Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV

Entlastung für Unternehmen durch Kurzarbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die weitere Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie und im Besonderen das Thema Kurzarbeit diskutiert worden. „Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitsplätze können erhalten und Fachkräfte in den Unternehmen gesichert werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Kurzarbeitergeld für alle Betroffenen auskömmlich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag im Landtag.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig ist, die Kurzarbeit zu verlängern. „Die Corona-Situation hat sich aufgrund von Omikron mittlerweile verschärft. Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Das stärkt die Unternehmen in der Krise“, erläuterte Meyer weiter. „Bei den von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden bereits weiterhin die Sozialabgaben vollständig erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen selbst gefördert werden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit aufmerksam: „Wir wollen dadurch einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage setzen.“ Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt.

Radsporthalle in Schwerin kommt

Schwerin – Land und Bund unterstützen wie geplant den Bau des multifunktionalen Radsportzentrums in Schwerin. Für das mit rund 15 Millionen Euro veranschlagte Projekt der Stadt Schwerin stellen Land und Bund jeweils 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute mit. Die Landeshauptstadt Schwerin steuert 2 Millionen Euro hauptsächlich für den gestarteten Planungsprozess bei.

Die Landesmittel sind bereits im vorläufigen Landeshaushaltsplanentwurf 2022/2023 mit 4,5 Millionen Euro in 2022 und 2 Millionen Euro in 2023 veranschlagt, verdeutlichte Drese. Die tatsächliche Höhe der förderfähigen Ausgaben wird wie bei solchen Bauvorhaben üblich seitens des Bundes und des Landes erst nach Vorliegen der kompletten Planungsunterlagen und erfolgter Prüfung der zuständigen Baubehörde festgelegt.

„Ich bin im Sinne einer zügigen Realisierung sehr zufrieden, dass die Stadt Schwerin trotz Hacker-Angriff und Corona-Pandemie noch im Jahr 2021 die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben hat und die Objekt- und Tragwerksplanung bereits beauftragt wurde“, so Drese.

Das Radsportzentrum in unmittelbarer Nähe des Sportgymnasiums Schwerin soll der Verbesserung der Trainingsbedingungen der Bundeskader und der weiteren Entwicklung des Radsports in Mecklenburg-Vorpommern dienen und somit auch mittel- und langfristig die Struktur des Bundesstützpunktes Radsport in Schwerin festigen. Außerdem ist eine Zwei-Feld-Halle für den Unterricht des Sportgymnasiums und vereinsgebundenes Training diverser Sportarten geplant.

Drese: „Alle Partner arbeiten gut zusammen, die Fördermittel stehen wie geplant zur Verfügung, die Radsporthalle kommt.“

Neue Referendarinnen und Referendare

Bildungsministerin Oldenburg begrüßt digital

Schwerin – Zum Schulhalbjahr beginnen 89 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die zukünftigen Lehrkräfte am Donnerstag bei einer Feierstunde, die aufgrund der Infektionslage als Videokonferenz stattfand, begrüßt – und stand in einer Fragerunde persönlich Rede und Antwort.

„Für Sie öffnen sich neue Türen zu den Schulen und Kollegen – und eine ganz besondere Tür: zu den Schülerinnen und Schülern. Sie freuen sich auf Sie, sind neugierig auf Sie und das, was Sie mitbringen werden. Nutzen Sie diesen Augenblick und greifen Sie ihn, er wird für Sie der Fels in der Brandung sein. Die Kinder und Jugendlichen sind es, die Sie durch Ihren Beruf tragen,“ sagte Simone Oldenburg, „Liebe Referendarinnen und Referendare, Sie sind Goldstaub, Sie sind es, die wir dringend brauchen. Danke, dass Sie diesen schönen und wichtigen Beruf ergreifen.“

Von den 89 Referendarinnen und Referendaren, die am 1. Februar ihren Dienst antreten und vor Ort in den Schulen vereidigt werden, beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und weitere sieben das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 13 beginnen das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 37 an Gymnasien.

