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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Zum Start des Schuljahres

Regiobus MV: Eine neue Linie und neue einheitliche Liniennummern

Schwerin – Zum Start des Schuljahres 2026/2027 werden die Regiobuslinien in Mecklenburg-Vorpommern auf ein landesweit einheitliches Nummernsystem umgestellt. Für Fahrgäste gilt dabei: Alle bestehenden Linien bleiben unverändert – lediglich die Liniennummern ändern sich. Außerdem kommt eine weitere Regiobuslinie hinzu.

Ab dem 24. August 2026 erhalten alle Regiobuslinien neue, einheitliche Liniennummern. Ziel ist es, den „Regiobus MV“ in allen Regionen des Landes als einheitliches Angebot des öffentlichen Nahverkehrs erkennbar zu machen.

Die im Rahmen der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern seit Herbst 2023 schrittweise eingeführten, durch das Land geförderten Regiobuslinien, verbinden Städte und ländliche Regionen als Hauptachsen des öffentlichen Nahverkehrs. Sie schaffen insbesondere in Regionen ohne Bahnanbindung schnelle, tägliche und regelmäßige Verbindungen. Inzwischen verkehren in allen Landkreisen Regiobuslinien.

„Mit den landesweit einheitlichen Liniennummern schaffen wir mehr Orientierung und einen Wiedererkennungswert für Fahrgäste. Der „Regiobus MV“ wird künftig überall im Land auf den ersten Blick anhand der exklusiven ‚mv‘-Liniennummer erkennbar sein. Wir denken Mobilität ganzheitlich – von der Schiene über die Straße bis in den ländlichen Raum, im ganzen Land“, betont Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Im Rahmen der Mobilitätsoffensive hat das Land von 2023 bis 2025 rund 120 Millionen Euro in die verbesserte Mobilität der Bürgerinnen und Bürger investiert. Für 2026 sind Investitionen von rund 60 Millionen Euro für die verschiedenen Maßnahmen der Mobilitätsoffensive geplant.

Mehrwert für die Region – Die Regiobusse MV bieten:

  • Verbindungen auch über Landkreisgrenzen hinaus – für mehr Mobilität und eine bessere Vernetzung
  • Leicht zu merkende Abfahrtszeiten und lange Bedienzeiten – für mehr Planbarkeit und Alltagstauglichkeit
  • von Schul- und Ferienzeiten unabhängiger Fahrplan – für ein tägliches und zuverlässiges Angebot
  • mindestens zweistündlicher Takt – für regelmäßige Verbindungen und mehr Flexibilität
  • Übergangsmöglichkeiten zu weiteren ÖPNV-Angeboten an Verknüpfungspunkten, wie zum Schienenpersonennahverkehr und Rufbus MV – für bessere Anschlussbeziehungen und längere Reiseketten

Der „Regiobus MV“ ist ein vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördertes Angebot, das von den kommunalen Verkehrsunternehmen betrieben wird. Das Netz umfasst ab dem 24. August 2026 insgesamt 18 Regiobuslinien, die die Städte und Gemeinden miteinander verbinden und auf den Bahnverkehr abgestimmt sind.

Neue Regiobuslinie

Ab dem 24. August 2026 wird die neue Regiobuslinie mv67 eingeführt: Parchim – Plau am See – Malchow (ehemals Linie 77). Informationen zu den neuen Liniennummern, Fahrplänen und Anschlüssen stellen die zuständigen Verkehrsunternehmen bereit.

Gut informiert ins neue Schuljahr mit „MV FÄHRT GUT“ 

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ ist zum Schulstart auf dem aktuellen Stand: Sie enthält alle aktualisierten Fahrplandaten der Verkehrsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und bietet darüber hinaus deutschlandweite Fahrplanauskünfte. Die kostenlose App des Landes ist für Android und iOS verfügbar(www.fahrplanauskunft-mv.de).

Schulanfang: Besondere Vorsicht auf den Schulwegen

Innenminister Pegel appelliert, auf Kinder besonders zu achten

Schwerin – Mit Beginn der Schule in der kommenden Woche sind wieder viele Kinder auf den Straßen unterwegs. Damit beginnt für sie auch der tägliche Weg zur Schule und nach Hause. Gerade für die ABC-Schützen ist der neue Schulweg eine Herausforderung. Die Landespolizei wird deshalb in den kommenden Wochen verstärkt vor Schulen im gesamten Bundesland präsent sein. Sie appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein und ihre Geschwindigkeit dem Verkehrsgeschehen anzupassen.

Wie wichtig das ist, zeigen die aktuellen Unfallzahlen. 2025 verunglückten 494 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren im Straßenverkehr. Im Jahr zuvor waren es 415. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule wurden bei 75 Verkehrsunfällen mit Personenschaden Kinder verletzt. 2024 waren es 60 Unfälle. Bei den Schulwegunfällen des vergangenen Jahres wurden zehn Kinder schwer und 82 leicht verletzt. In 44 Fällen waren die Kinder mit dem Fahrrad unterwegs. Das entspricht einem Anteil von 58,7 Prozent. Weitere 21 verunglückte Kinder waren zu Fuß unterwegs.

Innenminister Christian Pegel: „Mit dem Schulanfang verändert sich auch das Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen. Kinder sind wieder häufiger zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs und können Situationen im Straßenverkehr noch nicht immer richtig einschätzen. Deshalb kommt es auf die Aufmerksamkeit der Erwachsenen an. Wer an Schulen und auf Schulwegen unterwegs ist, sollte besonders vorausschauend fahren und Kindern die nötige Zeit und den nötigen Raum geben.“

Besondere Aufmerksamkeit ist vor Schulen, an Bushaltestellen und beim Abbiegen erforderlich. Auch Eltern können ihre Kinder unterstützen, indem sie den Schulweg gemeinsam mit ihnen üben und sichere Wege und mögliche Gefahrenstellen besprechen. Der Schulweg soll sicher sein. Dazu kann jeder Verkehrsteilnehmer beitragen.

Einschulungsfeiern: Gut vorbereitet in die Schulzeit

Bildungsministerin Simone Oldenburg wünscht allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern einen guten Start

Schwerin – Für 13.300 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit dem Start in die Schulzeit ein neuer Lebensabschnitt. Die Grundschulen entscheiden eigenverantwortlich, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche stattfinden. Insgesamt besuchen im neuen Schuljahr 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase der Jahrgangsstufen 1 und 2.

„Mit der Einschulung beginnt für die Mädchen und Jungen eine aufregende und spannende Zeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie lernen lesen, schreiben und rechnen, schließen Freundschaften und wachsen jeden Tag ein Stück über sich hinaus. Wir wollen ihnen eine Schule bieten, in der sie sich wohlfühlen und mit Freude lernen können.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg nimmt am Sonnabend, 22. August 2026, an der Einschulungsfeier der Grundschule „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen teil (Beginn: 9:00 Uhr).

In Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Schuleingangsphase die Jahrgangsstufen 1 und 2. Kinder können sie – je nach individuellem Lernstand – in einem Jahr, in zwei oder drei Jahren durchlaufen. So erhalten sie die Zeit, die sie für ihre persönliche Entwicklung benötigen.

„Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Deshalb ist es wichtig, dass sie ohne unnötigen Leistungsdruck lernen können. Die flexible Schuleingangsphase schafft die Voraussetzungen dafür, jedes Kind entsprechend seinen Stärken zu fördern und ihm einen erfolgreichen Start in die Schulzeit zu ermöglichen“, betonte die Bildungsministerin.

Viele Grundschulen gestalten die ersten Schultage als Willkommenswoche. Sie erleichtert den Schulanfängerinnen und Schulanfängern das Ankommen, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und hilft ihnen, den neuen Schulalltag Schritt für Schritt kennenzulernen. Die Schulen entscheiden dabei selbst, welche pädagogischen Schwerpunkte sie setzen.

