Digitaler Marktplatz M-V

Schwerin – Am heutigen Freitag öffnet der landesweite Online-Shop für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern die virtuelle Ladentür. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 17. März wurde das Projekt binnen 38 Tagen verwirklicht.

„Im ersten Schritt war es unser Ziel, eine schnelle Möglichkeit für die Händlerinnen und Händler zu schaffen, sich während der Corona-Pandemie im Internet sichtbar zu machen: Der digitale Marktplatz ist seit zwei Wochen online. Dort finde ich als Kunde meine Händler vor Ort, von denen viele als Reaktion auf die Covid-19-bedingten Ladenschließungen Abhol- und Lieferdienste eingerichtet haben. Mit dem heute eröffneten Onlineshop gehen wir nun den zweiten Schritt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unter www.shop.digitalesmv.de kann ich bei meinem Händler vor Ort direkt online kaufen. Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler unseres Bundeslands kann diese Infrastruktur des Landes im für den Handel sehr schweren Corona-Jahr 2020 kostenlos zu nutzen.“

Innerhalb weniger Minuten können Einzelhändlerinnen und Einzelhändler auf der Plattform ihre eigene Online-Filiale öffnen. Dabei spielt weder die Größe des Geschäfts noch die bereits bestehende eigene Infrastruktur eine Rolle. „Wir wollten nicht nur die ganz Großen oder nur die ganz Kleinen erreichen, nicht nur die, die im Netz völlig unerfahren oder schon längst aktiv sind. Wir wollten eine Lösung, die es jedem ermöglicht, in wenigen Schritten den eigenen Online-Shop zu eröffnen. Ohne bestehende Infrastruktur, ohne vorher ein Warenwirtschaftssystem kaufen zu müssen, ohne Vorerfahrung im Internethandel“, so Christian Pegel.

Der digitale Marktplatz und der landesweite Onlineshop stellen ein kostenloses Angebot für alle dar, die einen Geschäftssitz in M-V haben. Neben der Infrastruktur sind Funktionen für Kundenkontakt sowie automatische AGB- und Impressumserstellung enthalten, sodass allen Interessierten auch eine rechtssichere Lösung geboten wird. Bei technischen Problemen stehen kurze Schritt-für-Schritt Anleitungen per Video und auch eine technische Hotline zur Verfügung.

„Nun geht es darum, beide Plattformen bekannter zu machen“, sagt der Minister und führt aus: „Dabei setzen wir auf jeden Einzelnen: Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger in M-V, den Einzelhandel in unserem Land zu stärken. Auch wenn heute die ganz große Produktvielfalt noch nicht gegeben ist, weil wir noch im Aufbau sind, so tummeln sich doch schon viele unser aller Lieblingsläden auf dem Portal. Wir wollen ihnen helfen, einen weiteren Absatzweg zu etablieren. Covid-19 traf uns alle sehr stark – auch unseren Einzelhandel.“

Weiter wirbt der Minister: „Mit dem digitalen Marktplatz und dem landesweiten Online-Shop bieten wir eine nachhaltige Lösung für jeden an, dem vielleicht bisher die Hürden zu hoch waren, mit seinem Geschäft neben dem Laden vor Ort auch online zu gehen. Wir vertrauen fest auf die Heimatverbundenheit der Menschen in unserem Land, die gern lokal einkaufen, dem Händler um die Ecke vertrauen und deshalb auch gern den Weg in die virtuellen Shops finden. Jeder Cent, den Sie hier ausgeben, bleibt beim Händler und damit bei uns im Land.“

Der digitale Marktplatz des Landes MV wurde unter Mithilfe der Industrie- und Handelskammern, des Handelsverbands Nord und des „Digitalen Innovationsraum MV“ konzipiert und umgesetzt. „Ich bin allen helfenden und mitdenkenden, teilnehmenden, kaufenden und verkaufenden Beteiligten dankbar – vor allem für den Hochleistungssprint der vergangenen Wochen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, bei den Kammern und bei den Agenturen haben teilweise Nächte und Wochenenden durchgearbeitet, damit wir schnell eine Möglichkeit für den Einzelhandel schaffen konnten. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser Reichweite braucht im Normalfall deutlich länger bis zur Umsetzung“, sagt Pegel und ergänzt: „Betonen möchte ich auch das starke ehrenamtliche Engagement unserer Digitalisierungsbotschafter André Huysmann und Prof. Matthias Wißotzki, die uns technisch beratend unterstützt haben und für die verschiedenen Teams immer erreichbar waren.“

Den digitalen Marktplatz erreichen Sie unter: www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweite Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Schwimmhalle Stärkung für Vorpommern

Anklam – Die Schwimmhalle in Anklam kann gebaut werden. Dazu wurde heute entsprechende Bauverträge unterzeichnet. „Das ist der Startschuss für das dritte Projekt des Anklamer Dreiklangs, zu dem neben der Schwimmhalle auch der Bau des Schulcampus und das Projekt Ikareum gehören“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann am Rande des Termins in der vorpommerschen Kleinstadt.

