. Ich nenne nur exemplarisch die Themenfelder ‚Fachkräftesicherung‘, ‚Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit‘, ‚Digitalisierung und ‚Qualifizierung‘. Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere im Bereich der Qualifizierung investieren. Denn sie ist nicht nur der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit, sie ist auch der Dreh- und Angelpunkt bei der Digitalisierung. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes für die Jobcenter im Zentrum ihrer Arbeit stehen.“

Arbeitsmarkt 2018: Arbeitslosigkeit sinkt deutlich

In M-V war im Jahresverlauf 2018 bisher ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 8,2 Prozent zu verzeichnen. Im Jahresdurchschnitt 2018 wird die Arbeitslosigkeit einen Wert von rund 65.000 Personen erreichen. „Das sind etwa 6.000 weniger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote wird im Jahreswert etwa 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahr liegen und einen Wert von etwa 8,0 Prozent erreichen“, sagte Glawe. Der niedrigste Monatswert wurde mit 7,1 Prozent im Oktober erreicht. Die positive Entwicklung aller Landkreise und kreisfreien Städte wird bei der Arbeitslosenquote besonders deutlich. Im November 2018 lagen alle Landkreise und beide kreisfreien Städte unter der Marke von 9,0 Prozent. Vorpommern entwickelte sich genauso günstig wie Mecklenburg.

Arbeitsmarkt 2019: Weiterer Rückgang bei Arbeitslosigkeit erwartet – Weiteres Wachstum bei Erwerbstätigkeit

Wirtschaft und Arbeitsmarkt hängen untrennbar miteinander zusammen. „Bei den Arbeitslosen erwarten wir einen Rückgang um etwa 6,0 Prozent auf rund 61.400 Personen. Auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit gehen wir von einem weiteren Rückgang aus. Nach einem Anstieg der Erwerbstätigkeit in den Vorjahren ist für 2019 ebenfalls ein Beschäftigungsaufbau um 1,0 bis 1,5 Prozent auf rund 580.000 Beschäftigte zu erwarten“, sagte Glawe weiter. „Der Trend für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hält seit Jahren an. Das ist ein deutliches Zeichen für Wachstum. Es handelt sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau. Wir haben die richtigen arbeitsmarkpolitischen Weichen gestellt für mehr Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt und daran werden wir weiter arbeiten“, betonte Glawe weiter.

Rückgang der Langzeitarbeitslosen – Weiterer Schwerpunkt ist die Integration

Die Zahl langzeitarbeitsloser Personen sank in diesem Jahr bisher um etwas mehr als acht Prozent (8,1 Prozent – Stand Ende November). Im Jahresdurchschnitt werden etwa 21.700 langzeitarbeitslose Personen zu verzeichnen sein. Das sind rund 1.100 weniger als im Vorjahr. „Auch im kommenden Jahr wird ein weiterer Rückgang zu erwarten sein. Das ist eine positive Entwicklung. Aber: Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zu viel. Ein Job, ein geregelter Tagesablauf und ein eigenes Einkommen sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Ein Arbeitsplatz ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. In den vergangenen fünf Jahren wurde die Langzeitarbeitslosigkeit um mehr als ein Drittel reduziert. Das entspricht einem Rückgang von 35,5 Prozent – 11.800 Langzeitarbeitslose weniger.

Integrationsprojekte aktiv nutzen

Wirtschaftsminister Glawe warb dafür, auch die Integrationsprojekte weiter aktiv zu nutzen. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium und die Regionalbeiräte Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte, Region Rostock und Westmecklenburg unterstützen Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose bei der Integration in den Arbeitsmarkt. „Durch die Förderung von Integrationsprojekten soll langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungshemmnissen der Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration durch Erwerbsarbeit. Die oft kleinteilige Projektarbeit vor Ort braucht einen langen Atem und viel Ausdauer“, sagte Glawe weiter. Seit 2015 wurden insgesamt 121 Integrationsprojekte vor allem gemeinsam mit den Jobcentern unterstützt.

Rund 8.700 Personen haben seit 2015 von diesen Maßnahmen profitiert. „2.300 Menschen sind in die Erwerbstätigkeit oder in Ausbildung vermittelt worden. Das sind gute Ergebnisse – aber kein Grund zum Ausruhen“, betonte Glawe weiter.

Zweites Bürgerarbeitsprogramm im Sommer angelaufen

Seit dem 1. Juli 2018 ist das zweite Bürgerarbeitsprogramm, das „Programm zur Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ gestartet. Bis Mitte November konnten bereits 81 Personen eine Maßnahme nach dem neuen Programm zur Förderung von langzeitarbeitslosen Personen beginnen. „Das ist – auch angesichts der Zurückhaltung bei Einstellungen insgesamt in der Sommerpause – ein guter Start“, so Glawe weiter.

