Menü Schließen

Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Chancen von Künstlicher Intelligenz in der Schule nutzen

Handlungsleitfaden unterstützt Lehrkräfte bei der Anwendung von KI-Systemen

Schwerin – Beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz können Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten. Das Land hat den Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ aufgelegt. Er zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer Künstliche Intelligenz in der Schule zur eigenen Entlastung und im Unterricht einsetzen können. „Wir unterstützten unsere Lehrkräfte bei den neuen Entwicklungen und bieten auch Fortbildungen zum Thema an“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit dem Handlungsleitfaden erhalten sie zudem Hinweise, wie sie Aufgaben stellen, die weniger anfällig dafür sind, dass sie ausschließlich von einer generativen KI erledigt werden können“, so Oldenburg.

Wenn individuelle Bezüge in die Aufgaben einfließen, kann eine KI diese nicht ohne Weiteres berücksichtigen. Eine Eigenleistung der Schülerin oder des Schülers ist notwendig. KI-Anwendungen können eine Aufgabe auch nicht vollständig alleine bearbeiten, wenn eine Umfrage in der Klasse, ein Experiment, eine eigene Datenerhebung, das individuelle Hobby, ein selbst gewählter Schwerpunkt mit Bezug zum Wohnort oder der Vergleich mit der Darstellung einer Mitschülerin oder eines Mitschülers enthalten ist. Zusätzlich kann es zur Motivation der Schülerinnen und Schüler beitragen, wenn ein Thema unter einer individuellen, selbst gewählten Perspektive bearbeitet werden kann.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen hat das Land die Regelungen bei der Leistungsbewertung angepasst. „Bei Hausaufgaben und bei Hausarbeiten muss deutlich werden, wo die Eigenleistung der Schülerin bzw. des Schülers liegt und die Urheberschaft muss klar erkennbar sein“, so die Bildungsministerin weiter. „In der aktuellen Leistungsbewertungsverordnung heißt es: „Sofern bei der Erstellung von Hausaufgaben und Hausarbeiten externe Hilfen oder Quellen verwendet wurden, sind diese vollumfänglich anzugeben und kenntlich zu machen. Dies gilt auch für die Nutzung generativer Anwendungen im Rahmen der Künstlichen Intelligenz.“

Bundesbildungsministerin Karin Prien hatte durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der vergangenen Woche neue Aufgabenformate gefordert, die von den Ländern entwickelt werden müssten. „Ich begrüße, dass die Bundesbildungsministerin die Länder darin unterstützen möchte und Investitionsbedarf sieht. Gut wäre, wenn sie auf die Bildungsministerkonferenz zugeht und konkret erläutert, wie die Unterstützung der Bundesregierung dazu aussieht. KI bietet große Chancen und kann bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern unterstützen. Ich freue mich auf die konstruktiven Gespräche mit der Bundesregierung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, die auch Präsidentin der Bildungsministerkonferenz ist.

Mit Beginn des neuen Schuljahres startet Mecklenburg-Vorpommern ein Pilotprojekt mit dem KI-gestützten Feedbacksystem „FelloFish“. Schülerinnen und Schüler erhalten damit automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen, was sie richtiggemacht haben und was falsch. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien“, so die Ministerin. Das Projekt wird an 16 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft erprobt, um das Unterrichten und Lernen zeitgemäß zu gestalten. Das datenschutzkonforme Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. Im Kern geht es um die Verbesserung der Schreibkompetenzen, um Rückmeldungen zur Stärkung der Motivation und um die Unterstützung beim Lernfortschritt.

Greifswalder Schulverweis aufgehoben

Bildungsministerium erarbeitet Handlungsleitfaden für den Besuch von Mahn- und Gedenkstätten

Greifswald – Das Staatliche Schulamt Greifswald hat im Fall des Schülers, der während einer Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz eine nach Auffassung des Gerichts unterschiedlich auslegungsfähige Geste zeigte, den Bescheid über den Schulverweis aufgehoben und die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald zurückgenommen. Der Schüler kann damit auch im kommenden Schuljahr die bisherige Schule besuchen.

