Mehr Geld für Bus und Bahnen

Bundesrat stimmt M-V-Antrag zu

Berlin – „Es freut mich sehr, dass unser Antrag auf mehr Geld vom Bund für den Öffentlichen Personennahverkehr heute im Bundesrat eine deutliche Mehrheit gefunden hat. Jetzt hoffe ich, dass die schrittweise Aufstockung der Regionalisierungsmittel zügig umgesetzt wird“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrs- und Klimaschutzminister Christian Pegel zur heutigen Entscheidung der Länderkammer in Berlin.

Die Mehrzahl der 16 Bundesländer hat heute Nachmittag dem Antrag aus dem Nordosten auf eine „Entschließung des Bundesrats für eine erhebliche Verbesserung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln“ zugestimmt. Darin wird festgehalten, dass die schrittweise Erhöhung der Mittel, die die Bundesregierung am Mittwoch im Rahmen des Klimapakets beschlossen hatte, nicht ausreicht, um eine erhebliche Erweiterung der Angebote bei Bus und Bahn für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel umzusetzen.

„Es ist gut, dass der Bund erkannt hat, dass er für eine Verbesserung des ÖPNV im Sinne des Klimaschutzes mehr Geld zur Verfügung stellen muss. Mit unserem Erfolg heute im Bundesrat ist aber auch klar, dass die Erhöhung der Regionalisierungsmittel stärker ausfallen muss“, so Christian Pegel und nennt eine Größenordnung: „Nach unserer Schätzung müssten es für die 16 Bundesländer zusammen jährlich mindestens eine Milliarde Euro mehr sein.“ Vorgesehen ist aktuell eine jährliche Aufstockung von um 150 Millionen Euro im kommenden Jahr bis um gut 460 Millionen Euro im Jahr 2023.

„Das reicht nicht aus, um die Aufgabenträger des ÖPNV in die Lage zu versetzen, ein flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen bereitzustellen“, urteilt Christian Pegel und fügt hinzu: „Nur wenn die Bürger Fahrplan und Preis so wahrnehmen, dass es sich für sie lohnt, vom immer teurer werdenden Auto auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, werden sie dies auch tun.“

Dies sei zum einen wichtig für den Klimaschutz. „Zum anderen ist es gerade für Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland bedeutsam, dass auch die ländlichen Räume mit ihrer großen Ausdehnung und ihrer geringen Einwohnerdichte gut mit Bus und Bahn erreichbar sind, auch wenn sich das weit schlechter rechnet als in den dicht besiedelten Großstädten. Das lässt sich jedoch nur mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung verwirklichen“, so Christian Pegel.

Er hoffe, dass die Bundesregierung jetzt den Beschluss der Länderkammer zügig umsetzt. Zugleich erinnert er daran, dass bislang nicht geklärt ist, wie der ÖPNV in den Ländern nach dem Auslaufen des Regionalisierungsmittelgesetzes 2031 finanziert werden soll. „Hier müsste für eine längerfristige Planungssicherheit ebenfalls in absehbarer Zeit eine Entscheidung getroffen werden.“

Nach Artikel 106 a des Grundgesetzes steht den Ländern seit 1. Januar 1996 für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs geregelt. Nach § 5 haben die Länder für 2016 einen Betrag von insgesamt 8,2 Milliarden Euro erhalten. Dieser Betrag wird seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 um jährlich 1,8 Prozent erhöht. Parallel erfolgt jedoch ein Angleichen der Länderquoten an den neu festgesetzten Kieler Schlüssel. Bis 2016 galt für die ostdeutschen Bundesländer ein vorteilhafterer Schlüssel, der dadurch nun bis 2031 abgesenkt wird. So erhielt Mecklenburg-Vorpommern 290,6 Millionen Euro im Jahr 2016. Im laufenden Jahr verringert sich dieser nach dem neuen Schlüssel auf 279,8 Millionen Euro, 2021 werden es 271,4 Millionen Euro.