„Die Schwimmhalle ist wichtig für Anklam und Umgebung, hat große Bedeutung für die sich dynamisch entwickelnde Stadt und ganz Vorpommern.

Mit Schwimmunterricht, Vereins- und Freizeitsport gibt es ein umfangreiches Angebot und steht dann nach Fertigstellung für alle Generationen zur Verfügung. Auch damit gewinnt Anklam deutlich an Attraktivität, auch als Ort zum Leben“, so Dahlemann.

Für den Bau der Schwimmhalle Anklam stellt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ca. 9,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Dahlemann: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und unterstützt das Projekt voll und ganz. Ich freue mich sehr, dass mit der ME-LE Torgelow und der HAB Wusterhusen zwei Unternehmen aus Vorpommern den Zuschlag für diesen Auftrag bekommen haben. Das ist Wirtschaftsförderung pur und tut uns allen gut“.

Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Bauministerium eine Zuwendung in Höhe von sechs Millionen Euro für den Ersatzneubau einer dreizügigen Grundschule auf dem Campus, die den Namen „Hermann Burmeister“ tragen wird. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen rund 8,5 Millionen Euro.

Die barrierefreie Grundschule soll in der Tribseer Vorstadt errichtet werden und künftig mehr als 300 Kindern von der ersten bis zur vierten Klasse mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung zur Verfügung stehen. Sie werden von ca. 15 Pädagogen betreut und unterrichtet. Der Neubau ist aufgrund steigender Schülerzahlen und Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion notwendig. Es entsteht ein Baukörper, der sich in zwei Nutzungs- und Funktionsbereiche teilt. Der eingeschossige Teil des Gebäudes wird als Aula, Bistro und Küche genutzt, das dreigeschossige Gebäude als Schule.

Das pädagogische Konzept sieht die Bildung von Lernclustern und offenen Lernlandschaften vor. Ein zentrales Anliegen ist, sich von der üblichen Raumstruktur, in der die Klassenräume von einem Flur abgehen, zu trennen. Die Flure sollen dank großzügiger Breite zum Beispiel für kleine Lerngruppen mit in den Unterrichtsprozess einbezogen werden.

Geplant ist, das Vorhaben im ersten Quartal 2021 zu beginnen und im dritten Quartal 2022 fertigzustellen.

Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe an

Schwerin – Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.

Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.

Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“

Zugverkehr fährt wieder hoch

Schwerin – Ab 4. Mai fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt der RE 5 zwischen Berlin und Neustrelitz wieder regulär. Die Deutsche Bahn setzt die sogenannten Verdichterzüge wieder ein, mit denen das eigentlich zweistündliche Angebot zwischen Neustrelitz und Stralsund teilweise auf einen Stundentakt angehoben wird. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das Verkehrsunternehmen diese Zusatzzüge Ende März gestrichen. Auch die Züge der RE3 zwischen Stralsund und Berlin über Pasewalk fahren wieder wie gewohnt.

„Ich freue mich sehr über diesen Schritt hin in Richtung Normalität. Vor allem für viele Berufspendler ist ein kontinuierliches Bahn-Angebot innerhalb unseres Bundeslands und auch über seine Grenzen hinaus sehr wichtig. Und mir als Klimaschutzminister liegt sehr am Herzen, dass sie im Sinne des Klimaschutzes lieber die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen anstatt das Auto“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Zugleich dankt er den Verkehrsunternehmen im Land dafür, dass sie trotz der Corona-Pandemie und daraus resultierend einem deutlichen Rückgang an Fahrgästen während der gesamten Zeit des „Lockdown“ ein „respektables Grundangebot für die Personenbeförderung angeboten haben. Dadurch konnten alle, die trotz der Beschränkungen Wege zur, von oder während der Arbeit zurücklegen mussten, auf ein verlässliches Nahverkehrsangebot zurückgreifen.“

Bis auf weiteres eingeschränkt bleibt der Verkehr auf der Strecke der RE4 Lübeck-Ueckermünde/Stettin, der wegen der nach wie vor geschlossenen Grenze zur Republik Polen bis/ab Löcknitz fährt. Aus demselben Grund starten und enden die Züge der RB23 Züssow-Swinemünde in Seebad Ahlbeck. Zwischen Seebad Ahlbeck und Ahlbeck Grenze fährt von 9 bis 17 Uhr ein Schienenersatzverkehr.