Rund drei Viertel der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. „Dass auch Nachwuchslehrkräfte aus den anderen Bundesländern zu uns kommen, zeugt vom anhaltenden Erfolg der Lehrerwerbekampagne, die für den Vorbereitungs- und Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern wirbt. Das liegt nicht nur an unserem wunderschönen Bundesland, sondern auch an den guten Bedingungen, die wir weiter verbessern möchten: Die Besoldung der Grundschullehrkräfte ist seit dem 1. August 2020 auf die Besoldungsgruppe A13 angeglichen, es wird zusätzlich in den Schulbau, die Altersanrechnungsstunden und das Gesundheitsmanagement investiert. Auch bei der Digitalisierung der Schulen sind wir schon große Schritte vorangekommen – unter anderem durch Corona. Weitere Verbesserungen in der Lehrerbildung, bei den Einstellungsverfahren und der Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden wir umsetzen. Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, ist eine gute Wahl“, freute sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April. Der nächste Eintrittstermin, für den Bewerbungen voraussichtlich ab Mitte März möglich sind, ist der 1. August 2022.

Debatte um bundesweiten Mindestlohn

Meyer: Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Mittwoch die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes diskutiert worden. „Die Landesregierung unterstützt den Schritt hin zu einer gerechten Entlohnung aller Beschäftigten. Wir setzen uns für die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ein. Das haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch im Koalitionsvertrag so festgehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag. „Die Geschichte des Mindestlohns in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Er ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit.“

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn. Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Er wird zum 01. Juli auf 10,45 Euro ansteigen. Inzwischen gibt es bereits einen Entwurf eines Gesetzes für die Erhöhung des Mindestlohnes aus dem Bundesarbeitsministerium. Der Mindestlohn soll demnach zum 01. Oktober 2022 erhöht werden. „Kritiker monieren seit Jahren, dass durch den Mindestlohn die Tarifautonomie ausgehöhlt werde, Tarifverträge reihenweise überflüssig und unzählige Beschäftigte arbeitslos würden. Die Geschichte hat uns eines Besseren gelehrt. Der Mindestlohn ist gut für Deutschland, der Mindestlohn ist gut für Mecklenburg-Vorpommern – und er wird es auch künftig sein“, machte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag weiter deutlich.

Im Jahr 2020 waren nur rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist zu wenig und muss gerade im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte besser werden“, so Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer forderte im Landtag höhere Löhne für die Beschäftigten und mehr Tarifbindung bei den Unternehmen. „Deswegen werden wir eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Und auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Hier denken wir über entsprechende Anreize bei der Förderung für Unternehmen nach“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Impfungen geben mehr Sicherheit

Hohes Interesse bei Schülerinnen und Schülern an weiteren Impfangeboten

Schwerin – Circa 3.000 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern möchten die angekündigten Impfangebote der Landesregierung wahrnehmen. Das hat eine Abfrage der Landesregierung bei den Eltern von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ergeben. Vor rund einer Woche hatten Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen geworben.

Um die 1.000 Schülerinnen und Schüler im Land möchten demnach ein erstes Mal geimpft werden. Weitere Kinder und Jugendliche haben sich für eine Zweitimpfung und für eine Booster-Impfung angemeldet.

„Das ist ein gutes Ergebnis. Wir freuen uns, dass sich viele Kinder und Jugendliche im Land impfen lassen möchten. Damit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Lehrerinnen und Lehrer, Freunde und Familienangehörigen“, so Bildungsministerin Oldenburg und Gesundheitsministerin Drese.

Die Impfungen erfolgen außerhalb der Unterrichtszeiten und sollen zeitnah mit mobilen Teams starten.

Erfolgreiches erstes Jahr für AzubiTicket MV

Meyer: Vorzüge des digitalen Tickets haben überzeugt 

Fahrten zur Berufsschule, zum Ausbildungsplatz und in der Freizeit möglich

Schwerin – Seit rund einem Jahr gibt es das digitale AzubiTicket MV. Bis jetzt sind mehr als 7.750 Tickets verkauft worden. „Das digitale AzubiTicket MV ist bereits im ersten Jahr sehr gut angenommen worden. Die Vorzüge des klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsangebots haben zusammen mit dem finanziell attraktiven Angebot überzeugt. Der Weg zur Berufsschule, zum Ausbildungsplatz und auch Freizeitfahrten werden durch das Ticket abgedeckt. Ein echter Mehrwert für die Nutzer“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das AzubiTicket MV für 365 Euro im Jahr gilt landesweit im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei gibt es keine räumlichen und zeitlichen Einschränkungen; die Gültigkeit ist unabhängig von der zurückgelegten Wegstrecke (gefahrene Kilometer), vom Fahrtzweck (Berufsschule, Ausbildungsbetrieb, Freizeit) oder vom Zeitpunkt der Fahrt.