„Ziel des Landes ist es, das vorhandene SPNV-Angebot in den kommenden 15 Jahren mit diesen Mitteln auf bisherigem Niveau zu sichern – auch wenn die Kosten voraussichtlich weiterhin jährlich in Millionenhöhe steigen werden. Eine Erweiterung des Angebots kann damit nicht finanziert werden. Für diese ist eine schrittweise Erhöhung der bisher vorgesehenen Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln unbedingt erforderlich“, begründet Christian Pegel den Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns, dem sich die Mehrheit der Länder jetzt anschloss.

140 Jahre Freiwillige Feuerwehr Pasewalk

Pasewalk – Innenminister Lorenz Caffier hat heute im Namen der Landesregierung der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk zum 140-jährigen Jubiläum gratuliert und die Arbeit der Ehrenamtler gelobt.

„Die Pasewalker können sich auf eine gut funktionierende Feuerwehr verlassen, ganz gleich, bei welchen Einsätzen“, so der Minister. „Auch in der Kinder- und Jugendarbeit ist die Feuerwehr aktiv und selbst in den Schulunterricht bringt sie sich ein. Landesweit haben Sie Schlagzeilen gemacht, weil Sie mit der Stadt und der Regionalschule als erste Feuerwehr im Land eine Vereinbarung zum Feuerwehrunterricht geschlossen haben. Sie sind damit jetzt in den Klassen 9 und 10 gestartet. Und wenn die Zehntklässler Teil 2 der Truppmannausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können sie direkt in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Sie geben ein gutes Beispiel dafür, wie unbürokratisch Nägel mit Köpfen gemacht werden. Es gibt also viel, auf das Sie heute stolz sein können. Und es gibt viele gute Gründe, guten Mutes in die Zukunft zu blicken“, betonte Caffier.

Bei allen Aufgaben der Feuerwehren ist es notwendig, dass die Kameradinnen und Kameraden gut ausgebildet und qualifiziert sind und über die nötige Technik verfügen.

„Deshalb habe ich mich innerhalb der Landesregierung auch so stark für das Investitionspaket für die Feuerwehren eingesetzt“, sagte der Minister. „Das Paket haben wir im Februar auf den Weg gebracht und wir werden es in Kürze unter Dach und Fach haben. Über einen Zeitraum von vier Jahren wird die Landesregierung 50 Millionen Euro investieren, um neue Feuerwehrfahrzeuge zu beschaffen. Das ist eine gute Nachricht für die Feuerwehren im Land, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger. In einem ersten Schritt wollen wir einen kleineren Fahrzeugtyp durch das Land zentral beschaffen. Damit sollen insbesondere kleine Feuerwehren unterstützt werden.“

SED-Opferrente steigt auf 330 Euro

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat den Beschluss des Bundesrats zur SED-Opferrente begrüßt. Sieh verwies darauf, dass der Beschluss ein wichtiges Zeichen kurz vor dem 30. Jahrestag des Mauerfalls zur Anerkennung des Leids sei.

Die anerkannten Opfer des SED-Regimes bekommen künftig monatlich 30 Euro mehr. Die SED-Opferrente steigt damit auf 330 Euro. Diesen Beschluss des Bundesrates begrüßt Justizministerin Hoffmeister ausdrücklich.

„Das ist ein sehr gutes Zeichen zum 30. Jahrestag des Mauerfalls. Es ist zwar nur ein symbolischer Betrag, aber es ist eine Anerkennung des Leids, das die SED-Unrechtsdiktatur den Opfern angetan hat. Willkür darf nie vergessen oder verharmlost werden. Daher sind auch die Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und auf Folgeleistunen aufgehoben worden“, sagte Justizministerin Hoffmeister, sie ist zuständig für Rehabilitierungsfragen. Wer die Opferrente bereits bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.

Der erhöhte Betrag wird automatisch ausgezahlt werden. Ab wann die erhöhte SED-Opferrente ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Derzeit erhalten rund 3.400 Menschen aus M-V eine SED-Opferrente. Zudem beschloss der Bundesrat auch, dass die Mindesthaftzeit zur Gewährung der Opferrente von 180 auf 90 Tage abgesenkt wird. Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 214 auf 240 Euro bzw. von 153 auf 180 Euro monatlich erhöht.