Auf der Strecke RB25 Velgast-Barth setzt die DB Regio zwischen 6 und 14 Uhr wie gewohnt Züge ein. Außerhalb dieser Zeiten werden bis auf weiteres weiterhin Busse statt Züge verkehren.

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Sandaufspülungen zum Küstenschutz

Schwerin – Die Aufspülarbeiten zur Stärkung des Sturmflut- und Erosionsschutzes hatten Anfang April vor Graal-Müritz begonnen. Heute konnte sich Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus ein Bild vom Fortschritt der Maßnahme machen. Insgesamt werden auf 4 km Länge vor den Ortslagen von Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow ca. 740.000 m³ Sand aufgespült. Damit ist es die größte Aufspülmaßnahme, die in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt wurde. Die Kosten betragen rund 5,3 Mio. Euro.

„Die Aufspülungen dienen direkt dem Sturmflutschutz der Ortslagen Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow. Der Sand kommt aber auch den benachbarten Küstenabschnitten zugute,“ betont der für den Küstenschutz zuständige Minister. „Mit den Aufspülungen werden die in den letzten Jahren aufgetretenen Sedimentdefizite in den Dünen aber auch am Strand ausgeglichen, denn Dünen und Strand sind die wichtigsten Elemente des Küstenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sandmenge, die hier bewegt wird, entspricht mehr als 60.000 LKW-Ladungen. Damit ist klar, dass dieser Sand nur aus marinen Sandlagerstätten gewonnen werden kann,“ erklärt Backhaus.

Der Sand wird in 10 bis 14 m Wassertiefe in der Ostsee gewonnen und mit zunächst einem, später zwei Schiffen zur Küste transportiert. Von einem Koppelpunkt wird der Sand über eine Rohrleitung auf den Strand gespült. Der gesamte Sand wird auf dem Schiff gesiebt, um zu verhindern, dass möglicherweise explosive Kampfmittel vom Grund der Ostsee an den Strand gespült werden.

An Land wird der Sand mittels Baufahrzeugen im Bereich von Stand und Düne eingebaut. Die Strandbreite wird wieder wachsen. Die Dünen werden nach der Fertigstellung mit Strandhafer bepflanzt. Die Arbeiten sollten bis Ende Juni abgeschlossen sein, wegen günstiger Bedingungen könnte dies aber auch vierzehn Tage früher der Fall sein.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Strategie eines nachhaltigen Küstenschutzes mit Sand weiter. Erosionen und Sedimentumlagerungen, die zwar kontinuierlich ablaufen aber besonders nach den Sturmfluten 2017 und 2019 sichtbar wurden, werden durch die Sandaufspülungen beseitigt.

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“

Kita-Notfallbetreuung: Hygieneempfehlungen

Schwerin – Am Montag startet die erweiterte Notfallbetreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen im Land. Das Sozialministerium hat dazu einen Hygieneleitfaden zum Schutz von Beschäftigten und Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.

„Wir wollen mit unseren Hygienehinweisen den jeweiligen Hygieneplan der Einrichtungen ergänzen“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Die Erarbeitung der Empfehlungen erfolgte in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes.

Abhängig von der Größe der Räume sollten idealerweise nicht mehr als fünf Kinder pro Gruppe und Raum betreut werden. Eine Gruppengröße von 10 Kindern darf nicht überschritten werden. Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden.

Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Eltern (außer Risikopersonen) können bei der Übergabe bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Einrichtungen betreten. Allerdings wird empfohlen, die Hol- und Bringesituation möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie z. B. Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In Schlafräumen sollten die Abstände zwischen den Betten vergrößert werden und auf eine ausreichende Belüftung vor und nach der Nutzung geachtet werden. Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m.

„Wir empfehlen zudem, die Kinder möglichst häufig und lange im Außenbereich der Kindertageseinrichtung zu betreuen“, so Drese. Versetzte Spielzeiten könnten vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssten im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.