Zuwächse bei den Berufsschulen

Oldenburg: Positiver Trend bestärkt uns

Schwerin – Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 eine berufliche Schule in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen haben, steigt leicht.

Von insgesamt 11.243 Absolventinnen und Absolventen haben 9.239 jungen Menschen die berufliche Schule mit einem Abschlusszeugnis verlassen. Im Schuljahr 2020/21 waren es zum Vergleich 11.265 Absolventinnen und Absolventen; davon 9.169 mit Abschlusszeugnis. Ein Abgangszeugnis erhielten laut Statistischem Amt MV im vergangenen Schuljahr 2.004 Schülerinnen und Schüler, im Schuljahr 2020/21 waren es 2.096 junge Leute.

„Dieser Trend bestärkt uns darin, genau dort weiterzuarbeiten, wo wir bereits begonnen haben: Durch das Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‘ wurden die Schülerinnen und Schüler intensiver auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Aufbauend auf die Lernstandserhebungen der Schulen wurden der Unterricht und die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen angepasst. Damit konnten die Abschlussklassen im Schuljahr 2020/21 sofort strukturiert mit der Prüfungsvorbereitung beginnen.

Auch durch die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte aus dem Aktionsprogramm konnten die Jugendlichen noch intensiver begleitet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Einstellung von Lehrkräften an den beruflichen Schulen sowie die Übernahme von Referendarinnen und Referendaren für uns oberste Priorität haben. Dadurch stehen hervorragend ausgebildete Lehrkräfte an den Schulen zur Verfügung und gewährleisten eine hohe Qualität des Unterrichts. Wir müssen alles Mögliche unternehmen, um weitere zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern nach Angaben der Bertelsmann-Studie das Bundesland, in dem die Berufsorientierung besonders gute Fortschritte erzielt. Hier ist die Gruppe der Jugendlichen, die sich zufrieden mit Information und Beratung zeigen, mit Abstand am größten.

„Für den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Schule ist eine gute Berufliche Orientierung maßgeblich. Dieser geben wir, gerade nach den auch durch die Auswirkungen der Pandemie erfolgten Einschränkungen, wieder mehr Aufmerksamkeit in der Schule“, so die Ministerin.

Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

Digitalisierung der Landespolizei M-V

Landespolizei M-V: Alle Streifenbeamten 2023 mit Dienst-Smartphone im Einsatz

Schwerin – Die Digitalisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt Fahrt auf: Bereits 2023 sollen die mehr als 3.000 operativen Einsatzkräfte mit Dienst-Smartphones ausgestattet sein.

„Ursprünglich sollten bis 2026/2027 alle Streifenbeamten ein Smartphone für die Arbeit nutzen können. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in mittlerweile 13 Revieren, die die moderne Technik seit 2020 im Streifendienst erprobt haben, beschleunigen wir hier nun deutlich“, kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an.

Er führte weiter aus: „Die Rückmeldung aus diesen Revieren ist durchweg positiv. Eine spezielle App, entwickelt von der Polizei M-V und dem Datenverarbeitungszentrum M-V, ermöglicht es, dass die Kolleginnen und Kollegen gleich am Einsatzort zum Beispiel Personen- und Zulassungsdaten abrufen und überprüfen können. Dank der App können sie auch die Echtheit vieler Dokumente vor Ort prüfen.

Bislang mussten sie dazu einen zweiten Kollegen im Revier telefonisch heranziehen oder auch verdächtige Personen zur Überprüfung aufs Revier bringen. Die moderne Technik spart hier nun Zeit und Kapazitäten – für die Polizei wie für die Verdächtigen. Bei unbestätigtem Verdacht können letztere gleich nach der Überprüfung vor Ort wieder ihrer Wege gehen“, nennt Pegel die Vorteile der Arbeit mit dem Smartphone.

Deren Zahl soll für die Landespolizei im kommenden Jahr von bislang 650 aus der Erprobungsphase auf mehr als 3.000 erhöht werden: 2090 für den Streifendienst, 166 für die Kriminalkommissariate, 85 für die Kriminalpolizeiinspektionen, 388 für die Landesbereitschaftspolizei, 191 für die Landeswasserschutzpolizei sowie eine Reserve von 80 Geräten. Weitere 138 Smartphones sind für das Landeskriminalamt vorgesehen.

„Die Ausstattung der Polizei mit den Smartphones ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Landespolizei. Künftig sollen die Beamtinnen und Beamten darüber gleich eine elektronische Akte anlegen und bereits angelegte Vorgänge weiterbearbeiten können. Sie müssen dann nicht mehr erst handschriftlich alles festhalten und später in den Computer tippen“, sagt der Innenminister mit Blick in die Zukunft.

Er fügt hinzu: „Schon heute gibt es bundesweit eine Vielzahl von Apps für den Polizeidienst wie, um nur zwei Beispiele zu nennen, ein Digitales Notizbuch und die Ordnungswidrigkeiten-App. Wir prüfen, welche davon schnellstmöglich auch in MV eingeführt und somit schon bald die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen erleichtern können.“

Das Innenministerium investiert für die zusätzlichen Smartphones inklusive Zubehör wie WLAN in den Dienststellen und Akkuladestationen sowie Lizenzen mehr als 2,6 Millionen Euro. Zudem werden die künftigen Nutzerinnen und Nutzer Schulung innerhalb ihrer Behörde für den Umgang mit der neuen Technik geschult.

Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023

Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.

„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.

„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.

Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.

Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.

Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.