Zu den Berechtigten gehören landesweit Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter der Laufbahngruppe I. Auch Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben, jedoch zur Berufsschule in ein anderes Bundesland reisen müssen, haben Anspruch auf das AzubiTicket MV. Das Ticket gilt dann bis zum letzten Halt vor der Landesgrenze. Auch Auszubildende, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Berufsschule besuchen, aber in einem anderen Bundesland einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, können das Ticket kaufen.

„Wir wollen für unser Land eine klimafreundliche, bequeme und bezahlbare Mobilität für alle. Mit dem AzubiTicket ist dafür ein wichtiger Schritt getan“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Da wesentliche Berufsschulstandorte für Auszubildende aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg in Lübeck liegen, gilt das AzubiTicket MV ausnahmsweise auch für Fahrten der nach Lübeck verkehrenden Buslinien von NAHBUS sowie die Züge der Regionalexpresslinie 4, maximal bis zum Lübecker Hauptbahnhof.

Das Land unterstützt das Ticket in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweils rund fünf Millionen Euro jährlich. Es ist vorgesehen, das AzubiTicket MV langfristig fortzuführen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Auszubildende darüber hinaus im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“.

Nitratbelastung der Gewässer

Backhaus: „Nitratbelastung der Gewässer ist reales Problem“

Schwerin  „Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände. Das belegen auch die Daten aus den zwischen 2016 und 2021 neugebauten Messstellen“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Schwerin auf einer Pressekonferenz zur Düngelandesverordnung.

Grundlage für die Erarbeitung der neuen Düngelandesverordnung 2022 bilden 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land, die zu hohe Nitratgehalte aufweisen, erläuterte der Minister. Die erhöhten Konzentrationen beschränkten sich nicht auf bestimmte Regionen, sondern seien fast in jedem Grundwasserkörper enthalten (siehe Karte im Anhang). Die Messdaten belegen Backhaus zufolge auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat. In vielen Grundwassermessstellen des Landes (77 Prozent) seien zudem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden. Allerdings werde nicht an allen dieser Messstellen der Schwellenwert oder der Gesundheitlichen Orientierungswert überschritten, differenzierte er.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Auswertung weiterer Messstellen die vorhandene Belastungssituation weiter bestätigen wird. Unser Problem sind nicht die Messstellen, sondern die wissenschaftlich belegte Belastung unseres Grundwassers und unserer Oberflächengewässer. Wer diese Situation verkennt, verkennt die Realität“, betonte Backhaus.

Er stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, mit dem Finger auf einzelne Betriebe oder gar den ganzen Berufsstand zu zeigen: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“

Backhaus wehrte sich gegen den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert.“

Auch in die Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, stellte Backhaus klar. Damals sei ein komplexes, zweistufiges mathematisches Verfahren angewandt worden (erste und zweite Binnendifferenzierung), durch das verhindert werden konnte, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „mit Nitrat belastet“ eingestuft wurden. Im Ergebnis wurden ca. 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als nitratbelastet ausgewiesen. Das sind rund 181.000 Hektar in über 4.500 Feldblöcken.

Der Ländervergleich zeigt laut Backhaus, dass die Situation in Mecklenburg-Vorpommern damit keineswegs unverhältnismäßig war. In Sachsen seien aktuell 14,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche von den verschärften Düngeregeln betroffen. Niedersachsen (31%), Nordrhein-Westfalen (23 %) und Rheinland-Pfalz (23 %) wiesen sogar größere Gebiete aus; Bayern und Hessen (jeweils 12 %) etwa genauso viel; dennoch wurde gegen die Verordnung 2020 Klage eingereicht.

Das OVG-Urteil hat zur Folge, dass eine mehrstufige Regionalisierung, wie sie bislang vorgenommen wurde, nun nicht mehr möglich ist. Der Anteil der roten Gebiete werde deshalb im neuen Verordnungsentwurf 2022 mit 46 Prozent deutlich höher ausfallen (ca. 628.000 ha). „Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück“, kommentierte Backhaus. Da das OVG-Urteil noch nichts rechtkräftig ist, gilt nach wie vor die Düngelandesverordnung 2020 (13 Prozent rote Gebiete).

