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Tag: 15. April 2021

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Sauenzuchtanlage Alt Tellin

Backhaus: Großanlage in Alt Tellin wird nicht 1:1 wiederaufgebaut

Schwerin – Der Landtag hat sich heute in seiner aktuellen Stunde mit dem verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin befasst. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass eine reine Tierproduktion, wie sie die Anlage darstellte, von niemandem mehr akzeptiert würde. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt, einen Wiederaufbau der Anlage werde er nicht unterstützen. Dies sei auch nicht nötig:

„Ich habe mit dem Eigentümer und den Geschäftsführern der abgebrannten Zuchtanlage gesprochen und bin froh, dass auch sie erkennen, dass solche Betriebe nicht in die Zeit und nicht nach Mecklenburg-Vorpommern passen.

Einen Wiederaufbau der Sauenzuchtanlage, so wie sie bisher genehmigt war, wird es nicht geben. Wir haben uns darauf verständigt, in Alt Tellin ganz neue Wege zu gehen.

Es soll dort eine Modellanlage der Zukunft entstehen – ein „Stall 4.0“. Mein Anspruch ist eine bodengebundene Landwirtschaft mit 2 Großvieheinheiten je Hektar, Stallungen, die den neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen entsprechen, für mehr Tierwohl und das Ganze im Paket mit guten Arbeitsplätzen.

Für solch ein Projekt müssen viele Menschen zusammenarbeiten. Das könnte in einem Beirat geschehen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinde, des Landkreises und der Verbände zum Beispiel BUND und Tierschutzbund.

Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden – zum Beispiel durch das Thünen-Institut. Ich biete mich gerne an, diesen Prozess zu moderieren und die Akteure an einen Tisch zu holen. Verabredet wurde, dass die LFD nun einen Konzeptvorschlag erarbeitet, damit wir möglichst bald ins Handeln kommen.

Es ist bedauerlich, dass erst ein verheerender Brand geschehen musste und so praktisch zum Fanal einer fehlgeschlagenen Idee der Tierproduktion wurde. Aber wenn wir es klug anstellen, kann aus der Asche der Anlage in Alt Tellin ein Zukunftsmodell entstehen, das eine Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus entwickelt.“

Änderung des Medienstaatsvertrags

Schwesig: Staatsvertragsländer machen NDR fit für die mediale Zukunft

Schwerin – „Mit dem neuen Staatsvertrag wird der NDR offener, transparenter und fit für die Zukunft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Landtag bei der Einbringung des Staatsvertrages. Der Staatsvertrag ist das letzte Mal 2005 angepasst geworden. “So war die Überarbeitung dringend nötig. Zum einen wegen der Anpassung an die neuen medienrechtlichen Vorschriften, wie den Medienstaatsvertrag vom November 2020. Zum anderen wollen wir auch die Gremien, die den NDR gestalten, zeitgemäß aufstellen“, so die Regierungschefin.

Wichtigste Änderung ist die Begrenzung der Amtsperioden der Gremien und der Intendantin bzw. des Intendanten. Schwesig: „Ein Wechsel nach einer gewissen Zeit und eine Modernisierung tun dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem NDR gut.“ So sei die Mitgliedschaft in einem Gremium künftig für höchstens für zwei Amtsperioden möglich. Intendant bzw. Intendantin könne man höchstens drei Amtsperioden lang bleiben. Für alle Mitglieder im Verwaltungsrat seien in Zukunft fachliche Qualifikationen im Bereich Finanzen, Medien, Rechtswissenschaften oder Journalismus nötig. „Die Besetzung bzw. die Wahl der Gremienmitglieder erfolgt von nun nach dem Prinzip der Geschlechterparität: genauso viele Frauen wie Männer.“

Sitzungen des Rundfunkrates finden künftig öffentlich statt, auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzung für die Öffentlichkeit wird möglich. „Damit wird die Arbeit des Rundfunkrates transparenter gemacht. Und zur Transparenz gehört eben auch Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bisher waren die sogenannten festen, freien Mitarbeiter den Tarifbeschäftigten nicht gleichgestellt. Künftig haben sie die gleichen Personalvertretungsrechte wie Festangestellte“, erläuterte Schwesig und bat um Zustimmung zum Staatsvertrag.