Das Staatliche Schulamt Greifswald hatte die Geste des Schülers im ehemaligen KZ Auschwitz als White-Power-Zeichen interpretiert, auf Beschluss der Teilkonferenz der Schule einen Schulverweis ausgesprochen und umgesetzt. Das White-Power-Zeichen wird der rechtsextremistischen Szene zugeordnet. Laut Schulgesetz ist für Ordnungsmaßnahmen eine Teilkonferenz zuständig, die von der Lehrerkonferenz der Schule berufen wird.

Das Bildungsministerium hält daran fest, dass extremistischen Tendenzen an Schulen entschlossen entgegengetreten werden muss und bei Verfehlungen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagiert wird. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte in erster Instanz die Geste anders interpretiert als das Staatliche Schulamt Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald ließ in einem Hinweisbeschluss erkennen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit anzuwenden.

Danach ist bei mehrdeutigen Äußerungen oder Gesten stets im Zweifel die Deutung zu wählen, die der Meinungsfreiheit größtmöglichen Raum lässt. Aus Respekt vor der gerichtlichen Auffassung und um eine ungestörte Schullaufbahn des Schülers im Abschlussjahr zu ermöglichen, hält das Staatliche Schulamt Greifswald seine Interpretation der Geste nicht mehr aufrecht.

Den Vorfall hat das Bildungsministerium zum Anlass genommen, zusammen mit Expertinnen und Experten einen Handlungsleitfaden für ein respektvolles Verhalten beim Besuch von Mahn- und Gedenkstätten zu erarbeiten. „Viele Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie sich in Mahn- und Gedenkstätten korrekt verhalten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Greifswalder Vorfall hat gezeigt, dass eine landesweite Sensibilisierung Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern unterstützten kann, damit der Gedenkstättenbesuch tatsächlich das Wissen insbesondere über die Zeit des Nationalsozialismus veranschaulicht und vertieft“, so Oldenburg.

Der Leitfaden soll nach Abstimmung mit dem Bündnis für „Gute Schule“ spätestens nach den Herbstferien den Schulen zur Verfügung stehen.

Teilzeit und Anrechnungsstunden bleiben weiterhin unangetastet

37,1 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in MV sind teilzeitbeschäftigt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt 4.490 Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit gearbeitet. Laut Statistischem Bundesamt waren es 37,1 Prozent der Lehrkräfte und somit mehr als jede Dritte bzw. jeder Dritte. Damit liegt MV im Bundesvergleich im Mittelfeld. „Im Gegensatz zu anderen Ländern, die aufgrund des gravierenden Lehrkräftemangels die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte reduzieren und die Arbeitszeit erhöhen, bleiben in MV diese Regelungen und die Anzahl der Anrechnungsstunden unangetastet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Trotz finanzieller Herausforderungen für das Land bleiben die Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben bestehen“, so die Ministerin. Im Schuljahr 2023/2024 hat das Land 35.000 Anrechnungsstunden gewährt. Das entspricht ca. 1.300 Lehrerstellen im Umfang von jährlich mehr als 110 Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten ältere Lehrkräfte bis zu vier Stunden weniger. Allein auf die Altersanrechnungsstunden entfallen damit 7.100 Stunden an 3.660 Lehrerinnen und Lehrer. Das bedeutet, dass bei fast jeder dritten Lehrkraft die Unterrichtsverpflichtung auf Grund ihres Alters gesenkt wird.

Im Bundesvergleich hat MV eine der niedrigsten Unterrichtsverpflichtungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer. Bei den Regionalen Schulen und Förderschulen steht MV im oberen Mittelfeld. An Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und beruflichen Schulen hat das Land die höchste Unterrichtsverpflichtung. Die Gewährung von Anrechnungsstunden bleibt bei der Darstellung der Unterrichtsverpflichtung unberücksichtigt.

