Berufserlaubnisse an Absolventen einer polnischen Arztausbildung

Schwerin – Aufgrund des Bedarfs an Ärzten wird Absolventen der polnischen Arztausbildung eine Berufserlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten eines Arztes auf Antrag erteilt. Hierzu hat das Gesundheitsministerium einen Erlass erarbeitet, der Ende März in Kraft getreten ist.

„Wir setzen auf diese landesspezifische Lösung. Mit dieser wollen wir Klarheit für die Absolventen schaffen. In Polen werden deutsche Studenten qualifiziert ausgebildet. Wir brauchen sie auch in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Von dem Erlass könnten bis zu 65 Absolventinnen und Absolventen von englischsprachigen Studiengängen in Polen profitieren.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten.

„Wir haben mit dem Erlass eine Übergangsregelung für unser Land geschaffen, bis der Bund eine einheitliche Lösung für Deutschland schafft. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr gegebenenfalls für 13 Monate in einer ärztlich geleiteten Einrichtung. Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis. Dabei können, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden“, machte Glawe deutlich. „Es ist weiterhin vorgesehen, dieses Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abzuschließen, welches Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen ist.“

Rechtlich fußt der Erlass unter anderem auf § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) zusammen mit § 10 Absatz 6 BÄO. Voraussetzung ist, dass von staatlicher polnischer Seite die Konformität der jeweiligen Arztausbildung an einer polnischen Hochschule mit den Anforderungen an eine abgeschlossene ärztliche Grundausbildung nach europäischem Recht bescheinigt wird und zudem die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung in dem in diesem Zusammenhang erforderlichen Umfang gegeben sind.

Der Erlass erfolgte in Abstimmung mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Wir brauchen am Ende weiter Klarheit vom Bund. Der Bund sollte seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Ohne ersten Wohnsitz keine Jagd in M-V

Schwerin – Trotz der allgemein bekannten Regelungen zum Schutz vor der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus halten die Diskussionen über die Reisebeschränkungen in Deutschland an. Betroffen von der Landesverordnung sind auch Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Dazu stellt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus erneut klar: „Die Corona-Krise zwingt uns alle zu Opfern. Und ich appelliere an die Einsicht der Menschen, die in unser schönes Land reisen wollen, um hier der Jagd nachzugehen: Dies ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Reisen in unser Land sind Menschen die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben nur dann erlaubt, wenn die Reisen für die berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dies trifft für Jäger in aller Regel nicht zu. Auch können sich Jagdausübungsberechtigte aus anderen Bundesländern hier durch ortsansässige Jäger vertreten lassen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verpflichtungen aus der Jagdverpachtung nachzukommen. Es ist eine Tatsache, dass Jägerinnen und Jäger für die Gesunderhaltung und Regulierung unserer Wildbestände und damit mittelbar für unsere Ernährungssicherheit eine wichtige Aufgabe übernehmen. Auch angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest schätze ich besonders das Engagement der Jägerschaft. Doch im Falle der gegenwärtigen Krise gilt es, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Jede Ausnahme von aktuellen Regelungen führt dabei zu neuen Diskussionen und Begehrlichkeiten, die am Ende die Akzeptanz dieser Regelungen schmälern. Das ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land.“