Verteilung der Netzentgelte

Meyer: Regelungen für Verteilnetze notwendig – Netzausbau vorantreiben – mehr Energiespeichermöglichkeiten gebraucht

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag die gerechte und investitionsfördernde Verteilung der Netzentgelte diskutiert worden. „Es kann nicht sein, dass Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, die einen hohen Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien schultern, die höchsten Strompreise verkraften müssen. Das ist ungerecht.

Insbesondere die Verbraucher in den nord- und ostdeutschen Ländern werden aufgrund des stärkeren Erfordernisses – vor allem des erneuerbare Energien-bedingten Netzausbaus – auch ungleich stärker belastet. Mecklenburg-Vorpommern hat sich für eine Anpassung der Netzentgeltstruktur auf der Übertragungsnetzebene eingesetzt.

Ab 2023 werden die Übertragungsnetzentgelte bundeseinheitlich und für alle Verbraucher gerecht gebildet. Die Bestrebungen der Landesregierung gehen über dieses bereits erreichte Zwischenziel hinaus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass entsprechende Regelungen auch in Bezug auf der Verteilnetzebene notwendig seien. „Es muss klar sein, dass diejenigen Netzbetreiber und damit deren Kunden entlastet werden, denen aus der Integration von Erneuerbare Energie-Anlagen erhebliche Kosten entstehen.

Stromkunden in ländlichen Gebieten mit hohem Ausbau der Erneuerbaren dürfen nicht viel höhere Stromkosten tragen als diejenigen in den Städten. Der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht zu Lasten der Flächenländer erfolgen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Wertschöpfung woanders stattfindet. Zu hohe Stromnetzentgelte belasten und benachteiligen den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, warnte Meyer im Landtag.

Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben gemeinsam eine Neugestaltung der Netzentgelte auf Bundesebene angeregt. „Mögliche Lösungswege werden diskutiert. Dabei liegt das Augenmerk besonders darauf, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Regionen zu entlasten und die durch die Integration der erneuerbaren Energien entstehenden Netzkosten fairer zu verteilen. Hier sind gesetzliche Vorgaben und Regelungen des Bundes gefordert“, so Energieminister Meyer.

Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich muss sowohl der weitere Netzausbau als auch diverse Speichermöglichkeiten geschaffen werden. „Das muss zusammengedacht werden und hierüber sind sich die Länder und der Bund weitgehend einig.

Auch aus diesem Verständnis heraus sollten die Argumente für eine gerechtere Verteilung der Netzentgelte gespeist werden. Eine Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau ist für die Realisierung der Energiewende unerlässlich. Eine lückenlose und stabile Netzinfrastruktur bildet die Grundlage für die Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“, so Meyer weiter.

Das Errichten von Energiespeichern ist aus mehrfacher Sicht sinnvoll. „Derzeit wird in M-V mehr Strom erzeugt als verbraucht werden kann. Mangels Stromautobahnen nach Süden kann dieser noch nicht in die energieintensiven Gebiete der Bundesrepublik geleitet werden.

Dies führt derzeit dazu, dass mangels Speichermöglichkeiten abgeregelt und entschädigt werden muss. Speicher könnten dem entgegenwirken. Zukünftig können Speicher aber auch dazu dienen, Engpässe, die aufgrund der Volatilität der erneuerbaren Energien entstehen, auszugleichen. Es muss beispielweise angestrebt werden, durch die Ansiedlung von Unternehmen einen Teil der überschüssigen Energie vor Ort zu verbrauchen“, so Meyer weiter.

Von dem Gelingen einer Energiewende profitieren alle Letztverbraucher bundesweit. „Für eine breite Akzeptanz der für die Energiewende notwendigen Maßnahmen seitens der Letztverbraucher ist unter anderem wichtig, dass die Verteilung der Kosten des Netzausbaus, der auf dem Anschluss von Erneuerbare Energie- Anlagen beruht, als fair empfunden wird. Außerdem können die Unterschiede der Netzentgelthöhen zu Fehlanreizen führen.

Industrielle Verbraucher, die geeignet wären, flexibel auf Angebotsschwankungen zu reagieren, könnten sich aus Kostengründen eher in Gebieten mit niedrigen Netzentgelten ansiedeln und damit netzengpassverstärkend wirken“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Zukunft des Childhood Hauses gesichert

Schwerin – Sozialministerin Drese kündigte im Rahmen der heutigen Landtagssitzung eine Übernahme der Kosten für das Childhood Haus in Schwerin ab dem 1. Juli 2023 unter Landesbeteiligung an. „Die Gespräche mit den Beteiligten befinden sich auf der Zielgeraden,“ sagte Drese. „Das Childhood Haus ist ein Leuchtturm im Kinderschutz.“

Die Ministerin betonte, dass das Childhood Haus Kindern und Jugendlichen, die von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, Zuflucht, Unterstützung und multiprofessionelle Begleitung biete. „Nach der Anschubfinanzierung durch die Childhood-Foundation werden wir durch eine neu aufgestellte Finanzierung langfristig jungen Menschen in schwierigsten Lebenslagen helfen“, betonte Drese.

Seit das Childhood Haus Schwerin im April dieses Jahres seine Arbeit aufnahm, seien 67 Kinder und Jugendliche betreut und begleitet worden. Ein Großteil der Betroffenen kam aus der Landeshauptstadt selbst, aber auch Betroffene aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg hätten vom Angebot der Einrichtung profitiert, erklärte die Ministerin in ihrer Rede. Insgesamt werde von einer Betreuung von rund 100 Personen im Jahr ausgegangen.

Drese: „Das Childhood Haus ist für Betroffene ein sicherer Hafen. Hier werden Sie bei der Nachsorge und der schonenden Aufarbeitung der Vorfälle unterstützt und müssen das Erlittene nicht immer wieder neu und in anderen Situationen unterschiedlichen Gesprächspartnern erklären. Auch auf behördlicher Seite ist das Projekt einmalig, denn hier greifen Angebote von Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe ineinander. Daher freut es mich sehr, dass die schon länger stattfindenden Gespräche zur dauerhaften Finanzierung zwischen der Landesregierung, der Foundation und der Landeshauptstadt Schwerin kurz vor der Finalisierung sind.“

Ab dem 01. Juli 2023 sei eine Finanzierung durch die Landesregierung, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 230.000 Euro jährlich für das Childhoodhaus Schwerin sollen zu 40 Prozent und zu gleichen Teilen durch das Justizministerium, das Innenministerium und das Sozialministerium getragen werden. Die verbleibenden 60 Prozent werden durch die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim übernommen.

„Die letzten Detailabsprachen mit den Landkreisen erfolgen derzeit noch, aber es gibt Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken“, fasste die Ministerin im Landtag zusammen.

Warntag zeigt: M-V ist für den Notfall gewappnet

Schwerin – Der zweite bundesweite Warntag ist heute erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt worden. Bei dem Aktionstag ging es darum, alle verfügbaren Warnmittel zum Bevölkerungsschutz mittels einer Probewarnung zu testen.

„Wir nutzten den Tag, um die Warnwege in unserem Bundesland zu überprüfen. Und ich kann sagen: Mecklenburg-Vorpommern ist gut vorbereitet. Die Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte konnten wie geplant erreicht werden und die vorhandenen und technisch dafür ausgestatteten Sirenen ausgelöst werden.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die diese Testwarnung unterstützt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel. Die Testung sah vor, dass um 11 Uhr zunächst der Ton der Entwarnung, anschließend der Ton zur Warnung und wieder der Entwarnungston ausgespielt werden sollte.

Die Erfahrungen des heutigen Aktionstages werden auf Länder- und Bundesebene ausgewertet. „Wir wollten heute neben den Sirenen auch all unsere Warnmittel für die Bevölkerung testen – insbesondere den neuen Kanal Cell Broadcast“, so Minister Pegel und ergänzte: „Der Warntag stellt hier den Beginn einer intensiven operativen Testphase dar. Es kann dennoch durchaus passiert sein, dass einige Smartphone keine entsprechende Probemeldung ausgesendet haben.

Dies liegt vor allem an den technischen Voraussetzungen der jeweiligen Geräte. Zum einen ist auf vielen Mobiltelefonen Cell Broadcast erst mit einem der letzten Updates für das Betriebssystem möglich gemacht worden – es lohnt sich also, neben dem damit verbundenen Sicherheitsgewinn für das Handy, das Update zu laden. Außerdem lassen die Einstellungen der Mobiltelefone zu, dass die Warnungen, zumindest Testwarnungen, vom Telefon nicht empfangen werden.