Der Minister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald – wie gestern bekannt wurde – der Beschwerde des Landes nicht gefolgt ist und das Klageverfahren gegen die Düngelandesverordnung 2020 an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben hat. „Nur damit das einmal deutlich wird: Wir haben die Beschwerde eingereicht, damit sich die Lage für die Landwirte nicht noch weiter verschärft. Hätten wir nicht so gehandelt, wäre das OVG-Urteil inzwischen rechtskräftig und wir hätten keine Landesregelung mehr. In einem solchen Fall greift die Düngeverordnung des Bundes, wonach ab sofort 77 Prozent der Landwirtschaftsfläche in MV als nitratbelastetes Gebiet gelten würde.“

Der neue Verordnungsentwurf 2022 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März 2022 in Kraft treten, informierte Backhaus.

Abschließend betonte der Minister, dass die Reduzierung der Düngemengen durch andere Methoden ergänzt werden müsse: „Die Digitalisierung und das Smart Farming werden dazu führen, dass viel differenzierter und standortangepasster gedüngt wird. Zum Fortschritt bei der Technik gehört auch die Erhöhung der Lagerkapazität für organische Dünger, um auf wetterbedingte Einflüsse, zum Beispiel lange, kalte Winter, reagieren zu können. Auch die Landwirtschaft kann weitere Beiträge leisten, um Austräge von Nitrat zu reduzieren, etwa durch eine Erweiterung der Fruchtfolge oder den Anbau von Zwischenfrüchten. Hierzu zählt auch ein verändertes Düngeregime beim Winterweizen, da diese Kultur im Herbst vor der Winterruhe nur geringe Nährstoffmengen aufnehmen kann.“ Ebenso müssten wissenschaftliche Modellprojekte zur Praxisreife geführt werden. In einem Versuch an der Universität Rostock wurde gezeigt, dass aus Dränwässer (Sickerwasser), die durch einen Graben mit Hackschnitzeln geführt werden, vor dem Einleiten in die Vorflut 70 bis 90 Prozent des Nitrats herausgeholt werden konnte.

Parallel zu dem Klageverfahren in M-V läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie. Bislang ist es dem Bund nicht gelungen die EU-Kommission vom deutschen Verfahren zu überzeugen. Schafft es Deutschland nicht, der Forderung der EU bis Mitte Februar 2022 nachzukommen, wird ein Zweitverfahren eröffnet. Es ist zu erwarten, dass Deutschland dann zur Strafgeldzahlung in Höhe von ca. 861.000 Euro pro Tag verpflichtet wird. Da die Strafgeldzahlung rückwirkend angesetzt würde, wäre nach derzeitiger Einschätzung heute bereits ein Betrag von 1 Milliarden Euro fällig. Jeder weitere Tag der Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie lässt diesen Betrag anwachsen.

Hochwertige Lebensmittel aus M-V

Meyer: Handelsplattform hilft, Produkte sichtbarer zu präsentieren, Umsätze zu steigern und so langfristig Arbeitsplätze zu sichern

Schwerin – Regionale Lebensmittel in Nordwestmecklenburg intensiver zu vermarkten ist das Ziel von „MVliebe“. Die Handelsplattform soll Erzeugern aus der Region ergänzende Möglichkeiten des Direktvertriebs bieten.

„Der Name ist Programm – „MVliebe“ steht für Produzenten aus Mecklenburg-Vorpommern, die Tag für Tag hochwertige Lebensmittel herstellen. Oftmals haben diese nicht die Kapazitäten, die eigenen Erzeugnisse einem breiten Kundenkreis anzubieten. Die Handelsplattform bietet Unterstützung bei der Werbung und der Akquise von Abnehmern – so können die regionalen Erzeuger ihre Produkte sichtbarer präsentieren, Umsätze steigern und so langfristig Arbeitsplätze in ihrer Branche sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Projektträger ist die „MVliebe“ Handelsplattform UG, die im Oktober 2020 aus privater Initiative heraus gegründet wurde. Ziel ist es, neben der Internetvermarktung auch ein Netzwerk zwischen regionalen Erzeugern und Geschäftskunden beispielsweise aus der Gastronomie, der Hotellerie und Kantinenbetreibern zu schaffen.

