Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Investitionen in touristische Infrastruktur

Prerow – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich am Freitag im Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) über die fertiggestellten Fördervorhaben „Modernisierungen im Kurpark“ sowie „Fußgängerbrücken über den Prerow-Strom“ informiert. Zudem übergab er der Gemeinde Prerow einen Zuwendungsbescheid für die Erweiterung des touristischen Informationszentrums.

„Das Ostseebad Prerow ist ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel für Urlauber und Anwohner. Mit den Verschönerungen im Kurpark und den neuen Brücken wird die touristische Infrastruktur nachhaltig gestärkt. Mit den jetzt geplanten Umbaumaßnahmen am Gäste-Informationszentrum wird weiter investiert, um Gäste noch besser betreuen zu können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Gemeinde Prerow plant die Erweiterung des touristischen Informationszentrums als Anlaufstelle für die Gäste des Ortes. Die Tourismusinformation und der Sitz des Kur- und Tourismusbetriebes befinden sich in einem 1931 errichteten, denkmalgeschützten Fachwerkgebäude mit Rohrdach. Es liegt am nördlichen Ortsrand, vor dem Hauptdeich und vor dem Altarm des Prerow-Stromes. Jetzt soll das Bestandsgebäude umgebaut und erweitert werden. Dabei erfolgen zunächst ein Anbau an das bestehende Gebäude sowie ein anschließender Umbau. Damit kann während des Umbaus eine laufende Urlauberbetreuung aufrechterhalten bleiben.

Im Ergebnis sollen neben Büroflächen, Lager und einer Werkstatt für die Kurverwaltung insbesondere ein großzügiger Informationsbereich sowie sanitäre Anlagen mit Behinderten-WC den Gästen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Maßnahme betragen knapp 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 938.000 Euro.

„Die Touristinformationszentren nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie informieren über die vielfältigen Angebote in den Regionen, geben Tipps für Ausflüge und tragen so erheblich dazu bei, dass die Gäste sich wohlfühlen und im besten Fall wiederkommen. Mit den geplanten Maßnahmen in Prerow wird dieser Service künftig noch besser gelingen“, sagte Glawe.

Bereits fertiggestellt sind die Maßnahmen „Modernisierungen im Kurpark“ und „Fußgängerbrücken über den Prerow-Strom“ Bei den beiden Brücken über den Prerow-Strom handelt es sich um wichtige Verkehrsadern innerhalb des touristischen Wegenetzes des Ortes. Diese mussten abgerissen und komplett neu gebaut werden, da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Mit den Neubauten sind die Brücken verbreitert und verlängert worden. Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt knapp 1,4 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro. „Der Bau der beiden Brücken über den Prerow-Strom war eine zwingende Notwendigkeit, die keinen Aufschub duldete. Die von Bohrwürmern zerfressenen Brücken gefährdeten die Verkehrssicherheit der Brücken. Jetzt ist wieder eine gefahrlose Querung für Fußgänger und Radfahrer möglich“, sagte Glawe.

Im Prerower Kurpark sind die Modernisierungsmaßnahmen ebenfalls abgeschlossen. Kernstück des Kurparks ist die bestehende Freilichtbühne. Das 1954 errichtete Bühnengebäude ist als reetgedeckte Konzertmuschel gestaltet und wurde seither für kulturelle Angebote im Ostseebad genutzt. Jetzt ist die Bühne modernisiert und zugleich überdacht worden. Zudem ist ein Funktionsgebäude mit Toiletteneinrichtung neu entstanden. Für die Modernisierung des Kurparks sind etwa zwei Millionen Euro eingeplant, die das Wirtschaftsministerium in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt.

„Mit der Umgestaltung des Kurparks, der Überdachung der Freilichtbühne und dem neuen Funktionsgebäude wurde für Touristen und Einheimische ein touristischer Anziehungspunkt geschaffen, der zum Verweilen einlädt. In Zukunft haben insbesondere Künstler dank der Überdachung mehr Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Veranstaltungen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Im Ostseebad Prerow gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2019 rund 89.500 touristische Ankünfte (+ 23,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und über 618.000 Übernachtungen (+ 43,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste lag bei 6,9 Tagen. In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im Jahr 2019 knapp 8,4 Millionen Ankünfte (+ 6,2 Prozent) und 34,1 Millionen Übernachtungen (+ 10,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 4,1 Tagen.