Verbessertes Einstellungsverfahren für Lehrkräfte

Oldenburg: Reformiertes Einstellungsverfahren hilft, vakante Stellen im Landesschuldienst schneller zu besetzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal (upF) reformiert. „Ziel der Änderungen ist es, mehr Personal für den Landesschuldienst zu gewinnen. Durch das beschleunigte Einstellungsverfahren können offene Stellen zügiger besetzt werden“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und es während des Auswahlverfahrens an derselben oder an einer anderen Schule eine passende freie Stelle gibt, können geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt eingestellt werden – ohne dass sie sich noch einmal bewerben müssen.“

Alle Änderungen im Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal (upF) im Überblick

  • Bewerbungen sind seit dem 1. August nur noch digital über das Karriereportal lehrer-in-mv.de für den Schuldienst möglich. Dadurch, dass Postlaufzeiten und damit verbundene Fristen entfallen, konnte das Bewerbungsverfahren beschleunigt werden. Die Schulleitungen können direkt und digital auf Bewerbungen zugreifen.
  • Mindestausschreibungsfristen wurden verkürzt und flexibilisiert.
  • Entbürokratisierung des Einstellungsverfahrens durch neue Vorlagen für Schulen und Schulbehörden.

Änderungen im Einstellungsverfahren für ausländische Lehrkräfte

Für Lehrkräfte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wurden die Einstellungsmöglichkeiten erweitert, ohne die Anforderungen zu senken. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht über Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat auf dem Niveau C1 oder C2 verfügen, können für sechs Monate befristet eingestellt werden. Die Entscheidung über ihre Eignung trifft die Schulleitung vor Ort.

Änderungen im Einstellungsverfahren für Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Schulleitungen haben jetzt mehr Möglichkeiten, Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit unterschiedlichen Qualifikationen auszuwählen. Für den Seiteneinstieg können sich Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung sowie Personen mit einem Studienabschluss auf Bachelor- oder Master-Niveau bewerben. Die Auswahlentscheidung richtet sich nach der jeweiligen Eignung. So können Schulleitungen freie Stellen schneller und passgenau besetzen, ohne an starre Rangfolgen hinsichtlich formeller Qualifikationen gebunden zu sein.

Auf dem Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de sind alle freien Stellen für Lehrkräfte und upF zu finden.

Sichere Schulen durch umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung

2024 wurden über 4.300 Beschäftige der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern qualifiziert

Schwerin – Lehrkräfte tragen nicht nur Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler, sondern auch für ihre Sicherheit. Um auf Notfälle bestmöglich vorbereitet zu sein, ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung unverzichtbar.

„Die Gesundheit und Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten hat für uns oberste Priorität. Eine wirksame Erste Hilfe kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Schulen flächendeckend über gut geschulte Ersthelfer verfügen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.062 Beschäftigte an öffentlichen Schulen im Land in der Ersten Hilfe grundausgebildet. Weitere 3.276 Personen erhielten eine verpflichtende Auffrischung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings. „Die große Zahl an aus- und fortgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern zeigt, dass das Thema in den Schulen präsent ist. Die Beschäftigten übernehmen Verantwortung, handeln vorausschauend und setzen ein starkes Zeichen für eine gelebte Fürsorgekultur“, sagte Oldenburg.

An Grund- und Förderschulen sind alle Beschäftigten gleichzeitig auch Ersthelfer. An weiterführenden Schulen müssen Lehrkräfte der Fächer Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft, in den naturwissenschaftlichen Fächern, in berufspraktischen Fächern an den beruflichen Schulen sowie alle Klassenlehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet werden.

Die Umsetzung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Die Schulungen zum Ersthelfer umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Während der Grundkurs auf die Vermittlung aller relevanten Grundlagen abzielt – von der Versorgung von Wunden über das Verhalten bei Knochenbrüchen bis hin zum korrekten Absetzen eines Notrufs – dient das Training der regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist klar geregelt: Für angestellte Beschäftigte übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern die Kosten, für verbeamtete Lehrkräfte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).

