Menü Schließen

Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Vor den Winterferien: Zeugnissorgentelefon erreichbar

Das Bildungsministerium bietet Unterstützung

Schwerin – Auch in diesem Jahr bietet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor den Winterferien wieder das Zeugnissorgentelefon an. Bereits in der letzten Woche vor den Ferien können Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte das Beratungsangebot nutzen. Erreichbar ist das Zeugnissorgentelefon ab dem 2. Februar 2026.

Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung – beim Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder Konflikten in der Familie helfen sie weiter. Schülerinnen und Schüler können zudem Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen gezielt verbessern und mögliche Wissenslücken schließen können.

Die telefonische Beratung ist vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Weiterhin hohe Fachkraftquote in den Kitas

95,1 Prozent pädagogische Fachkräfte in den Kitas Mecklenburg-Vorpommerns

Schwerin – Der Anteil der pädagogischen Fachkräfte liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 95,1 Prozent. Damit haben wir eines der strengsten Fachkräftegebote bundesweit. Unter den rund 17.400 Fachkräften sind mehr als 13.280 ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer neuesten Studie „Die Personalausstattung in KiTas unter Berücksichtigung komplexer pädagogischer Situationen“ untersucht.

Die Länderergebnisse können schlecht miteinander verglichen werden, da bei der Untersuchung unterschiedliche Qualifikationen, Einsatzprofile und Definitionen von in Kitas Tätigen zugrunde liegen. Eine einheitliche Bewertung ist somit erschwert, da die Studie auch nicht die Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Denn hier wird beispielsweise die Personalausstattung einrichtungsbezogen verhandelt. Bei zusätzlichen Bedarfen wird auch zusätzliches Personal gewährt.

Das regelt unter anderem §14 des KiföG. Wenn darüber hinaus ein Kind Maßnahmen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel aufgrund einer Beeinträchtigung, benötigt, wird diese Unterstützung auch über die Eingliederungshilfe gewährt, und somit nicht aber über das reguläre Kitapersonal. Obwohl sich in den letzten Jahren der Personalschlüssel in MV deutlich verbessert hat, muss das Fachkraft-Kind-Verhältnis perspektivisch in der Krippe und im Hort unbedingt verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen erstmalig einen Landesrahmenvertrag abzuschließen, der weitere Verbesserungen ermöglicht.

Für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung setzen wir folgende Maßnahmen um:

Hohe Ausbildungsquote und deutlicher Zuwachs an Nachwuchskräften 

Ein zentraler Baustein zur Sicherung der Fachkräftebasis ist die Stärkung der Ausbildung. Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet, seit dem 1. August 2024 gilt dies auch für das zweite Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung der nicht angerechneten Auszubildenden wird vom Land nach Maßgabe des Kindertagesförderungsgesetzes vollständig übernommen. Seit Mai 2024 erhalten die Träger hierfür zudem Abschlagszahlungen im Voraus.

Die Maßnahmen zeigen deutliche Wirkung: Die Zahl der Auszubildenden zur staatlichen Erzieherin bzw. zum staatlichen Erzieher stieg von 207 im Schuljahr 2022/2023 auf 441 im Schuljahr 2024/2025. Damit wurde der erwartete Zuwachs von zehn Prozent mit einem Anstieg von über 100 Prozent deutlich übertroffen.

Fachkraft-Kind-Verhältnis wird schrittweise verbessert

Die Reduzierung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, das konsequent verfolgt wird. Aufgrund der erforderlichen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen kann eine Verbesserung jedoch nur schrittweise umgesetzt werden. Im Kindergartenbereich konnte das Fachkraft-Kind-Verhältnis bereits auf 1:14 verbessert werden.

Diese Entwicklung ist Teil eines langfristigen Prozesses: Lag das Verhältnis im Jahr 2010 noch bei 1:18, so wurde es bis 2016 auf 1:15 abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 ergab sich zur weiteren Verbesserung ein Mehrbedarf von rund 220 pädagogischen Fachkräften.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurden die Landesmittel ab September 2024 um rund 12 Millionen Euro erhöht.

Forum „Gute Kita 2030“ als Zukunftsprozess 

Die Landesregierung hat gemeinsam mit allen Beteiligten der Kindertagesförderung das Forum „Gute Kita 2030“ ins Leben gerufen. Das Forum soll Impulse für weitere Reformen liefern, um die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt.

Im Forum findet ein intensiver und ergebnisoffener Austausch statt. Zentrale Leitfragen werden gemeinsam identifiziert und Vorschläge für notwendige Rechtsreformen erarbeitet. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt und wird unter anderem durch die Arbeitsgruppen fortgeführt, die eigenverantwortlich arbeiten. Dafür wurden vier Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe I: qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung
  • Arbeitsgruppe II: Pädagogisches Personal
  • Arbeitsgruppe III: Perspektiven und Bedarfe von Eltern und Kindern
  • Arbeitsgruppe IV: Finanzierung, Bedarfsplanung, demografischer Wandel und Sicherung der Kindertageseinrichtungen.

