Historischer Steuereinbruch

Schwerin – Die Bundesrepublik Deutschland steht vor einem nie dagewesenen Einbruch der Steuereinnahmen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden abgegeben. Die Experten gehen gesamtstaatlich davon aus, dass die Einnahmen in diesem Jahr rd. 100 Mrd. Euro niedriger ausfallen werden. Bund, Länder und Gemeinden werden bis 2024 insgesamt rund 316 Mrd. Euro weniger einnehmen, als noch im Herbst vergangenen Jahres prognostiziert.

Mecklenburg-Vorpommern kann für dieses Jahr mit Einnahmen in Höhe von rd. 5,8 Mrd. Euro rechnen. Das sind rd. 1 Mrd. Euro weniger als noch bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Und auch im kommenden Jahr senken die Schätzer ihre Prognosen. 2021 werden die Einnahmen demnach 700 Mio. Euro unter den bislang erwarteten Einnahmen liegen.

Mit Steuerausfällen müssen auch die Kommunen rechnen. Der Rückgang auf kommunaler Ebene bei uns im Land wird nach Ansicht der Steuerschätzer im laufenden Jahr etwa 180 Mio. Euro betragen, in 2021 könnten die Steuerausfälle rund 80 Mio. Euro geringer ausfallen als bislang angenommen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Diese Steuerschätzung ist mit großer Spannung erwartet worden. Leider sind unsere pessimistischen Annahmen noch einmal übertroffen worden. Im Nachtragshaushalt sind wir noch von Mindereinnahmen von 1,5 Mrd. Euro in diesem und nächstem Jahr ausgegangen. Wir müssen jetzt mit einem Steuerrückgang von insgesamt 1,7 Mrd. Euro rechnen. Damit steht fest, dass wir vor einem historisch einmaligen Rückgang der Steuereinnahmen stehen. Klar ist aber auch, dass die aktuelle Schätzung mit sehr großer Vorsicht zu genießen ist. Daher ist es nur folgerichtig, dass die nächste Steuerschätzung bereits im September vorgenommen wird.“

Standortübergreifende Bauingenieurausbildung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig mehr Bauingenieurinnen und Bauingenieure ausgebildet werden, um dem Mangel an Fachkräften in der Bauwirtschaft entgegenzusteuern. Die Universität Rostock, die Hochschule Wismar und die Hochschule Neubrandenburg haben dafür eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt entwickelt. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens sind 41 Stellen vorgesehen, davon vier Professuren an der Universität Rostock.

„Überall in Mecklenburg-Vorpommern wird gebaut. Es ist ein gutes Zeichen, dass unser Land vorankommt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Es hängt auch von einer leistungsfähigen Baubranche ab, dass diese Entwicklung ohne Reibungsverluste laufen kann. Doch wir wissen, dass diese wichtige Branche mehr denn je mit Nachwuchssorgen zu kämpfen hat. Mit der standortübergreifenden Ingenieurausbildung wirken wir entgegen. Das Projekt ist ambitioniert. Bachelor- und Masterstudienfächer werden aufs Engste miteinander verknüpft. Diese Netzwerkstruktur ist einzigartig und ein tolles Beispiel für die Zusammenarbeit mehrerer Hochschulen. Ich danke den Koalitionsfraktionen für die starke Initiative“, so Martin.

Die Universität Rostock richtet demnach wieder einen Studiengang Bauingenieurswesen ein. Dieser Studiengang (Bachelor/Master) soll in Kooperation mit dem Bauingenieurwesen an der Hochschule Wismar angeboten werden. Die Hochschule Wismar bietet einen zusätzlichen Bachelor-Studiengang „Technische Gebäudeausrüstung“ an. Zudem soll es eine einjährige Einstiegslösung für das Studium im Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg geben, das ab dem dritten Semester an der Hochschule Wismar erfolgen soll.

„Ich habe immer gesagt, dass für mich die Optimierung des Standortes Wismar zunächst Priorität hat“, betonte Wissenschaftsministerin Martin. „Es ist und bleibt dringend notwendig, dort die Zahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. An der Hochschule Wismar gibt es noch freie Studienplätze. Ich bin überzeugt, dass die neue Hochschulkooperation hier helfen kann“, so die Ministerin.