Land stärkt Gewaltprävention an Schulen

Neues Präventionskonzept ermöglicht zusätzliche Angebote für Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern, Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept für alle öffentlichen Schulen zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt. Das Bildungsministerium und das Innenministerium haben am Dienstag auf der Landespressekonferenz das neue Präventionskonzept an Schulen vorgestellt.

Innenminister Christian Pegel: „Wir stehen vor einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die zunehmend Anlass zur Sorge gibt: Gewaltvorfälle und extremistische Haltungen, insbesondere unter Jugendlichen, nehmen spürbar zu. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Präventionsarbeit weiter an Bedeutung. Es ist wichtig, präventive Maßnahmen frühzeitig im schulischen Umfeld zu verankern, um junge Menschen rechtzeitig zu erreichen, zu informieren und zu stärken. Die enge und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen dem Bildungs- und dem Innenministerium ist dabei von zentraler Bedeutung.“

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet einen klaren Anstieg des Straftatenaufkommens an der Tatörtlichkeit Schule. Mit 1.361 erfassten Fällen stellt das Jahr 2024 den bisherigen Höchststand seit Beginn der statistischen Erfassung dieses Bereichs im Jahr 2020 dar. Zum Vergleich: 2023 wurden 1.250 Fälle registriert, 2022 waren es 1.245, 2021 784 und 2020 884 Fälle. Die Jahre 2020 und 2021 waren dabei stark von der Corona-Pandemie geprägt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Wir wollen unsere Lehrkräfte weiterhin darin unterstützen, vor allem vorbeugend Möglichkeiten zu ergreifen, um deeskalierend zu wirken und zu intervenieren. Unser Konzept begleitet die Lehrerinnen und Lehrer konsequent beim Umgang mit Gewaltvorfällen. Bei der Prävention sind alle gefragt – durch vorbildliches Agieren, Gewalt zu verhindern. Die Erziehung beginnt im Elternhaus und setzt sich in der Schule fort.“

Die Gewaltvorfälle an den Schulen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese reichen von persönlichen Diffamierungen über Mobbing, Körperverletzungen und deren Androhung bis hin zu Amok- und Bombendrohungen, sexuellen Übergriffen und Vorkommnissen mit Waffen.

Alle Schulen des Landes verfügen über ein Team für Gewaltprävention und Krisenintervention. Bei Handlungsunsicherheiten und auch im konkreten Notfall kann sich die Schule an die überregionale Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) wenden unter: 0385 588 7777.

Im neuen Landeskonzept sind daher zusätzliche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt enthalten. Dazu gehört auch das Streitschlichter-Programm. „Wir wollen das Streitschlichter-Programm für Schülerinnen und Schüler neu auflegen und bilden hierfür unterstützende pädagogische Fachkräfte aus“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Streitschlichtung verfolgt den Ansatz, den konstruktiven Umgang mit Konflikten zu fördern.

Bei mutmaßlich extremistischen Vorfällen ist ein schnelles, konsequentes und abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Die neugegründeten „Anti-Extreme-Netzwerke“ unterstützen dabei den Prozess intensiv. Schulleitungen, die besonders von Vorfällen mit mutmaßlich extremistischen Hintergrund betroffen sind, schließen sich überregional und im jeweiligen Staatlichen Schulamt zu einem Netzwerk zusammen, an dem außerschulische Partner wie die Polizei, das Jugendamt oder die Regionalzentren für Demokratie und Toleranz beteiligt sind. Die Netzwerktreffen erfolgen regelmäßig.

Besorgte Eltern können sich ab dem Schuljahr 2025/2026 immer 14-täglich an die Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie wenden. Mittwochs zwischen 15.00 und 17.00 Uhr bieten die Psychologinnen und Psychologen eine digitale Sprechstunde an. Mütter und Väter erhalten hilfreiche Tipps und Kontakte zu weiterführenden Ansprechstellen.

