Bewerbungsphase Medienkompetenz-Preis

Sozialministerium stiftet Preis für Kategorie „Kindheit und Alter“

Schwerin – Ab sofort und noch bis zum 15. Januar 2025 können sich Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen mit ihren medienpädagogischen Projekten für den Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2025 bewerben. Der seit 2006 jährlich durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergebene Preis ist in vier Kategorien mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Ausgezeichnet werden Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen Freizeit und Teilhabe, Schule und Bildung, Kindheit und Alter sowie „Nachgehakt“. Den Preis für die Kategorie Kindheit und Alter stiftet seit 2020 das Sozialministerium. „Die Medienbildung und der Erwerb von Medienkompetenz bei den Jüngsten und den Seniorinnen und Senioren ist uns ein besonderes Anliegen“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das Engagement ihres Ministeriums für diese beiden Gruppen.

„Kinder wachsen heutzutage in einer Welt auf, die von digitalen Medien und einer Vielzahl von seriösen und unseriösen Quellen geprägt ist. Deshalb unterstützen wir Projekte, die ihnen schon frühzeitig die wichtige Fähigkeit vermitteln, sich kritisch mit medialen Inhalten auseinanderzusetzen und verantwortungsvoll mit diesen Technologien umzugehen“, betonte die Ministerin.

Für Seniorinnen und Senioren hingegen sei eine kompetente Mediennutzung oftmals der Schlüssel zu mehr Teilhabe am Alltag. „So können zum Beispiel einfacher Informationen zum öffentlichen Nahverkehr oder zum Ticketkauf im Kultur- und Freizeitbereich eingeholt werden. Aber auch der Kontakt zur oft weiter entfernt lebenden Familie und zu Freunden, etwa über Videotelefonie, wird vereinfacht“, erklärte Drese.

Die Ministerin hofft deshalb in den nächsten Monaten wieder auf eine Vielzahl von innovativen Einsendungen, aus denen eine Expertenjury die Gewinnerprojekte auswählen wird. Die Preisverleihung wird traditionell am 24. April im Rahmen des Rostocker Filmfestivals im StadtHafen (FiSH) erfolgen.

Informationen zur Einsendung und den Teilnahmebedingungen finden Interessierte auf den Seiten der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter https://medienanstalt-mv.de/medienkompetenz/medienkompetenz-preis-mv/

75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Mauerfall

Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an beide Jubiläen in diesem Jahr: „Die Demokratie muss weiterhin verteidigt werden.“

Schwerin – „In einem Jahr wie dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes ist das 35. Jubiläum des Mauerfalls ebenso hervorzuheben. Beide Ereignisse der deutschen Geschichte sind bedeutend und grundlegend für die heutige Bundesrepublik. Grundgesetz und Mauerfall stehen für Freiheit und Demokratie.

Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 hatten die Bürgerinnen und Bürgern der DDR genau diesen, ihren Willen zu Demokratie, Meinungsfreiheit, unabhängiger Justiz und auch Reisefreiheit besiegelt. Zwar hatten an dem Abend vor 35 Jahren nicht alle sofort ein geeintes Deutschland im Blick, doch die Forderungen nach Freiheiten und Rechtsstaat waren nicht zu überhören.

Die Folge des Beitritts der fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen war dann mit dem Votum der ersten und letzten freien Wahlen in der DDR demokratisch legitimiert“, erinnert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Mauerfall und der anschließenden Entwicklung stand der Umgang mit dem Grundgesetz vor einer ganz neuen Herausforderung. Das ursprünglich als Provisorium von dem Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz sollte mit einem wieder geeinten Deutschland durch eine Verfassung ersetzt werden.

In Artikel 146 GG heißt es: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘ Doch hat sich das Grundgesetz in seiner Form schon damals bewährt, es wurde von vielen auch als ideale Verfassung betrachtet.

Somit blieb es beim Grundgesetz, das nach dem Mauerfall und seit der Wiedervereinigung auch für den Osten gilt. Das Grundgesetz, das unmissverständlich, Demokratie, die unabhängige Justiz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder auch Gleichstellung der Menschen in Deutschland garantiert, muss weiterhin tagtäglich verteidigt werden“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.