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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Grundschüler spenden für Jugendfeuerwehren

Gingster Spendenläufer übergeben 1.500 Euro an die jungen Feuerwehrleute im Amtsbereich

Insel Rügen – Daumen hoch! Die Gingster Grundschüler überraschten die jungen Feuerwehrleute aus dem Amtsbereich West-Rügen mit einem Spendenlauf-Scheck. Beim Schulhof-Sommerfest verkündete Schulleiter André Farin die Summe, die eigens für die Vereinsarbeit der freiwilligen Feuerwehrjugend in diesem Sommer erlaufen wurde. „Wir sind so stolz auf alle Spendenläufer“, sagt er vor über 700 Gästen des bunten Nachmittags, „mit 1.500 Euro möchten unsere Schüler die Jugendfeuerwehren unseres Einzugsbereiches unterstützen.“

Schulleiter André Farin überreicht zusammen mit den besten Spendenläufern den Scheck an Susanne Koch, Ines Böddrich und Carmen Burmeister (v. r. n. l.). Foto: Martina Zabel
Schulleiter André Farin überreicht zusammen mit den besten Spendenläufern den Scheck an Susanne Koch, Ines Böddrich und Carmen Burmeister (v. r. n. l.). Foto: Martina Zabel

Strahlende Kinderaugen, großer Jubel und tosender Applaus zeigten, wie gut die Entscheidung der Grundschüler ankam. Nach ihren Spendenaktionen als Luchspaten des WWF oder für die Rehkids-Rettung in den vergangenen Jahren wollten sie etwas für die Lebensretter von heute und morgen tun. „Das ist wirklich eine tolle Idee“, sagt Susanne Koch, die Chefin der Jugendfeuerwehr in Gingst. Zusammen mit ihren Kolleginnen Ines Böddrich aus Schaprode und Carmen Burmeister aus der Gemeinde Kluis nahm sie den Spendencheck in Empfang. Die drei stehen für eine enge Kooperation der Jugendfeuerwehren im Amtsbereich West-Rügen und mit der Schule Gingst.

„Die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren ist uns ein wichtiges Anliegen“, erklärt Silke Luther, Koordinatorin in der Gingster Grundschule. Bei zahlreichen schulischen Projekten sind auch die ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer mit dabei. Jüngstes Beispiel ist der 1. Blaulicht-Tag für über 150 Kinder, den die Freiwillige Feuerwehr Gingst zusammen mit der DLRG, der Polizei und dem THW auf dem Gelände der Schule Gingst gestaltet hat. Die Grundschüler erhielten wichtige Einblicke in Arbeit, Technik und Anliegen der Unternehmen und Einrichtungen, die aus unserem Alltag nicht wegzudenken sind.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Bundesfinanzer besucht Baustelle

Georg Günther spricht mit Vertretern aus Schule und Gemeinde Gingst über weitere Planungen

Insel Rügen – Beachtlich! Der Schulneubau in Gingst nimmt immer mehr Formen an und die Baufirmen kommen im vorgegebenen Zeitplan gut voran. Das war ein Anlass für den Bundestagsabgeordneten Georg Günther (CDU) zu einer Stippvisite bei dem Jahrhundertprojekt in seinem Wahlkreis. „Ich möchte mir einen Überblick verschaffen von Vorhaben, die unsere Hilfe benötigen“, erklärt er bei seinem Besuch in der Gingster Schule.

„Die Gemeinde Gingst braucht für weitere Pläne unbedingt diese Unterstützung“, meint Waldemar Opolski, der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters. Hier werden mit Förderung aus Land und Kreis gut 16 Millionen Euro in eine schulische Zukunft investiert. Die Hälfte der Gesamtinvestition trage die Gemeinde selbst. Weitere finanzielle Herausforderungen wie die Schulhofsanierung oder ein Sportplatzneubau stehen auf der Wunschliste von Schule und Gemeinde. „Das werden wir nicht allein stemmen können“, sagt der Gemeindevertreter.