Mit den Broschüren „Weitersagen ist kein Petzen“ und „Hilfe holen ist Freundschaft“ hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen. Zudem wird allen Schulen des Landes ein Musterschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus bietet das Land zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte, in denen Grundlagen der Gewaltprävention, das Lösen von Konflikten, die Prävention sexualisierter Gewalt, das Erarbeiten von Schutzkonzepten oder das professionelle Grenzensetzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Schwerpunkte bilden.

Alle gemeldeten Vorfälle werden statistisch erfasst, schulaufsichtlich bearbeitet und schulpsychologisch begleitet. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen werden landeseinheitliche Standards durch verbindliche Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der Verantwortungsträger, insbesondere Schule – Polizei – Jugendamt, ausgewiesen.

Die Präventionsarbeit in der Schule konzentriert sich insbesondere auf langfristig vorbeugende Maßnahmen wie Konfliktlösungsstrategien sowie die Arbeit mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 weitet das Bildungsministerium sein Angebot mit dem Unterrichtsprogramm „Eigenständig werden“ aus. Gesundheits- und Lebenskompetenzen werden vermittelt, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schülern frühzeitig gestärkt und die sozialen Fähigkeiten wie Empathie, Selbstbeherrschung und Konfliktlösung gefördert. Das Projekt ist eine Kooperation mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung.

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung: „‚Eigenständig werden‘ fördert schon im Grundschulalter gezielt die sozialen, emotionalen und kommunikativen Fähigkeiten von Kindern. Durch die Förderung von Selbstbewusstsein, Konfliktlösungskompetenz und Empathie lernen junge Menschen nicht nur besser mit Konflikten und gewaltfrei miteinander umzugehen, sondern auch, den vielfältigen Herausforderungen des Lebens kompetent zu begegnen. Es ist großartig, dass das Bildungsministerium mit seiner Initiative das Programm künftig allen Kindern in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich macht.“

Schülerinnen und Schüler erweitern ihre sozialen Kompetenzen

Oldenburg: Neues Unterrichtsprogramm verbessert das Zusammenleben im Schulalltag

Schwerin – Das Land stärkt mit einem neuen Unterrichtsangebot die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. In dem Projekt „Eigenständig werden“ lernen Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, wie sie zum Beispiel angemessen kommunizieren und Konflikte konstruktiv lösen. Das Angebot wird durch eine Kooperation mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung allen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Unterrichtsprogramm werden wichtige Werte und Verhaltensweisen vermittelt, die das Zusammenleben in der Schule und im Alltag verbessern. Es ist ein präventives Angebot, das den Kindern hilft, selbstbewusster zu sein und sich empathisch zu begegnen. Rund 87.000 Schülerinnen und Schüler in MV können daran teilnehmen – das ist fast jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler.“

Das ganzheitliche Präventionsprogramm arbeitet auf Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes und vermittelt zentrale Gesundheitskompetenzen – körperlich, seelisch und sozial. „Eigenständig werden“ bietet für jede Klassenstufe sieben ausgearbeitete, methodisch vielfältige Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, ergänzt durch passendes Unterrichtsmaterial, durch Ideen für fächerübergreifenden Unterricht und Elternarbeit. Für die jüngsten Klassen führt die Handpuppe „Jolli“, die Kinder spielerisch an die Themen Gefühle, Kommunikation und Gesundheit heran.

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung: „Soziale Kompetenzen bilden das Fundament für ein respektvolles Miteinander. Schule ist heute weit mehr als ein Ort des Lernens, sie ist ein zentraler Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Umso entscheidender ist es, ein förderliches soziales Klima zu gestalten. Das Programm unterstützt Pädagoginnen und Pädagogen mit praxisnahen Methoden, um Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung gezielt zu begleiten.“  

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen und im Anschluss direkt mit der Umsetzung im Unterricht beginnen. Die Fortbildungen werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) organisiert und durchgeführt.

