Unmut nicht auf Rücken der Kinder austragen

Oldenburg: Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder in Grimmen gewährleistet

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg weist die Aussage einer CDU-Abgeordneten in Grimmen als Begründung, keine Geflüchteten mehr aufzunehmen, zurück. Die Abgeordnete gab an, dass es an den Schulen der Stadt weder Lehrkräfte, noch Plätze für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher gäbe.

“Mit derartig haltlosen Aussagen werden Menschen ausgegrenzt, die unserer  Unterstützung besonders bedürfen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit über 12.000 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache aus über 100 Nationen umfassend unterrichtet, integriert und gefördert. Davon kommen mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.

In diesem Schuljahr sind an 66 Schulen 95 Vorklassen gebildet worden – als unmittelbare Reaktion auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

„In Grimmen gibt es an der Grundschule eine einzige Vorklasse mit 5 Kindern, die von einer festangestellten Lehrerin unterrichtet werden.

Da in diesem Schuljahr keine geflüchteten Kinder und Jugendlichen im weiterführenden Schulbereich nach Grimmen gekommen sind, musste hier keine Vorklasse gebildet werden. Hier werden die Schülerinnen und Schüler, wie bereits im vergangenen Schuljahr, im gemeinsamen Unterricht gefördert. Zusätzlich erhalten sie durch eine externe Vertretungskraft eine Intensivförderung im Bereich “Deutsch als Zweitsprache” (DaZ).

Von den 12.000 Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die im gesamten Bundesland MV beschult werden, lernen in Grimmen etwa 80 Kinder und Jugendliche.

Wir nehmen selbstverständlich jede berechtigte Kritik und Sorge ernst. Es ist aber nicht hilfreich, auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen seine Unzufriedenheit auszutragen“, betont Simone Oldenburg.

20 Stiftungen mehr als vor zehn Jahren in M-V

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt lobte zum Landesstiftertag das Engagement: „Die meisten Zwecke sind zum Wohle aller.“

Schwerin – „Mit 179 Stiftungen sind es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 20 Stiftungen mehr als noch vor zehn Jahren. Allein in diesem Jahr sind fünf neue Stiftungen genehmigt worden. Das ist ein gutes Zeichen für unser Land. Denn das Gros der 179 Stiftungen setzt sich mit ihren Zwecken zum Wohle der Allgemeinheit ein. Natürlich sind auch zum Beispiel Familienstiftungen darunter, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dienen.

Das ist seitens der Stiftungsaufsicht auch nicht zu beanstanden“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt zum Landesstiftertag M-V in Schwerin. Das Ministerium ist zuständig für die unabhängige Stiftungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern.

Eines stellte die Ministerin zum Landesstiftungstag ebenfalls erneut fest: „Als Stiftungsaufsicht hat das Ministerium lediglich die rechtlichen Voraussetzungen des § 87 BGB zu prüfen. Darin sind Fragen definiert, die die Stiftungsaufsicht vor Genehmigung und einmal im Jahr nach Vorlage des Geschäftsberichts zu beantworten hat. Eine Frage ist zum Beispiel, ob die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl gefährdet.

Auch ist festgelegt, wie die Umwandlung eines Stiftungszweckes zu erfolgen hat. Auch wenn das in der politischen Diskussion manchmal nachteilig erscheint, so ist der Handlungsspielraum per Gesetz definiert und eingeschränkt. Und sollte ich als zuständige Ministerin auch politisch nicht hinter allen 179 Stiftungen gleichermaßen stehen, so darf das auf die Stiftungsaufsicht als Rechtsaufsicht keinen Einfluss haben“, erklärte Ministerin Bernhardt.