Arbeitsmarkt Januar 2022 in M-V

Meyer: Arbeitsmarkt erweist sich robust in der Krise /Neustart-Prämie /Vermeidung von Kurzarbeit von Auszubildenden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8.600 Arbeitslose gesunken (-12,1 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell 62.200 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.100 (+8,9 Prozent) gestiegen.

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Neben der Krise kommt auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Viele Firmen haben weiter mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter ihr Personal halten. Die Nachfrage zieht leicht an. Kurzarbeit ist ein Stabilitätsanker in der Krise. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wächst“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im November (aktuellste Zahlen) im Vergleich zum Vorjahr um 6.200 (+1,1 Prozent) auf 585.700 gestiegen.

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt. Das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten.

„Wir wollen, dass Lehrlinge ihre Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist konkrete Unterstützung für Auszubildende und die Unternehmen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten.

Das Land hat eine Bandbreite an Unterstützungsmöglichkeiten. „Die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit ist aufgelegt worden. Das ist ein Beitrag zum Ankurbeln der Binnennachfrage“, so Meyer weiter. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.

Im Oktober haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ 7.900 Beschäftigte in 1.200 Betrieben (aktuellste Zahlen) kurzgearbeitet. Wirtschaftsminister Meyer fordert, die Kurzarbeit zu verlängern.

„Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen ist es notwendig, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. 1.179 Betriebe haben im Januar für 11.703 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

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