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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Neue Regelungen für Förderung von Gedenkstättenfahrten

Oldenburg: Besuche von Orten ermöglichen, an denen Geschichte erlebbar wird

Schwerin – Schulen können einen höheren Zuschuss für Gedenkstättenfahrten erhalten und die Förderung leichter beantragen. Das Land hat die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten, zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes überarbeitet. Die neuen Regelungen sind mit dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gelten für alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

„Gedenkstättenfahrten sind ein ganz wichtiger Teil der Erinnerungsarbeit. Die neuen Regelungen erleichtern Schulen die Planung, stärken pädagogische Freiräume und ermöglichen mehr Schülerinnen und Schülern Geschichtserfahrungen an authentischen Orten. Bei der Neuregelung sind wir vielen Wünschen von Lehrkräften und Rückmeldungen der Schulen nachgekommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die wichtigsten fünf Änderungen im Überblick: 

  • Vereinfachtes Antragsverfahren

Der bisherige Einreichungstermin (15. November) entfällt. In die Schulfahrtenjahresplanung müssen die Gedenkstättenfahrten nicht mehr aufgenommen werden, wie es sich Lehrkräfte vielfach gewünscht haben. Anträge können nun fortlaufend gestellt werden. Lediglich 12 Wochen vor Beginn der Fahrt muss der Antrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Für allgemein bildende Schulen ist es das zuständige Staatliche Schulamt. Für berufliche Schulen ist das Bildungsministerium die zuständige Bewilligungsbehörde.

  • Erhöhter Zuschuss: bis zu 600 Euro pro Klasse

Der Zuschuss steigt von bisher 500 auf 600 Euro je teilnehmender Klasse, um die gestiegenen Fahrtkosten – insbesondere im Busverkehr – aufzufangen.

  • Umfangreiches pädagogisches Konzept entfällt

Künftig genügt eine kurze Bestätigung, dass die Fahrt in den Unterricht eingebunden ist und mit dem Lernort abgestimmt wird. Auch dies entspricht den vielfachen Anregungen der Lehrkräfte nach einer Vereinfachung des Verfahrens.

  Bildungszugänge für jüngere Jahrgangsstufen erweitert

Neu ist auch, dass Gedenkstättenfahrten bereits vor der Jahrgangsstufe 7 gefördert werden können, sofern eine pädagogische Begründung vorliegt. Viele Lernorte unterbreiten zunehmend besondere Angebote für jüngere Schülerinnen und Schüler. Das Land trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

  • Inhaltliche Kriterien haben Priorität

Die bisherige Anlage der Richtlinie mit einer Auflistung förderfähiger Orte ist entfallen. Durch die Übersicht entstand der Eindruck auf Vollständigkeit. Stattdessen definiert die neue Richtlinie klare inhaltliche Kriterien, über welche Voraussetzungen die außerschulischen Lernorte verfügen müssen, damit die Schule eine Förderung erhält. Hierzu zählen das Angebot, die Bedeutung und Eignung für das Erschließen historischer Zusammenhänge.

Die Neufassung der Richtlinie setzt zentrale Elemente des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ vom 27. Januar 2023 um. „Wir wollen Schülerinnen und Schülern Besuche von Orten ermöglichen, an denen Geschichte greifbar wird. Mit den neuen Regelungen schaffen wir dafür verlässliche Rahmenbedingungen“, betonte die Bildungsministerin.

Die neue Richtlinie ist auf den Internetseiten des Bildungsministeriums im Mitteilungsblatt 15/2025 einsehbar.

Bundesweiter Schulwettbewerb „Energiesparmeister 2026“ startet

Schwerin – Welche Schule in Mecklenburg-Vorpommern überzeugt 2026 mit ihrem Klimaschutzprojekt? Der bundesweite Schulwettbewerb Energiesparmeister 2026 startet im Januar erneut. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) übernimmt auch in diesem Jahr die Landespatenschaft für den Wettbewerb in Mecklenburg-Vorpommern – erstmals über ihr Beratungsangebot für Unternehmen MVeffizient. Schulen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Projekten um den Titel „Energiesparmeister Mecklenburg-Vorpommern 2026“ zu bewerben und ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro zu gewinnen.

Der Wettbewerb würdigt Schulen, die Klimaschutz dauerhaft und praxisnah in ihren Alltag integrieren. Im Mittelpunkt stehen Projekte zur Energieeinsparung, zur effizienten Energienutzung, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zur nachhaltigen Mobilität oder zur festen Verankerung von Klima- und Umweltschutz im Unterricht. Entscheidend sind Ansätze mit Vorbildcharakter, die Wirkung entfalten und zur Nachahmung anregen.