„Ich begrüße auch, dass das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes weitere Opfer der SED-Diktatur in den Fokus nimmt. Die Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR wird vereinfacht. Zudem steht Opfern von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro zu. Künftig können auch anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten“, so Ministerin Hoffmeister. Das Justizministerium wird in Kürze auf seiner Internetseite über Einzelheiten informieren.

Schutz für Schiedsrichter vor Gewalt

Bremerhaven – Die Sportministerkonferenz beschäftigte sich auf ihrer Tagung am 7. und 8. November in Bremerhaven mit Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Schiedsrichter bei Fußballspielen. „Wir sehen den Deutschen Fußball-Bund und seine Regional- und Landesverbände in der Pflicht, eine stärkere Verantwortung zum Schutz der weit überwiegend ehrenamtlich ihr Amt ausübenden Schiedsrichter wahrzunehmen“, betonte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Konferenz.

Vor allem der Profisport müsse sich stärker seiner Vorbildrolle bewusstwerden und auf jeder Ebene entschlossen gegen Gewalt, Beleidigungen und respektlosem Verhalten insbesondere gegenüber Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern vorgehen, heißt es in einem einstimmig angenommenen Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister. „Funktionäre, Trainer und Spieler stehen hier als Vorbilder ganz besonders in der Pflicht. Gleichzeitig sinkt nicht zuletzt die Bereitschaft von Interessierten, sich angesichts veröffentlichter Gewaltdelikte gegen Unparteiische im Amateurfußball als Schiedsrichter zu engagieren“, so Drese.

Nach Angaben des Deutschen Fußball Bundes (DFB) kam es in der Saison 2018/19 zu 2.906 Angriffen auf Schiedsrichter im Amateurbereich. In der Spielzeit zuvor waren es 2.866 Angriffe. Parallel berichten Schiedsrichter und Obmänner in den Fußball-Kreisen, Wissenschaftler und Regionalverbände von einer steigenden Intensität der Attacken auf Schiedsrichter. Dieser Umstand führte im Herbst 2019 bereits dazu, dass in Fußball-Landesverbänden die Schiedsrichter aus Protest keine Spiele leiteten. Als Folge fielen komplette Spieltage der Amateurklassen aus.

Drese: „Das sind alarmierende Zahlen und Reaktionen, die den Handlungsbedarf aufzeigen. So müssen die vielfältigen Bemühungen im Bereich der Prävention von Gewalt in Zusammenhang mit Fußballspielen fortgeführt und wo nötig ausgebaut werden.“

Die Sportministerkonferenz schlägt zudem vor, dass der DFB bei Gewaltanwendungen gegenüber Schiedsrichtern das Strafmaß bundesweit vereinheitlicht und verschärft. „Dies kann von höheren Geldstrafen für betroffene Vereine bis zu verpflichtenden Ordnerabstellungen zum Schutz von Schiedsrichtern bei Risikospielen reichen“, verdeutlicht Drese. Die Vereine sollten auch ermutigt werden, durch die Wahrnehmung ihres Hausrechts, Fehlverhalten jeglicher Art konsequent zu ahnden.

Imkern ist kein Honigschlecken

Güstrow – Die Imkerinnen und Imker in Mecklenburg-Vorpommern können auf zwei gute Honigjahre zurückblicken. Im Durchschnitt hat jedes Bienenvolk im Land in dieser Zeit etwa 35 bis 40 Kilogramm produziert. „Das ist ein stattliches Ergebnis“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus anlässlich der am 9.11.2019, 9.30 Uhr in Güstrow stattfindenden Jahrestagung des Landesimkerverband M-V. Zumal die Erträge der Frühtracht wegen des kühlen Frühjahres bundesweit geringer ausgefallen seien. In M-V werden jährlich schätzungsweise 650 Tonnen Honig erzeugt.