Verbesserungen durch Teilhabechancengesetz

Zum 1. Januar führt die Bundesregierung das Teilhabechancengesetz (14.12. im Bundesrat beschlossen, zuvor im Bundestag Anfang Dezember) ein. „Die Bundesregierung macht mit dem Gesetz einen wichtigen Schritt in die Richtung für mehr soziale Teilhabe. Bei den Regelungen des Teilhabechancengesetzes ist es besonders wichtig, dass jeder Arbeitgeber – ob gewerblich, kommunal oder gemeinnützig – die Möglichkeit haben wird, eine Förderung zur Einstellung zu bekommen. Damit sollen die bisherigen in der Praxis immer wieder schwierigen Einzelfallbegründungen zu Vermittlungshemmnissen entfallen. Somit werden auch Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen, da jedes Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen kann“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe.

Integration von Geflüchteten

Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen ist eine große Herausforderung am Arbeitsmarkt in diesem Jahr die Integration von Geflüchteten. „Es konnten bislang deutlich mehr Geflüchtete als im Vorjahr integriert werden. In den kommenden Jahren werden wir in Mecklenburg-Vorpommern mit deutlichen Rückgängen beim Erwerbspersonenpotential zu rechnen haben. Deshalb müssen wir heute alle Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung nutzen“, betonte Glawe. So waren im Mai 2018 – aktuellste Daten – 82 Prozent mehr Geflüchtete sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Vorjahr. Konkret waren insgesamt 1.801 Personen beschäftigt – 811 mehr als im Vorjahresmonat (990). „Für die Integration der Geflüchteten haben wir verschiedene Landesförderungen auf den Weg gebracht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben eine Vereinbarung zur Beschleunigung und Verbesserung der beruflichen Integration von Migranten geschlossen. 22 Joblotsen in den Jobcentern helfen bei der Jobsuche. Aufgabe der Joblotsen ist die individuelle Unterstützung der Geflüchteten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, aber auch nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz bzw. einer Einstiegsqualifizierung. Die Joblotsen werden vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium für die Dauer von zwei Jahren mit rund 2,7 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt.

Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten

Gewinnung von Fachkräften im Bereich Medizin und Pflege

Einen besonderen Stellenwert für die Gewinnung von Fachkräften im Bereich Medizin und Pflege für das Land Mecklenburg Vorpommern hat das Projekt „Health and Care Office“ (HCO). Das HCO hilft zugewanderten Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und weiteren Gesundheitsberuflern dabei, die notwendigen Voraussetzungen für ihre berufliche Anerkennung zu erfüllen. Mit dem HCO gibt es damit eine zentrale Anlaufstelle in Mecklenburg-Vorpommern für Personen aus Gesundheitsberufen mit Migrationshintergrund und für Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Koordinierte Unterstützung vor Ort

Darüber hinaus wurden „Koordinatoren zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten“ im Rahmen einer Projektgruppe des Wirtschaftsministeriums eingesetzt. Ein Landeskoordinator und vier Regionalkoordinatoren kümmern sich um die berufliche Integration von Migranten an den Standorten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund. Die Koordinierung bezieht Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter ein und fördert die Transparenz der regionalen Angebote beruflicher Integration.

Integrationsfachdienste Migration (IFDM)

Durch das Wirtschaftsministerium werden darüber hinaus drei Integrationsfachdienste Migration (IFDM) gefördert. Diese beraten, begleiten und unterstützen flächendeckend an rund dreißig Standorten im Land erwachsene Migranten individuell zu Fragen beruflicher Integration. Dies reicht von einer individuellen Kompetenzfeststellung, über Beratung bezüglich der nächsten Integrationsschritte (Sprachförderung, Maßnahmen bei Trägern, Integrationsprojekte, Praktika) bis hin zur Einarbeitungsbegleitung. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium unterstützt die IFDM aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018.

Backhaus mahnt: „Zu Weihnachten nicht unüberlegt Tiere verschenken“

Schwerin – Gerade jetzt in der Weihnachtszeit wünschen sich viele Menschen und vor allem Kinder ein Haustier. „Doch Tiere sollten niemals ein spontanes Geschenk sein und schon gar nicht über das Internet erworben werden. Seien Sie sich der Verantwortung bewusst, wenn Sie ein Tier zu sich nehmen!“, betont Tierschutzminister Dr. Till Backhaus und verleiht damit auch der Empfehlung seines Tierschutzbeirats Nachdruck.

Auf Handelsplattformen im Internet werden viele Tiere angeboten. Mit niedlichen Bildern und günstigen Preisen werden Menschen vor allem zum Kauf von angeblichen Rassekatzen und Rassehunden animiert. Doch damit verbunden ist oftmals unendliches Tierleid. Die Tiere stammen vielfach aus Stätten, in denen weibliche Katzen und Hunde nur um Welpen zu „produzieren“, unter sehr schlechten Bedingungen gehalten werden. Die meisten Welpen aus solchen Zuchten leiden an Krankheiten, die zum Teil auch tödlich enden, immer aber mit hohen Tierarztkosten verbunden sind. Seriöse Anzeigen sind in der Flut von Angeboten äußerst selten oder schwer zu identifizieren.