Derzeit bieten mehr als 20 regionale Lebensmittelerzeuger ihre Produkte unter www.mvliebe.de an. Die Vielfalt reicht von Gemüse und Fleisch über Kaffee und Saft bis zu Brotaufstrichen und Likören. Zudem werden Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs als „MVbox“ oder „RegioTüte“ versandt. Seit August des vergangenen Jahres ist zusätzlich ein RegioLaden in der Lübschen Str. 57 in Wismar eröffnet worden, wodurch gleichzeitig die Innenstadt der Hansestadt mit einem attraktiven Ladengeschäft gestärkt wird.

„Das Kaufverhalten vieler Verbraucher hat sich verändert. Es gibt eine viel größere Fokussierung auf Herkunft und Produktionsart der Lebensmittel. Regionale und nachhaltig produzierte Angebote sind gefragter denn je. Deshalb ist es für den wirtschaftlichen Erfolg wichtig, dass die Angebote auch online präsent sind. MVliebe geht mit den Produkten aus der Umgebung diesen Weg und wirbt für die kulinarischen Kostbarkeiten unseres Landes“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für das Projekt beträgt knapp 61.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 37.500 Euro.

Krise der Fischerei in M-V

Schwerin – Am 24.01.2022 hat der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit Fischern und Verbandsvertretern über die Lage der Ostseefischerei gesprochen. Dabei war es dem Minister wichtig, die Dramatik der Lage nicht herunterzuspielen: „Es sind schlechte Zeiten für die Fischerei. Dass sich nach 30 Jahren des Bestehens der Verband der Kutter- und Küstenfischer auflöst, ist nur ein Beleg für die katastrophale Lage. Und dennoch hoffe ich auf einen Neuanfang, den zu gestalten wir jetzt beginnen wollen. Dabei werden wir einige Sofortmaßnahmen umsetzen und dann Schritte für die Entwicklung 2023 – 2026 vorbereiten. Deswegen habe ich auch Mitarbeitende aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei (LALLF) und der Landes­forschung zu der Diskussion eingeladen“, so der Minister.

Bei den Soforthilfen, die diskutiert wurden, ging es unter anderem um Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei. Diese Hilfen hätten sich seit 2017 bereits bewährt, so Backhaus. Aus Gründen der notwendigen Strukturanpassung könnten auch Prämien bei endgültiger Einstellung der Fischerei gezahlt werden. Bis zu 1,6 Mio. Euro stünden zur Verfügung, erklärt der Minister.

Als weitere Maßnahmen solle die Fischerei auf Plattfisch in der Dorschschonzeit ermöglicht werden, fordert der Minister.

„Die EU beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2022 Dorsch-selektivere Schleppnetze vorzuschreiben. Forschungen und Entwicklungen dazu wurden durch das Thünen-Insitut für Ostseefischerei vorgenommen und durch MV aus dem EMFF und Landesmitteln gefördert. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Schleppnetze auch während der Dorschschonzeiten eingesetzt werden dürfen. Außerdem beabsichtigen wir, die erstmalige Umrüstung der Schleppnetzfischerei mit 49 % aus dem EMFF und nationalen Mitteln zu fördern“, kündigt der Minister an.

Darüber hinaus sollten die Fischereibetriebe bei der Diversifizierung und der Direktvermarktung stärker gefördert werden, so Minister Backhaus. Und es müssten gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Fischer Tourismusangeboten machen könnten. Bisher stünden dem oft Schiffssischerheitsvorschriften entgegen, so Backhaus.

Abschließend erklärt der Minister: „Es wird nicht ein alleiniges Mittel geben, den Berufsstand zu retten. Aber wir wollen Maßnahmenpakete schnüren, die in Kombination ein Überleben dieses identitätsstiftenden Handwerks ermöglichen.“

Aktualisierte Faktensammlung zu M-V

Christian Pegel: „Aktualisierte Faktensammlung zu M-V sollte in keinem Haushalt mit Schulkindern fehlen“

Schwerin – „Wer kennt sie nicht – die Schulhausaufgaben mit der Frage: ,Welche Länge hat die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns?‘“, fragt Innenminister Christian Pegel und hat auch gleich die Antwort parat, wo sich solche Daten und Fakten über unser Bundesland schnell und unkompliziert finden lassen: „In einer soeben erschienenen Neuauflage der Informationsbroschüre unseres Statistischen Landesamtes.“

Christian Pegel wirbt für die Faktensammlung „Mecklenburg-Vorpommern – ein Porträt in Zahlen“: „Darin sind die Längen der gemeinsamen Landesgrenzen mit unseren Nachbarländern, die Zahl der Mehrpersonenhaushalte oder die zentralen Wirtschaftskennziffern des Landes schnell und auf einen Blick verfügbar“, so der Minister. Er sei überzeugt, dass diese Informationssammlung in keinem Haushalt mit Schulkindern fehlen sollte, so der Minister, selbst Vater zweier schulpflichtiger Töchter.

