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Monat: Juli 2020

Öffentliche Belobigung für Retter

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier sprach heute für Ayoavi Mawuli Segbedji aus Rostock eine Öffentliche Belobigung aus.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass es Menschen gibt, die helfen und nicht wegschauen. Mit dieser Auszeichnung soll auch der Mut gewürdigt werden, der im Einsatz für das Leben eines Mitmenschen bewiesen wurde,“ so Innenminister Lorenz Caffier.

Am frühen Morgen des 29.12.2019 rettete Herr Segbedji einem 61-jährigen Mann auf einem Lkw-Parkplatz im Rostocker Überseehafen das Leben. Der 44-Jährige ist auf diesem Parkplatz als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma tätig. In jener Nacht hörte er Schreie und sah eine brennende Fahrerkabine. Der LKW-Fahrer sprang, am Körper bereits brennend, aus der Kabine heraus.

Geistesgegenwärtig und ohne zu zögern, leistete Herr Segbedji erste Hilfe, zog den Verletzten aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich und löschte dessen Kleidung. Der Fahrer erlitt schwerste Verbrennungen und musste in eine Spezialklinik gebracht werden. Herr Segbedji selbst blieb nicht unverletzt. Er trug an beiden Händen Brandverletzungen davon.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit seinem beherzten Einsatz konnte Herr Segbedji den Mann vor weiteren schweren Verletzungen schützen. Er hat sich dabei selbst in Gefahr begeben und dazu gehört viel Mut. Das verdient unseren größten Respekt und Herr Segbedji kann mit Recht stolz auf sich sein.“

Förderbescheid für Familienferienstätte

Dambeck – „Familienferienstätten sind wichtige Einrichtungen im Bereich der Jugend- und Familienerholung vor allem für Familien mit geringerem Einkommen. Leider sind sie ebenfalls hart von den Corona-Einschränkungen getroffen worden, da die Angebote lange von Kindern und Familien nicht wahrgenommen werden konnten. Deshalb freue ich mich, dass ich heute für eine tolle familienfreundliche Anlage Unterstützungsmittel aus dem MV-Schutzfonds in Höhe von 60.000 Euro übergeben darf“, sagte die Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem Besuch des Familienferienparks Dambeck (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Rahmen ihrer diesjährigen Corona-Info-Tour.

Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der Abmilderung von Schäden bei sozialen Einrichtungen und Angeboten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, informierte Drese. Mit den Landesmitteln sollen Einrichtungen in ihrer Existenz gesichert werden, um auch künftig das Angebot und die Träger- und Einrichtungsvielfalt zu erhalten. Für Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie stehen insgesamt 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Der Familienferienpark Dambeck im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer Ausstattung von 100 Betten gehört zur AWO SANO gemeinnützige GmbH. Der sieben Hektar große Gutshauspark liegt mitten im Müritz-Nationalpark und bietet den Familien viele naturnahe Angebote und eine engagierte Kinderbetreuung.

Drese: „Es ist wichtig, dass wir mit den Corona-Hilfen zeitnah den Fortbestand der Einrichtungen sichern können. Unsere landesweit 13 Familienferienstätten sind Anlaufpunkte für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Sie bieten nicht nur preisgünstigen Urlaub, sondern auch Beratungs- und Bildungsangebote. Zudem sind sie auf Gäste mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ausgerichtet. Auf diese Angebote können wir im Land stolz sein und wollen auch zukünftig darauf nicht verzichten.“

Filmförderanträge ab sofort stellen

Schwerin – Die Landesregierung setzt die beschlossene Filmförderung um: „Gerade in schwierigen Zeiten wollen wir spürbare Impulse für die wichtige Zukunftsbranche Film und das damit verbundene kreative Schaffen von Filmemacherinnen und Filmemachern unterstützen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue heute in Schwerin. „Wir stellen ab sofort 450.000 Euro für Förderanträge zur Film- und Medienförderung zur Verfügung.“

Geue: „Im Herbst werden wir die landeseigene MV Filmförderung GmbH gründen. Diese GmbH wird dann die Film- und Medienförderung aus einer Hand organisieren und als zentrale Ansprechstelle für die Standortentwicklung zuständig sein. Unser Ziel ist, Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Filmproduktionen weiterzuentwickeln und unverwechselbar zu positionieren. Wir bieten hier mit unserer Ostseeküste, der Seenlandschaft, der unglaublich schönen Natur, den Hansestädten mit der wunderbaren Backsteingotik die besten Voraussetzungen dafür. Deshalb ist es wichtig, zu zeigen: Es lohnt sich, in Mecklenburg-Vorpommern zu drehen, zu investieren.“