„Der Energiesparmeister-Wettbewerb zeigt eindrucksvoll, wie viel Innovationskraft und Verantwortungsbewusstsein in unseren Schulen steckt. Wenn junge Menschen Klimaschutz nicht nur theoretisch behandeln, sondern ganz konkret in ihrem Schulalltag umsetzen, ist das ein starkes Signal für die Zukunft unseres Landes. Mit der Patenschaft durch MVeffizient verbinden wir Bildung, praktische Unterstützung und nachhaltige Wirkung – genau so stellen wir uns wirksamen Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern vor“, betonte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV begleitet den Energiesparmeister-Wettbewerb in MV seit vielen Jahren. Mit der Landespatenschaft 2026 wird dieser langjährige Beitrag fortgeführt und organisatorisch innerhalb der LEKA MV neu verortet: MVeffizient, das Angebot der LEKA MV zur Energieeffizienzberatung von Unternehmen, übernimmt die Rolle des Landespaten.

MVeffizient bringt seine Erfahrung aus der praktischen Energieeffizienzberatung im Anschluss an den Wettbewerb ein. Nach der Auswahl des Landessiegers unterstützen die Technischen Berater die ausgezeichnete Schule auf Wunsch bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihres Projektes. Dabei fließen Erfahrungen aus der Beratungspraxis ein, etwa bei der Analyse von Energieverbräuchen oder der Identifikation von Einsparpotenzialen.

„Der Energiesparmeister zeichnet starke Ideen und engagierte Projekte aus“, sagt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Mit der Landespatenschaft über MVeffizient schaffen wir ein Angebot, das über die Auszeichnung hinausgeht. Der Landessieger kann bei Bedarf fachlich begleitet werden, um aus einer guten Idee konkrete Maßnahmen weiterzuentwickeln. Dieser Ansatz verbindet Wettbewerb, Praxis und nachhaltige Wirkung.“

Bewerbungen für den Energiesparmeister 2026 sind bis zum 20. März 2026 online unter www.energiesparmeister.de möglich. Der Landessieger aus Mecklenburg-Vorpommern erhält ein Preisgeld von 2.500 Euro und nimmt am bundesweiten Online-Voting um den Titel „Energiesparmeister Gold“ teil, der mit weiteren 2.500 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Sonderpreis in Höhe von 1.000 Euro für langfristiges Engagement vergeben. Dieser richtet sich ausdrücklich an frühere Teilnehmer- und Preisträgerschulen, die zeigen, wie ihr Klimaschutzprojekt weitergeführt, ausgebaut oder verbessert wurde. Die Auswahl der Landessieger erfolgt durch eine Fachjury, das Online-Voting findet im Juni 2026 statt.

Der Energiesparmeister 2025 aus Mecklenburg-Vorpommern war die Freie Schule Rügen in Dreschvitz. Sie überzeugte mit einem ganzheitlichen Ansatz auf dem Weg zur Modellschule für Klimaschutz – unter anderem durch den Einsatz erneuerbarer Energien, energetische Sanierungen, die feste Verankerung von Nachhaltigkeit im Unterricht sowie CO₂-arme Klassenfahrten und die Öffnung der Schule für die Dorfgemeinschaft.

Der Energiesparmeister-Wettbewerb (www.energiesparmeister.de) ist eine Aktion von co2online, unterstützt durch das Projekt „Online-Klimaschutzberatung für Deutschland“ und gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. co2online realisiert den Schulwettbewerb im 18. Jahr in Folge und vergibt jedes Jahr Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro.

 Zu co2online gehören mehr als 50 Energie- und Kommunikationsexperten. Sie machen sich seit 2003 dafür stark, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken. Unterstützt wird co2online unter anderem vom Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet. Sie ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt sie in Schulungen und Veranstaltungen die Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Gesund aufwachsen von Anfang an

Neue Hygiene-Broschüre für Kitas veröffentlicht

Neben Informationen zur Handhygiene, Reinigung von Flächen oder zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln umfasst die Neuauflage nun auch erstmals ein eigenes Kapitel zu den Auswirkungen des Klimawandels.

Schwerin – Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie das Gesundheitsministerium haben Anfang des Jahres die umfassend überarbeitete Broschüre „Hygienegrundsätze für Kindertageseinrichtungen“ veröffentlicht. Der bewährte Leitfaden informiert über Hygienemaßnahmen, umfasst die geltenden Standards für den Kita-Alltag und bündelt praktische Empfehlungen, die Träger und das pädagogische Personal dabei unterstützen sollen, beste Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen zu schaffen.