„Ein gelungener Schulstart lebt von einem starken Zusammenhalt. Wenn Eltern, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und alle, die Kinder begleiten, gemeinsam vertrauensvoll zusammenarbeiten, schaffen wir die besten Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und eine gute Entwicklung für jedes einzelne Kind“, sagte Oldenburg.

Zu Beginn des neuen Schuljahres appelliert Bildungsministerin Simone Oldenburg an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu sein. Gerade Schulanfängerinnen und Schulanfänger müssen sich erst an den täglichen Schulweg und an den Straßenverkehr gewöhnen.

Start ins neue Schuljahr mit klaren Regeln und mehr Praxis

Oldenburg: Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen

Schwerin – Am Montag, 24. August 2026, starten 163.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ins neue Schuljahr. „Ein neues Schuljahr bietet die Chance, Wissen zu erweitern und über sich hinauszuwachsen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen die Schulen besuchen. Den Lehrkräften und allen Beschäftigten an unseren Schulen wünsche ich Kraft und gutes Gelingen bei den anstehenden Aufgaben. Den Jugendlichen in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass ihr letztes Schuljahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen.“

In diesem Schuljahr werden 13.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase. „Die Einschulung ist für Kinder und Familien ein ganz besonderer Moment. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller Entdeckungen und mit neuen Erfahrungen. Ich wünsche unseren Erstklässlerinnen und Erstklässlern, dass sie neugierig bleiben, gerne lernen, Freundschaften schließen und jeden Tag selbstständiger werden. Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder ihre Stärken entdecken und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln können“, so Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr eine Woche später, am Montag, 31. August 2026. „Berufliche Bildung eröffnet jungen Menschen konkrete Perspektiven und bietet ihnen beste Chancen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig sichern gut ausgebildete Fachkräfte die Zukunft unserer Wirtschaft. Jugendliche an unseren beruflichen Schulen können ihre Talente einbringen, praktische Erfahrungen sammeln und ihren persönlichen beruflichen Weg erfolgreich gehen“, sagte die Bildungsministerin.

Das neue Schuljahr startet mit vielen bewährten Angeboten, aber auch mit Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereiten.

  •  Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschülerinnen und Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Im neuen Schuljahr erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung. Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.

  •  Neue Regelungen zur Versetzung in Kraft

Mit den neuen Regelungen erhalten Schülerinnen und Schüler klare und transparente Vorgaben für den Notenausgleich und zur Versetzung. So entscheidet an Grundschulen die Klassenkonferenz gemeinsam mit den Eltern, wie lange Kinder in der Schuleingangsphase verbleiben. Bislang war allein der Elternwille entscheidend. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist unter anderem ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ausgeschlossen. Auch an Gymnasien ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache nicht mehr möglich.

  •  Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte

An den Schulen treten neue Hausordnungen in Kraft, in denen sie die Verwendung von Smartphones, Tablets und Laptops im Schulgebäude und auf dem Schulgelände geregelt haben. Das Land hatte zu Beginn des vergangenen Schuljahres entsprechende Empfehlungen zur Verfügung gestellt, mit Hilfe derer die Schulen ihre Regeln überprüfen oder neu verfassen konnten. Die Empfehlungen sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 sehen die Empfehlungen vor, dass private Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden können – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten.

  •  Neue Stundentafel für die Förderschulen Lernen

Mit der Neuausrichtung der Inklusionsstrategie erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Garantie, dass sie auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht ab dem neuen Schuljahr eine neue Stundentafel zur Verfügung. Sie sieht die Einführung des Faches Englisch ab Klasse 7 und die Stärkung der Berufswahlkompetenz durch praktische Erfahrungen in Betrieben vor.

Das neue Fach Handwerk wird in den Jahrgangsstufen 5 und 8 der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erteilt und umfasst handwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ziel ist es, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Berufsreife zu ermöglichen und den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern. Unterricht im Fach Englisch ist in der Berufsschule verpflichtend.