Auch die angebotenen wilden und exotischen Tiere gehören nur in fachkundige Hände und sind insbesondere für Kinder nicht als Haustiere geeignet. Für die Haltung von vielen exotischen Tieren gibt es besondere Bestimmungen, es sind Genehmigungen und besondere Kosten für die speziellen Nahrungsbedürfnisse und die tierärztliche Versorgung aufzuwenden. Auch diese Tiere stammen meistens aus fragwürdigen Umständen, wurden zum Teil illegal gefangen oder zur Vermehrung eingesetzt.

„Gleichwohl Haustiere gerade für Kinder einen unschätzbaren Wert haben, wenn sie mit ihnen aufwachsen, eine tiefe Bindung eingehen und Verantwortung übernehmen können, sollte die Entscheidung für ein Tier gut überlegt sein. Schließlich sind mit der Tierhaltung die verschiedensten Pflichten und Kosten verbunden. Neben Futterkosten sind auch Steuern und Versicherungsbeiträge zu beachten und Tierarztkosten z. B. für jährliche Impfungen und die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration zu berücksichtigen“, sagte Dr. Backhaus.

Tiere haben eigene Bedürfnisse. Neben der Ernährung, der Pflege und Versorgung, brauchen sie Aufmerksamkeit. „Dessen sollte man sich bewusst sein. Denken Sie deshalb schon beim Erwerb eines Tieres daran, wer es im Urlaub oder im Krankheitsfall für sie versorgen kann und lassen sie sich von fachkundigem Personal in Zuchtvereinen, Tierschutzvereinen, Tierheimen oder Tierhandlungen beraten“, so der Minister.

Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

Urteil vom 20. Dezember 2018 – I ZR 104/17 – Museumsfotos

Karlsruhe – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das im Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, als Schadensersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.

Die Klägerin betreibt das Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim. Sie hat im Jahr 1992 durch einen Mitarbeiter dort ausgestellte Kunstwerke fotografieren lassen und diese Fotografien in einer Publikation veröffentlicht.

Der Beklagte ist ehrenamtlich für die deutschsprachige Ausgabe des Internet Lexikons Wikipedia mit dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons tätig. Der Beklagte hat Fotografien in die Mediendatenbank Wikimedia Commons hochgeladen und zum öffentlichen Abruf bereitgestellt, auf denen Werke – Gemälde und andere Objekte – aus der im Eigentum der Klägerin stehenden Sammlung zu sehen sind. Diese Werke sind sämtlich gemeinfrei, also wegen Ablaufs der Schutzfrist (§ 64 UrhG) urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Bei den Fotografien handelte es sich teilweise um Aufnahmen aus der Publikation der Klägerin, die der Beklagte zuvor eingescannt hatte. Die übrigen Fotos hatte der Beklagte bei einem Museumsbesuch im Jahr 2007 selbst angefertigt und Wikimedia Commons unter Verzicht auf sein Urheberrecht zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung und Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Sie stützt ihren Unterlassungsanspruch hinsichtlich der vom Beklagten eingescannten Fotografien auf Urheber- und Leistungsschutzrechte. Hinsichtlich der vom Beklagten selbst erstellten Fotografien beruft sie sich auf eine Verletzung des mit dem Beklagten geschlossenen Besichtigungsvertrags, der ein Fotografierverbot enthalte, sowie auf eine Verletzung ihres Eigentums an den ausgestellten Objekten.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist – soweit für die Revision von Bedeutung – ohne Erfolg geblieben.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen.

Das Hochladen der eingescannten Bilder aus der Publikation der Klägerin verletzt das der Klägerin vom Fotografen übertragene Recht, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG). Die Fotografie eines Gemäldes genießt Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG. Bei ihrer Anfertigung hat der Fotograf Entscheidungen über eine Reihe von gestalterischen Umständen zu treffen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zählen. Deshalb erreichen solche Fotografien regelmäßig – so auch im Streitfall – das für den Schutz nach § 72 Abs. 1 UrhG erforderliche Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung.

Mit der Anfertigung eigener Fotografien anlässlich eines Museumsbesuchs hat der Beklagte gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen. Die entsprechende Vorschrift in der Benutzungsordnung und aushängende Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die wirksam in den privatrechtlichen Besichtigungsvertrag einbezogen worden sind und der Inhaltskontrolle standhalten. Die Klägerin kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung des Beklagten gemäß § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Beklagte es unterlässt, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Verhalten stellt ein äquivalent und adäquat kausales Schadensgeschehen dar, das einen hinreichenden inneren Zusammenhang mit der Vertragsverletzung aufweist.