Auf 28 Seiten fasst das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern in der Broschüre übersichtliche Grafiken und präzise aufbereitete Zahlen und Fakten über den Nordosten zusammen. Die kostenlose Broschüre gibt es zum Download auf der Homepage des Landesamts für Innere Verwaltung/Statistik oder kann als gedruckte Fassung hier bestellt werden:

Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 12 01 35
19018 Schwerin
E-Mail: statistik.vertrieb@statistik-mv.de

„Solche Faktensammlungen sind nur auf Grundlage konsolidierter Jahresberichte möglich“, sagt Christian Pegel weiter. Deshalb basieren die Angaben in der Broschüre zumeist auf den Zahlen von 2020.  „Wollten wir auf die konsolidierten Zahlen von 2021 warten, würde uns dies um Monate zurückwerfen. Der schnelle Rückgriff auf meist nur vorläufige Daten mit dann aber höherer Aktualität gelingt in diesem Zusammenhang vermutlich selten.“

Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis 2022

Einsendungen nur noch bis 30. Januar möglich – Insgesamt 25.000 Euro Preisgelder ausgelobt – Preisgala im Juni in Görlitz

Schwerin – Für den 25. Wettbewerb um den Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis können nur noch bis zum kommenden Sonntag (30. Januar 2022) Beiträge eingereicht werden. Bewerbungen sind in den Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen, Multimedia und „Journalismus in der Grenzregion“ möglich. Die Preise sind in jeder der fünf ausgelobten Kategorien mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Die Siegerinnen und Sieger werden, wenn es die Pandemielage zulässt, bei der Live-Gala am 9. Juni 2022 als Höhepunkt der wieder als Präsenzveranstaltung geplanten Deutsch-Polnischen Medientage in Görlitz/Zgorzelec geehrt.

Teilnahmebedingungen:

  • Eingereicht werden können Beiträge, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember. 2021 erstmalig in Deutschland und / oder in Polen gesendet, gedruckt oder im Internet verbreitet wurden. Die Kategorien des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises sind:

PRINT: Eingesandt werden können gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel oder Online-Artikel mit einer maximalen Länge von 25.000 Anschlägen.

HÖRFUNK und FERNSEHEN: Erwartet werden Beiträge, die im Radio oder im Fernsehen ausgestrahlt wurden und maximal 60 Minuten lang sind.

MULTIMEDIA: In der Kategorie sind Beiträge gefragt, die zeigen, wie moderne Darstellungsformen multimedial realisiert werden können, beispielsweise multimediales Storytelling mit Text, Video, Grafik und / oder Audio; (interaktive) Reportagen; vertiefende Analysen; datenjournalistische Projekte oder mediale Projekte, die auf innovative Weise ein breites Publikum einbinden (z. B. durch Nutzung von Social Media). Journalistisches Handwerk, eine spannende Story und eine innovative technische Umsetzung fließen gleichermaßen in die Bewertung aller eingereichten Beiträge ein. Die Multimediageschichte mit allen Komponenten muss von der Jury innerhalb von 60 Minuten erfassbar sein.

JOURNALISMUS IN DER GRENZREGION“ (Sonderpreis finanziert durch den gastgebenden Freistaat Sachsen): Mit diesem Preis sollen vor allem die Arbeiten von Journalisten gewürdigt werden, die im Grenzraum unterwegs sind und sich mit Alltagsthemen beschäftigen, die die Menschen beiderseits der Grenze interessieren. Die Beiträge müssen in einer der sechs Partnerregionen – den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder den Wojewodschaften Niederschlesien, Westpommern und Lebuser Land – veröffentlicht worden sein.