Die Förderschulen können die neue Stundentafel bereits im Schuljahr 2026/2027 umsetzen. Verpflichtend ist sie ab dem Schuljahr 2027/2028.

  • Schulwerkstätten werden ausgebaut

Das Land weitet die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 aus. Bislang gab es dieses inklusive Angebot in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden dort individuell begleitet und gefördert, um einen bundesweit anerkannten Schulabschluss – die Berufsreife – zu erreichen. Dadurch werden in der Folge auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet.

  •  Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler

Die Inklusionsstrategie nimmt weiterhin alle Kinder und Jugendlichen in den Blick. Dazu gehört ausdrücklich auch die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. So geht der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien weiter. Die Förderung an den Spezialgymnasien mit den Schwerpunkten Hochbegabung, Musik und Sport besteht fort, genauso wie das Angebot der Profilschulen mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung, Niederdeutsch und MINT.

  •  Demokratiebildung ist fester Bestandteil schulischer Arbeit

Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz hat das Land politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. 

  •  Landesweiter Gedenk- und Projekttag verpflichtend

Alle weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 widmen sich am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, der Erinnerungsarbeit. Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird der Gedenk- und Projekttag verpflichtend. Er dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Der landesweite Gedenk- und Projekttag bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen. 

  •  Digitale Landesschule wird weiter ausgebaut

Lehrkräfte an der Digitalen Landesschule können Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt zwar Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist.

Bildungsstandort Hagenow wird gestärkt

3,72 Millionen Euro für neue Sporthalle  

Hagenow – Heute hat Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 3,72 Millionen Euro aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie im Rahmen des EFRE an die Stadt Hagenow für den Ersatzneubau der Dreifeld-Sporthalle am Campus Kietz übergeben.

„Mit dem Vorhaben werden moderne, barrierefreie und bedarfsgerechte Voraussetzungen für den Schul- und Vereinssport sowie ergänzende Bildungsangebote geschaffen. Die Sporthalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärbereiche, der Besuchertribünen sowie des ‚Grünen Klassenzimmers‘ auf der Dachfläche stärken den Bildungsstandort Hagenow nachhaltig“, sagte Backhaus.

Die Sporthalle wird einschließlich der zugehörigen Umkleide- und Sanitärräume überwiegend im Untergeschoss errichtet. Die Fußbodenoberkante der Hallenfläche liegt durchschnittlich 3,81 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Das Untergeschoss bildet das flächenmäßig größte Geschoss des Gebäudes und weist eine Bruttogrundfläche von 2.070 Quadratmeter auf.

Die Erschließung des Gebäudes erfolgt barrierefrei auf Geländeniveau. Auf dieser Ebene befinden sich zudem zwei Besuchertribünen mit insgesamt 96 Sitzplätzen sowie zwei barrierefreie Stellflächen.

Die vertikale Erschließung erfolgt über einen zentral angeordneten Treppenraum mit Treppe und Aufzug, der die Erdgeschoss- und Untergeschossebene miteinander verbindet. Aufgrund der zulässigen Besucherzahlen wird die Anlage als Versammlungsstätte eingestuft. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Rettungswegsituation ist die Sporthalle für eine maximale Belegung von 400 Personen ausgelegt. Zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege führen darüber hinaus an den Nord- und Südgiebeln jeweils Treppenanlagen direkt aus dem Untergeschoss ins Freie.

„Bemerkenswert ist die architektonische Idee: Das Flachdach wird als ‚Grünes Klassenzimmer‘ gestaltet. Es ermöglicht den Unterricht im Freien bei direktem Kontakt zur Natur. Das verbessert das Lernklima, fördert die Konzentration und verankert den Nachhaltigkeitsgedanken im Schulalltag. Ziel ist es, eine Abkehr vom Frontalunterricht zu ermöglichen und die Gruppenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt zu rücken. Die Kinder lernen hier praxisnah, wie beispielsweise Natur und Wasserhaushalt funktionieren“, ergänzte Backhaus.