Hier ist es also notwendig, die entsprechenden Cell Broadcast-Nachrichten zuzulassen. Dieser Warnweg wird für uns in Zukunft ein wichtiger zusätzlicher Baustein sein, um im Katastrophenfall möglichst viele Bürgerinnen und Bürger schnell und direkt zu erreichen. Denn realisiert werden Warnungen in Deutschland nur durch den Warnmittelmix – und damit über möglichst viele Wege.“

Neben der Warnung der Bevölkerung konnten die Katastrophenschutzeinheiten unseres Landes auch die interne Kommunikation testen. „Land und Landkreise sowie die kreisfreien Städte haben den heutigen Aktionstag zudem genutzt, um ein Konzept zu testen, das gewährleistet, dass alle Behörden und die dazu gehörenden Ministerien und die unteren Katastrophenschutzbehörden selbst bei einem flächendeckenden Stromausfall, einem sogenannten Blackout, zu erreichen sind. Der Test hat am Morgen begonnen und verlief reibungslos. Im Ergebnis können wir festhalten: M-V ist für den Notfall gewappnet“, sagte der Minister.

Ein Video und weitere Informationen zu den Warnmitteln in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Geben Sie gern Ihr Feedback zum bundesweiten Warntag 2022 auf folgender Internetseite: www.brand-kats-mv.de.

M-V übergibt Ost-MPK-Vorsitz an Sachsen

Schwerin – Seit dem 1. Dezember ist Sachsen das neue Vorsitzland in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer. Heute übergab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei einem Fototermin in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern auch symbolisch den Vorsitz an Ministerpräsident Michael Kretschmer.

„Das letzte Jahr war vor allem durch die Energiekrise geprägt. Für uns war von Anfang an klar, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen in dieser besonderen Situation eine Entlastung brauchen.

Deshalb haben sich die ostdeutschen Bundesländer frühzeitig für bezahlbare Energiepreise eingesetzt. Mit Einführung der Gas- und Strompreisbremse konnte dazu ein wichtiger Schritt gemacht werden. Die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs haben sich auf ihrer Konferenz auf der Insel Riems zudem dafür ausgesprochen, dass auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende das Energiegeld erhalten. Dieser Beschluss ist von der Bundesregierung inzwischen aufgegriffen worden“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Gleichzeitig würden die ostdeutschen Bundesländer dazu beitragen, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Schwesig: „Wir sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien weiter als andere Regionen Deutschlands.

Hierzu haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder auf der Insel Riems auch mit Bundeskanzler Olaf Scholz beraten. Im Ergebnis stand erstmals eine gemeinsame Erklärung der Ost-Länder mit der Bundesregierung. So wird die Gründung einer gemeinsamen Interessenvertretung Wasserstoff in Angriff genommen und mit einem Fachkräftegipfel die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Energiewirtschaft gestärkt.

Nicht zuletzt arbeiten wir daran, die Versorgung der Raffinerie Schwedt über den Hafen Rostock sicherzustellen und zusätzliches Flüssigerdgas über Lubmin anzulanden.“

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiterentwickeln“ diskutiert worden.

„Die Rahmenbedingungen für gute Arbeit müssen in jeder Branche und jedem Wirtschaftszweig gelebt werden. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam an der Verbesserung dieser Bedingungen. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung des Landesvergabegesetzes sowie die Umsetzung der Industriestrategie. Die heimische Industrie steht für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien. Industriepolitik zielt dabei auf die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrieunternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

 Der Minister machte in diesem Zusammenhang auch auf die veränderten Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufmerksam.

„Wir haben die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung stehen dabei besonders im Mittelpunkt. Das Land hat dabei die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt“, so Meyer im Landtag weiter.

So erhalten beispielsweise Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Darüber hinaus stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund

Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. „Mit der beabsichtigten Gesetzesnovelle soll eine gute Entlohnung sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung gesichert werden.

Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit integraler Bestandteil dieser Strategie“, so Meyer weiter. Gegenwärtig läuft die Ressortanhörung. Der abgestimmte Gesetz-Entwurf soll voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres vorliegen.

Wirtschaftsminister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es absehbar ist, dass der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten und Information zu Guter Arbeit sowie an Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung nicht geringer werden wird. „Aufgrund von zunehmenden Fachkräfteengpässen sind wir auf gezielte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen.

Die Bundesregierung plant weitere Erleichterungen beim Fachkräftezuzug aus dem Ausland und wird das Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht modernisieren. So wird auch unser Bundesland attraktiver für benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer. Unterstützung bekommt das Land durch die Beratungsstelle „CORRECT!“.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden durch die Beratungsstelle rund 500 Menschen für ausländische Beschäftigte in M-V und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung beraten und unterstützt. Die Zahl der Beratungen stieg – auch in den Pandemiejahren – vom Jahr 2020 auf 2021 sogar um 18 Prozent.

Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Schwerin – Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird auf Grundlage des Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetzes noch transparenter und vergleichbarer ausgestaltet. Das ist nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese die Kernaussage der Stellungnahme der Landesregierung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die am gestrigen Abend im Landtag behandelt wurde.

„Schon jetzt sind wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Transparenzgesetz bundesweiter Vorreiter – mit den Ergebnissen aus der Berichterstattung der Spitzenverbände werden wir diesen Status weiter ausbauen“, verdeutlichte die Ministerin.

Einen wesentlichen Schritt hin zu größerer Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtspflege hat Mecklenburg-Vorpommern bereits mit dem 2020 in Kraft getretenen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz getan, so die Ministerin. Dieses legt u.a. fest, dass die Spitzenverbände in einem Turnus von zwei Jahren das Sozialministerium über die Verwendung der ihnen zugeteilten Finanzhilfen unterrichten.

Die erste dieser Berichterstattungen folgte zum Ende des letzten Jahres. „Die Ergebnisse sind dabei insgesamt erfreulich. Die geschaffenen Transparenzdatenbanken wie auch das Gesetz zeigen Wirkung. Denn die Berichte geben transparent Auskunft über die Verwendung der Mittel“, so Drese.

Die Auswertung zeige aber auch Verbesserungsbedarfe. „Die Verbände haben die Gestaltungsregeln der Berichte teils sehr unterschiedlich ausgelegt. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Berichte untereinander, aber perspektivisch auch über mehrere Berichtszeiträume hinweg. Genau hier wollen wir nun ansetzen“, betonte die Ministerin.

Künftig sollen festgelegte inhaltliche und formale Anforderungen, darunter eine verpflichtende Matrix, die Berichterstattung vergleichbarer machen. Entsprechende Abstimmungen laufen bereits, um eine Umsetzung für den nächsten Berichtszeitraum zu ermöglichen.

Drese: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine größtmögliche Transparenz im Bereich der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege schaffen.“

Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) trat zum 01.01.2020 in Kraft. Die darin geregelte Berichterstattung an das Sozialministerium erfolgt alle zwei Jahre, erstmals am 30.09.2021 und erneut am 30.09.2023.

Zusätzlich wurde eine öffentlich abrufbare Datenbank eingeführt, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden. Sie ist abrufbar unter www.zuwendung-mv.de.

Landesausführungsgesetzes zum SGB IX

Fachlich hochwertige Aufgabenerfüllung für Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG ist gewährleistet

Schwerin – Der Landtag hat die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB IX beschlossen. Hauptbestandteil dabei ist eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

„Ab dem Jahr 2022 wird der Mehrbelastungsausgleich auf jährlich 9 Millionen Euro festgelegt“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese in der Debatte. „Damit werden die notwendigen Personalmehrbedarfe der Kommunen zur Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe vom Land auskömmlich finanziert“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass das Land bei der Berechnung des Mehraufwandes jede Möglichkeit in den Prognosen genutzt habe, um den Kommunen entgegenzukommen. Den zweifelsohne bestehenden Unsicherheiten sei mit erheblichen Aufschlägen begegnet worden.

Drese: „Mir ist besonders wichtig, dass wir mit den getroffenen Vereinbarungen in den nächsten Jahren eine fachlich qualifizierte und hochwertige Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.“

Das BTHG schafft für Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Um selbstbestimmte Teilhabe besser ermöglichen zu können, wird die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe und damit aus dem staatlichen Fürsorgesystem nun in das SGB IX überführt, wo Rehabilitation und Teilhabe für behinderte Menschen geregelt sind.