Für die Umsetzung der standortübergreifenden Ingenieurausbildung sollen noch in diesem Jahr Kooperationsverträge zwischen den drei Hochschulen erarbeitet, das Curriculum verfeinert und weitere Details abgestimmt werden. Die Einschreibung in einen Studiengang Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg sowie in dem universitären Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Universität Rostock soll zum Wintersemester 2021/2022 möglich sein.

Die Kosten für die Umsetzung des Konzepts belaufen sich auf 350.000 Euro im Jahr 2020 und werden ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auf bis zu 4,75 Millionen Euro aufwachen. Aus der Rücklage des Sondervermögens Strategiefonds sollen für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Beschluss des Landtags dürfen die Neuerungen nicht zu Lasten der Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehen.

Neues Arbeitsformat „Wirtschaftsfokus M-V“

Hasenwinkel – Im Tagungshotel der Wirtschaft in Hasenwinkel (Gemeinde Bibow im Landkreis Nordwestmecklenburg) ist am Donnerstag das neue Format für die Entwicklung der heimische Wirtschaft „Wirtschaftsfokus MV“ gestartet. Gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften sind dabei Lösungsansätze für die anstehenden Herausforderungen der heimischen Wirtschaft diskutiert worden.

„Uns alle hält aktuell die Bewältigung der SARS-CoV-2-Epidemie in Atem. Dennoch dürfen wir nicht nur in Wochenrhythmen denken und handeln. Es muss uns gelingen frühzeitig die richtigen Ideen zu entwickeln, die uns einerseits helfen professionell wirtschaftsaffin neu durchzustarten und uns andererseits helfen, eine noch bessere volkswirtschaftliche Situation zu erarbeiten, als jene vor dem Virus“, sagte der Initiator des Treffens und Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Im Tagungshotel in Hasenwinkel haben sich über 30 Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, wie beispielsweise Vereinigung der Unternehmensverbände für M-V, automotiv-MV, Bauverband Mecklenburg-Vorpommern, DEHOGA-MV, Handelsverband Nord e.V., NORDERNÄHRUNG – Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie HH, SH, MV e.V., Nordmetall, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie regionale Unternehmensverbände aus Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Von den Gewerkschaften waren unter anderem der DGB, die NGG, ver.di, die IG Bau aktive Teilnehmer. Ebenso haben sich die Wirtschaftskammern beteiligt.

„Ziel ist es, uns über das gegenwärtige Lagebild unserer Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen und darauf aufbauend über Ideen für einen notwendigen Fahrplan für einen Neustart unserer Volkswirtschaft zu beraten. Es geht uns darum, gemeinsam zu besprechen, wo tatsächliche Anreize für die Wirtschaft gebraucht und welche Instrumente zur Umsetzung benötigt werden. Je nach Bedarf und Betroffenheit müssen wir gegebenenfalls auch branchenspezifische Modelle entwickeln, um eine passgenaue Unterstützung für die jeweilige Branche zu ermöglichen. Unser neues Arbeitsformat wird keine Eintagsfliege sein und uns als Wirtschaftsministerium mit Rat und Tat zur Seite stehen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Medizinische Versorgung in M-V

Schwerin – Im Landtag im Schweriner Schloss ist die Einsetzung einer Enquetekommission, die sich mit der Thematik der zukunftsfähigen medizinischen Versorgung befassen soll, diskutiert worden. „Angesichts der künftigen Herausforderungen speziell bei der ambulanten medizinischen Versorgung aber auch im stationären Bereich und bei der Gewinnung von medizinischem Personal ist eine Kommission begrüßenswert. Durch den Blick von außen erwarte ich interessante Anregungen und Ergebnisse, die der gemeinsamen Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen bezogen auf die zukunftsfähige Gestaltung der medizinischen Versorgung dienen und uns so voranbringen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag.