Über eine Brücke ist das Dach mit dem zweiten Obergeschoss des Schulneubaus verbunden. Darüber hinaus werden auf der Dachfläche die technischen Anlagen zur Be- und Entlüftung der Sporthallen- und Umkleidebereiche installiert.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 12 Millionen Euro. Neben der EFRE-Förderung werden zur Finanzierung der Sporthalle anteilig Mittel aus der Städtebauförderung in Höhe von 4.875.000 Euro sowie Klimaförderung in Höhe von 727.017,62 Euro und eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 770.000 Euro bereitgestellt.

Angebote der Digitalen Landesschule stark nachgefragt

Seit dem Schuljahr 2023/2024 mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler an 61 Schulen über digitalen Unterricht erreicht

Schwerin – Die Angebote der Digitalen Landesschule Mecklenburg-Vorpommern erreichen immer mehr Schülerinnen und Schüler. Seit dem Schuljahr 2023/2024 haben insgesamt 5.099 Schülerinnen und Schüler aus 228 Klassen von 61 allgemein bildenden Schulen an den digitalen Kursen teilgenommen. „Die Digitale Landesschule ist ein bundesweit einmaliges Projekt. Ihre Angebote unterstützen Schulen, an denen es einen längerfristigen Vertretungsbedarf gibt und Unterrichtsausfall entsteht. Die Zahlen zeigen, dass Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des digitalen Lernens gut annehmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 haben insgesamt 784 Schülerinnen und Schüler aus 38 Klassen an 26 Schulen den Vertretungsunterricht der Digitalen Landesschule in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Evangelische Religion genutzt. Im darauffolgenden Schuljahr 2025/2026 hat die Digitale Landesschule ihr Angebot um die Fächer Geschichte, Physik, Chemie, Biologie, Spanisch, Sozialkunde, Philosophie und Französisch erweitert. Dadurch ist die Zahl der Teilnehmenden auf 4.315 Schülerinnen und Schüler aus 190 Klassen an 35 Schulen gestiegen.

Auch die digitalen Angebote zur Deutsch-Intensivförderung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) werden immer stärker nachgefragt. So ist die Zahl der Teilnehmenden von 186 im Schuljahr 2024/2025 auf 484 im Schuljahr 2025/2026 gestiegen. Insgesamt haben damit bereits 670 Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Angeboten der Digitalen Landesschule teilgenommen.

Eine hohe Nachfrage verzeichnen zudem die digitalen Trainingskurse zur Vorbereitung auf die Mittlere Reife und das Abitur. Die als Selbstlernkurse konzipierten Angebote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können flexibel und eigenständig genutzt werden. Seit Einführung der Kurse haben bereits 1.963 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit der gezielten Prüfungsvorbereitung wahrgenommen.

Um die Schulen im Land noch gezielter unterstützen zu können, erweitert das Land das Angebot der Digitalen Landesschule kontinuierlich. Schon jetzt deckt die Schule zahlreiche allgemein bildende Fächer ab und bietet Deutsch als Zweitsprache für die Klassenstufen 1 bis 9 an. Darüber hinaus wird derzeit sowohl der allgemein bildende als auch der berufsbildende Bereich ausgebaut. Bis 2029 soll die Digitale Landesschule schrittweise alle Schularten, Jahrgänge und Niveaustufen erreichen und sich somit als fester Bestandteil des Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern etablieren.

Mit der Novellierung des Schulgesetzes im Januar 2026 hat das Land den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass Lehrkräfte der Digitalen Landesschule künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen, die anschließend an die jeweilige Stammschule übermittelt werden.

Außerschulische Lernorte stärken Bildung im Land

Mecklenburg-Vorpommern fördert Angebote jährlich mit 1,5 Millionen Euro

Schwerin – Lernen findet nicht nur im Klassenzimmer statt: Außerschulische Lernorte in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen Schülerinnen und Schülern besondere praxisnahe Lernerfahrungen. Das Land unterstützt diese Angebote jährlich mit 1,5 Millionen Euro.

