Menschen im ländlichen Raum

Backhaus: „Wir müssen die Menschen im ländlichen Raum ernstnehmen“

Schwerin – „Wir müssen den ländlichen Raum und die Landwirtschaft unterstützen, denn sie haben nirgendwo eine so große Bedeutung wie im dünn besiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag von Schwerin.

Dort wurden auf Antrag der Opposition Möglichkeiten debattiert, um die ländlichen Räume zu unterstützen und die Landwirtschaft zu entlasten. Backhaus bewertete das Agrarpaket der Bundesregierung als ersten Schritt in die richtige Richtung, bezeichnete es aber auch als nicht weitgehend genug.

„Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland leben außerhalb von Großstädten, über die Hälfte in Dörfern und Kleinstädten. Viele dieser Menschen fühlen sich nicht ernstgenommen und schlichtweg abgehängt. Das ist eine fatale Entwicklung, der wir weiter entschieden entgegen steuern müssen.

Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch auf Bundesebene ist die Stärkung der ländlichen Entwicklung in den Koalitionsvereinbarungen verankert. Umso erschütterter war ich, als der Bund im vergangenen Herbst ankündigte, den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung innerhalb der GAK ersatzlos zu streichen. Die GAK ist immer noch das wichtigste nationale Finanzierungsinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums und wird mit derartigen Kürzungen dieser Aufgabe nicht mehr gerecht.

Das habe ich in dieser Woche auch gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der seine Sommertour in Mecklenburg-Vorpommern startete, noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht“, führte Minister Backhaus aus.

Seit mehr als dreißig Jahren unternimmt die Landesregierung M-V große Anstren­gungen, um die Multifunktionalität der ländlichen Räume ressourcenscho­nend zu erhalten und weiter zu verbessern sowie gleichwertige Lebensverhältnisse für die ländliche Bevölke­rung zu schaffen.

Wichtige Förderschwerpunkte hierbei sind die Flurbereinigung, die Dorfentwicklung und die Schaffung und Sicherung von Einrichtungen der Grundversorgung, wie Schulen und Kindertagesstätten. Allein in der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2022 konnten so ca. 2.600 investive Vorhaben mit Fördermitteln von EU, Bund und Land in Höhe von rund 490 Millionen Euro umgesetzt werden.

Über die integrierte ländliche Entwicklung flossen seit 1991 rund 2,2 Milliarden Euro nach M-V. Diese lösten Ge­samtinvestitionen in Höhe von mehr als 4,3 Milliarden Euro aus.

Bessere Vergütung + Unterrichtsstundenkonten

Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes „Gute Schule 2030“ machen Schuldienst für Beschäftigte attraktiver

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei geleisteter Mehrarbeit. Außerdem können sie ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ nach einem längeren Verhandlungsprozess verständigt.

Ab 1. September 2024 ist erstmals für alle Lehrämter ein einheitlicher Betrag geplant, der im November und noch einmal im Februar erhöht werden soll.  Vor allem für Lehrkräfte im Grundschullehramt ergibt sich daraus eine deutliche Steigerung. Das Land investiert hier etwa sieben Millionen Euro pro Jahr, um diese Anhebung umzusetzen. Die zugehörige Verordnung befindet sich noch im Rechtssetzungsverfahren.

Für Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden in der Unterrichtswoche leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, besteht in Zukunft die Möglichkeit, diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen.
Aus Sicht der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes war dieser Schritt notwendig, da aufgrund des Lehrkräftemangels trotz aller weiteren Maßnahmen auch in absehbarer Zeit Mehrarbeit von Lehrkräften nicht ausgeschlossen ist. Die Prüfung der rechtlichen Umsetzung, der Finanzierung und die Einbindung der Mitbestimmungsgremien führte letztlich zu einem längeren Verhandlungszeitraum.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den neuen Regelungen verbessern wir deutlich die Arbeitsbedingungen unserer Lehrkräfte. Dadurch wird der Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver. Mit dieser Neuerung wird die geleistete Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer höher vergütet, denn zusätzliche Stunden müssen sich auch für die Lehrkräfte lohnen. Sie sind es, die durch dieses große Engagement den Unterrichtsausfall verringern.

Wenn sie kurzfristig Vertretungsunterricht erteilen, wird dies durch eine höhere Mehrarbeitsvergütung belohnt. Mit den langfristigen Unterrichtsstundenkonten können sie heute mehr arbeiten, um später ohne einen Verzicht auf die Vergütung bzw. die Besoldung weniger zu arbeiten. Ich freue mich, dass sich alle Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes auf diese Regelungen verständigen konnten.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für alle Lehrkräfte, die mehr arbeiten! Mit der geplanten deutlichen Verbesserung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und der Einführung eines langfristigen Unterrichtsstundenkontos werden bessere Möglichkeiten für den Ausgleich von zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden geschaffen.