  • Die eingereichten Veröffentlichungen sollen das Zusammenleben in der Europäischen Union fördern. In den Beiträgen können sämtliche Aspekte des deutsch-polnischen Verhältnisses thematisiert werden. Besonders erwünscht sind Beiträge mit einem Bezug zur aktuellen Entwicklung im Nachbarland. Aber auch Artikel und Sendungen, die sich mit der schwierigen gemeinsamen Geschichte auseinandersetzen, haben eine Chance, prämiert zu werden.
  • Wettbewerbsbeiträge können von Journalistinnen und Journalisten, Sendern, Verlagen und Redaktionen eingereicht werden:
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen bitte für das Einreichen der Beiträge in allen fünf Kategorien das Online-Registrierungssystem.
  • Die aktuellen Teilnahmebedingungen, das Online-Bewerbungsformular sowie weitere Möglichkeiten der Einreichung von Beiträgen finden Sie auf der Webseite des Preises: http://medientage.org/teilnahmebedingungen.

Neustrelitz: „Staatlich anerkannter Erholungsort“

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz einschließlich ihrer Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow ist ab sofort berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu führen. Nach Bestätigung des positiv bewerteten Antragsverfahrens durch Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese wurde Bürgermeister Andreas Grund der Anerkennungsbescheid des für das Kur- und Erholungswesen zuständigen Ministeriums übermittelt.

„Die alte und toll restaurierte Residenzstadt Neustrelitz liegt im Herzen der wunderschönen Mecklenburgischen Seenplatte. Hier verbinden sich Geschichte, Erholungsangebote und beste klimatische Bedingungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass Neustrelitz zukünftig die Bezeichnung ‚Staatlich anerkannter Erholungsort‘ führen darf“, betonte Ministerin Stefanie Drese zur Verleihung des Prädikats.

Die Stadt Neustrelitz hatte im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit der staatlichen Anerkennung als Erholungsort wird der Erholungstourismus als prägendes Merkmal einer Gemeinde festgestellt. Erholungsorte sind typischerweise Ferienorte, die sich mit ihrer Infrastruktur vorrangig auf den Aufgabenbereich „Urlaub, Freizeit und Erholung“ spezialisiert haben. Des Weiteren sollte der Tourismus prägend für den Ort bzw. seine Ortsteile sein.

„Die Stadt Neustrelitz erfüllt für die Stadt selbst sowie die Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort“, verdeutliche Drese.

Vertreterinnen und Vertreter des Landes sowie des Beirates für Kur- und Erholungsorte hatten sich im Oktober ein Bild vor Ort über die touristische Entwicklung der Stadt gemacht. Es konnte festgestellt werden, dass Neustrelitz die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staatlich anerkannter Erholungsort erfüllt. Daraufhin hatte der Beirat für Kur- und Erholungsorte den Beschluss zur Anerkennung von Neustrelitz gefasst, der im Anschluss durch Ministerin Drese befürwortet wurde.

Besuch bei der Bundespolizei

Innenminister Christian Pegel machte sich mit Bundespolizei ein Bild von der Situation an deutsch-polnischer Grenze

Pasewalk – Bei Besuchen im Polizeipräsidium Neubrandenburg, bei der Bundespolizeiinspektion in Pasewalk und am ehemaligen Grenzübergang Linken machte sich Innenminister Christian Pegel heute ein Bild von der Situation rund um Asylsuchende, die über Weißrussland und die polnische Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

 „In diesem Jahr war es noch kein einziger, nachdem von August bis Dezember des vergangenen Jahres 1.342 Ausländer über Weißrussland und die Grenze zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern in die Bundesrepublik eingereist sind. Ich konnte mich heute überzeugen, dass die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, Zoll, dem polnischen Grenzschutz, und nicht zuletzt dem Landkreis Vorpommern Greifswald hervorragend funktioniert und danke allen Beteiligten dafür herzlich“, sagte der Minister nach seiner Rundtour.

