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Monat: November 2024

Verkehrsfreigabe Seekanal Rostock

Meyer: „Die Vertiefung ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs“

Rostock – „Die vorgenommene Vertiefung des Seekanals ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs des Rostocker Hafens und ein wichtiger Schritt in der Transformation zum Energiehafen. Mit den verbesserten Bedingungen für große Schiffe und Tanker kann der Hafen jetzt sein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial für die Region und Mecklenburg-Vorpommern weiter ausbauen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit anlässlich der heutigen symbolischen Verkehrsfreigabe des Seekanals Rostock gesagt. Nach der seit Oktober 2022 durch Spezialbagger vorgenommenen Vertiefung kann der rund 16 Kilometer langen Seekanal jetzt von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 15 Metern genutzt werden.

Minister Meyer verdeutlichte die im Zuge der Energiewende weiter stark wachsende Bedeutung der maritimen Wirtschaft und insbesondere der Häfen. „Unsere Häfen sind zentrale Drehpunkte für das Gelingen der Transformation, sowohl beim weiteren Ausbau der Offshore-Energie, als auch mit Blick auf den anstehenden Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft.

Der Bund ist hier dringend gefordert, dem Rechnung zu tragen und adäquate Finanzhilfen zu finden.“ Zuletzt hätte die Verkehrsministerkonferenz aus gutem Grund beschlossen, den Bund aufzufordern, die Zuweisungen für den weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur zu verzehnfachen.

Der Rostocker Seehafen hat 2023 einen neuen Umschlagsrekord von knapp 31 Millionen Tonnen erzielt. Das ist eine Verdopplung der Umschlagszahlen gegenüber den 1990er Jahren.

Vorbereitung des Winterdienstes

Meyer: „Der Winter kann kommen“

Kröpelin – Bei seinem heutigen Besuch der Straßenmeisterei Kröpelin hat sich Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer über den Stand der Vorbereitung des Winterdienstes informiert. „Der Winter kann kommen. Die Streugut-Lager sind gut gefüllt und unsere Straßenwärterinnen und Straßenwärter bestens vorbereitet. Mit ihrem Einsatz rund um die Uhr werden sie auch in diesem Winter unsere Straßen freihalten und sorgen so maßgeblich für unsere Sicherheit – danke dafür!“

Die Straßenmeisterei in Kröpelin ist eine von 25 Straßenmeistereien des Landes. Im Winterdienst arbeiten dort landesweit insgesamt rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vorbereitung des Winterdienstes umfasst unter anderem das Festlegen der Schicht- und Einsatzpläne, die Überprüfung der Einsatzgeräte sowie der Räum- und Streupläne, die Einlagerung von Streugut und die Schulungen der zum Einsatz kommenden Straßenwärterinnen und Straßenwärter u.a. durch Fahrsicherheitstraining.

Zahlen zur Winterdienstsaison in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Die Lager der Straßenmeistereien sin bereits mit 25.100 Tonnen Streugut gefüllt.
  • Es stehen 128 Kilometer Schneezäune bereit, um Straßen und Radwege vor Schneeverwehungen zu schützen.
  • Insgesamt stehen 344 Fahrzeuge für den Winterdienst zur Verfügung.
  • In der vergangenen Saison 2023/24 sind rund 24.000 Tonnen Salz durch die Straßenmeistereien auf Bundes-, Landes- und anteilig auf Kreisstraßen eingesetzt worden.
  • Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern betreut im Winterdienst insgesamt ca. 6.500 km Straßen, davon ca. 1.900 km Bundesstraßen, ca. 3.300 km Landesstraßen, und darüber hinaus für die Landkreise ca. 1.250 km Kreisstraßen.