Im Vergleich der Bundesländer rückt Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Vergütungshöhe auf den zweiten Platz vor. Gleichzeitig wird die bisher unübersichtliche Regelung klarer. Im Wettbewerb um die wichtigen Fachkräfte setzt unser Land ein deutliches Zeichen. Ich danke den Gewerkschaften für die konstruktiven Verhandlungen.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Landesvorsitzender Nico Leschinski: „Die Erhöhung der Vergütungssätze war dringend geboten. Die meisten unserer Kolleg:innen wissen um die Notwendigkeit der Mehrarbeit, um in dieser Situation Unterricht abzusichern. Sie wollen ihren Einsatz zu Recht entsprechend gewertschätzt wissen. Dies ist uns jetzt gelungen.

Mit der Erhöhung im Februar bewegen wir uns im Bundesvergleich an der Spitze dieser Vergütung. Das Arbeitszeitkonto verstehen wir als Einstieg in einen Prozess. Ein Anfang ist gemacht und wir werden in Zukunft prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt. Die Freude über das jetzige Ergebnis in der Mehrarbeit kann und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es als Gewerkschaft unser originäres Anliegen ist, eine solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden wir jetzt weiter verhandeln, um gerade auch in Zeiten von Personalmangel die Lehrkräfte zuverlässig und dauerhaft zu entlasten.“

Philologenverband (PhV M-V), Landesvorsitzender Mario Steinke: „Wir haben hier eine positive Entwicklung für unsere Lehrkräfte. Das Land zeigt Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit und zeigt Lehrkräften auch eine, wenn auch begrenzte, Möglichkeit die Mehrarbeit in Zeit anrechnen zu lassen und diese später auszugleichen.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Hans-Joachim Prakesch (Vorsitzender des Landesverbandes): „Wir begrüßen die Erhöhung der Vergütung für geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte und der Anpassung der Stundensätze an die zukünftige Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. der Besoldung. Mit dieser Erhöhung wird der Notwendigkeit der Verrichtung von Mehrarbeit Rechnung getragen und der Leistung der Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung entgegengebracht.

Trotz der deutlichen Erhöhung liegen die Stundensätze für die höheren Erfahrungsstufen unterhalb der Vergütung für geleistete reguläre Arbeit. Hier gibt es noch Entwicklungspotenzial nach oben. Unsere Lehrkräfte leisten seit Jahren eine hohe Anzahl an Mehrarbeitsstunden, deshalb begrüßen wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen diese Stunden in ein Arbeitszeitkonto umzuwandeln. Somit kann die Arbeitsleistung mit Freizeit entgolten werden.“

Als nächste Punkte wollen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes über die Senkung der Arbeitsbelastung für Lehrkräfte, über die Reform des Lehrerbildungsgesetzes, über die Reform des Referendariats, über eine Evaluation des Seiteneinstiegs und über eine Prüfung der Folgen einer Absenkung der Unterrichtsverpflichtung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sprechen.

Vier Gemeinden in MV erhalten eigene Flagge

Schwerin – Die Gemeinden Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald), Hohen Pritz, Toddin (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhalten jeweils eine eigene Flagge. Ein entsprechendes Genehmigungsschreiben hat das Innenministerium versandt.

„Ab sofort können diese Gemeinden Flagge für ihre Heimat zeigen. Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden – und natürlich für die Gemeinden, die mit einer solchen Möglichkeit ein tolles Zeichen für Heimatverbundenheit setzen und dadurch auch die Verbundenheit mit der jeweiligen Gemeinde stärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel

Die Flagge der Gemeinde Krackow wird wie folgt beschrieben: „In Silber ein blauer 14/90 der Breite des Flaggentuches ausmachende Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von einem rechtsgewendeten schwarzen Flügel schlagenden Raben, unten von einem blauen schräglinken sechssprossigen Steigbaum mit schwarzen Konturen. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz ist zweimal von Gold, Blau und Gold gespalten. Die goldenen Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere blaue Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des blauen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Toddin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Toddin ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot; in der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“

Die Flagge der Gemeinde Perlin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Perlin ist zweimal von Blau, Gold und Rot gespalten. Die blauen und roten Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere goldene Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des goldenen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Gemeinde kann die Flagge künftig vor den Dienstgebäuden hissen.

Das Verfahren für die Annahme von Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik

Drese: Lösung im Arbeitskonflikt an der Asklepios-Klinik Pasewalk dringend notwendig

Pasewalk – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigt sich besorgt darüber, wie sich seit Wochen an der Klinik in Pasewalk die Situation zwischen Klinikleitung und den Pflegebeschäftigten entwickelt und zuspitzt.

„Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es höchste Zeit, dass gemeinsam Lösungen für eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen erarbeitet werden“, sagte Drese anlässlich einer Debatte im Landtag zum Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik in Pasewalk.

Drese stellte klar, dass sie sich als Ministerin nicht in die direkten Tarif-Verhandlungen einschalten darf und will. Aber angesichts vieler Beschwerden von Mitarbeitenden aus dem Krankenhaus, die bei der Landesregierung eingegangen seien, wolle sie zur Lösungsfindung beitragen.

„Der aktuelle Konflikt belastet viele Pflegerinnen und Pfleger und hat Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung. Deshalb haben Vorpommern-Staatsekretär Heiko Miraß und ich Klinikleitung, Betriebsrat und Vertreter der Beschäftigten zu einem gemeinsamen Gespräch in mein Ministerium eingeladen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte in ihrer Rede, dass das nichtärztliche Personal einen hohen Stellenwert für das Funktionieren eines Krankenhauses habe. Drese: „Und ich sage ganz deutlich, deshalb sind auch eine gute Bezahlung und vernünftige Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten notwendig, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.“

Gleichzeitig hob Drese hervor, dass sie die angespannte Lage und die Sorgen vieler Krankenhäuser im Land kenne. Nicht zuletzt deshalb setze sich die Landesregierung so vehement für die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ein.

Drese: „Dabei haben wir auch schon einiges erreicht. Die Liquidität der Krankenhäuser wurde in zähen Verhandlungen mit dem Bund verbessert. Durch Ergänzungen zum Krankenhaustransparenzgesetz wurde u.a. die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerung für das Krankenhauspersonal festgeschrieben.

Zudem wurde der vorläufige Mindererlösausgleich für Pflegebudgets der Jahre 2020 bis 2025 geregelt. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser aus diesen Jahren fehlende Erlöse von den Kassen ausgeglichen bekommen. Auch damit schaffen wir mehr Liquidität für die Krankenhäuser.“

Die Ministerin brachte im Landtag ihre Erwartung zum Ausdruck, dass sich Klinik und Beschäftigte in Vernunft und Weitsicht einigen. „Und das in einem Maße, dass die wertvolle Arbeit der nichtärztlichen Mitarbeitenden würdigt und zugleich die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Asklepios-Klinik abbildet“, so Drese.

Anschluß an das an das Schienennetz

Thema im Landtag: Industrie- und Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern an das Schienennetz anschließen / Meyer: Pauschale Verpflichtung zur Gleisanbindung nicht zielführend

Schwerin – Im Landtag ist  ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Schienennetz diskutiert worden. „Die Prüfung, ob eine Anbindung an das Eisenbahnnetz sinnvoll ist, nehmen die Kommunen als Träger der Erschließungsplanung in Eigenverantwortung vor. Wenn eine Gleisanbindung wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar ist, können wir den Bau über Fördermittel unterstützen.

Es ist jedoch keinesfalls zielführend, eine pauschale Verpflichtung zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz einzuführen. Hier macht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall deutlich mehr Sinn“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Investguide der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV sind auf Grundlage von Meldungen der Kommunen und Landkreise die Gewerbeflächen mit einer Anbindung an das Schienennetz verzeichnet (www.investguide-mv.de).

„Wir verfolgen eine klare wirtschafts-, verkehrs- und ansiedlungspolitische Strategie. Industriegebiete, Großgewerbegebiete, Güterverkehrszentren und Häfen werden ausreichend und vorrangig bahnseitig angebunden. Allerdings: Wirtschaftlichkeit und die Berücksichtigung der Finanzkraft von Vorhabenträgern und Betreibern dieser Gleisanschlüsse müssen immer mitgedacht werden. Denn neben der einmaligen Investition in die Schienenanbindung ist deren dauerhafter Betrieb, die laufende Unterhaltung der Anlagen und die Finanzierung später nötiger Ersatzinvestitionen sicherzustellen“, sagte Meyer.

Die Anbindung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten beziehungsweise die nachträgliche Anbindung von bestehenden Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz sollte nur bei tatsächlichem Bedarf und einer über einen längeren Zeitraum gesicherten Transportmenge auf der Schiene erfolgen. Auch sieht die Förderrichtlinie des Bundes für Gleisanschlüsse eine Rückzahlung der Fördermittel bei Nichteinhaltung der im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen Transportmenge vor.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann eine Förderung von Gleisanbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten erfolgen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähig sind die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz.

Die geförderte Infrastruktur muss öffentlich gewidmet sein und unentgeltlich zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden. Die Förderung von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können, ist ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Bauleitplanung können aus der GRW auch Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden, die ein Träger zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt