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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Fachaustausch zur Erinnerungskultur

Oldenburg: „Gedenkstätten leisten wesentlichen Beitrag zur Demokratiebildung“

Schwerin – Unter dem Titel „Demokratie stärken – Erinnerungskultur vertiefen“ kommen heute Vertreterinnen und Vertreter aus Bildung, Wissenschaft und Gedenkstättenarbeit in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns beim Bund zusammen. Eingeladen hatte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK) Simone Oldenburg, die mit dem Treffen Impulse für die historisch-politische Bildung und die Demokratieerziehung setzen will.

Den Auftakt gestaltet Professor Friedman, deutsch-französischer Publizist, Jurist und Philosoph, mit einer Keynote zum Thema „Demokratie als Haltung – warum Bildung mehr ist als Wissensvermittlung“. Professor Friedman engagiert sich seit Jahrzehnten gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus und prägt den öffentlichen Diskurs zu Demokratie und Erinnerungskultur maßgeblich.

Im weiteren Verlauf diskutieren Fachreferentinnen und -referenten über die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Gedenkstätten gestärkt werden kann.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und dem Holocaust gehört für mich zum Fundament unserer Demokratiebildung. Schulen und Gedenkstätten leisten dabei unverzichtbare Arbeit. Wichtig ist mir, dass Schülerinnen und Schüler nicht einfach von Gedenkstätte zu Gedenkstätte reisen, sondern sich wirklich mit der Geschichte auseinandersetzen – besonders dort, wo sie ihnen unmittelbar begegnet: direkt vor der eigenen Haustür.

Regionale Erinnerungsorte wie Stolpersteine oder lokale Denkmäler für NS-Opfer können dabei genauso bedeutsam sein wie zentrale Gedenkstätten. Entscheidend ist, dass diese Erinnerungsorte zum Nachdenken anregen und demokratische Werte erfahrbar machen. Damit das gelingt, wollen wir mit allen Beteiligten in einen nachhaltigen Austausch kommen. Ob das künftig in Form eines regelmäßigen Fachtags geschieht oder über andere Formate – das werden wir in der Bildungsministerkonferenz gemeinsam beraten. Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Austausch einen wichtigen Impuls gesetzt haben.“

Bereits im Sommer dieses Jahres, zur 4. BMK in Mecklenburg-Vorpommern, wurde der Wunsch nach engerer Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gedenkstätten Neuengamme, Sachsenhausen und Cap Arcona formuliert. Präsidentin Oldenburg regt an, diesen Austausch künftig in einem regelmäßigen Fachtag zu Mahn- und Gedenkstätten zu bündeln – ein Vorschlag, der nun in der Bildungsministerkonferenz weiter diskutiert werden soll.

Ausschreibungsstart für das Referendariat ab 1. Februar 2026

Oldenburg: In Mecklenburg-Vorpommern erhält jede zulassungsfähige Bewerbung ein Einstellungsangebot

Schwerin – Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis zum 13. Oktober 2025 für ein zum 1. Februar 2026 beginnendes Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Die freien Stellen sind auf dem Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de ausgeschrieben. „In Mecklenburg-Vorpommern erhält jede zulassungsfähige Bewerbung auch ein Einstellungsangebot für den Vorbereitungsdienst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Absolventinnen und Absolventen können sich auf landesweite oder schulbezogene Stellen bewerben. Bei schulbezogenen Stellen ist die zukünftige Ausbildungsschule bereits in der Ausschreibung festgelegt. Bewerben können sich Personen, die neben dem erforderlichen Lehramt auch das entsprechende Bedarfsfach oder die Bedarfsfachrichtung studiert haben. Ein Abschluss im Zweitfach bzw. in der zweiten Fachrichtung erhöht die Chancen der Bewerberinnen und Bewerber, eine Zusage für die Wunschstelle zu bekommen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Zum 1. Februar 2026 hat das Land 191 schulbezogene Stellen für das Referendariat ausgeschrieben.

Bei landesweiten Stellen ist die Ausbildungsschule zum Zeitpunkt der Bewerbung noch offen. Sie wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist anhand der Fächerkombination und des Bedarfs im Bundesland individuell gesucht und zugewiesen. Bei der Bewerbung auf eine landesweite Stelle können jedoch Wünsche hinsichtlich konkreter Schulen, Orte, Landkreise oder Schulamtsbereiche geäußert werden, die im Verteilungsverfahren nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. So konnten zum Einstellungstermin am 1. Oktober bei rund 80 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber die in der Bewerbung angegebenen Wünsche im Rahmen der landesweiten Stelle berücksichtigt werden.