Der Landtagsantrag verfolgt das Ziel, bei der Bewältigung der Herausforderungen die teils gegenläufigen, letztlich nur durch einen ausgleichenden Gesamtansatz zu befriedigenden Interessen der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten sowie der Leistungserbringer und Kostenträger angemessen in den Blick zu nehmen. Auf eine geeignete Art und Weise sollen an dieser Betrachtung die gesellschaftlich relevanten Akteure, Gruppen und Organisationen aus dem Bereich der medizinischen Versorgung beteiligt werden. „Ziel soll es sein, erforderliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen eines integrierten, sektorenübergreifenden und multiprofessionellen medizinischen Versorgungsplans für Mecklenburg-Vorpommern zu skizzieren. Es gilt, Ansätze und Lösungen herauszuarbeiten, bei denen auf der einen Seite die Qualitäten unseres Gesundheitssystems erhalten bleiben und auf der anderen Seite ein noch größeres Gewicht auf die Interessen der Patienten bei der medizinischen Versorgung gelegt wird“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe hat bei der Erarbeitung dieses Versorgungsplanes zu berücksichtigen, dass gerade der sektorenübergreifende Ansatz deshalb besondere Herausforderungen bereitet, weil für die Akteure der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung derzeit kaum ein Anreiz besteht, diese Sektorengrenzen aufzuweichen oder abzuflachen. „Wenn es gelänge, im Interesse einer patientenorientierteren medizinischen Versorgung die sektoralen Versorgungsgrenzen abzubauen, wäre dies ein ganz erheblicher Fortschritt, der den Patienten unmittelbar helfen würde. Aus meiner Sicht versprechen besonders die Projekte einer sektorenübergreifenden Versorgung den besten Erfolg, die unmittelbar auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können, wie z.B. Portalpraxiskliniken“, machte Glawe deutlich.

Der Gesundheitsminister hat einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. „Es hat bei uns im Land eine umfangreiche Strukturveränderung bereits vor 25 Jahren stattgefunden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. Das Land hat damit die Grundlagen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gelegt. Diese gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bedarfsgerecht fortzuentwickeln“, so Glawe weiter. In der Krankenhauslandschaft stehen Veränderungen an, die mit bundesgesetzlichen Regelungen, mit dem Bedarf für bestimmte medizinische Leistungen, aber nicht zuletzt mit der bundesweit angespannten Personalsituation im ärztlichen und pflegerischen Bereich zusammenhängen. „Insbesondere in der Geburtshilfe und in der Kinder- und Jugendmedizin ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern – so wie auch bundesweit – herausfordernd. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ist ein wesentliches Element der öffentlichen Daseinsvorsorge“, sagte Glawe.

Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern steht mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel, den veränderten Versorgungsbedarf, den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt in der Versorgung und Heilung von Krankheiten sowie mit Blick auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet uns eine effiziente Nutzung aller Ressourcen Möglichkeiten und Chancen, den flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern besonders innovativ und beispielgebend zu sichern. „Es ist deshalb sinnvoll, mit Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung und der Telemedizin zu entwickeln“, betonte der Gesundheitsminister. „Das bundesdeutsche Gesundheitssystem hat sich bislang während der Corona-Pandemie trotz seiner häufig zu starr erscheinenden Sektoren als flexibel, belastbar und zuverlässig erwiesen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Dahlemann: Dorfgemeinschaftshäuser prägen das soziale und kulturelle Leben

Insel Rügen – Heute wurde der Dachstuhl für das neue Dorfgemeinschaftshaus in Kasnevitz, einem Ortsteil der Gemeinde Putbus auf der Insel Rügen, montiert. Damit kommt der Umbau des historischen ehemaligen Feuerwehrgerätehauses voran.

„Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen und vieles mehr werden hier stattfinden. Von den rund 416.000 Euro Investitionskosten haben wir aus dem Vorpommern-Fonds 45.000 Euro bereitgestellt. Diese Investition lohnt sich. Ich danke allen, die sich für das Projekt engagieren“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Auch im Süden Vorpommerns konnte die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses unterstützt werden. So wurden die denkmalgeschützten Kastenfenster des Dorfgemeinschaftshauses in Viereck im Amt Uecker-Randow-Tal erneuert. Von den Gesamtinvestitionen in Höhe von 16.000 Euro kamen 9.500 aus dem Vorpommern-Fonds. „Mit der Sanierung der Fenster ist sichergestellt, dass das kulturelle Leben in Viereck für Einwohner und Gäste aus der Region weitergehen kann.“

Dorfgemeinschaftshäuser würden auch in Zukunft eine wichtige Rolle für das kulturelle Leben und den sozialen Zusammenhalt im ländlichen Raum spielen. Dahlemann: „Deshalb ist es wichtig, dass wir kontinuierlich dafür sorgen, dass sie in Schuss und gut ausgestattet sind. Auch in Zukunft werden Mittel aus dem Vorpommern-Fonds dafür da sein, Projekte vor Ort, die den Zusammenhalt stärken, nach Kräften zu unterstützen.“

Hilfsprogramm für Zulieferer

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat Fördergrundsätze für die Unterstützung von Zulieferern der Schiffbauindustrie erarbeitet. „Auch die Werftenzulieferer leiden unter der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir ein Hilfsprogramm geschnürt. Lieferketten sind in den vergangenen Wochen weggebrochen, Aufträge sind drastisch zurückgefahren worden. Mit dem Angebot wollen wir den Werftenzulieferern helfen, die herausfordernde Zeit bestmöglich zu überstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe heute.

Die Unterstützung soll in Form einer Zwischenfinanzierung von Forderungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro, ausnahmsweise bis zu 800.000 Euro, erfolgen. Der Zuwendungsempfänger hat seine zwischenfinanzierten Forderungen abzutreten.

Die Konditionen entsprechen mit Ausnahme der Laufzeit dem Liquiditätshilfeprogramm in Form von rückzahlbaren Zuwendungen: Die Zuwendung wird für maximal 48 Monate gewährt. Der Gesamtbetrag ist 12 Monate zinsfrei. Ab Beginn des 13. Monats ist der über 20.000 Euro hinaus gehende Betrag in Höhe von 3,69 Prozent p.a. zu verzinsen. Die Rückzahlung soll in einer oder mehreren Zahlungen des Unternehmens der Schiffbauindustrie an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) erfolgen. Soweit die Zuwendung nicht bis zum Ablauf des 12. Monats zurückgezahlt ist, erfolgt die Rückzahlung durch den Zuwendungsempfänger.

Antragsberechtigt werden Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fällige oder bis zum 31.05.2020 fällig werdende Forderungen haben. Die Forderungen dürfen je Unternehmen insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro nicht unterschreiten.

Bewilligungsbehörde ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung. Anträge können bis zum 30.06.2020 bei der GSA gestellt werden.

Erleichterung der Digitalisierung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt die Zustimmung des Landtags zum Antrag „Digitalisierung in der Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen“. Damit ist zugleich die Erarbeitung eines „Digitalisierungserleichterungsgesetzes“ auf den Weg gebracht.

„Gerade jetzt, zur Zeit der Corona-Pandemie, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir die Digitalisierung bei uns im Land vorantreiben. Dazu zählt auch, dass die Verwaltung ihre Leistungen übers Internet anbietet, damit Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Anträge unterschiedlichster Art unabhängig von Behördenöffnungszeiten rund um die Uhr und von überall online stellen können“, sagt Christian Pegel und erklärt, was es mit dem Antrag von CDU und SPD auf sich hat:

„Viele der Leistungen, die die Verwaltung anbietet, erfordern bis heute die persönliche Unterschrift des Antragstellers. Diese von Bund und Land gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis hemmt die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Bevor wir uns jedoch die Frage stellen, wie wir die handschriftliche durch eine elektronische Signatur ersetzen können, sollten wir klären, wie weit diese Unterschrift bei denen landesgesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überhaupt noch notwendig ist.“

Als ein Beispiel nennt der Minister die Anmeldung von Kindern für die Schule durch ihre Eltern: „Warum müssen Eltern nachweisen, dass es sich um ihr Kind handelt? Die Behörden sollten das automatisch über die in der Verwaltung hinterlegte Geburtsurkunde nachprüfen können.“

