Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Drese: Neues Gesetz verbessert Rahmenbedingungen für medizinische Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Das ist eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung in unserem Land, die Voraussetzung dafür ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen kontinuierlich zu verbessern“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Parlaments.

Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.

Eine belastbare Datenbasis sei für viele Neuerungen unerlässlich, um viele Krankheiten besser behandeln zu können. Der Forschungsalltag sehe momentan aber anders aus, so Drese. „Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben.“ Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ergänze die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Patientinnen und Patienten müssten immer für eine wirksame Einwilligung umfangreich aufgeklärt werden und könnten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz können Krankenhäuser Daten künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen. Aus großen Datenmengen wird so auch durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz neues Wissen zur Behandlung von Krankheiten generiert“, betonte Drese. Gleichzeitig müsse bei jedem Forschungsvorhaben die Patientin oder der Patient eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch eine Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

Einstieg in den Lehrerberuf

Oldenburg: Wir müssen alles unternehmen, um weitere Lehrkräfte auszubilden und einzustellen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Anstrengungen, um mehr Lehrerinnen und Lehrer auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat dafür heute in Zweiter Lesung das Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also das Referendariat und die Fort- und Weiterbildung.

„Lehrerinnen und Lehrer werden händeringend gesucht. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den kommenden Jahren ca. 2.500 Lehrkräfte, die nicht in unserem Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet werden. Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität und auch etwas Mut“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Neuregelungen vor:

  •  Attraktivitätssteigerung des Referendariates 

Die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, wird gesetzlich verankert. Die vorgeschriebene Hausarbeit wird zu einer erweiterten Lehrprobe weiterentwickelt, die verbindlich in die Bewertung einfließt. Außerdem können sich Lehramtsabsolventinnen und -absolventen Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariates anrechnen lassen.

  •  Neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg 

Zukünftig können Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich neben der Ausbildung in einem Unterrichtsfach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Dem Land gelingt somit, die Tätigkeit der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander zu verbinden. Dies trägt dazu bei, die multiprofessionellen Teams zu stärken.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte haben künftig die Chance, eine weitere Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine andere Schulart zu erwerben. Das Land hat in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg die Personen aufgenommen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber nicht über ein Referendariat. Diese Beschäftigten hatten bisher nicht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Seiteneinstieg zu absolvieren, obwohl sie nach mindestens fünf Jahren erfolgreich ein grundständiges Pädagogikstudium abgeschlossen haben.

„Wir müssen alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Dabei darf niemals der hohe Qualitätsanspruch ins Hintertreffen geraten, sondern muss Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. Dazu haben auch die intensiven Erörterungsstunden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, der Gewerkschaften, der Schulleitungsvereinigungen und der Elternvertretung beigetragen. Für die konstruktiven Anregungen möchte ich bedanken“, so Oldenburg.

Die Bildungsministerin bedankte sich in der Landtagsdebatte auch bei den Lehrkräften für ihre motivierte und umsichtige Arbeit. „Ob Lehrerinnen und Lehrer grundständig ausgebildet worden sind oder ihren Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, spielt keine Rolle. Wir brauchen sie alle: den studierten Mathematik- und Physik-Lehrer und die Staatsanwältin, die in der Grundschule ihr Glück gefunden hat“, sagte die Ministerin.

Novelle des Fischereigesetzes beschlossen

Schwerin – Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben.

In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren.

Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.

Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung.

Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, so Minister Backhaus.

CDU Fake News zur Lehrkräftebildungsreform

Schwerin – Am Mittwoch hat die CDU im Rahmen der Aktuellen Stunde den Teil der geplanten Lehrerbildungsreform kritisiert, der noch nicht dem Parlament vorliegt. Andreas Butzki, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erklärt hierzu: „Die CDU verbreitet Fake News über ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt. Die CDU versucht mit einer aufwendigen Kampagne bewusst Ängste bei Eltern zu schüren, um Stimmen abzugreifen.

Und dafür ist der CDU anscheinend jedes Mittel recht. Seit Wochen behaupten Peters und Co. fälschlich, dass die Landesregierung plane, das Gymnasium abzuschaffen. Das ist genauso falsch wie die Behauptung, es werde bald einen Einheitslehrer geben. All das ist Quatsch.

Fakt ist: Wir wollen dafür sorgen, dass die Lehramtsstudierenden noch besser ausgebildet werden, sprich mehr Didaktik. Denn was bringt ein Lehrer, der ein Genie in theoretischer Mathematik ist, wenn er den Schülern nicht vernünftig das Einmaleins beibringen kann?

Selbst die CDU gesteht ein, dass das dringend nötig ist, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte alles versucht, um unsere Pläne unglaubwürdig zu machen. Dieses Eingeständnis findet sich auch in einem Änderungsantrag, der von der CDU- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eingegangen ist.

Dabei war es CDU Kultusminister Oswald Wutzke, der nach der Wende dafür sorgte, dass Pädagogik, Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Fachwissen war auf einmal alles.

Das hat dazu geführt, dass das Lehramtsstudium in MV aktuell ganz hinten steht, wenn es um den Anteil von Pädagogik am gesamten Lehramtsstudium im Gymnasiallehramt geht –  das müssen wir wieder ändern und das Lehramtstudium wieder besser machen!

Neues Landeswassergesetz beschlossen

Schwerin – Das Kabinett hat dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das alte Landeswassergesetz stamme aus dem Jahr 1992 und sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Dürren in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt: Sauberes Wasser ist nicht überall zu jeder Zeit in unbegrenzten Mengen verfügbar. Andererseits ist Wasser bei Hochwasser oder Starkregenereignissen für den Moment im Übermaß vorhanden.