„Um den Referendarinnen und Referendaren mehr Planungssicherheit für ihre Zukunft zu bieten, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die Übernahmegarantie“, so Simone Oldenburg. „Diese ermöglicht es den Absolventinnen und Absolventen, nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren an ihrer Ausbildungsschule zu verbleiben oder in einem landesinternen Verfahren Wünsche für Schulen auszusprechen. So können sie nahtlos in den Schuldienst des Landes einsteigen.“

Weitere Informationen zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern sowie alle freien Stellen sind unter https://www.lehrer-in-mv.de/referendariat zu finden.

„Jugend trainiert“: M-V mit Rekordbeteiligung am Start

243 Schülerinnen und Schüler treten beim Herbstfinale des Schulsportwettbewerbs in Berlin an

Schwerin – Auf der Homepage des Schulsportwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ läuft der Countdown für den Start des Herbstfinales. Ein Countdown auch für 243 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, die sich in 27 Teams für das Bundesfinale qualifiziert haben – das ist ein Rekord für das Land.

Vom 21. bis 25. September 2025 messen sich die besten Schülerinnen und Schüler Deutschlands in insgesamt 13 Sportarten. Die Nachwuchs-Talente aus Mecklenburg-Vorpommern ermitteln zusammen mit den anderen Bundesländern bei „Jugend trainiert für Olympia“ im Beach-Volleyball, Fußball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Golf und Tennis ihre Bundessieger. Bei „Jugend trainiert für Paralympics“ werden in den Sportarten Schwimmen, Fußball und Leichtathletik die besten Schulen Deutschlands gesucht. Hinzu kommt noch ein Demonstrationswettbewerb im Klettern, in dem die Kleeblattschule Anklam MV vertreten wird.

„Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Berlin viel Erfolg, faire Wettbewerbe und besondere Erlebnisse. Schon die Qualifikation zum Bundesfinale zeigt, wie viel Engagement, Teamgeist und Disziplin in ihnen steckt. Gleichzeitig repräsentieren sie unser Bundesland auf beeindruckende Weise – nicht nur sportlich, sondern auch persönlich“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Auf der Regattastrecke in Berlin-Grünau werden im Rahmen von „Jugend trainiert“ zudem die Schüler:innen-Achter-Cups 2025 der Deutschen Ruderjugend ausgetragen. Neben dem Bundesfinale findet in Bad Blankenburg auch der DFB-Schul-Cup bei den Jungen und Mädchen der Jahrgänge 2013 bis 2015 statt.

Wie Mitwirkung in der Schule besser gelingt

Schulkongress mit Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Bildungsverwaltung

Schwerin – Beim Schulkongress haben sich 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Demokratische Schulkultur und Partizipation“ ausgetauscht. Der Landesschülerrat, der Landeselternrat und das Bildungsministerium hatten gemeinsam zu der Veranstaltung ins Schweriner Schloss eingeladen. Eröffnet wurde der Schulkongress durch den Comedian und ehemaligen Deutschlehrer Johannes Schröder, der als „Herr Schröder“ humorvoll und mit einem Augenzwinkern auf den Lehrerberuf und das Schulleben blickte.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Als Veranstaltungsort haben wir ganz bewusst den Plenarsaal des Landtags gewählt – die Herzkammer der Demokratie. Hier wird Politik für ganz Mecklenburg-Vorpommern gestaltet. Der Austausch und die Debatte, manchmal auch der offene Streit, stehen hier auf der Tagesordnung. Selten sind sich alle einig, aber am Ende gibt es immer ein Ergebnis. Diese Arbeitsweise lässt sich auch auf die Schulen übertragen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben verschiedene Interessen. Unterschiedliche Sichtweisen sind bereichernd und lassen uns gemeinsam kompromissfähige Lösungen finden. Wichtig ist, zusammen Prozesse zu initiieren und nicht erst zusammenzukommen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Deswegen tauschen wir uns auf Landesebene regelmäßig aus – im Bildungsrat und im ‚Bündnis für Gute Schule‛, in dem alle Partnerinnen und Partner vertreten sind.“

Prof. Dr. Harald Hantke, Leuphana Universität Lüneburg: „Zur Realisierung von Demokratiebildung als Aufgabe einer ganzheitlichen Schulentwicklung kann es helfen, sich in Anlehnung an die Bauhaus-Bewegung am Grundsatz ‚form follows function‛ zu orientieren. Konkret bedeutet das, sich zunächst bewusst zu machen, was die gesellschaftliche Funktion von Schule ist. Zentral geht es darum, (junge) Menschen auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sozialisieren und zu integrieren.