Mit Beschluss des Landtags von heute soll die Landesregierung diesem bis zum Jahresende den Entwurf für ein „Digitalisierungserleichterungsgesetz“ vorlegen. Dieses soll das Schriftformerfordernis auf das absolut Notwendige reduzieren, in dem diese grundsätzlich aufgehoben wird und jedes Ressort für seine Verfahren prüfen und darlegen muss, wofür die Unterschrift unbedingt erforderlich bleiben muss. Außerdem soll das Gesetz regeln, wie diese in solchen Fällen elektronisch erfolgen kann.

„In dem wir die Zahl der Vorgänge, die die Schriftform benötigen, verringern, erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Beantragen von Verwaltungsleistungen deutlich. Zugleich verschlanken wir die Verwaltungsprozesse und können die Anträge medienbruchfrei in rein elektronischer Form verarbeiten“, sagt Christian Pegel und ergänzt noch weitere Vorteile: „Weniger Papier schont die Umwelt. Elektronische Dokumente sind verschiedenen Personen an verschiedenen Orten zeitgleich zugänglich. Und nicht zuletzt können Anträge deutlich schneller bearbeitet werden.“

Barrierefreie Bahnhöfe

Studie zeigt: M-V ist bei barrierefreien Bahnhöfen gut aufgestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 91,4 Prozent aller Bahnhöfe stufenfrei zugänglich – im Bundesländervergleich Platz vier nach Schleswig-Holstein mit 96,8 Prozent, Berlin und Niedersachsen. Das ergab eine Erhebung des Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene für das Jahr 2019. Der Bundesdurchschnitt lag demnach bei 83,5 Prozent.

„Ich freue mich sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen der Bahn und von uns sich auszahlen. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind 165 von 181 Bahnhöfen barrierefrei zugänglich“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Zugleich sind 91,4 Prozent Ansporn: Wir brauchen eine 100prozentige Barrierefreiheit. Dazu gehören neben dem stufenfreien Zugang auch Blindenleitstreifen, optische und akustische Fahrgastinformationen. Unser Ziel ist es, alle Bahnhöfe entsprechend auszustatten. Dies hängt aber natürlich auch von den personellen und finanziellen Ressourcen aller Beteiligten ab.“

Land, Bund und DB Station & Service haben in den 1990er Jahren begonnen, die Stationen sukzessive zu modernisieren und zugleich barrierefrei auszubauen. In den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen des gemeinsamen „Bahnhofsmodernisierungsprogramms M-V“ von Deutscher Bahn und Land bei vielen weiteren Stationen barrierefreie Zugänge zu allen Bahnsteigen etwa durch neue Über- und Unterführungen und Aufzüge geschaffen.

„Wir wollen das Programm in diesem Jahrzehnt weiter fortführen. So soll die Barrierefreiheit zum Beispiel in Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast, Binz, Bützow, Ludwigslust, Ribnitz-Damgarten West verbessert werden. Hinzukommen kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit wie der Austausch des Belags zum Beispiel an den Stationen entlang der Strecken der S-Bahn-Strecken zwischen Rostock und Güstrow“, nennt Pegel Beispiele.

Kritik übt der Minister in diesem Zusammenhang an den Voraussetzungen, die der Bund für seine „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 2019 bis 2026“ aufgestellt hat: „Das Programm ist auf Bahnhöfe ausgerichtet, die täglich 1.000 bis 4.000 Reisende nutzen. Damit geht das Programm zum großen Teil an M-V vorbei: Hier gibt es nur 18 Bahnhöfe, auf die das zutrifft. Davon sind wiederum nur vier noch nicht barrierefrei ausgebaut. Für diese – Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast und Bützow – haben wir die Förderung beantragt“, sagt Pegel und fordert zugleich: „Gerade für Bahnhöfe mit wenigen Umsteigenden müsste der Bund Fördermittel für die Herstellung der Barrierefreiheit bereitstellen.“