Mit diesen Maßnahmen setzt Mecklenburg-Vorpommern konsequent auf Qualität, Fachkräftesicherung und nachhaltige Strukturen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es durch den bundesweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 29. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Anfang Januar von Bildungsministerium und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossene Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen ist weiterhin gültig.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Gegen das Vergessen: Erinnerungsarbeit an Schulen

Landesweiter Gedenk- und Projekttag wird ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtend

Schwerin – Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist der 27. Januar an weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweiter Projekt- und Gedenktag. Schulen ab Jahrgangsstufe 5 beschäftigen sich dann verbindlich mit dem Holocaust und der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Der Gedenk- und Projekttag dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern.

Die verbindliche Umsetzung im Unterricht im kommenden Schuljahr bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten zum Thema an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen.

Lehrkräfte können mit ihren Klassen über den besonderen Anlass des Tages sprechen und diskutieren. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an diesem Tag Geschichtsprojekte zu planen, die später umgesetzt werden. Auch Präsentationen von Schülerprojekten für eine größere Öffentlichkeit sind möglich, um den Gedenktag zu begehen.

Beispiele von Schulen, die Projekte durchführen:

  • Die integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin besucht die Gedenkstätte Wöbbelin.
  • Die Regionale Schule Lübz unternimmt eine Fahrt in das Dokumentationszentrum Schwerin.
  • Sowohl die Regionale Schule Werner von Siemens in Schwerin als auch die Europaschule in Rövershagen führen einen Projekttag mit Präsentationen durch.
  • Der Schulcampus Röbel erarbeitet mit den Schülerinnen und Schülern eine mehrtägige Projektarbeit unter dem Titel „Gegen das Vergessen“. Dazu gehört u. a. ein Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen und die Organisation einer Gedenkveranstaltung im Belower Wald.

Mit der Einführung eines landesweiten Gedenk- und Projekttages setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ um. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, Ort millionenfachen Massenmords und Symbol des nationalsozialistischen Terrors.

Der 27. Januar wurde 2005 von den Vereinten Nationen zum Gedenken und an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau etabliert. Bereits neun Jahre zuvor (1996) hatte der damalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ eingeführt. In Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern finden an diesem Tag zahlreiche öffentliche Veranstaltungen statt. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Gedenkstunde.

Einstieg in das digitale Lernen erleichtern

Neues Serviceportal bietet Unterstützung bei der Nutzung der Angebote der Digitalen Landesschule

Schwerin – Den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Serviceportal mit einem Informationskurs zu den Angeboten der Digitalen Landesschule (DiLaS) zur Verfügung. In diesem Kurs können Schulleitungen und Lehrkräfte alle wichtigen Informationen rund um die Digitale Landesschule einsehen und einen Technik-Check buchen, um die technischen Voraussetzungen der Schule für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Damit unterstützt das Land die Vorbereitung und Durchführung von Kursen und hilft dabei, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein ausführliches Tutorial hilft den Lehrkräften, ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Lernen mit der Lernplattform „itslearning“ vorzubereiten.

Wesentliche Inhalte des Informationskurses „DiLaS Serviceportal“:

  • Überblick über Fächer und Unterrichtsformate
  • Darstellung organisatorischer Voraussetzungen und Abläufe
  • Informationen zum Anmeldeverfahren
  • Tutorial zur optimalen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Lernen mit itslearning
  • Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten der DiLaS-Lehrkräfte
  • Trainings- und Prüfungskurse
  • Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Betreuungskräfte

Der Kurs ist ab sofort im „itslearning“-Kurskatalog unter dem Namen „DiLaS Serviceportal“ hinterlegt.

Die Digitale Landesschule in MV unterstützt Schulen auf ihrem Weg in eine moderne, digitale Bildungswelt. Das Online-Angebot umfasst Vertretungsunterricht, Sprachkurse sowie Prüfungsvorbereitungen für Abschlussklassen.

Extreme Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in dieser Woche in einigen Regionen zu Eisregen und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

Konsequenzen aus unzureichender Quellenprüfung

Unzureichende Prüfung der Quellenzuordnung wird konsequent und transparent aufgearbeitet

Schwerin – Das Bildungsministerium hat den Sachverhalt der unzureichenden Prüfung der Quellenzuordnung durch die Aufgabenkommission – auch wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt – intensiv geprüft, analysiert und zieht daraus Schlussfolgerungen:

  • Die Aufgabenkommission für das Fach Geschichte und Politische Bildung wird neu berufen.
  • In zukünftigen, vergleichbaren Prüfungsaufgaben werden nur noch Primärquellen verwendet, auch wenn Sekundärquellen zulässig sind.
  • Evaluation des Qualitätssicherungsprozesses unter besonderer Beachtung von fachdidaktischer und quellenkritischer Prüfung.
  • Berufung eines externen Gremiums für das Fach Geschichte und Politische Bildung zur abschließenden Qualitätskontrolle.

Die Einordnung der Quelle ist für die Bearbeitung der Prüfungsfrage von marginaler Bedeutung. Die unzureichende Quellenprüfung durch die Aufgabenkommission hatte somit weder Einfluss auf die Bearbeitung der Aufgaben durch die Prüflinge noch auf das Gesamtprüfungsergebnis. Die statistische Auswertung der Prüfungsleistungen aus dem Jahr 2025 ergab eine Leistungssteigerung um 0,5 Punkte gegenüber dem Vorjahr auf 8,5 Punkte. Die Schülerinnen und Schüler wurden nicht benachteiligt.

Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) entwickelt für ca. 22.000 Prüflinge in 48 Fächern insgesamt 354 Prüfungssätze. Die zentralen Abschlüsse umfassen die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die Mittlere Reife sowie die Berufsreife. Prüfungsaufgaben werden für den Haupttermin, den zentralen Nachschreibtermin und für die notwendige Ersatzprüfung entwickelt.

Die Aufgabenkommission für die Erstellung der zentralen Abschlussprüfungen setzt sich aus Lehrkräften, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern zusammen. Darüber hinaus werden für jedes Fach Lehrkräfte eingebunden, um die finale Abituraufgabe noch einmal zu prüfen. Im Fach Geschichte und Politische Bildung wird die Aufgabenentwicklung durch die Universität Greifswald fachdidaktisch begleitet. Weder die Abteilungsleitungen noch die Hausspitze sind aufgrund der Verschwiegenheitspflicht in die Aufgabenerstellung oder die Kontrolle der Aufgaben eingebunden.

Bei der Aufgabenentwicklung durchlaufen alle Prüfungen einen mindestens fünfstufigen Qualitätssicherungsprozess, der zwei Jahre vor dem Prüfungstermin beginnt. Zu diesem Prozess gehören unter anderem eine fachinterne und eine fachfremde Prüfung. In den naturwissenschaftlichen Fächern sowie in Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch erfolgt die Aufgabenentwicklung unter Beteiligung aller 16 Bundesländer sowie mit universitärer fachdidaktischer Begleitung drei Jahre vor dem Prüfungstermin.

Landesweites Buchprojekt stärkt Sprachkompetenz von Kindern

Oldenburg: „Lesereise MV“ bietet für allen Mädchen und Jungen tolle Geschichten, die sie auf ihrem Weg in die Schule begleiten

Lesereise MV: Coves des neuem Buches

Schwerin – Mit dem landesweiten Buchprojekt „Lesereise MV“ startet Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Initiative zur frühen Sprach- und Leseförderung.

Auf der morgigen Auftaktveranstaltung in Greifswald stellen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und die Projektpartner das neue Geschichtenbuch „Blätter rauschen, laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“ erstmals vor. Das Projekt ist Teil der ganzheitlichen Sprachbildungsstrategie des Landes für Kita und Schule.

„Für kleine Kinder ist das Vorlesen das Größte: Es fördert die Sprachentwicklung, stärkt die Konzentration und ist ein unverzichtbarer Baustein auf dem Weg zum Lesenlernen. Die Mädchen und Jungen in MV erhalten nun ein Buch mit tollen Geschichten, das sie von der Kita bis in die Schule begleitet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg im Vorfeld der Buchvorstellung.

„Mit dem Projekt ‚Lesereise MV‘ verfolgen wir das Ziel, allen Kindern in Mecklenburg-Vorpommern – unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld – einen guten und einheitlichen Start in ihren Bildungsweg zu ermöglichen.“

Ein Buch für alle Kita-Kinder im Land

Ab April 2026 erhalten alle 4- bis 5-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen ein eigens entwickeltes Geschichtenbuch. Die Übergabe erfolgt landesweit am 23. April 2026, dem Internationalen Tag des Buches. Das Buch begleitet die Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule.

Es enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. „Ich freue mich, dass im Buch Texte von bundesweit renommierten Kinderbuchautorinnen und -autoren wie Kirsten Boie und Paul Maar vertreten sind. Darüber hinaus konnten wir auch Autorinnen und Autoren aus Mecklenburg-Vorpommern für unser Projekt gewinnen. Auch die Illustrationen greifen regionale Bezüge auf und machen das Buch zu einem Stück gelebter Heimat“, sagte die Ministerin.

Ergänzt wird das Geschichtenbuch durch ein kostenfreies Fortbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte sowie durch Workshops für Eltern. In diesen erfahren sie, wie das Buch gezielt zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz eingesetzt werden kann – in der Kita, in der Familie und in Kooperation mit öffentlichen Bibliotheken. Ein Online-Portal, das in Kürze freigeschaltet wird, stellt zusätzlich Materialien, Anleitungen und Impulse für Fachkräfte und Eltern bereit. Erste Workshops in Parchim, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Greifswald haben bereits stattgefunden.

Teil einer umfassenden Sprachbildungsstrategie

Die „Lesereise MV“ ist ein Modellprojekt innerhalb der durchgängigen Sprachbildungsstrategie Mecklenburg-Vorpommerns, die alle Bildungsetappen von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Bildung umfasst. Ziel ist es, bildungssprachliche Kompetenzen systematisch aufzubauen, Übergänge zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung stellt für das Modellprojekt „Lesereise MV“ 350.000 Euro im Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027 zur Verfügung. Projektträger ist der Verein „Aktion Sonnenschein MV“. Das Buch erscheint im Carlsen Verlag.