Förderung des ländlichen Raums

5 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Neue Kitas braucht der Landkreis Vorpommern-Rügen. In drei Gemeinden des Küstenkreises sollen die alten Kindertagesstätten durch neue ersetzt werden. Das Land stellt dafür rund 5 Millionen Euro nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zur Verfügung. Am Montag übergab der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, per Videokonferenz die Zuwendungs­bescheide.

Den Minister freut besonders, dass damit der Bau neuer, moderner Kitas ermöglicht wird: „Gleichwertige Lebens­verhältnisse zwischen Stadt und Land erfordern auch eine öffentliche Infrastruktur, die es Menschen ermöglicht, sich zuhause zu fühlen. Die neuen Kitas in Vorpommern-Rügen helfen gerade jungen Familien. Sie bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für deren Kinder.“

Neben den Kindertagesstätten übergab Backhaus auch einen Bescheid für die Sanierung eines ländlichen Weges.

Konkret geht es um diese Projekte:

Ersatzneubau der Waldkindertagesstätte in der Gemeinde Breege/OT Juliusruh (Amt Nord-Rügen)

Die Kindertagesstätte in Juliusruh braucht für seine 22 Kinder dringend neue Räume. Derzeit befindet sie sich in einem zweigeschossigen Altbestandsgebäude, welches erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eine Sanierung des Gebäudes wäre im laufenden Kita-Betrieb nicht möglich, sodass die Gemeinde Breege nunmehr einen Ersatz­neubau plant. Zudem ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten ähnlich hoch wären wie für einen Neubau.

Die Gemeinde plant den Neubau der Waldkinder­tagesstätte für insgesamt 30 Kinder (10 Krippen- und 20 Kindergartenkinder) auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Ortslage Juliusruh. Zur Umsetzung ist der Abbruch eines noch vorhandenen unbewohnten Hauses erforderlich. Der geplante Neubau wird als eingeschossiger moderner Bau direkt neben dem Haus des Gastes in Wald- und Strandnähe errichtet. Durch den Neubau werden die erforderlichen Betreuungs­bedingungen für die Kinder und Erzieher/-innen nachhaltig und qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: ca. 700.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – November 2021

Ersatzneubau Kindertagesstätte in der Gemeinde Pruchten (Amt Barth Land)

Mit dem geplanten Neubau als Naturkindergarten stellt die Kindertagesstätte „Wurzelzwerge“ in Pruchten ihre Betreuung neu auf. Derzeit werden 39 Kinder dort betreut. Aufgrund des gewachsenen Bedarfs an Kitaplätzen in der Region, den unzureichenden und teilweise provisorischen Räumlichkeiten am derzeitigen Standort wurde in der Gemeinde Pruchten eine nachhaltige Lösung notwendig. Der Neubau soll als eingeschossiger massiver Gebäudekörper mit einem Flachdach mit Begrünung errichtet werden. Durch die vorgehängte durchlüftete Fassade wird das Bauwerk mit einer langlebigen und hochwärmegedämmten Außenhülle ausgestattet. Mit den neuen Raumgrößen und moderner Ausstattung werden die Anforderungen für eine zeitgemäße Betreuungseinrichtung erfüllt.

Im Innenbereich wird durch einen Bewegungsraum, einem Lichthof sowie einen großen Sanitärraum mit Kneipp-Becken die Zertifizierung als gesundheitsfördernde Kita unterstrichen. Auf der ca. 3.300 m² großen Freifläche werden die Außenanlagen ansprechend und kindgerecht gestaltet. Parkmöglichkeiten für Eltern und Kita-Personal werden ebenfalls errichtet.
Bis zu 18 Krippenkinder und 27 Kindergartenkinder können dort künftig betreut werden (insgesamt 45 Kita-Plätze).

Gesamtkosten: rund 2,6 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,6 Mio. Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Dezember 2022

Ersatzneubau Kindertagesstätte in Gresenhorst (Stadt Marlow)

Das vorhandene Gebäude der Kindertagesstätte in Gresenhorst ist stark sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hatte die Kita nur eine begrenzte Betriebserlaubnis. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab, dass die Kosten für einen Neubau ähnlich einer Komplettsanierung des Bestandsgebäudes zu veranschlagen wären. Durch die Entwicklung neuer Wohngebiete ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen enorm gestiegen. Das veranlasste die Stadt Marlow zum Neubau einer Kita in der Ortslage Gresenhorst. In diesem Zusammenhang wird das alte Hauptgebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein Teil des Nebengebäudes, welcher aktuell von einer Kinderkrippengruppe genutzt wird, wurde bereits saniert und soll erhalten bleiben.

Der Kita-Neubau besteht aus einen eingeschossigen, langgestreckten Baukörper, der mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Nebengebäude verbunden wird. Das Hauptgebäude als Mauerwerksbau mit Flachdach erhält eine Vorhangfassade aus Holz. Andere Gebäudeseiten erhalten ein farblich hervorgehobenes, bunt gestaltetes Wärmedämmverbundsystem, welches dem gesamten Gebäude ein ansprechendes und farbenfrohes Erscheinungsbild verleiht.

Aktuell bietet die Kita in Gresenhorst 24 Krippen- und 45 Kindergartenplätze (insgesamt 69 Plätze) an. Mit dem Neubau und dem angegliederten Nebengebäude wird Platz für 30 Krippen- und 51 Kindergartenkinder geschaffen (insgesamt 81 Plätze).

Gesamtkosten: ca. 3,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund. 1,9 Mio. Euro
Kofinanzierungshilfe Innenministerium: 460.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Oktober 2022

Ausbau des Weges am Schöpfwerk Divitz in Richtung Planitz

Die Maßnahme befindet sich im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens Divitz. Zuwendungs­empfänger ist daher die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens. Der auszubauende Weg ist ein Wirtschaftsweg. Er beginnt am Schöpfwerk der Planebek, kreuzt einen Entwässerungsgraben und endet nach ca. 1,85 km am Ortseingang Planitz.

Der Weg ist derzeit auf der gesamten Länge und in ganzer Breite mit Betonspurplatten befestigt. Die Fahrbahnoberfläche ist stark desolat und uneben. Aufgrund des schlechten Zustands wurde auf ca. 460 m ein schlackebefestigter Parallelweg angelegt. Dieser Weg wird zurückgebaut, d. h. die Schlacke wird ausgekoffert mit geeignetem Füllboden verfüllt und mit Oberboden angedeckt.

Vorhandene Feldauffahrten, Aufweitungen und Ausweichstellen werden neu mit Asphalt befestigt. Im Kurvenbereich ist zudem eine Fahrbahnaufweitung erforderlich. Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro,
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 840.000 Euro.

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.