DigitalPakt 2.0: Ministerin begrüßt Beschluss

Oldenburg: Nächste Stufe des Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur kann geplant werden

Schwerin – Der Weg für den DigitalPakt 2.0 ist geebnet: Die Kultusministerinnen und -minister und der amtierende Bundesminister für Bildung und Forschung haben sich auf eine Fortführung des DigitalPakts verständigt und eine gemeinsame Absichtserklärung beschlossen. „Das ist eine gute Nachricht für alle Schulen und für alle Schulträger. Die Kommunen müssen Planungssicherheit erhalten, um weiter in die digitale Bildungsinfrastruktur investieren zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und künftige Präsidentin der Bildungsministerkonferenz im Jahr 2025.

Der DigitalPakt 2.0 soll auf den DigitalPakt Schule folgen, der Ende 2024 ausläuft. „Alle Länder sind erleichtert, dass die Fortsetzung einen großen Schritt näher rückt. Wir haben uns auf Eckpunkte geeinigt, die eine Anschlussfinanzierung vieler angestoßener Projekte möglich machen. Als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz werde ich Gespräche mit einer neuen Bundesregierung aufnehmen, damit wir den DigitalPakt 2.0 auch umsetzen können“, so Oldenburg.

Laut Absichtserklärung stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2025 bis 2030 in Aussicht. Die Länder und Kommunen beteiligen sich mit einer Kofinanzierung. Der DigitalPakt 2.0 soll Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Bund-Länder-Initiative zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis finanzieren.

Von 2020 bis 2024 hat der Bund den 16 Ländern und damit auch den rund 5.500 kommunalen Schulträgern 6,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den rund 40.000 Schulen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Schulträger konnten für die Schulen Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Millionen Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

Förderung der IBRo Versandservice GmbH

Roggentin – Staatssekretär Schulte besucht die IBRo Versandservice GmbH am neuen Standort in Roggentin, um symbolisch den Zuwendungsbescheid für ein umfassendes Investitionsvorhaben zu übergeben. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und unterstreicht die Bedeutung des mittelständischen Unternehmens für die Region.

Die IBRo Versandservice GmbH, ein seit 1990 in Roggentin ansässiger Logistik- und Fulfillment-Dienstleister, hat mit dem Erwerb eines ca. 16.000 m² großen Grundstücks die Grundlage für den Ausbau ihrer Kapazitäten geschaffen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer modernen Logistikhalle sowie eines Produktions- und Bürogebäudes. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen auf 8,25 Millionen Euro.

Das Vorhaben sieht die Anschaffung moderner Technik und Infrastruktur vor, darunter elektrische Deichselhubwagen, ergonomische Packtische, digitale Regalsysteme sowie auf Datensicherheit optimierte Arbeitsplätze. Diese Investitionen werden die Geschäftsprozesse optimieren, effizientere Lauf- und Transportwege schaffen und den Kundenservice weiter verbessern.

Mit den geplanten Investitionen werden 49 Dauerarbeitsplätze gesichert und 5 neue Stellen geschaffen. Die Förderung des Projekts beläuft sich auf eine Summe von 825.415,68 Euro.

Die IBRo Versandservice GmbH gehört zu den führenden Logistikunternehmen in der Region und hat sich auf die Kommissionierung und den Versand von Informationsmaterial, Präsenten und Merchandise-Artikeln spezialisiert. Zu den größten Kundengruppen zählen Bundesbehörden, Berufsgenossenschaften sowie Unternehmen wie die Ostseezeitung und die Deutsche Bahn Regio AG.

Staatssekretär Schulte betont: „Mit der Erweiterung der IBRo Versandservice GmbH wird ein Meilenstein in der regionalen Logistik gesetzt. Diese Investitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, schaffen dringend benötigte Arbeitsplätze und treiben innovative Lösungen voran.“

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.