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Monat: Juli 2020

Die Grundrente kommt

Schwesig: Insbesondere Frauen und Ostdeutsche profitieren von Grundrente

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern für die Einführung der Grundrente gestimmt.

„Die Grundrente kommt! Das ist das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Damit ist die Grundrente ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Sie ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Sitzung, in der sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung geworben hatte.

Besonders Frauen und Ostdeutsche würden von der Einführung der Grundrente profitieren. „Vier von fünf Berechtigten, die Grundrente bekommen werden, sind Frauen“, hob Schwesig hervor.

Außerdem würden überdurchschnittlich viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner durch die Grundrente bessergestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien dies nach ersten Schätzungen zwischen 30.000 bis 50.000 Rentnerinnen und Rentner. „Das ist die Generation, die in den letzten 30 Jahren unser Land aufgebaut hat. Aus dieser Generation sind viele nach der Wende unverschuldet arbeitslos geworden. Sie haben dann zu oft niedrigen Löhnen neue Tätigkeiten angefangen. Diese Menschen haben viel geleistet in ihrem Arbeitsleben und haben trotzdem nur Minirenten. Ihnen wird mit der Grundrente geholfen. Sie ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Das ist 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein wichtiges Signal.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich viele Jahre für die Einführung der Grundrente eingesetzt. „Dass sie heute kommt, ist ein großer Erfolg für uns und vor allem für viele Menschen in unserem Land“, so Schwesig.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Haushalt 2020 der Hansestadt Stralsund

Stralsund – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Haushalt 2020 der Hansestadt Stralsund entschieden und beendet damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Die Voraussetzungen für die Haushaltsprüfung waren dieses Jahr andere, denn die Vorzeichen haben sich verändert. Sprach man in der Vergangenheit stets von Defiziten, ist es der Hansestadt nun erstmalig gelungen, mit einem Plus aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr 2020 zu starten. Ursache hierfür sind eine konsequente, sehr sparsame Haushaltsführung, aber auch Konsolidierungshilfen von ca. 8,4 Mio. Euro, die vom Land im Jahr 2019 an die Hansestadt ausgezahlt wurden.

Innenminister Lorenz Caffier lobt die Hansestadt für die positive finanzielle Entwicklung: „Die Hansestadt Stralsund zeigt, dass man mit großen Anstrengungen den Weg aus der Konsolidierung finden kann“ und mahnt zugleich „bei den Jahresabschlüssen besteht jedoch noch immer ein erheblicher Zeitverzug, den es aufzuholen gilt. Meine Anordnung, die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 bis zum Ende des Jahres festzustellen, ist deshalb unumgänglich.“

Im Haushaltsjahr 2020, aber auch in den kommenden Jahren ist ein positiver Saldo geplant und der Haushaltsausgleich kann planmäßig auch in Zukunft aufgezeigt werden. Da sich die im Zuge der Corona-Krise eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht belastbar abschätzen lassen, wurde der Haushalt ausschließlich anhand der der Haushaltsplanung zugrundeliegenden Rahmenbedingungen geprüft.

„Ich vertraue darauf, dass die Hansestadt trotz der Corona-Pandemie alle Anstrengungen unternehmen wird, um den Haushaltsausgleich auch in den kommenden Jahren aufzeigen zu können“ so Minister Caffier. Mit der Genehmigung des Kassenkreditrahmens von 20 Mio. Euro soll die Zahlungssicherheit der Hansestadt sichergestellt werden.

Jubiläum

Zehn Jahre Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt MV

Schwerin – In diesem Jahr begehen die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) ihr zehnjähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass wollen wir die einzelnen Ämter in den kommenden Wochen vorstellen, auf wichtige Ereignisse zurückblicken und einen abwechslungsreichen Einblick in die vielfältige Arbeit der vier Ämter bieten. Wir werden zeigen, wie nah dran unsere StÄLU am normalen Alltagsleben sind und wie viele Berührungspunkte jeder von uns mit ihnen hat.