Das Unterrichtsprogramm des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und der Deutsche Krebshilfe gefördert.

Abitur und Mittlere Reife 2025: Prüfungsergebnisse liegen vor

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler zeigen seit Jahren stabile Leistungen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die vorläufigen Ergebnisse der diesjährigen Abschlussprüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife und zur Mittleren Reife vorgestellt. Die Daten basieren auf einer Hochrechnung von mehr als 190 Schulen. „Trotz anhaltender Herausforderungen – wie dem Lehrkräftemangel – zeigt sich ein insgesamt stabiles Bild der Leistungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Donnerstag in Schwerin.

Allgemeine Hochschulreife: 

Rund 4.600 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Fach- und Abendgymnasien haben in diesem Schuljahr das Abitur bestanden. Der vorläufige landesweite Abiturdurchschnitt liegt nach einer ersten Schnellauswertung bei 2,3. Dieser Wert wurde auch in den Jahren 2024 und 2023 erzielt. Ungefähr 160 Schülerinnen und Schüler erreichten die Bestnote 1,0.

Die schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern ergaben folgende Durchschnittspunktzahlen:

  • Deutsch:
    • Grundkurs: 8,5 Punkte (2024: 8,4 / 2023: 8,6) und Leistungskurs: 9,1 Punkte (2024: 8,9 / 2023: 9,3)
  • Englisch:
    • Grundkurs: 8,8 Punkte (2024: 8,8 / 2023: 9,0) und Leistungskurs: 9,5 Punkte (2024: 9,9 / 2023: 10,1)
  • Mathematik: Daten mit CAS (Computeralgebrasystem) und WTR (wissenschaftlichem Taschenrechner)
    • Grundkurs (mit WTR): 7,2 Punkte (2024: 6,6 / 2023: 5,1) und Leistungskurs (mit WTR): 8,1 Punkte (2024: 8,6 / 2023: 7,7)
    • Grundkurs (mit CAS): 6,8 Punkte (2024: 6,6 / 2023: 5,2) und Leistungskurs (mit CAS): 8,2 Punkte (2024: 8,7 / 2023: 7,8)

„Die Möglichkeit der mündlichen Prüfung wurde rege genutzt – insbesondere im Fach Englisch, das über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mündlich absolvierten. Dies deutet auf ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit im sprachlichen Bereich hin“, sagte Oldenburg.

Mittlere Reife: 

Etwa 5.600 Schülerinnen und Schüler haben die Mittlere-Reife-Prüfung abgelegt. Der vorläufige landesweite Durchschnitt liegt laut Schnellauswertung bei 2,5 – und bleibt damit unverändert zu den Vorjahren. Über 100 Schülerinnen und Schüler haben das Prädikat „sehr gut – mit Auszeichnung“ erreicht.

Die schriftlichen Prüfungen ergaben in den Hauptfächern folgende Durchschnittsnoten:

  • Deutsch: 3,0 (2024: 3,1 / 2023: 3,1)
  • Mathematik: 3,4 (2024: 3,2 / 2023: 3,2)
  • Englisch: 3,0 (2024: 2,9 / 2023: 2,9)

„Unsere Absolventinnen und Absolventen haben in diesem Jahr erneut gezeigt, wie viel Kraft, Disziplin und Engagement in ihnen stecken. Pro Prüfungsfach konnte rund 230 Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Prüfung aufgrund ihrer hervorragenden Jahresleistungen erlassen werden. Mein Dank gilt allen Lehrkräften, Eltern und Unterstützenden, die diese Erfolge möglich gemacht haben“, sagte die Ministerin und erklärte weiter: „Es ist unser Ziel, die Schülerinnen und Schüler weiter so zu fördern, damit sie ihr Potenzial bestmöglich entfalten können. Deshalb setzt das Land mit dem kommenden Schuljahr die neuen Stundentafeln, die die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache stärkt, verbindlich um.“