Blick auf die 16-Millionen-Baustelle. André Farin, Georg Günther und Waldemar Opolski besichtigen die Baustelle der neuen Regionalschulgebäude in Gingst. Foto: Martina Zabel
Blick auf die 16-Millionen-Baustelle. André Farin, Georg Günther und Waldemar Opolski besichtigen die Baustelle der neuen Regionalschulgebäude in Gingst. Foto: Martina Zabel

„Daher suchen wir Fördermöglichkeiten und Unterstützer für unsere anschließenden Projekte“, ergänzt Schulleiter André Farin in seiner Vorstellung des Projekts. Zusammen mit dem Förderverein der Schule möchte er die Planungen voranbringen und Gelder einwerben. Auf dem Weg zwischen Baustelle und Schulgebäuden zeigt er Georg Günther die angefallenen Bedarfe: Sanierungsbedürftige Schulhofflächen brauchen neue und schülergerechte Untergründe. Der Schotter-Sportplatz muss nach Abschluss der Baustelle neu angelegt und gestaltet werden. Auch das alte Schulgebäude wird in die Überlegungen für eine spätere Nutzung im pädagogischen Bereich einbezogen.

Georg Günther ist begeistert von den Bemühungen der Schule und Gemeinde für ihren Campus, auf dem zurzeit über 460 Schüler aus Gingst und anderen Gemeinden aus dem Westen der Insel Rügen lernen. Denn ein Ort mit Schule sei ganz anders aufgestellt im gemeindlichen Leben. „Ich nehme die Bedarfe mit auf die Prioritätenliste in unserem Wahlkreis“, sagt er in dem Gespräch und kündigt seine Unterstützung an. Die Investitionsprogramme des Bundes werden gerade vorbereitet und sollten auch für die ländliche Region genutzt werden.

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz zu Gast im Land

Schwerin – Digitalisierung, Sprachförderung und Berufliche Orientierung – das sind drei Schlüsselbegriffe in der aktuellen Bildungspolitik und sie standen daher auch im Mittelpunkt des Besuchs der Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin Simone Oldenburg, in Baden-Württemberg. Mit Kultusministerin Theresa Schopper hat sie sich ausgetauscht und gemeinsam mit den beiden Staatssekretären Sandra Boser MdL und Volker Schebesta MdL ausgewählte Bildungseinrichtungen, etwa das KI Zentrum Schule in Heilbronn, besucht.

„Der Besuch der Einrichtungen hat mir gezeigt, wie engagiert die Schulen bereits an der Digitalisierung arbeiten. Das KI-Zentrum Schule ist etwas ganz Besonderes und ein Beispiel für innovative Ansätze“, sagte Ministerin Oldenburg.

Von innovativen Ansätzen lernen und gemeinsam Konzepte weiterentwickeln – das ist der Sinn gegenseitiger Besuche. „Bildungspolitische Herausforderungen machen nicht an Landesgrenzen Halt – umso wichtiger ist der kontinuierliche Austausch“, betonte Kultusministerin Theresa Schopper. „Nur im Dialog gelingt es, bundesweite Entwicklungen mit landesspezifischen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Dieser Austausch stärkt letztlich die Bildungsqualität für alle Schülerinnen und Schüler. Über den Besuch von Simone Oldenburg habe ich mich daher sehr gefreut.“