Bei der Bundespolizei in Pasewalk hat er sich informiert, wie diese die Fälle bearbeitet, wenn Menschen an der Grenze aufgegriffen werden: „Ich bin beeindruckt, wie professionell und gut organisiert die Bundespolizei hier arbeitet. Angefangen bei der Fahndung im Grenzgebiet über die Durchführung von Corona-Schnelltests vor Ort bis hin zur Versorgung der Menschen mit Essen sowie mit warmer und trockener Kleidung, die als Sachspenden durch Sammlungen der Bundespolizisten vor Ort und verschiedener Organisationen zusammengekommen sind.“

Beeindruckt war Christian Pegel auch von der Schnelligkeit, mit der die Bundespolizei die aufgegriffenen Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt und registriert. Dazu sagt Horst Kriesamer, Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die für die Inspektion in Pasewalk zuständig ist: „Dies ist eine der Hauptaufgaben der Bundespolizisten, die an der Grenze im Einsatz sind: Personalien erfassen, Fingerabdrücke nehmen, Fotografieren und Abgleich mit Einträgen in den Fahndungssystemen – das dauert im Schnitt in der Bundespolizeiinspektion Pasewalk pro Person 25 Minuten.“

Christian Pegel führte im Anschluss an seine Besuche weiter aus: „Von den Menschen, die über Polen zu uns flüchten, bleiben die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern. Von Pasewalk aus schickt die Bundespolizei die Asylsuchenden grundsätzlich an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung, meist nach Berlin, weiter, sofern sie nicht wegen eines positiven Corona-Test zunächst im Landkreis in Quarantäne bleiben.“

Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr knapp 3.460 Asylanträge gestellt worden – von Menschen, die über die unterschiedlichsten Wege nach Deutschland gekommen sind. Zum Vergleich: Im Jahr der Flüchtlingswelle 2015 wurden in M-V fast 19.000 Anträge gestellt, im darauffolgenden Jahr knapp 7.300. Seither ist die Zahl kontinuierlich gesunken, auf einen Tiefststand von rund 1.700 im Jahr 2020. „Da schlug allerdings vor allem die Corona-Pandemie zu Buche. 2021 bewegten wir uns wieder auf dem Niveau von 2019“, sagt Christian Pegel.

Er weist daraufhin: „Hinter jeder einzelnen dieser Zahlen verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Die Bundespolizei, zusammen mit der Landespolizei und allen weiteren Beteiligten, ist auch weiterhin auf irreguläre Grenzübertritte vorbereitet. Es ist jedoch Aufgabe der nationalen und internationalen Politik zu helfen, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen.“

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem Quotensystem EASY – Erstverteilung von Asylbegehrenden – und somit unabhängig von der Grenze, die sie bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland überquert haben. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich u.a. danach, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das jeweilige Herkunftsland der Asylsuchenden bearbeitet wird. Die Verteilungsquote bemisst sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Danach werden knapp zwei Prozent der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen.

Mentoringprogramme als Online-Format

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, hielt ein Grußwort zur Online-Veranstaltung „Abschluss und Auftakt Mentoringprogramm in der Landesverwaltung“.

„Ich möchte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Mentorinnen und Mentoren der 6. bis 8. Fortbildungsreihe beglückwünschen. Sie tragen zur gelebten Gleichstellung bei. Wir konnten auch durch die Mentoringprogramme mehr qualifizierte Frauen für Führungspositionen in den Behörden in M-V gewinnen. Allerdings sinkt der Anteil von Frauen je höher die hierarchische Ebene ist. In den höchsten Ämtern, abgesehen von der Landesregierung, sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert. Darum sind auch zukünftig Maßnahmen notwendig, um die in § 1 Gleichstellungsgesetz verankerten Ziele zu erreichen: die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung zu verwirklichen und bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen“, sagt Ministerin Bernhardt in ihrem Online-Grußwort zum Abschluss der Fortbildungsreihe Mentoring in der Landesverwaltung, gleichzeitig startete eine neue Reihe.

„Bislang haben in Mecklenburg-Vorpommern 84 Frauen die Fortbildungsreihe für Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung und das begleitende Mentoringprogramm für ihre Persönlichkeitsentwicklung genutzt. Das Programm an der Fachhochschule Güstrow ist besonders. Die Teilnehmerinnen werden so ausgewählt, dass sie sich optimal vernetzen können. Ähnliche Effekte ergeben sich so auch für die Führungskräfte der Landesregierung, die als Mentorinnen oder Mentoren die Teilnehmerinnen begleiten und ihnen ihr Wissen und ihre Erfahrungen vermitteln. Die Fachhochschule Güstrow hat während der Pandemie Online-Formate entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Somit ist sichergestellt, dass auch künftig Mentoringprogramme angeboten werden können, um auch Frauenförderung unter außergewöhnlichen Bedingungen zu gewährleisten“, so die Gleichstellungsministerin.