Minister Backhaus würdigte die Imkerei als ein traditionelles, regionales und doch Grenzen überschreitendes Handwerk – das mit und von der Natur lebt: „Imkerei macht uns die Bedeutung von Insekten und Nützlingen in der Natur begreiflich und lehrt uns einen wachsamen Umgang mit der Natur. Dieses Handwerk gilt es zu erhalten und an unsere kommenden Generationen weiterzugeben.“

Die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern sei bundesweit anerkannt, betonte der Minister. Mit Torsten Ellmann, Vorsitzender des Landesverbandes der Imker M-V, sei Mitte Oktober ein Pasewalker mit überwältigender Mehrheit an die Spitze des Deutschen Imkerverbundes gewählt worden. „Das ist ein großer persönlicher Erfolg, zu dem ich ganz herzlich gratuliere. Die Ernennung von Torsten Ellmann zum Präsidenten des größten Bienenzüchterverbandes in Europa mit derzeit rund 121.000 Mitgliedern ist aber auch eine Anerkennung für alle Imker, die hier im Land Großartiges leisten. Ich bin mir sicher, dass er ihnen eine starke Stimme geben wird“, so Backhaus.

Aktuell werden hierzulande etwa 27.000 Bienenvölker von etwa 2.800 Imkern gehalten – der Großteil davon Hobbyimker. Das sind rund 100 Imker und 400 Bienenvölker mehr als im Vorjahr 2018. „Damit setzt sich der positive Trend fort“, freute sich Minister. Probleme zeigten sich allerdings in der Vermarktung des „flüssigen Goldes“: „Viele Honigkäufer beklagen die hohe Preise und wählen preisgünstigere – meist aber auch minderwertigere – Alternativen aus dem Supermarkt. Ihnen kann ich nur mit auf den Weg geben: handgefertigte Qualitätsprodukte aus der Region haben ihren Preis. In den fünf Wochen ihres kurzen Lebens schafft die Arbeitsbiene etwa zwei Teelöffel Honig zu füllen. Um ein handelsübliches 500 Gramm Glas Honig zu füllen braucht es fast 23.000 Bienen, die dafür eine Millionen Blüten anfliegen müssen. Hinzu kommen die vielen handwerklichen Schritte des Imkers. Wir haben es hier mit echter Zeit- und Wertarbeit zu tun. Das müssen die Imkerinnen und Imkern in der Vermarktung immer wieder herausstellen“, unterstrich Backhaus.

Eine andere Herausforderung für die Imkerinnen und Imker im Land seien die die Bienenkrankheiten. „Zum Glück sind in diesem Jahr fast 85 Prozent der Bienenvölker gesund über den Winter und in die neue Saison gekommen. Damit ist die Verlustquote von 15 Prozent nur noch halb so hoch wie in den Vorjahren“, kommentierte Backhaus. Die Hauptursache für das Bienensterben sei die Varroamilbe und der durch sie übertragenen Viren.

Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, als erstes Bundesland die Förderung von Blühstreifen und Blühflächen eingeführt, informierte Minister Backhaus. Gegenwärtig nähmen fast 800 Antragsteller mit rund 7.800 Hektar Fläche an diesem Programm teil. Auch Gartenbesitzer, insbesondere die etwa 80.000 Kleingärten des Landes, könnten dazu beitragen, die Trachtlücke zu schließen, indem sie bei der Gestaltung der Gärten auch bienenfreundliche Pflanzen im Blick haben. Hilfestellung gebe der Bienenweidekatalog des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, der auf Initiative von Minister Backhaus im Sommer 2018 als Teil der Insektenschutz-Strategie „Mehr Respekt vor dem Insekt“ veröffentlicht wurde. Zahlreiche öffentliche Flächen in Städten und Dörfern eigneten sich ebenfalls für Bienenweiden. Der Katalog schlägt Bäume, Sträucher und Stauden vor, die neben dem Gestaltungsaspekt auch die Insektenfreundlichkeit berücksichtigen. Rasen könne mit Weißklee durchsetzt werden. Durch den Wettbewerb zur bienenfreundlichen Gemeinde, den das Ministerium in diesem Jahr zum zweiten Mal ausgerufen hat, sollen kommunale Initiativen unterstützt und ausgezeichnet werden.

