M-V erhöht Aufnahmekapazitäten für Ukraine-Flüchtlinge weiter
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern baut die Möglichkeiten für die Unterbringung von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in Deutschlands Nordosten fliehen könnten, weiter aus. Innenminister Christian Pegel hat heute die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte im Land gebeten, zusätzlich zu den bisher geforderten jeweils 200 Plätzen weitere 500 Plätze je Landkreis/kreisfreie Stadt in Notunterkünften aufzubauen.
„Die Situation ist nach wie vor sehr dynamisch und niemand kann voraussagen, wie viele Menschen tatsächlich zu uns kommen. Um auch für einen deutlichen Anstieg gewappnet zu sein, müssen Land und Kommunen jetzt vorsorglich Notunterkünfte vorbereiten“, sagte der Minister heute in Schwerin und fügte hinzu: „Das bedeutet, sie statten Turnhallen und andere geeignete Gebäude für die kurzfristige Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus. Nur für den Fall, dass die bisher bereitgestellten – deutlich komfortableren – Unterkünfte nicht ausreichen sollten. Wenn die Notunterkünfte letztlich nicht benötigt werden, ist das okay. Haben ist besser als brauchen.“
Christian Pegel bedankt sich bei den Landkreisen sowie Schwerin und Rostock, die heute in kurzfristigen Abstimmungsrunden dazu signalisiert haben, ergänzend zu den regulären Unterkunftsmöglichkeiten diese zusätzlichen Notplätze für eine schnelle Versorgung schutzsuchender Menschen zur Verfügung stellen zu können.
„Die Landesregierung wird ebenfalls für den Notfall kurzfristig 500 weitere Plätze herrichten. Zudem akquirieren wir für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ständig weitere Plätze für die Kriegsflüchtlinge, die direkt die Erstaufnahmeeinrichtung erreichen sowie um die Kommunen zu unterstützen im Fall, dass ihre Unterbringungskapazitäten vor Ort kurzfristig nicht ausreichen. Aktuell stehen der Erstaufnahmeeinrichtung knapp 400 Plätze an verschiedenen Standorten im Land zur Verfügung. An weiteren sind wir dran“, so Pegel.
Der Bund habe zudem heute die Verteilung von Schutzsuchenden, die in den an Polen angrenzenden deutschen Bundesländern ankommen, in alle Bundesländer in Gang gesetzt. Sie wird, so wie auch bei Asylsuchenden, nach dem Königssteiner Schlüssel erfolgen.