Ausgewählte Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – Krankenhäuser werden durch die Belegung von Betten in Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter entlastet. „Angesichts der Entwicklung bei den Inzidenzen stellt sich die Frage nicht. Die Verlängerung ist notwendig. Die fünf Rehakliniken bleiben nun bis Ende Mai weiter Ersatzkliniken. Es geht darum Betten weiter vorhalten. Die Ersatzkliniken sind konkrete Unterstützung für die aktuell wachsende Belastung in den Krankenhäusern des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. „Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser sind eine wichtige Unterstützung bei der Versorgung von Patienten. „Das System bewährt sich, weil Personal und Stationen in den Krankenhäusern entlastet werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Aktuell liegen 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+8 gegenüber Vortag). Gegenwärtig werden 14 Patienten mit Coronainfektionen (+8 gegenüber Vortag) in den Rehakliniken behandelt. Von den 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern werden 70 auf Intensivstationen behandelt (-4 gegenüber Vortag). Von den 70 auf Intensivstationen werden 62 beatmet (±0 gegenüber Vortag).

Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltig­keit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förder­periode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.

Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tions­vertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problem­stellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projekt­koordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problem­­­beschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszupro­bieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Offener Vollzug für Frauen

Stralsund – Auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund ist ein bisher leerstehendes Gebäude als Hafthaus grundsaniert worden. Hier werden Frauen und Männer getrennt voneinander untergebracht. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 2,9 Millionen Euro. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen ist nun ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020 umgesetzt. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden. Die ersten beiden Insassinnen haben ihre Hafträume bezogen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Offener Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Beim Staatshochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Novum. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So unterstützen wir auch mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen.“

Boys´Day und Girls`Day in MV – digital

Schwerin – Nach der pandemiebedingten Absage der bundesweiten Aktionstage Girls`Day und Boys´Day im letzten Jahr, finden am 22. April die Aktionstage in MV erstmals in digitaler Form statt. Im virtuellen Raum wird Sozialministerin Stefanie Drese gemeinsam mit Vertretern der Diakonie Güstrow und den Vertreterinnen der Sozialpartner den Tag eröffnen und sich den Fragen der Schüler in einer Podiumsdiskussion stellen.

Gemeinsam wird mit diesem Auftakt bei Schülern für mehr Mut zu einer Ausbildung in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) geworben.

Gleichstellungsministerin Stefanie Drese ermuntert Jungen, mutiger neue Wege bei der Berufswahl zu beschreiten. „80 Prozent der Beschäftigten in den SAHGE-Berufen sind weiblich. Oft ist die Berufswahl noch von Klischees und traditionellen Rollenzuweisungen geprägt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern der Wirtschaft und der Gewerkschaft möchten wir, dass junge Menschen, sich frei und offen für ihren individuellen Berufsweg entscheiden können. Der Boys’Day ist eine hervorragende Gelegenheit, auszuprobieren, was einem Spaß macht und in andere berufliche Bereiche zu schnuppern. Ich bin mir sicher, dass der direkte Kontakt mit Menschen, etwa als Pfleger oder Erzieher, vielen Jungen Freude bereitet.“

„Die Systemrelevanz von Gesundheitsberufen wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich.”, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Bezirk Nord. „Jetzt bietet sich die Chance, Pflege zu einen attraktiven, chancenreichen und nachgefragten Beruf zu wandeln. Nur durch attraktive Arbeitsbedingungen, Anerkennung und Wertschätzung werden mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Der demografische Wandel und die angespannte Fachkräftesituation eröffnen zukünftigen Schulabgängern enorme Wahlmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen.. Die diesjährige Auftaktveranstaltung stellt die Pflegeberufe in den Fokus und ermöglicht Jungen – diesmal in digitaler Form – die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Pflege kennenzulernen.”

„Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Das Programm zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day und die Anmeldung ist online auf http://akademie.bildungswerk-wirtschaft.de oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle für MV möglich:

Kontakt zum Boys´Day:

Judith Rompe

Bildungswerk der Wirtschaft

Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Tel.: 0385 6356 171

E-Mail: rompe@bwmv.de

Kontakt zum Girls´Day:

Sophia Korbmacher

DGB Bezirk Nord

Tel.: 0385 7589 1233

E-Mail: skorbmacher.schwerin@dgb.eu

In Mecklenburg-Vorpommern werden Girls´Day und Boys´Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes „BOGEN – Berufsorientierung Genderreflektiert I Nachhaltig“.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern fördert das Projekt BOGEN aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: VU) ist der Dachverband von derzeit 50 Arbeitgeber-, Wirtschafts-, Fach- und Regionalverbänden. Mit ihren über 5.600 Mitgliedern und gut 340.000 Beschäftigten vertritt die VU die Interessen der ARBEITERGEBER MECKLENBURG-VORPOMMERN gegenüber der Politik in Land und Bund, den Verwaltungen sowie den Medien und der Öffentlichkeit. Die VU ist die Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Landesverband der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Insel Rügen – Das Land wird mit einem symbolischen Euro einen Teil des historischen Gebäudekomplexes in Prora kaufen und dort ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Der Landtag hat heute dem Kauf des Gebäudeteils „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage zugestimmt. Nach einer umfangreichen Sanierung wird das Land dort ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum errichten, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die vielschichtige Geschichte Proras in der NS-Zeit und in der DDR informieren können. Die Ausstellung soll sich sowohl an Touristen als auch an Einheimische richten.

„Es ist wichtig, dass der Gebäudekomplex in Prora nicht allein Erholungsort für Urlauber ist, sondern dass an diesem historisch vielschichtigen Ort auch Raum für Erinnerung und Bildung geschaffen wird. Gerade für die junge Generation ist die Auseinandersetzung mit diesen schwierigen Kapiteln der deutschen Geschichte sehr wichtig. Ich freue mich, dass zukünftig sowohl Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern als auch die Klassen, die in der benachbarten Jugendherberge Zeit verbringen, in dem neuen Bildungs- und Dokumentationszentrum sich aktiv mit ihrer Geschichte auseinandersetzen können. Unsere gemeinsame Verantwortung ist es, alles dafür zu tun, dass es in Deutschland nie wieder zu einer Diktatur kommt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die Entscheidung des Landtags ist ein starkes Signal für die Bildungsarbeit der dort ansässigen Vereine ‚Prora-Zentrum‛ und ‚Dokumentationszentrum‛. Sie werden nun bessere Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit erhalten. Für das große Engagement und die geleistete Erinnerungsarbeit danke ich den Mitgliedern der beiden Vereine sehr herzlich“, sagte Martin. Mit dem Aufbau eines Bildungs- und Dokumentationszentrums werde diese Arbeit größere Aufmerksamkeit erfahren.

Der Kaufpreis für den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung stellen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ministerin dankte darüber hinaus den Bundestagsabgeordneten des Landes, die sich in Berlin für dieses wichtige Projekt eingesetzt haben, und allen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren unermüdlich für die Realisierung eingesetzt haben.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Von 1940 bis 1942 wurden in Prora Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.

Notfallbetreuung in Kitas

Schwerin – Die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lag am 13. und 14. April landesweit über 150. Daher greift nach der Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) die Regelung, dass die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Regelbetrieb geschlossen werden und nur noch eine Notfallbetreuung angeboten wird.

„Das landesweite Kita-Besuchsverbot mit Notfallbetreuung tritt am kommenden Montag, den 19. April auch für die Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft, in denen die Inzidenz noch unter 150 beträgt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch nach einer Beratung mit dem Expertengremium Kindertagesförderung mit. Der 15. und 16. April sind Übergangstage. In einigen Landkreisen greift bereits wegen eines Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 150 das Besuchsverbot mit Notfallbetreuung.