Ab sofort können bei der Staatskanzlei Förderanträge zur Film- und Medienförderung des Landes unter der Internetadresse: www.regierung-mv.de/film abgerufen werden. Unterstützt werden die Entwicklung, die Produktion sowie der Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation von Film- und Medienprojekten. Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury, bestehend aus sechs erfahrenen Expertinnen und Experten. Einreichschluss für die Anträge ist der 31. Juli 2020.

Filmförderung werde als wichtige Branche weiterentwickelt, betonte der Staatssekretär. „Darum werden wir mit der Gründung der Filmfördergesellschaft weitere Mittel zur Förderung der Branche zur Verfügung stellen.“

Öffnungen für Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese plant in Abstimmung mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ weitreichende Öffnungen der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium erarbeitet. Sie soll am 13. Juli in Kraft treten.

Änderungen und deutliche Lockerungen gelten auch für die 24 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesgruppen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, betont Drese. „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ihre Familien, dass die Einrichtungen ab dem 13. Juli für mehrere Stunden am Tag öffnen“, so Drese. Auch in den Tagespflegen sowie Werk- und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung kehre damit ein Stück Normalität zurück.

Die neue Corona-Verordnung im Bereich Pflege und Soziales sieht vor, dass der Besuch und das Betreten von Einrichtungen, Angeboten und Diensten in der Pflege und Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderung) grundsätzlich auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt ist.

In den Altenpflegeeinrichtungen hat die Einrichtungsleitung Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag, über die Woche angemessen verteilt auf die Vormittags-, Nachmittags- und Abendstunden, einzurichten. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Drese: „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen.“

Voraussetzung ist, dass in der Einrichtung kein aktives Corona-Virus SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Darüber hinaus muss jede Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellen beziehungsweise anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal wird täglich eine Symptomkontrolle durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Bei Coronaverdacht erfolgt unverzüglich eine Testung durch direkten Erregernachweis (PCR).

Drese: „Mit unserer neuen Landesverordnung hält ein Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen Einzug. Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen.“

Baubeginn für Solarpark

WEMAG realisiert in der Nähe von Linstow ihr bislang größtes Photovoltaikprojekt

Linstow/Schwerin – Im Auftrag der WEMAG ist im Süden des Landkreises Rostock mit dem Bau eines großen Solarparks begonnen worden. Auf dem Gelände eines ehemaligen Kiestagebaus im Bereich Linstow entsteht auf einer Gesamtfläche von etwa 75 Hektar eine Photovoltaikanlage mit rund 190.000 Modulen. Sie werden eine Leistung von etwa 75 Megawatt-Peak erzeugen. Die jährlich produzierte Strommenge liegt bei rund 70.000 Megawattstunden.

„Es ist unser bislang größtes Photovoltaikprojekt, das sich vor allem durch hochwertige Komponenten sowie durch eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept auszeichnet“, sagte Thomas Murche, Technischer Vorstand der WEMAG. Mit dem neuen Solarpark will das Energieunternehmen seinen Bestand an eigenen Öko-Kraftwerken weiter ausbauen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt aus einer Kooperation zwischen der Evangelischen württembergischen Landeskirche und der WEMAG sowie weiteren erfahrenen Partnern. Die Inbetriebnahme des Solarparks ist für Ende 2020 geplant.

Kampf gegen Corona

Jochen Schulte: Maskenpflicht hat wesentlich zu niedrigen Infektionszahlen beigetragen und die derzeitigen Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass es auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Investitionen in touristische Infrastruktur

Prerow – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich am Freitag im Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) über die fertiggestellten Fördervorhaben „Modernisierungen im Kurpark“ sowie „Fußgängerbrücken über den Prerow-Strom“ informiert. Zudem übergab er der Gemeinde Prerow einen Zuwendungsbescheid für die Erweiterung des touristischen Informationszentrums.