Auch von den Landwirten erwarte Minister Backhaus einen Beitrag: „Die großflächigen Strukturen müssen aufgebrochen werden, wir brauchen mehr Hecken, Brachen und breite Feldränder. Mecklenburg-Vorpommern muss von einem flächendeckenden Nektarband durchzogen werden“, so Backhaus. Erfreulich sei, dass sich schon heute viele Landwirte zum Beispiel bei notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen mit ortsansässigen Imkern abstimmen. So seien Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel deutlich verringert worden. Zwischen 2010 und 2015 seien jährlich drei bis vier Schäden gemeldet worden. Nur einmal sei ein Insektizid in der Landwirtschaft nachgewiesen worden, zweimal handelte es sich um Biozide gegen Blattläuse, Ameisen oder Fliegen, die aus dem Haus- und Kleingartenbereich stammten.

Die Bienenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern wird vom Land umfassend unterstützt. Mit 176.000 Euro werden Projekte zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig gefördert (Honigrichtlinie). Das Bienenzuchtzentrum Bantin wird mit rund 200.000 Euro jährlich bezuschusst.

Neues Projekt in Mönkebude

Buchkinder stellen neuestes Projekt in Mönkebude vor

Mönkebude – Auf einer Veranstaltung im Bürgersaal Mönkebude haben die Buchkinder „Am Stettiner Haff“ heute ihr neuestes Projekt vorgestellt. Die Kinder wollen ein Buch gestalten, was im nächsten Frühjahr erscheinen wird. Es erzählt von Eindrücken und Erfahrungen, die auf einem Segeltörn über das Stettiner Haff und die Ostsee entstanden sind. Gleichzeitig wird der Kalender für das kommende Jahr vorgestellt. Der Kalender zeigt ebenfalls Motive, die von der Segeltour erzählen. Vorpommernstaatssekretär Patrick Dahlemann hat an der Vorstellung teilgenommen und dabei eine Förderzusage in Höhe von 4.000 Euro für die Umsetzung beider Vorhaben an die Kinder überreicht.

„Ich bin Prof. Hartmut Hornung und seinen Mitstreitern sehr dankbar, dass sie mit den Kindern und Jugendlichen so interessante und spannende Bücher und Kalender in Druck bringen. Die Kinder präsentieren in diesem Buch das Abenteuer einer einwöchigen Schiffsreise. Das ist sehr beeindruckend. Auch auf den Kalender mit den Motiven dieser Reise freue ich mich schon sehr. Es ist sehr schön zu sehen, wie die Kinder ihre eigenen Geschichten und Bilder in Bücher umsetzen“, so Dahlemann im Vorfeld der Vernissage.

Unter dem Motto „Kinder machen Bücher“ treffen sich die Buchkinder in Ueckermünde, Torgelow, Eggesin und Ahlbeck regelmäßig an unterschiedlichen Tagen der Woche. Dort arbeiten sie an verschiedenen Buchprojekten und am Bücherbandekunstkalender 2020. Das Besondere besteht darin, dass die Kinder in alle Prozesse des Büchermachens, vom ersten Strich bis zum Druck, einbezogen werden.

600 Jahre Universität Rostock

Rostock – Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert der Universität Rostock zum 600-jährigen Bestehen. Die Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr steuern am Wochenende auf ihren Höhepunkt zu. Vom 8. bis 12. November 2019 feiert die Universität Rostock mit vielen Veranstaltungen ihren 600. Geburtstag. Am eigentlichen Gründungstag, dem 12. November, sind in diesem Jahr ein Festumzug und Akademischer Empfang geplant. Daran wird die Ministerin teilnehmen.

„Wer an der ältesten Universität des Ostseeraums studiert, lehrt, forscht oder anderweitig tätig ist, kann stolz darauf sein“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „An der Universität Rostock werden akademische Traditionen gelebt und gepflegt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sehr gute Bedingungen, um an Projekten zu forschen, Erkenntnisse zu erzielen und Impulse zu geben, von denen auch die Wirtschaft profitiert. Nicht ohne Grund lautet der Leitspruch der Universität ‚Traditio et Innovatio‛. In der Wissenschaftslandschaft MV nimmt die Universität Rostock eine wichtige und zentrale Rolle ein“, lobte die Ministerin.