„Wir waren uns einig, dass angesichts der landesweit stark steigenden Corona-Infektionen auch bei Kindern die landesweite Umstellung des Kitabetriebs auf die Notfallbetreuung ein notwendiger Schritt ist“, so Drese.

Für die Notfallbetreuung gelten die bekannten Regelungen nach § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V. Danach dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinder bei denen: mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen z.B. der medizinische Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Lebensmittelversorgung, öffentliche Daseinsvorsorge und Medien. Eine genaue Auflistung findet sich in § 2 Absatz 10 der anhängenden Lesefassung der Corona-KiföVO M-V.

Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die Erklärung der Eltern, dass eine   private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie die Erklärung des Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist. Die erforderlichen Formulare werden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Schwerin – Seiteneinsteiger erhalten künftig eine bessere Qualifizierung, um als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zu können. Der Landtag hat am Mittwoch mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes zahlreiche Verbesserungen für Seiteneinsteiger beschlossen.

„Wir bieten den Lehrkräften im Seiteneinstieg jetzt eine bessere Qualifizierung für den Lehrerberuf. Sie erhalten eine zuverlässige berufliche Perspektive, und die Schulen erhalten Lehrkräfte, die gut ausgebildet werden, damit sie im Lehrerkollegium auf Augenhöhe arbeiten können, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das neue Lehrerbildungsgesetz legt einen wichtigen Schwerpunkt auf die bessere Unterstützung von Lehrkräften im Seiteneinstieg auf ihrem Weg in den Lehrerberuf. Sowohl die neu Eingestellten als auch diejenigen, die sich bereits im System befinden, werden damit zukünftig besser qualifiziert.“

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform. Dieser Vorbereitungsdienst ist mit dem Referendariat in der Ausbildung von Lehrkräften vergleichbar.

Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Das kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die formale Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg. Allerdings können in Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen und Bewerber in den Schuldienst kommen, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Derzeit sind mit rund 1.300 Lehrkräften etwa elf Prozent Seiteneinsteiger an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt. Von den im vergangenen Jahr eingestellten Lehrerinnen und Lehrern waren ungefähr 30 Prozent Seiteneinsteiger.

Bildungsministerin Martin bezeichnete die Regelungen in der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes als einen wichtigen Baustein, um mehr qualifiziertes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. „Der Schuldienst wird dadurch auch für diejenigen attraktiver, die ursprünglich einen anderen Berufsweg einschlagen wollten“, sagte Martin. Neben der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes und damit dem besseren Zugang für Seiteneinsteiger hat die Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche Änderungen zu einer höheren Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. An den Hochschulen im Land entstehen mehr Studienplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die Vergütung der Grundschullehrkräfte ist erhöht und ältere Lehrkräfte erhalten mehr Anrechnungsstunden. Zudem ist das Referendariat attraktiver gestaltet, das Einstellungsverfahren vereinfacht und Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erhalten weitere Anrechnungsstunden.

Corona-Tests in Unternehmen

Schwerin – Auf dem letzten MV-Gipfel ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um mehr Corona-Tests in Unternehmen zu ermöglichen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, hat die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Sie hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

Mit der zentralen Bestell- und Informationsplattform www.mv-gegen-corona.de für Mitarbeitertests untersetzt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Testquote im Land zu erhöhen. Über die Internetseite erhalten Unternehmen jetzt schnell und zuverlässig Corona-Selbst- und Schnelltests, die sie für das Testen ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Die 24 Stunden gültigen Tests sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und werden nach Wunsch auch in kleineren Mengen zu marktgerechten Preisen geliefert. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und zugleich die bisher unternommenen und künftigen Öffnungsschritte abzusichern. Zudem profitieren Beschäftigte und Betriebe von mehr Gesundheitsschutz und der Anerkennung von nachgewiesenen Negativtests auch in anderen Gesellschaftsbereichen.

