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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Stärkung des Bildungssystems: Mehr anerkannte Schulabschlüsse

Anpassung der Förderangebote: Begabtenförderung, Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Schwerin – Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner haben sich auf eine Neuausrichtung und Erweiterung der Inklusionsstrategie verständigt. Dabei stehen die inhaltliche Neuorientierung der Inklusion, die Stärkung der Begabtenförderung, die Einführung eines Programms zur Verringerung der Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern und das Schulbauprogramm im Zentrum. Alle Beteiligten sind sich einig, dass mehr Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion erforderlich ist. In den kommenden zehn Jahren wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen – unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern – auf den Weg bringen. Bildungsministerin Oldenburg dankte ausdrücklich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für ihre Unterstützung.

Zudem wird ein Begleitgremium, bestehend aus allen am Bildungsprozess Beteiligten, gebildet, das den Prozess evaluiert. Ziel ist es, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden und trotzdem separate Klassen zu erhalten. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können damit auch nach dem Jahr 2035 weiterhin in eigenständigen Klassen lernen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten.

„Viele Schulen haben mit inklusiven Lernangeboten gute Erfahrungen gemacht. Es zeigt sich aber auch deutlich, dass wir weiterhin Zeit und weitere Unterstützungsmaßnahmen brauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb haben wir ein Programm zur Stärkung des Bildungssystems erarbeitet, das alle Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und vielfältige Wege zum Erreichen eines Schulabschlusses bietet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss die Möglichkeit haben, auf einem dieser Wege einen Schulabschluss anzustreben. Wir müssen erreichen, dass insbesondere mehr Förderschülerinnen und Förderschüler die Schule mit einem bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Mehr Zeit benötigen auch die Gemeinden und Landkreise als Träger der Schulen und der Schulentwicklungsplanung, um die Unterstützung des Landes in Höhe von 600 Millionen, etwa durch Campuslösungen, bestmöglich zu investieren“, so Oldenburg.

Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben weiterhin ein Wahlrecht für die Beschulung ihrer Kinder. Sie können immer entscheiden, ob ihre Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Diese eigenständigen Förderschulklassen bleiben auch nach dem Jahr 2035 erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.

Derzeit lernen über 3.300 Schülerinnen und Schülern an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult.

Das Maßnahmenpaket enthält folgende Punkte:  

Anpassung der Stundentafel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  •  Stärkung der Berufsorientierung
  • Einführung des Praxislerntages
  • individuelle Schwerpunktsetzung durch flexible Stunden
  • Erwerb von Grundkenntnissen in der Fremdsprache Englisch

 Ausbau der Schulwerkstätten an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung um die Jahrgangsstufen 8 und 9

  • Stärkung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zum Erreichen eines bundesweit anerkannten Schulabschlusses (Berufsreife)

 Stärkung der Begabtenförderung

  • Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und leistungsstarken Kindern und Jugendlichen im Unterricht
  • Ausbau begabungsförderlicher Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien

 Entlastung von Lehrkräften durch den Einsatz von zusätzlichem sonderpädagogischen Personal an Grund- und weiterführenden allgemein bildenden Schulen

  •  Stärkung des gemeinsamen Unterrichts
  • Angebote zusätzlicher individueller Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

 Einführung der Praxisorientierten Berufsreife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

  •  zweijähriges Bildungsangebot der flexiblen Schulausgangsphase an Schulen, die derzeit das Produktive Lernen oder die Berufsreife dual anbieten
  • Zielstellung: Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses durch gezielte individuelle Förderung

 Einführung des Unterrichtsangebotes Lebenspraxis

  •  Vermittlung grundlegender lebenspraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

 Einführung des Unterrichtsangebotes Globales Lernen

  •  ganzheitliches, nachhaltiges Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

 Einführung des Programmes Verringerung von Lernrückständen

  •  Kombination von fachlichem Lernen und Vermittlung von Lernstrategien mit der Förderung von Sozial- und Methodenkompetenz sowie der Stärkung der psychischen Widerstandskraft (Resilienz)
  • Lehrkräfte erhalten digitale Mappe mit Verlinkungsmöglichkeiten

  Umsetzung des Startchancen-Programms

  •  Teilnahme von 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Grundschulen, Regionale Schulen, berufliche Schulen)
  • fortlaufende Gestaltung der Unterrichts- und Schulentwicklung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen

Einführung AV dual (ausbildungsvorbereitende Maßnahme) an beruflichen Schulen

  •  Bildungsgang für berufsschulpflichtige Jugendliche mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne bundesweit anerkannten Schulabschluss und ohne Arbeits- oder Ausbildungsvertrag

Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in einigen Regionen zu Schneefall und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Erneute Ankündigung zum ganztägigen, landesweiten Warnstreik der Tarifbeschäftigten an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es erneut durch einen landweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 5. Februar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen, die das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Anfang Januar geschlossen haben, ist weiterhin gültig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Start in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten Halbjahreszeugnisse – Zeugnissorgentelefon wieder erreichbar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 6. Februar 2026, für rund 164.400 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch etwa 36.400 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Hinter den Schülerinnen und Schülern liegt ein intensives Schulhalbjahr, das viel Einsatz und Durchhaltevermögen erfordert hat. Die bevorstehenden Winterferien bieten nun Gelegenheit, sich zu erholen und Freunde zu treffen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Ihren Dank richtete sie auch an die Lehrkräfte sowie an alle weiteren Beschäftigten an den Schulen: „Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Lehrkräftemangels leisten die Lehrerinnen und Lehrer sowie die pädagogischen Fachkräfte Tag für Tag Außerordentliches, um einen verlässlichen und qualitativ hochwertigen Unterricht sicherzustellen.“

Mit Blick auf die Halbjahreszeugnisse ermutigte die Ministerin die Schülerinnen und Schüler, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, aber auch stolz auf ihre Leistungen zu sein. Zugleich wandte sie sich an die Eltern: „Sollten die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen, ist es wichtig, Kinder zu stärken und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“ Ein enger Austausch mit den Lehrkräften sei dabei besonders hilfreich. „Sie kennen die individuellen Lernstände sehr genau und können konkrete Hinweise geben, wie Unterstützung sinnvoll gestaltet werden kann“, so Oldenburg.

Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 13. Februar 2026 (montags bis freitags und am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Ernst-von-Haselberg-Schule bleibt bestehen

Richtigstellung zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund – Nach den Äußerungen der Landtagsabgeordneten Ann Christin von Allwörden zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern stellt das Bildungsministerium richtig: Die Ernst-von-Haselberg-Schule in Stralsund ist eine sogenannte Klinikschule. An dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthalts in der Klinik beschult. Diese Schularten standen und stehen niemals zur Disposition.

An der Ernst-von-Haselberg-Schule lernen derzeit zusätzlich zu den erkrankten Schülerinnen und Schülern auch noch 18 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in einem separaten Schulteil. Der Vorwurf, dass diese Struktur zerstört wird, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall, denn die Förderung im Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs emotionale und soziale Entwicklung wird ausgebaut, sodass die Schülerinnen und Schüler ihrem Förderbedarf entsprechend noch intensiver gefördert werden. So hat es auch die Bürgerschaft bereits im Oktober 2025 beschlossen, als sie sich dafür einsetzte, dass diese Schülerinnen und Schüler in Stralsund im geschützten Raum in einer separaten Klasse beschult werden.

Darüber hinaus ist laut Schulentwicklungsplanung vorgesehen, dass für Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf emotionale soziale Entwicklung sogar eine eigenständige Schule die spezialisierte Förderung übernimmt. Hierfür wird das Gebäude der ehemaligen Grundschule in Loitz saniert und für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung hergerichtet. Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stehen 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt bestehen. Sie können entscheiden, ob ihr Kind wohnortnah in einem geschützten Lernraum in einer separaten Klasse an einer Grund- oder weiterführenden Schule beschult wird oder in einer Förderschule.

Land stärkt Niederdeutsch an Profilschulen

Oldenburg: Großes Engagement der Lehrkräfte belebt die niederdeutsche Sprache

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Niederdeutsche Sprache weiter. Zum kommenden Schuljahr 2026/2027 werden das Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar sowie die Kooperative Gesamtschule (KGS) „Am Sund“ Stralsund in das Profil „Niederdeutsch“ aufgenommen.

„Niederdeutsch ist ein wichtiger Teil unserer kulturellen Identität. Mit der Aufnahme des ‚Geschwister-Scholl-Gymnasiums‘ Wismar und der KGS ‚Am Sund‘ Stralsund als Profilschulen setzen wir ein klares Zeichen für den Erhalt und die lebendige Weitergabe unserer Regionalsprache“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bereits im Jahr 2016 wurden sechs Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch etabliert. Aufgrund fehlender Personalressourcen konnten jedoch zuletzt nicht alle Standorte das Profil dauerhaft aufrechterhalten. Insbesondere das Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar sowie das Gymnasium „Am Sonnenberg“ in Crivitz mussten die Profilarbeit zeitweise einstellen. Vor dem Hintergrund der landesweiten Strategie zur Stärkung der Niederdeutschsprache ist es ein zentrales Anliegen des Landes, vorgesehene Profilschulstandorte wiederzubeleben und neue Schulen aufzunehmen.

Oldenburg: „Gemeinsam haben wir daran gearbeitet, die notwendigen Mittel für Sachkosten sowie die erforderlichen Lehrkräftewochenstunden bereitzustellen. Damit ist die Umsetzung der Profilarbeit an beiden Schulen ab dem kommenden Schuljahr gesichert.“

Das Profil „Niederdeutsch“ folgt dem Landeskonzept zur Förderung der Regionalsprache und ermöglicht Schülerinnen und Schülern eine vertiefte sprachliche und kulturelle Auseinandersetzung – im Unterricht wie auch in außerunterrichtlichen Projekten und Kooperationen. Alle Schülerinnen und Schüler der Profilschulen können Niederdeutsch ab Sekundarstufe I bis zum Abitur belegen.

Im Schuljahr 2025/2026 lernen in Mecklenburg-Vorpommern 1.063 Schülerinnen und Schüler an 35 Schulen Niederdeutsch. Davon besuchen 310 eine der aktuell vier Profilschulen: Goethe-Gymnasium Demmin, Recknitz Campus Laage, Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz.

100 neue Referendarinnen und Referendare für M-V

Dienstantritt der Referendarinnen und Referendare und Zeugnisausgabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern treten 100 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen an. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die Einstellungszahl von 87 auf 100 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 15 Prozent. Damit befinden sich insgesamt 666 Referendarinnen und Referendare im Dienst.

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 12
  • Lehramt an Grundschulen: 30
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 13
  • Lehramt an Gymnasien: 37
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 8

Unter den zugelassenen Referendarinnen und Referendaren sind 23, die ihr Erstes Staatsexamen in einem anderen Bundesland absolviert haben und für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen sind.

Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten 

In dieser Woche haben 133 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. Rund 80 Prozent der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Februar 2026 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 93 Lehrkräfte arbeiten weiterhin an ihren Ausbildungsschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Die Übernahmemöglichkeit bietet den Lehrkräften Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive.

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 14
  • Lehramt an Grundschulen: 19
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 35
  • Lehramt an Gymnasien: 56
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 9

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die nächste Ausschreibung läuft vom 23. März 2026 bis 13. April 2026 für das Referendariat mit Beginn am 1. August 2026.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.