Digitalisierung der Schule

Ein besonderer Schwerpunkt des Besuchs lag auf der digitalen Transformation von Schule und Unterricht, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Mit Staatssekretärin Sandra Boser MdL war Ministerin Simone Oldenburg am Donnerstag in Heilbronn beim Robert-Mayer-Gymnasium und beim KI-Zentrum Schule sowie beim Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI). „Der Digitalpakt ist ein gelungenes Beispiel, wie wir 16 Bundesländer gemeinsam mit dem Bund an einem Strang ziehen, um die digitale Infrastruktur an Schulen entscheidend voranzubringen“, sagte Boser in Heilbronn. „Ziel ist, dass das so bleibt, denn jede Verzögerung

würden Lehrkräfte und Lernende unmittelbar im Schulalltag zu spüren bekommen.“ Auch die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg, betonte: „Digitalisierung ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Bildungspolitik, und wir müssen die Schulen in Deutschland weiterhin gezielt unterstützen, damit alle Kinder und Jugendlichen profitieren. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir auf Bundesebene die Zusage für den DigitalPakt 2.0 erhalten haben. Von den tollen Ideen in Baden-Württemberg können auch andere Länder lernen.“

Wie eine vorbildlich digitalisierte Schule arbeitet, haben die BMK-Präsidentin Oldenburg und Staatssekretärin Boser im Heilbronner Robert-Mayer-Gymnasium gesehen. Um alle Schulen in Baden-Württemberg insbesondere bei den Themen KI zu unterstützen, hat das Land im Oktober 2024 in Kooperation mit der Dieter Schwarz Stiftung das KI-Zentrum Schule gegründet. „Das KI-Zentrum beobachtet den Markt der KI, analysiert deren Auswirkungen auf Lernen und Didaktik und bietet insbesondere Fortbildung für Lehrkräfte an – ein Angebot, das aktuell stark nachgefragt wird“, erklärte Staatssekretärin Boser.

Sprachförderung und Berufliche Orientierung

Das neue Sprachförderprogramm „SprachFit“ und berufliche Orientierung standen im Fokus des Besuchs der BMK-Präsidentin Oldenburg am Freitag. Mit Staatssekretär Volker Schebesta MdL besuchte sie dazu die Grundschule in Stuttgart-Riedenberg und das Stuttgarter Gymnasium Königin-Katharina-Stift. „Sprache ist die Grundlage für Teilhabe im Leben insgesamt und für schulischen Erfolg – in allen Fächern. Nur wer über gesicherte Sprachkompetenzen verfügt, kann Wissen erschließen, Zusammenhänge erfassen und aktiv am Unterricht teilnehmen“, sagte Staatssekretär Schebesta. „Mit SprachFit haben wir daher derzeit ein milliardenschweres Paket geschnürt, um Sprachbildung und -förderung von der Kita bis in die Grundschule in die Fläche zu bringen.“

BMK-Präsidentin Oldenburg ließ sich von den Anstrengungen inspirieren. „Die Schulen in Baden-Württemberg haben mich sehr beeindruckt“, sagte sie in Stuttgart. „Dazu zählen die vielfältigen Aktivitäten, mit denen die Übergänge für Schülerinnen und Schüler zwischen Kita und Schule sowie zwischen Schule und Beruf gestaltet werden. In diesen besonderen und sensiblen Phasen unterstützen Projekte wie SprachFit und die Angebote zur Beruflichen Orientierung die Kinder und Jugendlichen. Die Initiativen zeigen, wie die Bildungschancen deutlich verbessert werden können.“

Denn Teil der aktuellen Bildungsreform in Baden-Württemberg ist zudem die Berufliche Bildung, eines von fünf Innovationselementen an allen weiterführenden Schulen. Damit werden auch Schulen wie das Gymnasium Königin-Katharina-Stift in Stuttgart unterstützt, die in diesem Bereich schon viel umsetzen. „Wir stärken die Berufs- und Studienorientierung mit mehr Stunden, wir erweitern die Zahl der Praktika und führen individuelles Schülermentoring ein“, erklärte Schebesta. „Denn nicht nur ein gelungener Schulstart, sondern ebenso ein guter Übergang ins Berufsleben ist entscheidend für die Zukunft junger Menschen.“

Schülerinnen und Schüler lesen mehr Bücher im Unterricht

Oldenburg: Lesen macht Spaß, fördert die Konzentration und erweitert den Wortschatz von Kindern und Jugendlichen

Schwerin – Ob Abenteuergeschichten oder Comics – in Mecklenburg-Vorpommern lesen Schülerinnen und Schüler bereits in der Grundschule Bücher. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Mit den Neuerungen im Unterrichtsfach Deutsch, die nach einem längeren Arbeits- und Abstimmungsprozess entstanden sind, macht das Land verbindliche Vorgaben und erhöht die Zahl der Werke, die gelesen werden. Ziel ist es, die Lesekompetenzen der Kinder weiter zu fördern.