Dieser Grundfunktion von Schule sollte die Form ganzheitliche Schulentwicklung folgen. Im Sinne der Ganzheitlichkeit sprechen wir hier erstens von demokratischen Schulstrukturen, die sich z. B. in der Art der Steuerung von Schulen oder entsprechenden Schulnetzwerken zeigt, zweitens von einer demokratischen (pädagogischen) Grundhaltung, die sich z. B. in der Art der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen zeigt, sowie drittens von Demokratie als Lehr-Lern-Inhalt, der sich auch in Fächern jenseits von Politik zeigt.

Dies benötigt eine entsprechende Professionalisierung des Bildungspersonals, die ja auch im Zentrum des diesjährigen Schulkongresses steht. Wenn wir es gemeinsam schaffen, Demokratiebildung in Form dieser Ganzheitlichkeit an Schulen zu realisieren, werden Schulen ihrer gesellschaftlichen Funktion gerechter und damit potenziell – nochmals mit Bezug zur Bauhaus-Bewegung – Avantgarde in der Sicherung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Eine echte Mitwirkung fordert das Gegenübertreten auf Augenhöhe, Offenheit und vor allem eine große Kompromissbereitschaft. Mitwirkung sorgt nicht für einfache Lösungen. Ganz im Gegenteil: Der Prozess ist oft steinig. Dafür ist das Endresultat umso besser. Verschiedene Personen, ausgehend aus verschiedensten Lebensrealitäten, arbeiten zielorientiert für das bestmögliche Ergebnis. Das Argument zählt. Nicht, aus welchem Mund dieses stammt. So sieht richtige Mitwirkung aus.“

Tobias Lankow, Vorsitzender des Landeselternrates: „Demokratie und Partizipation bedeuten aktive und maßgebliche Beteiligung an Entscheidungen – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung, aber auch Träger und Kommunen müssen Verantwortung übernehmen sowie gemeinsam Schule und das Umfeld gestalten. Schule endet nicht an der Schultür, es ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Und Schule ist immer ein Spiegelbild der Gesellschaft. Es geht nicht nur darum, informiert zu werden, sondern aktiv mitzuwirken, Meinungen einbringen zu können und bei Entscheidungen mitzuwirken. Demokratie ist auch nicht immer bequem.

Respekt und ein partnerschaftlicher Austausch zwischen Familien, Schule und Kommune sind entscheidend. Nur wenn alle gehört und aktiv mit eingebunden werden, entsteht Vertrauen und dann ist Schule ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen und bestmöglich lernen können!“

Um den Austausch zu verbessern, hat das Bildungsministerium verschiedene Klausuren mit den Bildungspartnern durchgeführt. Auf Wunsch des Landeselternrates hat es Elternbefragungen gegeben. Die Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte in den Schulen sind ebenfalls nach einem breiten Austausch des Bildungsministeriums mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat und den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden entstanden.

Zudem hat das Land verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Der Landesschülerrat hatte angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz, das zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist, schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Außerdem hat sich das Bildungsministerium mit dem „Bündnis für Gute Schule“ auf ein Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen verständigt. Das ganzheitliche Konzept strukturiert die Demokratiebildung an Schulen klar. Einer der drei Schwerpunkte liegt in einer demokratischen Schul- und Unterrichtskultur.

Schulen sollen demnach als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Mehr Demokratiebildung, stärkere Kooperationen und größere digitale Lernchancen

Schwerin – Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der politischen Bildung, die engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort sowie der Ausbau digitaler Lern- und Unterrichtsformen. „Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir weitere moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Schulen. Wir stellen sicher, dass Demokratiebildung, gute Lernorganisation und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur Hand in Hand gehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Als zentrales Element ist die Verankerung des Beutelsbacher Konsenses im Schulgesetz geplant. Damit wird einseitig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, dass sie sich eine eigene Meinung bilden können. Zudem muss das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken. Aber sie müssen dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen, die für den Unterricht erheblich sind, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, erklärte Oldenburg.