„Die Möglichkeiten, die die Universität Rostock ihren Studierenden bietet, wuchsen über die Jahrzehnte und Jahrhunderte: Medizin, Philosophie, später Theologie, Gesellschaftswissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik und sogar Fernstudiengänge. Heute hat die Universität Rostock neun Fakultäten und zählt mehr als 100 Studiengänge für rund 13.000 Studierende. Etwa 1.600 junge Menschen aus anderen Nationen lernen hier. Sie sorgen für Vielfalt, multilaterales Denken und eine internationale Atmosphäre. Die Universität Rostock hat eine große Anziehungskraft und strahlt über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus. Möge es die nächsten 600 Jahre so bleiben“, so Martin.

Schwesig erinnert an Opfer des 9. Nov. 1938

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Opfer der Pogrome vom 9. November 1938 erinnert.

„Am 9. November wurden überall in Deutschland Juden angegriffen, ihre Synagogen abgebrannt, Friedhöfe geschändet, Geschäfte zerstört. Es wurden Menschen jüdischen Glaubens drangsaliert, verhöhnt, verletzt oder gar getötet. Auch bei uns auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gab es schreckliche Ereignisse. In Rostock und Neubrandenburg, in Teterow und Greifswald und in vielen anderen Orten. Es war ein Tag der Schande“, erinnerte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Diese Ereignisse liegen jetzt mehr als 80 Jahre zurück. Und doch sind sie auf eine erschreckende Weise aktuell. Auch der Attentäter von Halle vor wenigen Wochen wollte jüdisches Leben auslöschen. Menschen jüdischen Glaubens werden auch heute beschimpft und angegriffen. Wir dürfen im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen“, sagte Schwesig.

„Die jüdischen Gemeinden in unserem Leben sollen wissen: Die Landesregierung und die klare Mehrheit der Menschen im Land stehen an ihrer Seite. Wir empfinden ihre Arbeit als Bereicherung für unser Land, im kulturellen wie auch im sozialen Bereich. Ich habe gerade gemeinsam mit den Jüdischen Gemeinden und dem neuen Antisemitismusbeauftragten des Landes ein Gespräch geführt. Wir sind uns einig: Es ist wichtig, dass wir jeder Gewalt, jedem Hass und jeder Form des Antisemitismus entschieden entgegentreten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Zoos wichtig für Natur- und Artenschutz

Waren/Müritz – Auf der heutigen Jahrestagung des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Waren sicherte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Zoos und Tiergärten im Land seine Unterstützung zu.

Vor allem die Konkurrenz durch andere Freizeitangebote mache den Einrichtungen zunehmend zu schaffen. „Es braucht immer neue Aktionen und Attraktionen, um sich von der Masse abzuheben. Das erhöht den ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Druck der Zoos und Tiergärten weiter“, betonte der Minister.

Bisher meistern die Zoos und Tiergärten in Mecklenburg-Vorpommern diese Aufgabe aber sehr erfolgreich, lobte Backhaus. „Die Zoos und Tiergärten bleiben für viele Familien das Ausflugsziel Nummer eins. Das belegen die jährlich mehr drei Millionen Besucher. Menschen kommen dort hin, um Freude zu haben, sich zu bilden und zu erholen“, sagte er weiter.

Generalkritik an Zoos und Tiergärten lasse er deshalb nicht gelten: „Natürlich leben die Tier dort in Gefangenschaft. Gleichwohl arbeiten die Einrichtungen kontinuierlich daran, die Bedingungen der Tiere stetig zu verbessern. Heute leben immer weniger Tiere in den Einrichtungen, dafür mit mehr Platz und in einer Landschaft, die ihren natürlichen Lebensräumen sehr nahekommt.“

Backhaus unterstrich, dass die Bedeutung der Zoos vor allem dann deutlich wird, wenn man bedenkt, dass die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten lebt und dort keine wirkliche Beziehung zu wilden Tieren und Pflanzen hat. Somit sei ein Zoobesuch für viele Familien die einzige Möglichkeit Wildtiere „live“ zu erleben. „Keine andere Institution ist besser geeignet, um Naturliebe, Umweltbewusstsein und biologisches Wissen zu vermitteln als der Zoo – und das in allen Altersklassen: vom Kleinkind bis zum Rentner“, so Backhaus.