Neben der Bestellmöglichkeit bietet die Website www.mv-gegen-corona.de einen weiteren Service rund ums Testen: Unter anderem können dort die Formulare zum Testnachweis von Unternehmen oder Schnelltestzentren heruntergeladen werden. Weiterhin ist ein federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeiteter Handlungsleitfaden zum Einrichten und Betreiben von Schnelltestzentren zu finden. Antworten auf zentrale Fragen zum Testen in Unternehmen (FAQs) und Links zu weiterführenden Informationen (z. B. Übersicht Schnelltestzentren, Corona-Kooperationsbörse, Webseiten von Kammern und Verbänden) runden das neue Angebot für Unternehmen im Nordosten ab. Damit ist das Land auch auf die bundesweite Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber besser vorbereitet, mindestens einmal pro Woche Corona-Tests für die Beschäftigten anzubieten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anbieten. Wir können auf diese Weise bisher unbemerkte Corona-Fälle ermitteln. Das trägt zum Schutz in den Betrieben und auch der Bevölkerung insgesamt bei. Ich danke Tobias Woitendorf und der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem neuen und vor allem praktischen Angebot gibt es umfassende Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten rund um das Thema Schnell- und Selbsttests. Hierzu zählen beispielsweise zuverlässige Bestellwege für Tests, Formulare für den Testnachweis oder auch ein Handlungsleitfaden zum Aufbau von Testzentren. Wir wollen weiter durch die Testungen möglichst viel Alltag in der Pandemie ermöglichen. Testungen in den Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Infektionen gegebenenfalls zu erkennen und auch mögliche Übertragungen frühzeitig einzudämmen. Die Testinfrastruktur soll im Land weiter ausgebaut werden“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, tragen dazu bei, dass das Testnetz im Nordosten, das bisher vornehmlich auf öffentliche und private Testzentren, Ärzte und Kliniken, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Sportvereine ausgelegt war, erweitert und damit engmaschiger wird. Der Vorteil für Unternehmen: Die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Bestellung und Qualitätssicherung über den Vertrieb bis zur Abrechnung der Tests, liegt in einer Hand. In einem ersten Schritt können der Einkauf und die Belieferung über die Unternehmen BM Bioscience Technology GmbH und Igefa Rostock GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage abgewickelt werden. Die Plattform www.mv-gegen-corona.de ist für weitere Anbieter mit gleichem Leistungsspektrum offen. Stetig aktualisiert wird dort eine Übersicht mit Anbietern von zugelassenen Selbst- sowie Schnelltests.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Testergebnis in Form eines Nachweises als gedrucktes und offiziell anerkanntes Formular aushändigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei negativem Testergebnis für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die dieses erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen. Der Nachweis über das Ergebnis soll im nächsten Schritt auch digital möglich werden und etwa in die Luca-App oder andere Systeme eingebunden werden können. Im Land werden derzeit an unterschiedlichen Stellen Gespräche mit Anbietern geführt.

Über das vermehrte Testen in Unternehmen hinaus sollen im Rahmen der landesweiten Teststrategie in Kürze weitere Testorte in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem Touristinformationen und Kurverwaltungen, die sich jeweils an zentralen Plätzen – und damit bequem zugänglich für jedermann – befinden. Laut einer aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes unter 65 Kurverwaltungen und Touristinformationen ist deren Bereitschaft, sich für die Ausweitung des Testnetzes zu engagieren recht hoch: Demnach wollen etwas mehr als 40 Prozent ihre Einrichtung als Testzentrum zur Verfügung stellen. Als weitere geeignete Testorte gelten Lebensmittelläden und Drogerien – die Gespräche dazu laufen über den Handelsverband Nord. Zudem gibt es laufendende Abstimmungen mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden in MV.