„Die Arbeit unserer StÄLU ist von enormer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Schließlich verwalten und setzen sie jährlich Fördergelder in Millionenhöhe um. Dabei geht es um die EU-Ausgleichs­zahlungen an die Landwirte sowie um Investitionen in Landwirtschaftsbetriebe, aber auch um die Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Auch Naturschutz­maßnahmen, der Hochwasser- und Küstenschutz, der Immissions- und Klimaschutz oder auch die Abfall- und Kreislaufwirtschaft gehören zum umfassenden Aufgaben­bereich dazu“, zählt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, wesentliche Schwer­punkte auf. „Bei keinem dieser Themen kommt man an den StÄLU vorbei.“

Sei es der Schweinehalter, der seinen Stall modernisieren will; der Landwirt, der auf Ökolandbau umstellen will oder auch die Gemeinde, die finanzielle Unterstützung beim Bau ihrer neuen Kita braucht: Anlaufstelle für die Förder­anträge ist in allen drei Fällen eines der vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Oft liest man von unseren StÄLU auch, wenn es um Genehmi­gungen für große Bauvorhaben wie Windkraftanlagen oder Stallanlagen geht. Aber auch im Havariefall oder bei Beschwerden über Lärm sowie Luft-, Boden- und Wasser­verschmutzungen sind unsere StÄLU die richtigen Ansprechpartner. Hinzu kommen spezielle Aufgaben, die nur von einzelnen Ämtern wahrgenommen werden. Auch darüber werden wir ausgiebig berichten.

Hilfe für Seawolves und weiteren MV-Topclubs

Bargeshagen – Die Landesregierung wird die in der Initiative „Team Sport MV“ zusammengeschlossenen Vereine finanziell mit rund zwei Millionen Euro unterstützen. Diese Hilfszusage gab Sportministerin Stefanie Drese bei ihrem Treffen mit den Basketballern der Rostock Seawolves in deren Trainingszentrum in Bargeshagen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Abbruch der Spielsaison 2019/ 2020 sind die betroffenen Vereine unverschuldet in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, betonte Drese. Vor allem die fehlenden Zuschauereinnahmen, aber auch wegbrechende Sponsorengelder würden hohe Einnahmeverluste bedeuten. Noch sei nicht absehbar, wann Spiele wieder vor Tausenden von Zuschauenden möglich seien, so Drese. Hierzu müssten überregionale Entscheidungen getroffen werden.

„In diesen schweren Zeiten wollen wir unseren sportlichen Aushängeschildern in den Ballsportarten beistehen und dazu beitragen, dass ein erfolgreicher Neustart möglich ist“, verdeutlichte Drese. Die Sportministerin sagte, dass die Landesregierung gerade dabei sei, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Landesförderung aus Mitteln des MV-Schutzfonds zu schaffen, um schnellstmöglich die Mittel an die Vereine ausreichen zu können.

Drese: „Wir wissen, dass die wirtschaftliche Not groß ist, deshalb helfen wir mit den rund zwei Millionen Euro im beträchtlichen Umfang.“

Zur Initiative „Team Sport MV“ gehören die Spielsportvereine SSC Palmberg Schwerin, Rostock Seawolves, F.C. Hansa Rostock, HC Empor Rostock, Rostock Griffins, Stralsunder HV, Mecklenburger Stiere und SV Warnemünde.

Endgeräteprogramm des Digitalpakts in MV

Geräte für den digitalen Unterricht können ab sofort gekauft werden

Schwerin – Für allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort digitale Endgeräte für ihre Schülerinnen und Schüler eingekauft werden. Mit den rund zehn Mio. Euro aus dem Digitalpakt des Bundes, der wegen der Corona-Krise zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, um den digitalen Unterricht zu sichern, können die Schulträger jetzt Tablets und Laptops kaufen. Das Land erweitert diese Summe um eine Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds, so dass insgesamt elf Mio. Euro zur Verfügung stehen.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Deshalb ist es gut, dass der Bund im Rahmen des Digitalpaktes Schülerinnen und Schülern hilft, die sich kein eigenes Endgerät leisten können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. Die Schulträger, bei den öffentlichen Schulen also die Landkreise oder kreisfreien Städte – kaufen die Geräte und stellen sie den Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung.

