Änderung des Transplantationsgesetzes

MV tritt Länderinitiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes bei / Ministerin Drese: Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden rettet Menschenleben

Schwerin – Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes wird. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Länder am 14. Juni eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.

„Wir wollen damit einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz nehmen“, begründete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung. „Das wäre ein Paradigmenwechsel und eine große Chance, um mehr potentielle Organspenderinnen und Spender gewinnen zu können“, so die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass das am 1. März 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bisher keine signifikanten Verbesserungen erbracht habe. Ziel des Gesetzes war es, die stets widerrufbare persönliche Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

„In Deutschland gibt es aber weiterhin einen signifikanten Organmangel. Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, versterben während der Wartezeit. Organspenden retten Menschenleben“, betonte Drese.

Die Landesregierung will gemeinsam mit anderen Bundesländern mit dem Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung eine Diskussion in der Bevölkerung, Politik und Fachöffentlichkeit anstoßen. „Umfragen zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung dafür groß ist“, sagte die Ministerin.

Drese: „Mit der Einführung der Widerspruchslösung würde die Organspende zum Normalfall. Die Entscheidung bliebe jedoch nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

In der Praxis würde es nach Ansicht von Drese zu einer anderen psychologischen Ausgangssituation beim Gespräch der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Transplantationsbeauftragten mit den Angehörigen führen, da diese davon entlastet würden, in einer Ausnahmesituation eine Entscheidung für die sterbende Person zu treffen. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen haben als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen für die Organspende und ein gemeinsames Vorgehen der Länder.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

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