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Tag: 16. Juni 2023

Erinnerung an Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Ministerpräsidentin Schwesig erinnert an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Schwerin – Vor 70 Jahren, am 17. Juni 1953, protestierten in der DDR mehr als eine Million Menschen gegen die SED-Diktatur.

„Das Ende der DDR ist eine Geschichte des Glücks. Die Menschen in Ostdeutschland haben sich 1989 mit friedlichen Mitteln Mitsprache und Demokratie erstritten“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Es darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass mutige Bürgerinnen und Bürger sich schon vor der Wende gegen das Regime erhoben hatten. Auch der Volksaufstand des 17. Juni 1953 erzählt vom Wunsch nach Freiheit und Demokratie.“

In mehr als 700 Orten der DDR legten Menschen ihre Arbeit nieder und forderten die Senkung der Arbeitsnormen, die Freilassung politischer Gefangener, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands.

Schwesig: „Die Antwort des Regimes war Gewalt und Unterdrückung. Sowjetische Panzer und Soldaten schlugen den Aufstand brutal nieder und erstickten jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft. 55 Menschen kamen ums Leben, Tausende wurden festgenommen. Ihnen gedenken wir heute. Wir werden sie nicht vergessen!“

Mit der Niederschlagung wollte die SED-Diktatur nicht nur ihre Macht sichern, sondern gleichermaßen die Bevölkerung zum Schweigen bringen, sagte Schwesig.

„Es führt eine Linie vom 17. Juni 1953 zur Friedlichen Revolution im Herbst 1989: Viele Menschen in der DDR wollten angesichts der Probleme im Land nicht länger schweigen – und gingen deshalb genau wie ihre mutigen Vorgängerinnen und Vorgänger im Juni 1953 auf die Straße. Dieses Mal mit einem glücklichen Ausgang.“

Schwesig nahm heute an der Gedenkveranstaltung des Bundesrats zum 17. Juni teil.

Förderung der Gesundheitswirtschaft

Meyer: Die zusätzliche Förderung der Gesund-heitswirtschaft ist ein Beleg für den hohen Stellenwert der Branche in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – „Ich freue mich, dass der Antrag zur Unterstützung von zukunftsweisenden Ideen, in der sehr heterogenen Branche der Gesundheitswirtschaft, eine breite Unterstützung im Landtag erhalten hat. Insgesamt sollen 1 Million Euro unter anderem für die Fortführung des in der Vergangenheit sehr erfolgreichen Ideenwettbewerbes Gesundheitswirtschaft eingesetzt werden.

Von der Förderung haben bereits junge Start-ups, wie zum Beispiel ENTAVA GmbH (ehemals INOVA Protein) oder GWA Hygiene profitiert. Unternehmen die heute sehr erfolgreich auf dem Markt agieren“, sagte Wirtschaftsminister Meyer im Rahmen der Sitzung des Landtages.

Im Rahmen des Wettbewerbes kann das Potenzial der Branche durch Vernetzung, Marketing, Fachkräftesicherung und Internationalisierung weiter erschlossen und somit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern gestärkt.

„Um an die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Branche der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern anzuknüpfen, bedarf es der kontinuierlichen Umsetzung von Koordinierungs- und Netzwerkarbeit auf hohem Niveau, die durch die BioCon Valley® GmbH geleistet wird“, führte Minister Meyer weiter aus.

Die besondere Position der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurde 2021 im unterzeichneten Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Danach soll die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft als zukunftsweisender Wirtschaftszweig verstärkt fortgesetzt werden. Ziel ist es, das Wachstumspotenzial der Branche für Beschäftigung und Wertschöpfung optimal zu nutzen und Mecklenburg-Vorpommern weiterhin national und international als Gesundheitsland zu präsentieren.

Mehr Kitas, weniger Tagespflegeeltern

Oldenburg: Krippe oder Tagespflege ist eine Entscheidung der Eltern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder unter drei Jahren immer seltener von Tagespflegepersonen gefördert und betreut. Das Bildungsangebot in Kindertageseinrichtungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2006 gab es im Land noch 1.004 Kindertagesstätten, im vergangenen Jahr waren es bereits 1.134 Einrichtungen, also 130 Kitas mehr. Die Zahl der Tagespflegepersonen hat sich hingegen von 1.429 im Jahr 2006 auf 772 im Jahr 2022 verringert. Damit hat sich die Anzahl fast halbiert.

„Die Entscheidung für die Kinderkrippe oder für die Tagespflegeeltern ist eine Entscheidung der Eltern, die sie unter vielen Abwägungen treffen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ein weiterer Grund für den Rückgang der Tagespflegestellen ist die Altersstruktur der Fachkräfte.“ Im Jahr 2021 waren von den 818 Kindertagespflegepersonen 146 in einem Alter von über 60 Jahren. Sie erreichen demnächst das Ruhestandsalter. Außerdem komme ihre unterschiedliche Vergütung hinzu, die durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werde.

„Um hier Verbesserungen zu erzielen, gibt es die politischen Gremien vor Ort – die Kreistage, die Stadtvertretung, die Bürgerschaft oder die direkten Gespräche mit den Landräten. Eine landeseinheitliche Vergütungsregelung kann es nicht geben – im Übrigen wie bei den Erzieherinnen und Erziehern auch nicht – denn das wäre ein Eingriff in die Selbstverwaltung der kommunalen Ebene bzw. der Einrichtungsträger. Darüber hinaus ist eine landeseinheitliche leistungsgerechte Ausgestaltung einer Vergütung aus rechtlichen Gründen unzulässig. Die Landesregierung strebt jedoch weitere Verbesserungen an, um die Situation der Tagespflegepersonen zu verbessen“, sagte Oldenburg.

Im Rahmen der 4. Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) ist die Umsetzung folgender Vorschläge geplant:

  • Kindertagespflegepersonen mit einer Qualifikation als Erzieherin bzw. als Erzieher dürfen bis zu sechs Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen soll in ganz oder teilweise genutzten Räumlichkeiten, sogenannten Großtagespflegestellen, künftig ebenfalls möglich sein.
  • Es soll zudem möglich sein, dass Kindertagespflegepersonen auch Kinder in Krippen betreuen dürfen, wenn sie über eine langjährige Berufserfahrung verfügen, über eine QHB-Qualifizierung von 300 Stunden sowie einer regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen.

Diese Vorschläge werden von den Expertinnen und Experten im Anhörungsprozess bewertet. Weitere Ideen können von ihnen eingebracht werden.