Darüber hinaus leisten Zoos Backhaus zufolge einen wichtigen Beitrag zum Arterhalt: „Viele dort durchgeführte Forschungsprojekte dienen einerseits der Verbesserung der Haltungsbedingungen ihrer Schützlinge, andererseits tragen die gewonnenen Erkenntnisse dazu bei, die Biologie der gehaltenen Tierarten besser zu verstehen. Viele Aspekte des Verhaltens eines Tieres sind erst erforschbar, wenn ein direkter Kontakt möglich ist.“ Die Daten seien essentiell, um effektiven Natur- und Artenschutz zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund sprach sich der Minister auch für die Haltung invasiver Arten in Zoos aus. Als invasiv werden europaweit aktuell 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits jetzt nach Deutschland eingewandert sind bzw. nach Deutschland eingeschleppt wurden und jetzt hier in freier Natur vorkommen. Nach europäischem Recht sind der Import, die Haltung, die Züchtung, der Handel, die Verwendung und die Freisetzung dieser Arten verboten. Dazu zählen u. a. Arten wie der Nasenbär, der Chinesische Muntjak und der Waschbär. Allerdings können die Mitgliedsstaaten Ausnahmen von diesem Verbot erlassen.

Für die Landesregierung haben Zoos eine landespolitische Bedeutung. Aus diesem Grund wurden allein in 2019 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) bis zum jetzigen Zeitpunkt Fördermittel in Höhe von mehr als 2,2 Mio. Euro bewilligt, um Zoos bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. So gingen beispielsweise 270.000 Euro an den Rostocker Zoo und 800.000 Euro an den Wildpark in Güstrow für die Beseitigung von Schneeschäden. Der Schweriner Zoo hat 130.000 Euro für den Neubau des Flamingohauses erhalten. Knapp 60.000 Euro gingen an den Stralsunder Zoo für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes.

Minister Backhaus nutzte die Jahrestagung auch, um die Zusammenarbeit zwischen dem Landeszooverband M-V und der landeseigenen Stiftung Umwelt- und Naturschutz (StUN) zu würdigen. Seit 2015 hat die Stiftung in Rostock vier Projekte finanziell und inhaltlich unterstützt. Mit dem Geld wurde durch das Juniorteam des Rostocker Zoos beispielsweise ein interessanter Kinderzooführer erarbeitet. Das Heft stellt besondere Tiere aller Kontinente vor und motiviert Kinder, sich für den Schutz von Tieren und ihren Lebensräumen einzusetzen. Erlöse aus dem Zooführer werden vollständig in Projekte des Natur- und Artenschutzes investiert.

Abschließend appellierte der Minister an alle Zoos sich mittels Notfallplänen vorschriftsmäßig auf Tierseuchen wie die Geflügelpest vorzubereiten. Durch ihre offenen Parkanlagen seien sie prädestiniert für den Kontakt mit Wildvögeln und damit für den Eintrag von Viren.

Im Landeszooverband haben sich insgesamt 20 Zoos und Tiergärten einschließlich der dortigen Umweltpädagogen zusammengeschlossen. Insgesamt gibt es landesweit 35 tiergärtnerischen Einrichtungen.

Grundsteuerreform ist beschlossene Sache

Berlin – Der Bundesrat hat heute einem der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres zugestimmt: Der Reform der Grundsteuer. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung (siehe TOP 2 a) sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln.

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Ermöglicht wird dies durch die Grundgesetzänderung, der ein langer Streit vorangegangen war. Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

Bis 2025 ist nun Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Ländliche Räume: Auf nach Ueckermünde zum Ideenaustausch

Ueckermünde – Um gute Ideen für mehr Lebensqualität in der Uecker-Randow-Region wird es bei einer Veranstaltung am 11. November 2019 in Ueckermünde gehen. Landesregierung und Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern laden dazu alle ein, die sich für ihre Heimat im ländlichen Raum und deren Zukunft engagieren wollen.