Spatenstich für neues Gewerbegebiet

Schönberg – Auf dem Gelände der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) hat am Montag Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, gemeinsam mit Geschäftsführer Henry Forster, den Spatenstich für das 90.000 Quadratmeter große Gewerbegebiet vollzogen. Zugegen waren auch Geschäftsführer Thomas Einsfelder von Invest in MV und Geschäftsführer Martin Kopp von der Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg. Die erfahrenen Fördergesellschaften des Landes werden die Vermarktung der Fläche übernehmen, die laut Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ Ende 2023 von der Gemeinde Selmsdorf beschlossen und rechtskräftig bestätigt wurde.

Entstehen wird ein „grüner Gewerbepark“, in dem sich Unternehmen ansiedeln können. „Der heutige Spatenstich markiert nicht nur den Beginn eines neuen Gewerbegebietes, sondern auch den Aufbruch in eine nachhaltige Zukunft. Gemeinsam schaffen wir einen Ort, der ökonomische Entwicklung und ökologische Verantwortung vereint“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus. Künftig sollen sich am Ihlenberg Unternehmen ansiedeln, die die von der IAG erzeugte Elektro- und Wärmeenergie nutzen können. Die IAG produziert u.a. durch das Deponiegas schon heute mehr Energie, als sie selbst verbrauchen kann. In Zukunft wird durch die geplanten Photovoltaik-Anlagen auf der endgültig abgedichteten Oberfläche der Deponie ein weiteres großes Energiepotenzial erschlossen. „Neue Unternehmen können aber nicht nur von der günstigen Energie, sondern auch von anderen Strukturen wie Kantinen, Büro- und Besprechungsräumen oder Wachschutzdienste profitieren“ sagte Umweltminister Till Backhaus.

„Der Gewerbepark eignet sich hervorragend auch für innovative Start-ups und Betriebe der Recycling-Wirtschaft“, betonte IAG-Geschäftsführer Henry Forster. Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Die mit der Ausführung beauftragte Firma Landschaftsbau & Umwelttechnik GmbH (LUT) aus Gadebusch leistet gute Arbeit und liegt voll im Plan. Die Kosten für das Gewerbegebiet mit Zufahrten, Abwasserpumpwerk und Druckrohrleitungen betragen ca. 7,5 Millionen Euro.

Damit verfolgt die IAG weiter zielstrebig den Umbau des Unternehmens zu einem Kompetenzzentrum für Umwelt- und Kreislaufwirtschaft. Im Oktober feierte die Belegschaft mit den Bauleuten aus der Region ein zünftiges Richtfest für das neue Multifunktionsgebäude, das der IAG als auch den sich ansiedelnden neuen Firmen als gemeinsames Verwaltungsgebäude dienen soll. Für das dreigeschossige Gebäude werden 13 Millionen Euro investiert. Das Projekt sei kostensparend, umweltschonend und nachhaltig, so Henry Forster.

Als ein „klares Bekenntnis zur Verantwortung für künftige Generationen“ bezeichnete Minister Till Backhaus den ebenfalls am Montag vollzogenen Start zur endgültigen Oberflächenabdichtung von weiteren 5,5 Hektar im Altbereich der Deponie. „Die endgültige Oberflächenabdichtung ist seit Jahren von dem Team rund um Herrn Forster in allen Details und mit hoher Sachkompetenz vorbereitet worden“, unterstrich Backhaus. Mit den umfangreichen Arbeiten zur Renaturierung wurde im Ergebnis des Bieterverfahrens das Fachunternehmen STRABAG Umwelttechnik GmbH beauftragt. Erste 3,5 Hektar hat das Unternehmen bereits 2022 nach neuesten Standards umweltgerecht versiegelt. In mehreren Bauabschnitten, so Forster, sind zunächst 50 Hektar des Deponiekörpers zur endgültigen Oberflächenabdichtung vorgesehen. Allein für die 5,5 Hektar betragen die Gesamtinvestitionskosten ca. 11,2 Millionen Euro.