Auch die Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird neu geregelt. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen ist, dass Grundschule und Hort künftig nach dem Übergang in die Schule kooperieren dürfen. Die Grundsätze für eine Zusammenarbeit soll in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Unterricht organisatorisch weiterzuentwickeln. Präsenzunterricht kann künftig stärker mit digital unterstützten und selbstgesteuerten Lernphasen sowie E-Learning kombiniert werden. Grundlage dafür sind pädagogische Konzepte, die jede Schule in ihr Schulprogramm aufnimmt. „Wir nutzen die Chancen digitaler Medien bei gleichzeitigem Lernen im Klassenzimmer“, so die Bildungsministerin.

Auch für die Digitale Landesschule sollen klarere Regelungen geschaffen werden: Wenn Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum digital unterrichten, sollen sie künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen können. Sie geben diese dann an die Stammschule der Schülerin bzw. des Schülers weiter. Ergänzt wird die Novelle durch eine Neuordnung der Regelungen zur Datenverarbeitung. Schulen geben sich zudem verbindliche Regelungen zur Nutzung von mobilen Endgeräten. Auch die engere Zusammenarbeit von Land und Schulträgern bei der digitalen Bildungsinfrastruktur soll im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Stärkung der Medienzentren, die künftig noch gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel beraten und unterstützen. Darüber hinaus soll ein Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt eingerichtet werden, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen und der Medienzentren gemeinsam über die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur entscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schulverwaltungssystem, ein digitaler Stundenplaner und elektronische Klassenbücher.

„Mit dieser Novelle schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche chancengerecht lernen können – analog und digital. Unser Ziel ist es, Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Oldenburg.

Schulkongress: Demokratische Schulkultur und Partizipation

Gemeinsame Veranstaltung des Bildungsministeriums mit den Bildungspartnern in der Herzkammer der Demokratie

Schwerin – „Egal, was bildungspolitisch passiert, die Entscheidung, ob Du Spaß hast mit den Schülerinnen und Schülern, kannst Du immer selber treffen“, sagt Herr Schröder über den Lehrerberuf. Der Comedian und ehemalige Deutschlehrer Johannes Schröder eröffnet mit einem humorvollen Blick auf das Schulleben den Schulkongress in Schwerin. Das Bildungsministerium richtet die Veranstaltung am Mittwoch, 17. September 2025, im Schweriner Schloss gemeinsam mit den Bildungspartnern aus. Beginn ist 10:00 Uhr. Das Schwerpunktthema: „Demokratische Schulkultur und Partizipation“.

„Bildung können wir nur gemeinsam gestalten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dabei ist es wichtig, dass alle Partnerinnen und Partner ihre Standpunkte deutlich machen können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben verschiedene Interessen und Sichtweisen. Beim Schulkongress wollen wir darüber sprechen, wie sie sich einbringen und wie ihre Anregungen und Hinweise in die Bildungspolitik einfließen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Als Veranstaltungsort haben wir den Plenarsaal des Landtags ausgewählt – die Herzkammer der Demokratie“, so Oldenburg.

Prof. Dr. Harald Hantke von der Leuphana Universität Lüneburg spricht beim Schulkongress zum Thema „Mehr Demokratiebildung wagen – Impulse für eine ganzheitliche Schulentwicklung“. Am Nachmittag sind verschiedene Workshops geplant. Dabei geht es um Demokratiebildung mit Lego®, um Best-Practice-Beispiele für das Lernen mit dem Klassenrat und um Demokratiebildung im Alltag von Grundschulkindern. Außerdem gibt es Antworten auf die Frage, wie Lernen durch Engagement die Chancengerechtigkeit fördert und was Schule und Neutralität bedeutet.

Das Land hat verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. So hatte der Landesschülerrat angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Mehr Zeit für guten Unterricht: Land entlastet Lehrkräfte

Oldenburg: Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte mehr auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können

Schwerin – Das Land hat zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Lehrkräfte und Schulleitungen spürbar von Aufgaben zu entlasten. Schwerpunkte bilden dabei die Entlastung von Verwaltungstätigkeiten, die personelle Unterstützung und ein Abbau der Bürokratie. „Wir schaffen Freiräume, damit sich Lehrkräfte mehr auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierzu haben wir Lehrkräfte befragt und setzen ihre Hinweise auch um.“ Zur Ehrlichkeit gehöre jedoch dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskomme.