Von Januar bis März 2020 gab es aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen einen Rückgang der Tourismuszahlen zu verzeichnen – in Prerow waren es knapp 6.300 Ankünfte (-17,1 Prozent) und knapp 47.800 Übernachtungen (- 6 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden im gleichen Zeitraum rund 901.200 Ankünfte (- 18,8 Prozent) und rund 3,3 Millionen Übernachtungen (-14,3 Prozent) gezählt.

Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.

Die Grundrente kommt

Schwesig: Insbesondere Frauen und Ostdeutsche profitieren von Grundrente

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern für die Einführung der Grundrente gestimmt.

„Die Grundrente kommt! Das ist das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Damit ist die Grundrente ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Sie ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Sitzung, in der sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung geworben hatte.

Besonders Frauen und Ostdeutsche würden von der Einführung der Grundrente profitieren. „Vier von fünf Berechtigten, die Grundrente bekommen werden, sind Frauen“, hob Schwesig hervor.

Außerdem würden überdurchschnittlich viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner durch die Grundrente bessergestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien dies nach ersten Schätzungen zwischen 30.000 bis 50.000 Rentnerinnen und Rentner. „Das ist die Generation, die in den letzten 30 Jahren unser Land aufgebaut hat. Aus dieser Generation sind viele nach der Wende unverschuldet arbeitslos geworden. Sie haben dann zu oft niedrigen Löhnen neue Tätigkeiten angefangen. Diese Menschen haben viel geleistet in ihrem Arbeitsleben und haben trotzdem nur Minirenten. Ihnen wird mit der Grundrente geholfen. Sie ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Das ist 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein wichtiges Signal.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich viele Jahre für die Einführung der Grundrente eingesetzt. „Dass sie heute kommt, ist ein großer Erfolg für uns und vor allem für viele Menschen in unserem Land“, so Schwesig.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Haushalt 2020 der Hansestadt Stralsund

Stralsund – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Haushalt 2020 der Hansestadt Stralsund entschieden und beendet damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Die Voraussetzungen für die Haushaltsprüfung waren dieses Jahr andere, denn die Vorzeichen haben sich verändert. Sprach man in der Vergangenheit stets von Defiziten, ist es der Hansestadt nun erstmalig gelungen, mit einem Plus aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr 2020 zu starten. Ursache hierfür sind eine konsequente, sehr sparsame Haushaltsführung, aber auch Konsolidierungshilfen von ca. 8,4 Mio. Euro, die vom Land im Jahr 2019 an die Hansestadt ausgezahlt wurden.

Innenminister Lorenz Caffier lobt die Hansestadt für die positive finanzielle Entwicklung: „Die Hansestadt Stralsund zeigt, dass man mit großen Anstrengungen den Weg aus der Konsolidierung finden kann“ und mahnt zugleich „bei den Jahresabschlüssen besteht jedoch noch immer ein erheblicher Zeitverzug, den es aufzuholen gilt. Meine Anordnung, die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 bis zum Ende des Jahres festzustellen, ist deshalb unumgänglich.“

Im Haushaltsjahr 2020, aber auch in den kommenden Jahren ist ein positiver Saldo geplant und der Haushaltsausgleich kann planmäßig auch in Zukunft aufgezeigt werden. Da sich die im Zuge der Corona-Krise eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht belastbar abschätzen lassen, wurde der Haushalt ausschließlich anhand der der Haushaltsplanung zugrundeliegenden Rahmenbedingungen geprüft.

„Ich vertraue darauf, dass die Hansestadt trotz der Corona-Pandemie alle Anstrengungen unternehmen wird, um den Haushaltsausgleich auch in den kommenden Jahren aufzeigen zu können“ so Minister Caffier. Mit der Genehmigung des Kassenkreditrahmens von 20 Mio. Euro soll die Zahlungssicherheit der Hansestadt sichergestellt werden.