„Durch das Lesen von Büchern lernen die Kinder und Jugendlichen, sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren. Ist eine Geschichte spannend, macht es Spaß, weiter zu lesen. Darüber hinaus erweitern die Grundschülerinnen und -schüler ihren Wortschatz, regen ihre Fantasie an und trainieren ihre Vorstellungskraft“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Je früher wir Bücher in den Unterricht einbringen, umso besser können wir die Lesefähigkeiten und das Textverständnis fördern. Das sind Eigenschaften, die die Mädchen und Jungen für ihren Bildungserfolg in allen Fächern benötigen.“

Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch. Das Bildungsministerium veröffentlicht kontinuierlich Lektüreempfehlungen, die jeweils zu Beginn des Schuljahres aktualisiert werden. Lehrkräfte orientieren sich bei der Auswahl der Werke am Lernstand und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Beispiele für Leseempfehlungen in Klassenstufe 5/6:

  • Cornelia Funke, Das grüne Königreich (Roman, 2023)
  • Jens U. Schubert, De Abrafaxe up Platt. De Schatz von de Likedeelers, Band 1 (Mosaik-Comic, Niederdeutsch, 2022)
  • Christian Tielmann, The Game – Das Spiel erwacht, Band 1, (Roman, 2023)

Das Lesen von vollständigen Werken wird im kommenden Schuljahr auch auf die Rahmenpläne der Modernen Fremdsprachen ausgeweitet. So lesen Schülerinnen und Schüler zum Beispiel im Fach Englisch ab Klasse 7 eine englischsprachige Lektüre pro Schuljahr, die nach ihren Interessen und ihrem Lernstand ausgewählt wird.

„Wir reagieren mit unseren Neuerungen auf Studienergebnisse wie den IQB-Bildungstrend. Eine der wesentlichen Beobachtungen ist die abnehmende Lesekompetenz“, so die Bildungsministerin weiter. „Im Unterricht erreichen wir alle Schülerinnen und Schüler. Wenn hier Kinder und Jugendliche häufiger längere zusammenhängende Texte lesen, liefern wir einen direkten Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“

Das Land hat in diesem Schuljahr zusätzlich das Leseband für Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.

Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) Greifswald

Greifswald – Landkreis Vorpommern-Greifswald. Landrat Michael Sack hat heute (04.07.2025) von Landeswirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank den Zuwendungsbescheid für den Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) in Greifswald erhalten. Damit ist der Weg für die Schaffung eines modernen Bildungscampus in der Greifswalder Siemensallee frei. Insgesamt fördert das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit das Vorhaben mit rund 44,3 Mio. Euro.

„Heute ist ein guter Tag für den Bildungsstandort Vorpommern. Mit dem Neubau des RBB in Greifswald setzen wir einen Meilenstein in der Entwicklung der beruflichen Bildung, da die Attraktivität der Berufsausbildung in Vorpommern-Greifswald und über die Kreisgrenzen hinaus deutlich gesteigert wird“, so Landrat Michael Sack bei der Entgegennahme des Zuwendungsbescheides. „Hier am Standort wird ein zukunftsorientierter und moderner Gebäudekomplex mit besten Lernbedingungen für die Fachkräfte von morgen entstehen.“

„Mit dem Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums schaffen wir nicht nur moderne Lernbedingungen, sondern stärken auch gezielt die Fachkräftesicherung in Vorpommern. Das ist ein starkes Signal für die Region und zeigt: Wir entwickeln den ländlichen Raum zielgerichtet und nachhaltig weiter“ erklärt Minister Dr. Wolfgang Blank.

