Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.

Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich

Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.

Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.

Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“

Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.

„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.

Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.

Deutschlandticket 2023

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat eine schnelle Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro gefordert.

„Das ist eines der drängendsten Aufgaben für das kommende Frühjahr. Das Ticket revolutioniert die bisherigen Tarifstrukturen bundesweit. Die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Mit der geplanten Einführung des Deutschlandtickets wird erstmalig und dauerhaft ein bundesweit geltendes Nahverkehrsticket geschaffen.

Die Länder peilen als Start den 1. April an. Das muss das Ziel bis zur Einführung bleiben. Bund und Länder teilen sich die Kosten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Das Deutschlandticket soll an das stark nachgefragte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer dieses Jahres anknüpfen.

Das Deutschlandticket soll für Busse und Bahnen im Nahverkehr mit einem Einführungspreis von 49 Euro je Monat kommen. Mit dem Deutschlandticket sind neue Erlös- und Tarifstrukturen aufzubauen.

„Mit der neuen Tarifstruktur ist ein grundlegender Paradigmenwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Das Bus-und-Bahn-Fahren wird für die Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets erheblich einfacher werden. Ein Preis für ein Ticket, um durch ganz Deutschland zu fahren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen“, so Verkehrsminister Meyer.

Darüber hinaus werden Varianten für ergänzende länderspezifische Rabattierungen zum Deutschlandticket diskutiert. „Wir prüfen beispielsweise eine Variante, nach der ausgewählte Kundengruppen mit einem eher geringen Einkommen – beispielsweise wie Auszubildende und Senioren – einen rabattierten Preis für das Deutschlandticket zahlen würden“, sagte Minister Meyer. Er verwies auch auf das bereits bestehend 365-Euro-Ticket für Auszubildende.

Bei allen zusätzlichen landesspezifischen Ticketrabattierungen müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. „Diese Mittel werden gleichzeitig gebraucht, um das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV zu sichern und auszubauen. Dazu zählt, die anteilige Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten für den SPNV durch das Land zu gewährleisten. Auch die Digitalisierung im ÖPNV des Landes muss vorangetrieben werden“, so Meyer.

Verkehrsminister Meyer fordert vom Bund eine klare Finanzierungszusage der Fahrgeldmindereinnahmen über das Einführungsjahr 2023 hinaus. „Das ist notwendig, um Wirtschaftlichkeit und Liquidität zu erhalten. Verkehrsunternehmen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsunternehmen brauchen Planbarkeit“, machte Meyer deutlich. Die Länder und der Bund sind bereit, über ihren jeweiligen Finanzierungsanteil von 1,5 Milliarden Euro hinaus auch eine Nachschusspflicht paritätisch mitzufinanzieren.

„Ein günstiges Ticketangebot ist ohne ein qualitativ vernünftiges ÖPNV-Angebot kein wirkliches Angebot für viele Menschen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

„Das gilt vor allem auch für die Nahverkehrsversorgung im ländlichen Raum. Daher führen wir ab 2024 ein landesweites, nach einheitlichen Standards organisiertes Rufbussystem ein und bauen auch das Taktbusliniennetz entsprechend aus. Es ist unser Ziel, dass jeder Rufbus an einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einen Taktbusverkehr angebunden wird. Damit werden auch Menschen in den ländlichen Räumen das bestehende ÖPNV-Angebot besser erreichen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Dabei verwies er darauf, dass es für Lehrlinge bereits das Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr gebe, das nun in einem nächsten Schritt auch auf Senioren ausgedehnt werden solle.

Umgang mit Feuerwerk

Schwerin – Zum bevorstehenden Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen: „Der Start in das neue Jahr sollte ein Grund zum Feiern sein und nicht in den überlasteten Notaufnahmen enden“, betonte die Ministerin.

Jedes Jahr käme es in der Silvesternacht zu schlimmsten Verletzungen, so die Ministerin. „Dieses Jahr arbeiten die Mitarbeitenden der Kliniken und Notaufnahmen vielfach bereits am Limit. Ein sachgemäßer Umgang mit Feuerwerk belastet diese nicht noch zusätzlich und bringt sie selbst und ihre Mitmenschen gesund in das neue Jahr“, so Drese.

Beim Kauf von Feuerwerk rät die Ministerin deshalb dazu, auf das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer der Prüfstelle zu achten. Geprüftes Feuerwerk müsse beide Kennzeichen aufweisen. Fehlen diese, so sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zu geprüften Alternativen greifen.

Darüber hinaus warnt Ministerin Drese ausdrücklich vor dem Gebrauch von illegal importierter Ware: „Bei uns im namenhaften Einzelhandel erhältliches Feuerwerk unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften und ist damit im Gebrauch deutlich sicherer, als illegal importierte Ware. Diese können Mängel aufweisen und enthalten häufig neben Schwarzpulver auch stärker reagierende Blitzknallsätze oder eine größere Nettoexplosionsmasse. Damit können sie schnell zu einer unterschätzten Gefahr werden.“

Grundsätzlich verweist die Ministerin auf einige generelle Richtlinien im Umgang mit Feuerwerk: „Lesen Sie vor Benutzung die beigelegte Gebrauchsanweisung und halten Sie sich an die dort angegebenen Sicherheitsmaßnahmen und an die Altersfreigaben der Produkte. Stellen Sie sicher, dass Raketen in einer stabilen Abschussposition stehen, entfernen Sie sich nach dem Anzünden des Feuerwerks unverzüglich und entzünden Sie Blindgänger nie ein zweites Mal.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darüber hinaus immer auf einen festen und geraden Untergrund achten und Feuerwerk nie in der Hand zünden.

Bei einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerksartikeln stehe einem friedlichen Silvester-Abend nichts im Wege, so die Ministerin. „Damit wünsche ich Ihnen einen guten und gesunden Rutsch in das neue Jahr.“