Backhaus: Einzelhandel muss Lebensumstände der Kunden berücksichtigen

Schwerin – Das Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern stellt den Lebensmitteleinzelhandel vor große Herausforderungen. Dabei ist es in den letzten Tagen offenbar zu unglück­lichen Auslegungen der Verordnung gekommen. Hierzu stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus klar:

„Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden. Die Begründung: Es dürfe sich maximal ein Kunde pro 10 qm Ladenfläche aufhalten. Im Fall von Alleinerziehenden mit Klein- und Kleinstkindern macht das natürlich keinen Sinn. Öffentliche Betreuungsangebote für die Kinder gibt es derzeit nicht. Darunter leiden vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Jetzt dürfen wir ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Ich appelliere daher an die Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen.

Das ist auch ein Dienst am Kunden. Der wird sich auszahlen, spätestens, wenn wir diese Krise endlich überwunden haben“, so der Minister. „Ich appelliere aber auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es gar keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt. Wir sind stolz auf die hochwertigen regionalen Erzeugnisse unserer Ernährungswirtschaft. Wenn wir die Verordnungen zum Kontaktverbot vernünftig anwenden, profitieren Kunden, Erzeuger und Verkäufer weiterhin gleichermaßen von diesen Angeboten.“

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