Mit dem Neubau erfolgt eine Zusammenführung der beiden bisherigen Greifswalder Standorte des RBB (Hans-Beimler-Straße und Siemensallee) in der Siemensallee. Sämtliche Ausbildungsbereiche werden zusammengeführt, um eine optimale Auslastung der Kapazitäten zu erreichen. Es entsteht ein viergeschossiges Gebäude in Massivbauweise, das sich aus Unterrichts- und Fachräumen, Laboren sowie Werkstätten verschiedenster Größen zusammensetzt.

Der Gesamtkomplex beinhaltet eine Einfeld-Sporthalle, attraktiv gestaltete Außenanlagen inklusive Sitzbereichen, Sportanlagen, ein Klassenzimmer im Freien und eine Veranstaltungsfläche, die auch als Kleinspielfeld genutzt werden kann. Das Erdgeschoss ist durch ein großzügiges Foyer gekennzeichnet, welches gleichzeitig als Aula nutzbar ist. Darüber hinaus werden entsprechende Parkplätze für Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal geschaffen.

Das Gebäude ist barrierefrei konzipiert und nutzbar. Alle Ein- bzw. Ausgänge sind stufen- und schwellenlos, dazu gibt es mehrere Aufzugsanlagen. Versorgt wird es durch das städtische Fernwärmenetz. Es ist mit einer modernen Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. In Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, etwa durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystems, Massivdecken, einem wärmegedämmten Flachdach sowie Isolierverglasungen, werden die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nachhaltig erfüllt.

Insgesamt bietet der Gebäudekomplex auf mehr als 14.000 Quadratmetern Raum für ca. 1.800 Schülerinnen, Schüler sowie 100 Lehrkräfte. Die veranschlagten Kosten betragen insgesamt rund 55,4 Millionen Euro, von denen das Land rund 80% aus Mitteln für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung stellt. „Ich danke Wirtschaftsminister Dr. Blank, dass das Land uns bei dieser so wichtigen Zukunftsinvestition so umfangreich unterstützt“, erklärte Landrat Sack.

Der Kreistag hatte bereits im November 2023 die Entwurfsunterlage für den Neubau des RBB am Standort Greifswald beschlossen. In der kommenden Sitzung am 7. Juli 2025 soll er über die Vergabe der ersten Bauleistungen entscheiden.

Mit der Planung beauftragt wurden größtenteils Firmen aus der Region – die PHS mbH und die ALP Ingenieurgesellschaft mbH aus Greifswald sowie die Neuhaus & Partner GmbH aus Anklam. Der Baubeginn ist für Herbst 2025 avisiert, die Fertigstellung soll im Jahr 2028 erfolgen.

Zwei Schulen setzen ein starkes Zeichen für Bildungsgerechtigkeit

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg und Kultusministerin Anna Stolz zu Besuch auf dem Bildungscampus Freiham

München – Gemeinsam mit Bayerns Kultusministerin Anna Stolz besuchte die aktuelle Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK), Ministerin Simone Oldenburg aus Mecklenburg-Vorpommern, zwei beispielgebende Bildungseinrichtungen in München auf dem Bildungscampus Freiham: das Sonderpädagogische Förderzentrum (SFZ) München-West sowie das benachbarte Gymnasium Freiham. Im Zentrum der Schulbesuche standen die Themen Bildungsgerechtigkeit, Bildungsübergänge, Demokratiebildung und die Initiative der Verfassungsviertelstunde.