„Das Ostseebad Prerow ist ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel für Urlauber und Anwohner. Mit den Verschönerungen im Kurpark und den neuen Brücken wird die touristische Infrastruktur nachhaltig gestärkt. Mit den jetzt geplanten Umbaumaßnahmen am Gäste-Informationszentrum wird weiter investiert, um Gäste noch besser betreuen zu können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Gemeinde Prerow plant die Erweiterung des touristischen Informationszentrums als Anlaufstelle für die Gäste des Ortes. Die Tourismusinformation und der Sitz des Kur- und Tourismusbetriebes befinden sich in einem 1931 errichteten, denkmalgeschützten Fachwerkgebäude mit Rohrdach. Es liegt am nördlichen Ortsrand, vor dem Hauptdeich und vor dem Altarm des Prerow-Stromes. Jetzt soll das Bestandsgebäude umgebaut und erweitert werden. Dabei erfolgen zunächst ein Anbau an das bestehende Gebäude sowie ein anschließender Umbau. Damit kann während des Umbaus eine laufende Urlauberbetreuung aufrechterhalten bleiben.

Im Ergebnis sollen neben Büroflächen, Lager und einer Werkstatt für die Kurverwaltung insbesondere ein großzügiger Informationsbereich sowie sanitäre Anlagen mit Behinderten-WC den Gästen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Maßnahme betragen knapp 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 938.000 Euro.

„Die Touristinformationszentren nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie informieren über die vielfältigen Angebote in den Regionen, geben Tipps für Ausflüge und tragen so erheblich dazu bei, dass die Gäste sich wohlfühlen und im besten Fall wiederkommen. Mit den geplanten Maßnahmen in Prerow wird dieser Service künftig noch besser gelingen“, sagte Glawe.

Bereits fertiggestellt sind die Maßnahmen „Modernisierungen im Kurpark“ und „Fußgängerbrücken über den Prerow-Strom“ Bei den beiden Brücken über den Prerow-Strom handelt es sich um wichtige Verkehrsadern innerhalb des touristischen Wegenetzes des Ortes. Diese mussten abgerissen und komplett neu gebaut werden, da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Mit den Neubauten sind die Brücken verbreitert und verlängert worden. Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt knapp 1,4 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro. „Der Bau der beiden Brücken über den Prerow-Strom war eine zwingende Notwendigkeit, die keinen Aufschub duldete. Die von Bohrwürmern zerfressenen Brücken gefährdeten die Verkehrssicherheit der Brücken. Jetzt ist wieder eine gefahrlose Querung für Fußgänger und Radfahrer möglich“, sagte Glawe.

Im Prerower Kurpark sind die Modernisierungsmaßnahmen ebenfalls abgeschlossen. Kernstück des Kurparks ist die bestehende Freilichtbühne. Das 1954 errichtete Bühnengebäude ist als reetgedeckte Konzertmuschel gestaltet und wurde seither für kulturelle Angebote im Ostseebad genutzt. Jetzt ist die Bühne modernisiert und zugleich überdacht worden. Zudem ist ein Funktionsgebäude mit Toiletteneinrichtung neu entstanden. Für die Modernisierung des Kurparks sind etwa zwei Millionen Euro eingeplant, die das Wirtschaftsministerium in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt.

„Mit der Umgestaltung des Kurparks, der Überdachung der Freilichtbühne und dem neuen Funktionsgebäude wurde für Touristen und Einheimische ein touristischer Anziehungspunkt geschaffen, der zum Verweilen einlädt. In Zukunft haben insbesondere Künstler dank der Überdachung mehr Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Veranstaltungen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Im Ostseebad Prerow gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2019 rund 89.500 touristische Ankünfte (+ 23,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und über 618.000 Übernachtungen (+ 43,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste lag bei 6,9 Tagen. In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im Jahr 2019 knapp 8,4 Millionen Ankünfte (+ 6,2 Prozent) und 34,1 Millionen Übernachtungen (+ 10,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 4,1 Tagen.

Von Januar bis März 2020 gab es aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen einen Rückgang der Tourismuszahlen zu verzeichnen – in Prerow waren es knapp 6.300 Ankünfte (-17,1 Prozent) und knapp 47.800 Übernachtungen (- 6 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden im gleichen Zeitraum rund 901.200 Ankünfte (- 18,8 Prozent) und rund 3,3 Millionen Übernachtungen (-14,3 Prozent) gezählt.

Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.