An allgemein bildenden Schulen mit besonderen Lagen und an beruflichen Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern entlasten Verwaltungsfachkräfte durch ihre Tätigkeit die Schulleitungen. Das Land hat 240 Stellen für Alltagshilfen geschaffen, die Lehrerinnen und Lehrer bei organisatorischen Aufgaben unterstützen. An ausgewählten Schulen gibt es unterstützende pädagogische Fachkräfte, die für die unmittelbare unterrichtsbegleitende pädagogische Arbeit zuständig sind. Für die Unterrichtsvorbereitung stellt das Land Lehrkräften über das Lernmanagementsystem „itslearning“ digitale Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Dort gibt es einen Fundus von fast 20.000 Übungsmaterialien für den Einsatz am Smartboard, auf mobilen Geräten oder zum Ausrucken. Die Materialien sind für die Jahrgangsstufen 1 bis 12 vorgesehen.

Erlasse und Verordnungen werden für Lehrkräfte in sogenannten One-Pagern kompakt aufbereitet. Neu ist, dass das Bildungsministerium ab Januar 2026 plant, Lehrkräfte und Schulleitungen von jährlich wiederkehrender Konzeptarbeit zu befreien. „Wir schaffen ab, dass Konzepte immer wieder überarbeitet werden müssen – unabhängig davon, ob es Veränderungen gibt oder nicht. In den meisten Fällen ist es unsinnig, die Laufzeit von Konzepten zu begrenzen. Sinnvoller ist es, eine Überarbeitung vorzunehmen, wenn die Entwicklungen es inhaltlich erfordern“, erläuterte die Bildungsministerin.

Auch bei Abschlussprüfungen gibt es Entlastungen: Für die Korrekturtätigkeit der Lehrkräfte steht ihnen gesonderte Zeit zur Verfügung. „Wir wollen den Entlastungserlass überarbeiten und schauen, wo es Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten gibt“, sagte Oldenburg.

Für ältere Lehrkräfte sind bis zu vier Altersanrechnungsstunden vorgesehen. Lehrkräfte ab 57 Jahren erhalten eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Anrechnungsstunden. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 Stunden statt 27 Stunden unterrichtet. Im April 2025 haben 3.660 ältere Lehrkräfte insgesamt 7.100 Altersanrechnungsstunden erhalten. Davon waren 1.445 Lehrkräfte älter als 57 Jahre, 3.175 Lehrkräfte über 60 Jahre sowie 619 Lehrkräfte, die älter als 67 Jahre alt waren.

Mit Blick auf den vielfach geäußerten Wunsch nach einer Senkung der Pflichtstundenzahl erklärte Bildungsministerin Oldenburg: „Eine Senkung des Regelstundenmaßes um eine Lehrerwochenstunde würde bei rund 12.000 Lehrkräften die Neubesetzung von rund 500 zusätzlichen Stellen erfordern. Dieses Personal gibt es in Zeiten des bundesweiten Lehrkräftemangels einfach nicht. Würden wir dieses Vorhaben derzeit umsetzen, würde es zu mehr Unterrichtsausfall kommen und dazu, dass einige Fächer überhaupt nicht mehr unterrichtet werden könnten. Das kann niemand wollen. Wie mit den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes verabredet, prüfen wir selbstverständlich, in welchem Zeitraum Entlastungen möglich sein können.“

Schuljahr 2025/2026: Land stellt 675 Lehrkräfte ein

Zweitbeste Einstellungszahlen zum Schuljahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren

Schwerin – Trotz des bundesweiten Fachkräftemangels gibt es an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich mehr Personal und damit die größte Anzahl an Beschäftigten innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Neben den 11.600 Lehrkräften beschäftigt das Land 662 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst, 800 unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF), 21 multiprofessionelle Fachkräfte (mpF), 49 Verwaltungsfachkräfte und 185 Alltagshilfen. „Wir setzen verstärkt auf multiprofessionelle Teams“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf Vielfalt reagieren wir mit Vielfalt. Unsere Schulen sehen sich durch die gesellschaftlichen Entwicklungen mit vielen Anforderungen konfrontiert, die über den eigentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag hinausgehen. Multiprofessionelle Teams tragen dazu bei, dass sich Lehrkräfte auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren können“, so Oldenburg.

