Neubau des Polizeihauptreviers übergeben

Innenminister Torsten Renz: Hochmodernes Gebäude für optimale Arbeitsbedingungen

Anklam – Nach fast genau dreijähriger Bauzeit konnten bereits im Dezember 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeihauptreviers Greifswald sowie der Außenstelle des Kriminalkommissariats Anklam in der Brinkstraße ihr neues Dienstgebäude beziehen. Am heutigen Tag erfolgte nun auch die symbolische Schlüsselübergabe und Innenminister Torsten Renz konnte gemeinsam mit Finanzminister Reinhard Meyer offiziell das neue Polizeidomizil übergeben.

„Wir haben hier in Greifswald beste Rahmenbedingungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geschaffen. Dies dient letztendlich auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt“, lobte Innenminister Torsten Renz die ansprechende und funktionelle Architektur des neuen Gebäudes in der Brinkstraße. „Ich freue mich für die Beamtinnen und Beamten, dass sie künftig optimale Arbeitsbedingungen haben werden. Von einem gemeinsamen und modernen Dienstgebäude verspreche ich mir einen Mehrwert im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit von Schutz- und Kriminalpolizei. Mit dem Neubau wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen“, so Renz in seinem Grußwort.

Finanzminister Reinhard Meyer lobte das für die Baumaßnahme zuständige Staatliche Bau und Liegenschaftsamt Greifswald: „Wir haben nicht nur den Kostenrahmen eingehalten, die Maßnahme ist auch noch deutlich früher fertiggestellt worden als geplant. Das erlebe ich nicht alle Tage. Ein großer Dank geht daher an alle Baufirmen und Planer, die diesen Erfolg ermöglicht haben.“

Der neue Komplex verfügt über eine Nutzfläche von 1.808 m² und gut ausgestatteten Diensträumen. Die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme wurde durch die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach, die Strom für den Eigenbedarf erzeugt, unterstützt. Die Gesamtkosten für die neu errichtete Liegenschaft beliefen sich auf rund ca. 9,5 Millionen Euro.

Konzerte im Festjahr #JLID2021

Jüdische Gemeinden erhalten Zuwendung für Konzertprojekte im Festjahr #JLID2021

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister übergab jetzt an den Vorsitzenden des jüdischen Landesverbandes M-V, Valeriy Bunimov einen Förderbescheid über 11.000 Euro und informierte darüber, dass das Bundesjazzorchester sowie das Ensemble Ginzburg Dynastie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen werden.

„Das Jahr 2021 ist ein sehr wichtiges Jahr. Wir gedenken 1.700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland. Der Wert dieses Jubiläums soll einem möglichst breiten Spektrum der Gesellschaft nähergebracht werden. Der Landesverband der jüdischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommern plant daher zwei Konzerthighlights, die wir als Landesregierung gern unterstützen. Anlässlich des Festjahres ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ soll zum einen das Ensemble Ginzburg Dynastie in unser Land kommen. Das zweite Konzerthighlight wird das Bundesjazzorchester im Schlossinnenhof des Landtags unter dem Titel ‚Klingende Utopien‘ werden.

Über beide Vorhaben freue ich mich sehr und denke, dass viele hier im Land sich ebenso freuen werden. Wir unterstützen die beiden Auftritte mit insgesamt 11.000 Euro für anfallende Kosten von Anreise bis Aufführungsgebühren. Die beiden Konzerte mit den vielen großartigen Künstlerinnen und Künstlern werden ein wichtiges Zeichen unseres Zusammenlebens in Toleranz und gegenseitigem Respekt setzen, dem Kernanliegen des Festjahres“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister in Schwerin zur Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin ist auch zuständig für Religionsangelegenheiten.

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.