„Die Baumaßnahmen sind sehr komplex und aufwändig. Für die Deponieklasse III sind mehrere besondere Sicherheits-Komponenten vorgeschrieben, um auch in späteren Jahren die Dichtigkeit der Abdeckung kontrollieren zu können“, erklärte Geschäftsführer Henry Forster. Insgesamt entstünde ein ca. 2,5 Meter hohes Abdichtungsbauwerk.

Auf den Untergrund werden zunächst eine Gas-, Trag- und Ausgleichsschicht sowie eine mineralische Dichtung aufgetragen. Es folgt eine flächig verschweißte Kunststoffdichtungsbahn als zweite Abdichtungskomponente. Zudem wird ein Dichtungskontrollsystem integriert, das mögliche Leckagen in der Kunststoffdichtungsschicht anzeigt. Diese Überwachungsmesssysteme werden über die gesamte endgültig abgedichtete Deponiefläche wie nach einem Schnittmusterbogen verteilt. Schlussendlich folgt eine Rekultivierungsschicht.

Für Belebung in der Baubranche 2025

Förderung kleiner Bauprojekte möglich

Schwerin – In Ergänzung des Programmaufrufs für die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme 2025 fordert das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen auf, bis Ende November Förderanträge für kleinere kurzfristige Maßnahmen einzureichen. Förderfähig sind Projekte des Straßen-, Tief- und Landschaftsbaus, die der Klimawende und der Mobilitätswende Rechnung tragen.

„Laut Bauverband werden im Tief- und Straßenbau sowie im Hochbau 2025 stärkere Einbrüche des Auftragsvolumens als in diesem Jahr erwartet. Deshalb wollen wir etwas zur Belebung in der regionalen Baubranche tun, denn gerade in den städtebaulichen Sanierungs- und Fördergebieten gehen die Aufträge meist an mittelständische inhabergeführte Bauunternehmen vor Ort“, so Bauminister Christian Pegel.

Damit die Anträge schnell und unbürokratisch beschieden werden können, solle das Gesamtvolumen der jeweiligen kurzfristigen Baumaßnahmen maximal 50.000 Euro betragen.

„Wir werden für die genannten Maßnahmen einen Großteil der ersten Kassenrate 2025 der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme einsetzen. Somit haben wir voraussichtlich 770.000 Euro zur Verfügung, zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil, der in der Städtebauförderung ein Drittel der Gesamtkosten ausmacht, 1,1 Millionen Euro. Das würde für mindestens 23 kurzfristige Vorhaben reichen“, so Pegel.

Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzhilfen sind abhängig von der Verwaltungsvereinbarung und dem Zuteilungsschreiben des Bundes.

Die Anträge für die separierten Mittel sollen bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie auf der ergänzenden Seite zum Programmaufruf 2025.

Queeres Leben in M-V?

Drese, Witt und Veuve Noir in neuer Podcastfolge

Schwerin – -Zwischen Selbstbestimmungsgesetz auf Bundesebene, Regenbogenflaggenverbot in Neubrandenburg und dem ersten Christopher Street Day in Wismar – wie steht es um das queere Leben in Mecklenburg-Vorpommern? Das ist das Thema der neuen Folge des Ministeriumspodcasts „Die Drese“. Neben Sozialministerin Stefanie Drese kommen dabei Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt und Drag Queen Veuve Noir zu Wort. Die Podcast-Folge erscheint am kommenden Sonntag (03. November).

„Mecklenburg-Vorpommern soll ein offenes und vielfältiges Bundesland sein, in dem jeder Mensch frei leben und lieben kann. Dafür setzen wir uns als Landesregierung mit Nachdruck ein“, erklärte Sozialministerin Drese im Vorfeld der Veröffentlichung. In der neuen Episode berichtet sie von politisch erwirkten Fortschritten, darunter der Landesaktionsplan Vielfalt, dessen Begleitgremium und dem neuen Beratungsangebot für Trans, Inter- und non-binäre Menschen.

Die Ministerin wirft aber auch einen Blick nach Berlin. „Das seit dem 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit, Akzeptanz und Gleichberechtigung“, so Drese. Das nächste Ziel ist die Ergänzung im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen“, erklärte sie.

Das dieser Schutz noch nicht vollständig erreicht sei, zeigten aus Sicht der Ministerin zuletzt zunehmende Fälle von Diskriminierungen, Hass und Hetze. Queere Symbole wurden wiederholt beschädigt, Treffpunkte der Community angegriffen, Regenbogenflaggen gestohlen oder wie in Neubrandenburg an öffentlichen Gebäuden verboten.

In der mittlerweile 21. Folge des Podcasts äußert sich deshalb auch Oberbürgermeister Silvio Witt, der nach dieser Entscheidung der Neubrandenburger Stadtvertretung seinen Rücktritt im kommenden Jahr bekannt gegeben hatte. Er spricht über die Hintergründe und seinen Entschluss.

Wie Bildungsangebote dazu beitragen können, Stigmata und Vorurteile weiter abzubauen, erläutert unterdessen Veuve Noir. Die Drag Queen ist die offizielle Botschafterin der Olivia Jones Familie und das Gesicht der Initiative „Olivia macht Schule“. Gemeinsam mit der Sozialministerin hatte sie auch anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit geworben.

Die neue Folge „Ein Kessel Buntes – Queeres Leben in MV“ steht ab dem 03. November 2024, 10 Uhr, auf allen gängigen Plattformen zum Download bereit. Wie gewohnt können Zuhörerinnen und Zuhörer zudem Themenvorschläge oder Fragen für die kommenden Episoden einreichen. Entsprechende Nachrichten können per Mail an podcast@sm.mv-regierung.de gerichtet werden.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.

E-Rechnungspflicht kommt ab 2025

Unternehmen erhalten Übergangsfrist bis 2027

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (sog. B2B-Umsätze). Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, ist jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher (sog. B2C-Umsätze) auch weiterhin keine Pflicht für die Erteilung einer E-Rechnung.

Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin Rechnungen in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro. Damit wird den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Systeme und Prozesse auf die E-Rechnung umzustellen.

„Uns ist bewusst, dass die Einführung der E-Rechnung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung darstellt. Das Land hilft und gibt kleineren Unternehmen lange Zeit zur Umsetzung. Für alle anderen ist die gute Nachricht, dass in den kommenden zwei Jahren weiterhin herkömmliche Rechnungsformate verwendet werden können. Dies ermöglicht es den Unternehmen, den Wechsel schrittweise zu vollziehen und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

„Ich empfehle allen Unternehmen, sich mit der Umstellung zu befassen und keine Zeit zu verlieren. Es sollten alle Angebote, vor allem die praxisnahen, von den verschiedensten Anbietern genutzt werden. Oft ist es doch dann einfacher als gedacht“, sagt Birger Birkholz, Geschäftsführer des Unternehmerverbands Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.

Neben der Übergangsfrist gibt es auch langfristig Ausnahmen für bestimmte Rechnungsarten. So können Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und voraussichtlich Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG von der E-Rechnungspflicht ausgenommen werden. Diese Regelungen sollen vor allem kleinere Unternehmen als Rechnungsaussteller entlasten, die weiterhin die Wahl haben, wie sie ihre Rechnungen ausstellen.

Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 muss der Rechnungsempfänger im Geschäftsbereich sicherstellen, dass er E-Rechnungen empfangen kann, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt.

Das Finanzministerium und der Unternehmerverband Rostock stehen in einem engen Austausch, um die Umstellung für die Unternehmen so praktikabel wie möglich zu gestalten. „Wir nehmen die Sorgen gerade kleinerer Betriebe ernst und arbeiten gemeinsam an Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind“, so Dr. Geue. Herr Birkholz ergänzt: „Durch diesen Austausch schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungspflicht.“