Kultusministerin Anna Stolz betont dazu: „Diese beiden Schulen sind ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und Demokratiebildung konkret umgesetzt werden können. Es ist beeindruckend zu sehen, mit wie viel Herzblut hier gearbeitet wird – und wie viel Mitgestaltung die Schülerinnen und Schüler auf diese Weise erfahren. Die enge Kooperation zwischen dem SFZ und dem Gymnasium Freiham zeigt, wie inklusives Lernen gelingen kann – und zwar in einem großen Miteinander auf einem Bildungscampus für alle.“

Ministerin Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, unterstreicht: „Der Besuch des Bildungscampus Freiham hat mich beeindruckt: Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte haben uns Einblicke in ihre Projektarbeit gewährt und gezeigt, wie inklusive, gerechte und demokratische Bildung gelingen kann – beispielsweise mit der Verfassungsviertelstunde. Ich setze mich dafür ein, dass wir noch stärker voneinander lernen und die besten Ideen und Projekte in Deutschland sammeln. Unser Ziel muss es sein, die Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern.“

Der Besuch begann am SFZ München-West mit einem musikalischen Auftakt und einem „Blitzlicht-Rundgang“ durch das Schulhaus. An verschiedenen Stationen stellten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Kooperationspartner vielfältige Projekte vor, die zeigten, wie Übergänge im Bildungssystem erfolgreich gestaltet, Teilhabe ermöglicht und Demokratie praktisch erfahrbar gemacht werden können.

Im Anschluss gab das Gymnasium Freiham Einblicke in sein vielfältiges Engagement für eine inklusive, gerechte und demokratische Bildung. In Form von Kurzstatements, Projektvorstellungen und einer Verfassungsviertelstunde erlebten die Ministerinnen das Spektrum schulischer Partizipation und Vielfalt. Die schulartübergreifende Zusammenarbeit der beiden Bildungseinrichtungen mündete in einem gemeinsamen Abschluss in der gemeinsam genutzten Bibliothek.

Der Besuch der Bildungs-MK-Präsidentin im Freistaat Bayern ist Teil des bundesweiten Engagements, Bildungseinrichtungen mit innovativen Konzepten persönlich kennenzulernen und im Austausch mit Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften vor Ort wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Bildungssystems zu gewinnen.

Hitzefrei? – Welche Regelungen an den Schulen gelten

Schulleitungen entscheiden über geeignete Maßnahmen bei großer Hitze

Schwerin – Mit dem Beginn des Sommers und steigenden Temperaturen in dieser Woche stellt sich für viele Eltern, Schülerinnen und Schüler erneut die Frage nach sogenannten Hitzefrei-Regelungen an den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Entscheidung über Maßnahmen bei hohen Temperaturen im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Raumtemperatur in Klassenräumen den Unterricht stark beeinträchtigt und ein konzentriertes Arbeiten bei extremen Witterungsbedingungen kaum noch möglich ist, prüfen die Schulen zunächst alternative Unterrichtsformen oder -orte. Unterricht im Freien, in schattigen Bereichen oder in kühleren Räumen innerhalb des Schulgeländes können kurzfristige Lösungen bieten.

Sollte dies nicht ausreichen, kann die Unterrichtszeit verkürzt werden. Das heißt, dass alle Stunden unterrichtet werden, aber in verkürztem Umfang. In der Regel wird angestrebt, den Schultag früher zu beenden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn auch unter Berücksichtigung der Luftfeuchtigkeit die Temperatur in den Klassenräumen als unzumutbar angesehen wird.

Wichtig ist: Ein generelles „Recht auf Hitzefrei“ besteht nicht. Jede Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stehen das Wohl und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stets im Vordergrund.

Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Schülerinnen und Schüler an Förderschulen werden nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule entlassen.

Durch diese flexible Handhabung stellt das Land sicher, dass auch bei länger anhaltenden Hitzeperioden eine angemessene Lernatmosphäre erhalten bleibt – ohne einzelne Fächer oder Klassen zu benachteiligen.

Die Regelungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen“ bzw. im „ABC der Schule“ auf dem Bildungsserver MV veröffentlicht.