„In den vergangenen Monaten haben wir knapp als fünf Millionen Euro für Projekte in den Ländlichen Gestaltungsräumen zugesagt. Und wir sind weiterhin auf der Suche nach Ideen. Der Landesdialog soll uns helfen, Lösungsansätze für die Probleme vor Ort zu finden. Ich freue mich über jede und jeden, die uns dabei unterstützen, die sich für ihre Region einsetzen, die nicht nur kritisieren, sondern auch anpacken wollen“, sagt Christian Pegel, der als Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung an der Veranstaltung teilnehmen wird.

Ab 17 Uhr im Rathaus Ueckermünde möchte er mit jenen, die sich vor Ort engagieren oder engagieren wollen, über weitere Ideen austauschen. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Region lebenswert erhalten wollen – und natürlich auch bereits aktive Vertreter der Kommunalpolitik, von Vereinen und Initiativen sowie ehrenamtlich Engagierte.

„Ohne das Ehrenamt wäre vieles, was Lebensqualität ausmacht, nicht möglich. Wir wollen das Engagement der vielen Akteure unterstützen und sichtbar machen. Wir setzen auf ihre lokalen Kenntnisse und Fachkompetenzen und deren Bündelung, um die Region weiter voranzubringen“, sagt Hannelore Kohl, Vorstandsvorsitzende der Ehrenamtsstiftung M-V.

Die Region am Stettiner Haff ist eine der Modellregionen der „Landesinitiative Ländliche Gestaltungsräume“, mit der die Landesregierung die strukturschwächeren Regionen des Landes bei der Bewältigung ihrer vielschichtigen Probleme unterstützen will. Insbesondere geht es darum, die Daseinsvorsorge zu sichern, also um die flächendeckende Versorgung mit Waren, um Mobilitätsangebote, medizinische Dienstleistungen, schnelles Internet, funktionierende Kitas und Schulen oder bedarfsgerechten Wohnraum.

Peenebrücke bei Wolgast wird geprüft

Wolgast – Am Dienstag, 12. November 2019, führt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den zweiten Teil der alle sechs Jahre durchzuführenden Hauptprüfung der Peenebrücke im Zuge der Bundesstraße 111 durch.

Der Verkehr wird dafür ab neun Uhr einspurig über die Brücke geführt und mit einer Ampel geregelt. Der nördliche Geh- und Radweg von Usedom aus in Richtung Wolgast wird während der Arbeiten gesperrt. Diese sollen voraussichtlich gegen 15 Uhr abgeschlossen werden.

Dabei wird die Unterseite der Klappe mit Hilfe eines Korbgeräts überprüft. Im ersten Teil der Bauwerksprüfung am 16. Oktober 2019 wurden bereits die beiden Pylone und der Waagebalken von außen geprüft. Der abschließende dritte Teil der Prüfung erfolgt abhängig von den Witterungsverhältnissen Anfang Dezember.

Die Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden um Verständnis für die notwendigen Prüfarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten.

Die Verkehrsinfrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes – und Brücken sind ihre sensibelsten Punkte. Brücken in Deutschland müssen deshalb regelmäßig zum „Brücken-TÜV“: Gemäß DIN 1076 erfolgt alle sechs Jahre eine Hauptprüfung durch speziell geschulte Bauwerksprüfingenieure, bei der auch kleinste Schäden und Risse ermittelt und akribisch dokumentiert sowie notwendige Reparaturarbeiten vorbereitet werden. Alle drei Jahre nach einer Hauptprüfung folgt eine einfache Prüfung. Der Bund überträgt die Verantwortung für diese Prüfungen von Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und -straßen an die Straßenbauverwaltungen der Länder.

Der eng getaktete Prüfrhythmus leistet einen wichtigen Beitrag, um die Gebrauchstauglichkeit, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der Brücken langfristig zu gewährleisten.