Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt lobte zum Landesstiftertag das Engagement: „Die meisten Zwecke sind zum Wohle aller.“
Schwerin – „Mit 179 Stiftungen sind es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 20 Stiftungen mehr als noch vor zehn Jahren. Allein in diesem Jahr sind fünf neue Stiftungen genehmigt worden. Das ist ein gutes Zeichen für unser Land. Denn das Gros der 179 Stiftungen setzt sich mit ihren Zwecken zum Wohle der Allgemeinheit ein. Natürlich sind auch zum Beispiel Familienstiftungen darunter, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dienen.
Das ist seitens der Stiftungsaufsicht auch nicht zu beanstanden“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt zum Landesstiftertag M-V in Schwerin. Das Ministerium ist zuständig für die unabhängige Stiftungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Eines stellte die Ministerin zum Landesstiftungstag ebenfalls erneut fest: „Als Stiftungsaufsicht hat das Ministerium lediglich die rechtlichen Voraussetzungen des § 87 BGB zu prüfen. Darin sind Fragen definiert, die die Stiftungsaufsicht vor Genehmigung und einmal im Jahr nach Vorlage des Geschäftsberichts zu beantworten hat. Eine Frage ist zum Beispiel, ob die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl gefährdet.
Auch ist festgelegt, wie die Umwandlung eines Stiftungszweckes zu erfolgen hat. Auch wenn das in der politischen Diskussion manchmal nachteilig erscheint, so ist der Handlungsspielraum per Gesetz definiert und eingeschränkt. Und sollte ich als zuständige Ministerin auch politisch nicht hinter allen 179 Stiftungen gleichermaßen stehen, so darf das auf die Stiftungsaufsicht als Rechtsaufsicht keinen Einfluss haben“, erklärte Ministerin Bernhardt.