Dann offenbart es uns seine – oft auch zerstörerische – Kraft. Extremereignisse nehmen zu und machen uns die Folgen des Klimawandels deutlich. Wir müssen Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels regeln. Es gilt, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen.

Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so Minister Backhaus. Demnach sollen unter anderem Maßnahmen festgelegt werden, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen: „Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen (5 Meter) werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Das reduziert Nährstoffeinträge in die Gewässer, bewirkt einen erheblichen Teil der Phosphor-Reduktion für die Ostsee und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung soll ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt beidseits 7 Meter bzw. 10 Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.

Wer eine neue Anlage in diesem Streifen errichten will, trägt die Darlegungslast für die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit“, führt der Minister aus und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land seine Kräfte auch für die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie fokussiert. Dazu wird die Gewässereinteilung in 1. und 2. Ordnung konsequent an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung ausgerichtet.

In die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände gehen landesweit ca. 176 Kilometer Fließgewässerstrecken, 8 Einlaufbereiche mit Schöpfwerken im Einzugsgebiet der Elbe sowie 3 Schöpfwerke an der Küste über, die bisher der 1. Gewässerordnung zugerechnet sind. Auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 11 der 27 Wasser- und Bodenverbände können deshalb höhere Beitragslasten zukommen. Das Land bekommt im Gegenzug rund 137 Kilometer Fließgewässerstrecken aus der 2. in die 1. Ordnung übertragen und wird auch hier für die Zielerreichung kämpfen.“

Das neue Gesetz solle auch für ein Umdenken bei den Wassernutzern sorgen, erklärt Backhaus: „Der Volksmund sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“ Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf der Welt.

Für seine Benutzung erhebt das Land seit 1992 bereits ein Wasserbenutzungsentgelt, das zurzeit für Grundwasser 10 Cent je 1.000 Liter beträgt. Für Grundwasserentnahmen ist nun eine Verdoppelung von 10 auf 20 Cent je 1.000 Liter vorgesehen. Eine vierköpfige Familie muss bei einem Trinkwasserbezug von statistisch 152 Kubikmetern im Jahr also voraussichtlich gut 15 Euro jährlich mehr an Trinkwassergebühren zahlen.

Außerdem wird die vollständige Entgeltbefreiung der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung, die aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden war, nicht fortgeführt. Damit wird eine Verschonungssubvention und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen beseitigt. Allerdings wird die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung nicht dem regulären Abgabesatz bei Wasserentnahmen aus dem Grundwasser unterworfen. Die Anhebung erfolgt daher mit Augenmaß.

Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz zusätzlich spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Minister.

Ein Kernstück der Novelle sei aber die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, sagt Backhaus weiter: Die Bildung von Deich- und Küstenschutzverbänden, die das alte Wassergesetz immer noch vorsah, wird nicht mehr verfolgt. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch das Gesetz zu dieser Verantwortung vorbehaltlos. Hier geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.

Für diese Kernaufgabe muss das Land seine finanziellen und personellen Ressourcen bündeln können. Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert.

Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll  in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden. Das bedeutet, dass einige Anlagen, die das Land derzeit noch unterhält, in die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände übergehen werden.

In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, das will ich betonen. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.

Da sich die natürlichen Küstenrückgangsprozesse unvermindert wirken und sich mit dem Meeresspiegelanstieg noch verstärken, können künftig Küstenrückgangsgebiete durch Rechtsverordnung festgelegt werden, insbesondere um die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen zu sichern“, so Minister Backhaus abschließend.

Neuer Erlebnispfad in Boizenburg eröffnet

Boizenburg – Minister Dr. Till Backhaus hat am 9. Juli den Vierwald-Erlebnispfad im Boizenburger Ortsteil Vier eröffnet. Aus Robinienholz gefertigt, wurden hier drei Erlebnisstrecken zu den Themen Hören, Sehen und Riechen errichtet. Zusätzlich gibt es acht Rast- und Verweilplätze, sechs künstlerisch gestaltete Wegweiser und fünf Informationstafeln mit Quiz zum Thema Wald.

Das Projekt mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von rund 161.700 Euro wird über die Richtlinie zur Gewährung von Zuweisungen an die Großschutzgebietsverwaltung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Der Vierwald-Wanderweg, zu dem der Erlebnispfad gehört, hat eine Gesamtlänge von viereinhalb Kilometern. Er startet im Ortsteil Vier und führt bis zum 60 Meter hohen Köpelberg.

„Der neue Erlebnispfad ist wirklich eine Bereicherung für die Region und das gesamte Biosphärenreservat Flusslandschaft-Elbe. Er ist eingebettet in ein Netz von 270 Kilometern ausgewiesener Rad- und Wanderwege, sieben Aussichtspunkten mit den beiden Aussichtstürmen Rüterberg und Elwkieker.

Die Maßnahme soll den bestehenden und beliebten Rundwanderweg im Vierwald aufwerten und neue Zielgruppen, etwa junge Familien, erschließen. Dabei soll der Pfad die Lust auf weitere Naturbesuche wecken und besondere Erlebnisse in der Natur verschaffen. Achtsamkeit, Entschleunigung und Waldbaden spielen dabei eine Rolle. Es stehen weder digitale Hilfsmittel noch extra spektakuläre Attraktionen im Fokus.

Es geht vielmehr um die reale Welt und die Sensibilisierung für die Besonderheiten dieses Waldstandortes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die Montage der Objekte erfolgte durch die Firma Künstlerische Holzgestaltung Bergmann GmbH im Februar 2024. Ihnen sowie allen Beteiligten danke ich recht herzlich“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.