Bildungsgedanke der Reformation noch heute aktuell

Justizministerin Katy Hoffmeister würdigt im Grußwort der Landesregierung anlässlich des Reformationstags das Engagement der Nordkirche: „Wichtiger Partner“

Schwerin – „Bildung und Persönlichkeitsentfaltung sind wesentliche Forderungen der Reformation. Das hat bis heute Bestand. Bildung schafft Offenheit für neue Erkenntnisse und gibt Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Bildung hilft, die Welt zu verstehen und politische Sachverhalte zu durchschauen, um sich selbst eine Meinung zu bilden. Mit zunehmendem Bildungsniveau steigt die Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen, sich politisch oder ehrenamtlich zu engagieren. Bildung und Wissen helfen vor allem, Vorurteilen und Populismus entgegenzutreten. Denn wer Dinge kritisch zu hinterfragen und aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten weiß, kann sich ein Urteil bilden. Ich bin dankbar, dass die christlichen Kirchen bei dieser Wertevermittlung mithelfen“, so Justizministerin Hoffmeister im Grußwort zum Empfang anlässlich des Reformationstags in Greifswald. Die Ministerin ist auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

„Unser Gemeinwesen heute, allem voran das Erziehungs- und Bildungswesen, ist ohne die christlichen Kirchen nicht denkbar. Sie sind ein wichtiger Partner des Staates im Bereich der Kindererziehung, der Schule und Ausbildung. Mit ihren vielfältigen Angeboten von Kindertagesstätten über Schulen bis hin zu Hochschulen nehmen sie eine hohe Bildungsverantwortung wahr und stellen sich in vielfältiger Weise den Herausforderungen unserer Zeit. Mit der schier unendlichen Informationsflut sind viele Menschen überfordert. Der Wunsch nach Orientierung und Halt wächst. Bei manchen äußert sich das auch im Wunsch nach Abschottung. Schon im Kindesalter sollten Menschen daher lernen, sich zurechtzufinden und Seriöses von Unseriösem zu unterscheiden. Ich baue darauf, dass die evangelischen Kirche in diesem Bereich Bildung ein verlässlicher Partner der Politik bleiben“, so die Ministerin.

Turnhalle in Semlow erhält neue Heizanlage

Semlow – Die Turnhalle in der Gemeinde Semlow im Kreis Vorpommern-Rügen wird modernisiert. Heute übergab der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 15.000 Euro für die Modernisierung der Heizanlage.

„Die Halle wird für den Vereinssport und auch für kulturelle Veranstaltungen in Semlow genutzt. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt in der Gemeinde. Deshalb unterstützt die Landesregierung sehr gern die Modernisierung der in die Jahre gekommenen Heizanlage“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei seinem Besuch in Semlow.

Mit dem Vorpommern-Fonds fördert die Landesregierung Projekte zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern. „Dieses Vorhaben erfüllt gleich mehrere dieser Kriterien. Sport führt Menschen zusammen und trägt so zum sozialen Zusammenhalt bei. Und Kultur braucht modern ausgestattete Veranstaltungsorte. Auch deshalb ist uns die Entscheidung für Semlow sehr leicht gefallen“, so der Staatssekretär.

Förderung von Kleinstunternehmen in Vorpommern

Schwerin – „Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz in den ländlichen Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern haben gute Chancen auf eine Kleinstunternehmensförderung aus meinem Haus“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Der Tischlereibetrieb Plümer im Landkreis Vorpommern-Rügen beantragte eine solche Förderung und erhält am Freitag, dem 02. November 2018, um 10.00 Uhr an seinem Standort in der Marlower Straße 32 in 18334 Wöpkendorf aus den Händen des Ministers einen Zuwendungsbescheid über 16.620 Euro.

Gefördert wird damit die Anschaffung eines Hofladers. Das Fahrzeug mit Allradantrieb dient dem Verladen fertig gestellter Holzelemente für den Transport. Es kommt auch auf Baustellen zum Einsatz und entlastet die sieben Mitarbeiter der Tischlerei von schwerem körperlichem Einsatz.

Fische müssen wandern: Broschüre wirbt Renaturierung von Gewässern

Kloster Tempzin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute Nachmittag in der Gemeinde Kloster Tempzin im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Broschüre mit dem Titel „Fische müssen wandern können“ vorgestellt. Das Heft ist Bestandteil der 2017 gestarteten Kommunikationsoffensive „Mein Wasser“. Die Kampagne informiert die Öffentlichkeit über erforderliche und bereits umgesetzte Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Der gesellschaftliche Mehrwert der aus ökologischer Sicht notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur Gewässerentwicklung ist oft nicht hinreichend bekannt. Die Broschüre wirbt für diese Renaturierungsmaßnahmen. Sie wird helfen, deren Akzeptanz zu erhöhen“, so Minister Backhaus.

„Die Verbesserung der Lebensräume an Gewässern ist auch eine lohnende Investition in die Zukunft der Gemeinden. Naturnahe Gewässer bereichern die Artenvielfalt, verschönern das Landschaftsbild, dienen der Naherholung und dem Tourismus und tragen ganz wesentlich zum Hochwasserschutz bei“, erklärte der Minister.

Die Broschüre, die an Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Amtsverwaltungen, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie an Fach- und Vollzugsbehörden versandt wird, soll die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern zweiter Ordnung motivieren und sie dabei unterstützen. Sie beantwortet naturschutzfachliche Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie und zu den Fördermöglichkeiten durch das Land. Aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) fördert das Land nicht nur die Investitionen bis zu 90 Prozent, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen wie Durchführbarkeits­untersuchungen. Anhand von sechs Beispielen stellt das Heft Umsetzung, Finanzierung, Durchführung und Ziele solcher Maßnahmen dar.

Außerdem stellte Minister Backhaus an Ort und Stelle die kürzlich in Betrieb genommene Fischtreppe am Straßendurchlass nördlich Tempzin vor. In diesem Fall nutzte die Gemeinde Kloster Tempzin die ohnehin erforderliche Sanierung des Wehres an der Straße, um an dessen Stelle den Lauf des Brüeler Baches naturnah umzugestalten. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 605.000 Euro wurden zu 90 Prozent gefördert. Die Gemeinde Kloster Tempzin steuerte einen Eigenanteil von 60.500 Euro bei.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, spätestens bis 2027 ihre Fließge­wässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden Maßnahmenpläne erarbeitet, um dieses Ziel zu erreichen.

85 Prozent der Fließgewässer, die nach WRRL berichtspflichtig sind, sind Gewässer zweiter Ordnung, für deren Ausbau laut Landeswassergesetz die Gemeinden zuständig sind. 2017 erhielten alle Gemeinden über die Amtsvorsteher eine Übersichtskarte mit den im Gemeindegebiet befindlichen Wasserkörpern, den Steckbriefen zu diesen Wasserkörpern und den umzusetzenden Maßnahmen. Die Gemeinden können dafür bis zu 90 Prozent Förderung erhalten.