Kinder- und Jugendsport aktuell

Schwerin – Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.

„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

Weiterqualifizierung für Erzieher:Innen

Kultusministerkonferenz rechnet Berufsabschluss als Vorqualifizierung an

Schwerin – Die neue Ausbildung „Staatlich/e anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern wird attraktiver. Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts können nun den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung nun an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in den Beratungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt.

„Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Ausbildungsganges, die diesen Weg als Erstausbildung wählen, ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Wert ihres Berufsabschlusses steigt. Er wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, sondern erfährt deutschlandweit Berücksichtigung. Trotzdem hoffe ich natürlich sehr, dass die Absolventinnen und Absolventen, die bei uns die praxisorientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, anschließend im Land bleiben und in den Kitas arbeiten“, so Martin. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kindertagesförderung sei groß.

Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung ist der Beginn des Schuljahres 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Das Modellprojekt „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018. Die neue dreijährige Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die vierjährige klassische Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Das Land hatte das Modellprojekt aufgelegt, um den gestiegenen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern künftig besser decken zu können.

Im ersten Abschlussjahrgang (Schuljahr 2019/2020) des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gab es 64 Absolventinnen bzw. Absolventen. Im Schuljahr 2020/2021 haben 120 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen.