Landesausführungsgesetzes zum SGB IX

Fachlich hochwertige Aufgabenerfüllung für Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG ist gewährleistet

Schwerin – Der Landtag hat die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB IX beschlossen. Hauptbestandteil dabei ist eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

„Ab dem Jahr 2022 wird der Mehrbelastungsausgleich auf jährlich 9 Millionen Euro festgelegt“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese in der Debatte. „Damit werden die notwendigen Personalmehrbedarfe der Kommunen zur Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe vom Land auskömmlich finanziert“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass das Land bei der Berechnung des Mehraufwandes jede Möglichkeit in den Prognosen genutzt habe, um den Kommunen entgegenzukommen. Den zweifelsohne bestehenden Unsicherheiten sei mit erheblichen Aufschlägen begegnet worden.

Drese: „Mir ist besonders wichtig, dass wir mit den getroffenen Vereinbarungen in den nächsten Jahren eine fachlich qualifizierte und hochwertige Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.“

Das BTHG schafft für Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Um selbstbestimmte Teilhabe besser ermöglichen zu können, wird die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe und damit aus dem staatlichen Fürsorgesystem nun in das SGB IX überführt, wo Rehabilitation und Teilhabe für behinderte Menschen geregelt sind.

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