„Digitale Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, so Martin. „Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – am digitalen Unterricht teilnehmen können. Mit den geförderten Geräten sind die Schülerinnen und Schüler im Land für das kommende Schuljahr gut aufgestellt.“

Gefördert werden Laptops, Notebooks und Tablets als schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden. Schülerinnen und Schüler selbst können keine Zuschüsse aus dem Programm erhalten.

Allen Schulträgern wurde ihr Budget mitgeteilt und der vorzeitige Vorhabenbeginn erlaubt, so dass die Schulträger die Geräte bereits ab sofort beschaffen können. Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramms geeinigt, um Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler während des durch die Pandemie eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Damit übernimmt das Land den Eigenanteil für die Schulträger.

Kauf digitaler Endgeräte für Schüler*Innen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Kauf digitaler Endgeräte aus Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schüler in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler unterstützt grundsätzlich die Forderung der SPD-Kreistagsfraktion zum Kauf und zur Ausleihe digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien in Vorpommern-Rügen. Jedoch weist die Fraktion in dem Zuge auf das Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule hin.

„Vor dem Hintergrund des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes muss der Landkreis Vorpommern-Rügen jedoch nichts eigenes erfinden. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollten zunächst für den Kauf von digitalen Endgeräten abgerufen werden. Diese schulgebundenen Geräte werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen“, verdeutlicht Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge. Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro aus Bundesmitteln und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogrammes zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Grundlage für die Umsetzung bildet eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Gefördert werden schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Mobile Endgeräte waren zunächst vom DigitalPakt Schule ausgenommen gewesen. Während des corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes mit dem Fokus auf häusliches Lernen hatte sich gezeigt, dass etliche Schülerinnen und Schüler keinen Zugriff auf adäquate Geräte hatten. Zuwendungsempfänger sind alle Schulträger im Land.

„Sollte es einen darüber hinausgehenden Unterstützungsbedarf bei Schülerinnen und Schüler in Vorpommern-Rügen geben, wird sich unsere Fraktion im Kreistag für ein kreiseigenes Förderprogramm in Vorpommern-Rügen stark machen, um die Gelder für den Kauf von digitalen Endgeräten weiter aufzustocken“, betont Mathias Löttge.

Nachfolger gefunden

Henry Forster wird neuer Geschäftsführer der IAG

Schwerin – Die Suche nach einer Nachfolge für den Übergangs­geschäftsführer der Ihlenberger Abfallentsorgungs­gesellschaft (IAG) war erfolgreich. Im Anschluss an die heutige Aufsichtsratssitzung hat der Aufsichtsrats­vorsitzende Dr. Jürgen Buchwald bekanntgegeben, dass Henry Forster voraussichtlich zum November dieses Jahres die Geschäftsführung des landeseigenen Unternehmens übernehmen wird.

Herr Forster hatte sich zuvor im Auswahlverfahren des Personaldienstleisters Kienbaum durchgesetzt. Den Aufsichtsrat überzeugte er nicht zuletzt deshalb, weil er sowohl in der Geschäftsführung als auch in der technischen Betriebsleitung umfassende Erfahrungen mitbringt. So ist Henry Forster seit 2009 bei der GOA – Gesellschaft im Ostalbkreis zur Abfallbewirtschaftung mbH als Geschäftsführer tätig. Zuvor war er bereits rund 15 Jahre als technischer Betriebsleiter, Gesamtbetriebsleiter und Geschäftsführer in weiteren Unternehmen der Abfallwirtschaft beschäftigt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der IAG, Dr. Jürgen Buchwald, begrüßte die Entscheidung des Aufsichtsrats: „Es freut mich besonders, dass es uns gelungen ist, mit Henry Forster ein Landeskind zurück nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen. Mit der Personalentscheidung schaffen wir zudem einen nahtlosen Übergang der Geschäftsführung noch in diesem Jahr.“

Bis zum Dienstantritt des neuen Geschäftsführers wird Interimsgeschäftsführer Dr. Mike Kersten die Geschäfte der IAG weiterführen.