„Außerschulische Lernorte lassen Bildung lebendig werden. Kinder und Jugendliche können hier Wissen unmittelbar erleben und Zusammenhänge besser verstehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Form des Lernens ergänzt den Unterricht auf besondere Weise und stärkt Neugier, Motivation und nachhaltiges Verstehen.“ Mit der Förderung durch das Land werden Lehrkräfte finanziert, die an den Einrichtungen den Unterricht besonderer Art gestalten. Insgesamt können Angebote im Umfang von 400 Unterrichtsstunden realisiert werden.

Außerschulische Lernorte eröffnen Schülerinnen und Schülern vielfältige Zugänge zu Natur, Umwelt, Kultur, Wissenschaft und Technik. Sie ermöglichen lebensnahes Lernen und schaffen Einblicke, die im Unterricht nur schwer möglich sind.

Die Bandbreite der Angebote in Mecklenburg-Vorpommern ist groß: Vom Besuch der Zooschulen in Rostock, Greifswald, Stralsund oder Schwerin über Experimente im Phantechnikum in Wismar bis hin zu Beobachtungen in der Sternwarte Schwerin oder Erkundungen im Meeresmuseum und Ozeaneum in Stralsund entdecken die Kinder und Jugendlichen zahlreiche Einrichtungen. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern die Chance geben, Lernen mit eigenen Erfahrungen zu verbinden. Außerschulische Lernorte spielen dabei eine zentrale Rolle“, betonte Oldenburg.

An insgesamt 19 außerschulischen Lernorten wird Unterricht erteilt, der den schulischen Fachunterricht ergänzt. Die Angebote richten sich an Schulen im ganzen Land und werden von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften gleichermaßen stark nachgefragt.

Angebot festigt und erweitert Wissen zum Schulrecht

Land plant Ausweitung der digitalen Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Lehrkräfte auf vielen verschiedenen Wegen – unter anderem durch das digitale „Web Based Training – Schulrecht“. Dieses E-Learning-Angebot zum Schulrecht richtet sich an Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und im Seiteneinstieg. Außerdem können auf Probe verbeamtete Lehrkräfte das Modul absolvieren genauso wie schulische Führungskräfte im Land. Seit Einführung des Angebots im Jahr 2025 haben 133 Teilnehmende die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen.

„Das Schulrecht ist die Grundlage für rechtssicheres Handeln, schützt alle Beteiligten und gibt Lehrkräften Sicherheit, pädagogische Entscheidungen verantwortungsvoll, fair und transparent zu treffen. Umso wichtiger ist es, dass alle Lehrkräfte das Schulrecht sicher beherrschen. Durch das Web Based Training zum Schulrecht haben Lehrkräfte die Möglichkeit, Beruf und Privatleben noch besser zu vereinbaren. Sie können ganz individuell entscheiden, wann sie sich den Inhalten der Fortbildung widmen.

Das steigert nicht nur die Attraktivität des Angebotes, sondern entlastet auch Lehrkräfte. Insbesondere für ein so umfassendes Themengebiet wie das Schulrecht ist das Web Based Training eine sehr gute Option“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für den erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung steht den Teilnehmenden abhängig von ihrer Aufgabe, beispielsweise als Referendarin bzw. Referendar oder Führungskraft, unterschiedlich viel Zeit zur Verfügung. Sie können das Modul sowohl zeit- als auch ortsunabhängig und somit individuell nach ihren Bedürfnissen in ihren jeweiligen Alltag integrieren. Die Nutzerinnen und Nutzer können dabei nach Bedarf unbegrenzt die Inhalte lesen, anhören und bearbeiten.

Das Land möchte zukünftig noch mehr Lehrkräften die Möglichkeit geben, Fortbildungen örtlich und zeitlich unabhängig zu besuchen. So sind für 2027 unter anderem die Module „Aufsicht und Haftung“, „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ sowie „Urheberrecht“ und „Datenschutz“ geplant.