Abgabefrist für Grundsteuererklärungen

Schwerin – Auf der heutigen Finanzministerkonferenz haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen einmalig um drei Monate zu verlängern. Anstelle des bisherigen Abgabetermins am 31. Oktober 2022 haben die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Es ist eine gute und richtige Entscheidung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Bearbeitung ihrer Anträge eingeräumt bekommen. Besonders freut es mich, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium auf eine bundesweite Fristverlängerung verständigt haben. Dies war mir von Anfang an wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 218.000 Erklärungen elektronisch vor. Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 25 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.

Gemeinsam Sport in Schule und Verein

Schwerin – Die Landesregierung fördert in diesem Jahr über 600 Kooperationsprojekte von Sportvereinen und Schulen im Rahmen des Programms „Sport in Schule und Verein“. Dafür erhöht das Land seine Zuschüsse im Jahr 2022 auf insgesamt 315.600 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

„Unser Landesprogramm hat sich seit vielen Jahren bewährt, die Bedeutung des Programms ist aktuell durch die in der Pandemie entstandenen Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen noch weiter gestiegen. Umso mehr freuen wir uns über die große Anzahl von qualifizierten Spiel- und Sportangeboten“, sagte Drese.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen sei gerade mit Blick auf die Ausgestaltung des Ganztages in den nächsten Jahren von hoher Bedeutung, so die Ministerin.

Finanziert wird das Landesprogramm aus Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 140.600 Euro und des Bildungsministeriums in Höhe von 115.000 Euro. Die Landeszuschüsse von insgesamt 255.600 Euro stehen jeweils für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

Drese: „In diesem Jahr stockt das Sozialministerium aufgrund der vielen Anträge die Mittel um weitere 60.000 Euro aus dem Bundesprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ auf. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen, etwa in der Nachmittagsbetreuung in den Schulen des Landes.“

Die Mittel für das Landesprogramm „Sport in Schule und Verein“ werden nun per Zuwendungsbescheid an den Landessportbund ausgereicht.

Digitale Ausstattung an Schulen

Schwerin – Das Land hat eine Umfrage zur digitalen Ausstattung an den Schulen gestartet. In einem Zeitraum von vier Wochen haben die öffentlichen Schulträger Gelegenheit, über die technische Ausstattung mit digitalen Medien an ihren Schulen Auskunft zu geben. Die Daten sollen bis spätestens in der Woche nach den Herbstferien im Bildungsministerium vorliegen. Im Anschluss werden sie ausgewertet.

„Wir wollen uns einen aktuellen Überblick verschaffen, wie unsere Schulen mit digitalen Medien ausgestattet sind, obwohl die technische Ausstattung der Schulen in den Verantwortungsbereich der Schulträger fällt. Wir sind daher auf ihre Mithilfe angewiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Nur, wenn alle Schulträger zuarbeiten, entsteht ein vollständiges Bild, wie es um die digitale Ausstattung an den Schulen bestellt ist“, erklärte die Ministerin.

In der Online-Erhebung fragt das Bildungsministerium zum Beispiel nach der Zahl der Räume in der Schule, in denen Internet verfügbar ist und inwieweit Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit Laptops und Tablets ausgestattet sind. Außerdem geht es um Smart Boards (interaktive Whiteboards), digitale Anzeigegeräte wie Beamer und um Software.

Es ist geplant, diese Umfrage zu verstetigen und in regelmäßigen Abständen mit den gleichen Fragen zu wiederholen. In der Vergangenheit hat das Land schon andere Umfragen dieser Art durchgeführt. Zuletzt hat das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium bei den Schulträgern erhoben, welche Internetanbindung an den Schulen verfügbar ist. Dies wird in der laufenden Online-Umfrage ebenfalls wieder berücksichtigt.

Über den DigitalPakt stehen Mecklenburg-Vorpommern über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 98,2 Millionen Euro Bundesmittel für schulische Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen Zusatzprogramme mit Bundes- und Landesmitteln in Millionenhöhe. Ein Roll-Out-Plan legt fest, wann welche Schule eine Förderung über den DigitalPakt erhält. Damit weiß jede Schule, wann sie an der Reihe ist. 45,4 Millionen Euro der Mittel des DigitalPakts sind bereits bewilligt.

Bei der Förderung arbeitet das Land nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, die Schulträger bezahlen die Rechnungen erst selbst und reichen sie dann beim Landesförderinstitut (LFI) ein. „Die ausgezahlten Fördermittel sind also kein Indikator, welchen Stand die digitale Ausstattung der Schulen insgesamt hat. Transparenz schaffen können wir hier nur in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern“, so Oldenburg.