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Sauenzuchtanlage Alt Tellin

Backhaus: Großanlage in Alt Tellin wird nicht 1:1 wiederaufgebaut

Schwerin – Der Landtag hat sich heute in seiner aktuellen Stunde mit dem verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin befasst. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass eine reine Tierproduktion, wie sie die Anlage darstellte, von niemandem mehr akzeptiert würde. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt, einen Wiederaufbau der Anlage werde er nicht unterstützen. Dies sei auch nicht nötig:

„Ich habe mit dem Eigentümer und den Geschäftsführern der abgebrannten Zuchtanlage gesprochen und bin froh, dass auch sie erkennen, dass solche Betriebe nicht in die Zeit und nicht nach Mecklenburg-Vorpommern passen.

Einen Wiederaufbau der Sauenzuchtanlage, so wie sie bisher genehmigt war, wird es nicht geben. Wir haben uns darauf verständigt, in Alt Tellin ganz neue Wege zu gehen.

Es soll dort eine Modellanlage der Zukunft entstehen – ein „Stall 4.0“. Mein Anspruch ist eine bodengebundene Landwirtschaft mit 2 Großvieheinheiten je Hektar, Stallungen, die den neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen entsprechen, für mehr Tierwohl und das Ganze im Paket mit guten Arbeitsplätzen.

Für solch ein Projekt müssen viele Menschen zusammenarbeiten. Das könnte in einem Beirat geschehen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinde, des Landkreises und der Verbände zum Beispiel BUND und Tierschutzbund.

Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden – zum Beispiel durch das Thünen-Institut. Ich biete mich gerne an, diesen Prozess zu moderieren und die Akteure an einen Tisch zu holen. Verabredet wurde, dass die LFD nun einen Konzeptvorschlag erarbeitet, damit wir möglichst bald ins Handeln kommen.

Es ist bedauerlich, dass erst ein verheerender Brand geschehen musste und so praktisch zum Fanal einer fehlgeschlagenen Idee der Tierproduktion wurde. Aber wenn wir es klug anstellen, kann aus der Asche der Anlage in Alt Tellin ein Zukunftsmodell entstehen, das eine Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus entwickelt.“

Änderung des Medienstaatsvertrags

Schwesig: Staatsvertragsländer machen NDR fit für die mediale Zukunft

Schwerin – „Mit dem neuen Staatsvertrag wird der NDR offener, transparenter und fit für die Zukunft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Landtag bei der Einbringung des Staatsvertrages. Der Staatsvertrag ist das letzte Mal 2005 angepasst geworden. “So war die Überarbeitung dringend nötig. Zum einen wegen der Anpassung an die neuen medienrechtlichen Vorschriften, wie den Medienstaatsvertrag vom November 2020. Zum anderen wollen wir auch die Gremien, die den NDR gestalten, zeitgemäß aufstellen“, so die Regierungschefin.

Wichtigste Änderung ist die Begrenzung der Amtsperioden der Gremien und der Intendantin bzw. des Intendanten. Schwesig: „Ein Wechsel nach einer gewissen Zeit und eine Modernisierung tun dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem NDR gut.“ So sei die Mitgliedschaft in einem Gremium künftig für höchstens für zwei Amtsperioden möglich. Intendant bzw. Intendantin könne man höchstens drei Amtsperioden lang bleiben. Für alle Mitglieder im Verwaltungsrat seien in Zukunft fachliche Qualifikationen im Bereich Finanzen, Medien, Rechtswissenschaften oder Journalismus nötig. „Die Besetzung bzw. die Wahl der Gremienmitglieder erfolgt von nun nach dem Prinzip der Geschlechterparität: genauso viele Frauen wie Männer.“

Sitzungen des Rundfunkrates finden künftig öffentlich statt, auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzung für die Öffentlichkeit wird möglich. „Damit wird die Arbeit des Rundfunkrates transparenter gemacht. Und zur Transparenz gehört eben auch Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bisher waren die sogenannten festen, freien Mitarbeiter den Tarifbeschäftigten nicht gleichgestellt. Künftig haben sie die gleichen Personalvertretungsrechte wie Festangestellte“, erläuterte Schwesig und bat um Zustimmung zum Staatsvertrag.