Zum Schuljahr 2025/2026 beginnen 675 neu eingestellte Lehrkräfte ihren Schuldienst. Das sind mehr Einstellungen als zu Beginn des vergangenen Schuljahres. Zum Schuljahr 2024/2025 hatte das Land 631 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Außerdem sind es die zweitbesten Einstellungszahlen zum Schuljahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren. „Ich freue mich über jede Lehrkraft, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat. Ich wünsche allen Lehrerinnen und Lehrern einen guten Start. In diesen Tagen laufen noch über 100 Besetzungsverfahren, sodass weitere Einstellungen möglich sind. Mecklenburg-Vorpommern stellt täglich Lehrerinnen und Lehrer ein“, sagte die Bildungsministerin.

Unter den 675 eingestellten Personen sind 215 ehemalige Referendarinnen und Referendare, die nach ihrem Vorbereitungsdienst direkt in den Schuldienst übernommen worden sind. Das sind ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr mehr Übernahmen. 14 Lehrkräfte sind über das Lehrkräfteaustauschverfahren nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. 244 der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer sind Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das ist eine Quote von 36 Prozent. „Nach wie vor sind sie unverzichtbar, weil zu wenige Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen unsere Hochschulen verlassen. Wir qualifizieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg umfassend, bevor sie ihre Unterrichtstätigkeit aufnehmen. Außerdem werden sie während ihrer Ausbildung durch Mentorinnen und Mentoren eng begleitet“, erläuterte Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg in der Regel eine dreimonatige Vorqualifizierung, bevor sie das erste Mal unterrichten. Damit hat das Land die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg neu aufgestellt. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält die Vorqualifizierung sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile. Daran schließt sich eine dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an, die mit einer Prüfung endet. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Zusätzlich zu den 675 eingestellten Lehrkräften absolvieren 662 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen. „Bei den Neueinstellungen verzeichnen wir in diesem Jahr einen Aufwärtstrend. Besonders erfreulich ist, dass wir im August 2025 mit 39 Einstellungen für das Lehramt an Regionalen Schulen den höchsten Einstellungswert der vergangenen drei Jahre erreicht haben. An Grundschulen haben wir im August doppelt so viele Referendarinnen und Referendare eingestellt wie im vergangenen Jahr. Die Zahlen können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weit mehr Lehrkräftenachwuchs ausbilden müssten“, sagte Oldenburg.

Allein bis 2030 müssen weit über 3.300 Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden. Von diesen über 3.300 Lehrkräften, die für die Absicherung des Unterrichts notwendig sind, bildet das Land nur ca. 2.300 selbst aus. Das bedeutet, dass Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden fünf Jahren ca. 1.000 Lehrkräfte einstellen muss, die kein grundständiges Lehramtsstudium im Land absolviert haben.

Das Land schreibt das gesamte Jahr über Stellen im Karriereportal für den Schuldienst unter www.lehrer-in-mv.de aus, sodass täglich pädagogisches Personal eingestellt werden kann. „Wir setzen alles daran, weiter Lehrkräfte einzustellen. Dafür hat die Landesregierung viele Maßnahmen ergriffen. Wir haben zum Beispiel die Bewerbungsverfahren gestrafft. Vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages sollen nur sechs Wochen vergehen. Mit einem Übernahmeverfahren sorgen wir dafür, dass Referendarinnen und Referendare nach ihrer praktischen Ausbildung direkt in den Schuldienst einsteigen können“, erläuterte die Ministerin.

Außerdem hat das Land die Möglichkeiten für Zuschläge zur Personalgewinnung ausgeweitet. Nicht nur Lehrkräfte mit den MINT-Fächern Mathematik, Chemie, Physik, Biologie und Informatik, sondern auch Lehrkräfte mit den Fächern Arbeit-Wirtschaft-Technik und Geographie an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im ländlichen Raum können einen Zuschlag erhalten, wenn sie sich auf entsprechende Stellen bewerben. Gleiches gilt für Lehrkräfte mit MINT-Fächern an Beruflichen Gymnasien unabhängig vom Standort der Schule.

Nach bereits ergriffenen Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichts können neun von 478 allgemein bildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft derzeit die Kontingentstundentafel nicht erfüllen. Das sind 1,8 Prozent der Schulen, die durch die Schulbehörden besonders begleitet und unterstützt werden. Ziel ist es, durch weitere Maßnahmen wie Abordnungen von Lehrkräften, weiteren Ausschreibungen, epochalem Unterricht, Klassenzusammenlegungen und den Angeboten der Digitalen Landesschule den Unterricht abzusichern.