„Wo unsere Kleinsten lernen, toben und essen, ist eine gute Hygiene eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass sie sich wohlfühlen und unbeschwert spielen und lernen können. Ereignisse wie der EHEC-Ausbruch im vergangenen Sommer verdeutlichen die hohe Bedeutung von Hygienekonzepten in Gemeinschaftseinrichtungen. Mit der neuen praxisnahen und zeitgemäßen Broschüre können wir die Kitas künftig noch besser unterstützen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Neben bewährten Informationen etwa zur Handhygiene, zur Reinigung von Flächen oder zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln umfasst die Neuauflage nun auch erstmals ein eigenes Kapitel zu den Auswirkungen des Klimawandels. „Wir wollen unsere Kitas dabei unterstützen, sich besser auf Hitze vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gerade kleinere Kinder gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen in Hitzeperioden“, erklärte Drese.

Welche baulichen Maßnahmen Abhilfe schaffen können, wie der Kita-Ablauf an heißen Tagen umorganisiert werden kann und woran man z.B. hitzebedingte Erkrankungen wie einen Sonnenstich frühzeitig erkennt, sind daher Teil der Broschüre. „Eingeflossen sind hierbei auch Erkenntnisse aus dem ersten landeseigenen Hitzeschutzplan, den wir im vergangenen Jahr erarbeitet haben“, so die Ministerin weiter.

Auch aktuelle fachliche Standards, etwa im Bereich der Sanitärtechnik, des Infektionsschutzes und der Impfprävention sind in der Broschüre reflektiert. „Dazu gehört auch der aktualisierte Impfkalender für alle empfohlenen Schutzimpfungen der Ständigen Impfkommission“, verdeutlichte Drese.

Insgesamt sei die Expertise verschiedener Landesstellen eingeflossen, darunter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, mehrerer Fachreferate des Sozialministeriums, des Lebensmittelhygienischen Dienstes des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei sowie der Unfallkasse MV.

Drese: „Ich bin überzeugt, dass es uns so gelungen ist, den Kitas und den dort Beschäftigten ein verlässliches Fundament an die Hand zu geben, das ihnen im Alltag Orientierung bietet und sie bei der täglichen Verantwortung für die Kinder nachhaltig unterstützt. Dafür gilt allen Beteiligten mein ausdrücklicher Dank.“

Die überarbeitete Broschüre „Hygienegrundsätze für Kindertageseinrichtungen“ steht auf den Internetseiten des LAGuS und des Sozialministeriums zum Download bereit.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Land und Stiftungen verlängern Kooperation der Lernmethode „Lernen durch Engagement“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das gesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und Schülern durch besondere Angebote. Bildungsministerin Simone Oldenburg und verschiedene Stiftungen haben in der Regionalen Schule „Werner von Siemens“ in Schwerin die Kooperationsvereinbarung „Lernen durch Engagement“ unterzeichnet. „Lernen durch Engagement, auch bekannt als Service-Learning, ist eine Lernmethode, die den Unterricht in der Schule mit gesellschaftlichem Engagement von Schülerinnen und Schülern verbindet. Sie fördert fachliche Kompetenzen, die Demokratiebildung und die Persönlichkeitsentwicklung“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der feierlichen Unterzeichnung.

Mit der erneuerten Kooperation setzen das Land und seine Partner die erfolgreiche Zusammenarbeit um weitere zwei Jahre fort. Eine wichtige Funktion nimmt dabei das Kompetenzzentrum „Lernen durch Engagement“ bei der RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren (Müritz) ein. Seine Aufgabe ist es, die Methode „Lernen durch Engagement“ an den Schulen breiter zu etablieren und sie bei der Umsetzung zu beraten und zu begleiten. Das Land fördert das Kompetenzzentrum in den Jahren 2026 und 2027 mit insgesamt 290.000 Euro. Außerdem ist vorgesehen, das Kompetenzzentrum über das Startchancen-Programm gezielt einzubinden, um Schulen mit besonderen Lagen noch intensiver zu begleiten.

„Beim Lernen durch Engagement geht es nicht nur um das Erfassen von Wissen, sondern um die Fähigkeit, dieses Wissen sinnvoll anzuwenden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg weiter. „Lernen durch Engagement ist ein Leitprojekt für modernen, handlungsorientierten Unterricht und gibt zugleich wichtige Impulse für Schulentwicklung.“ Seit 2017 wird die Verbreitung der Lern- und Lehrform „Lernen durch Engagement“ in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Initiative getragen. In den vergangenen beiden Jahren ist die Zahl der Schulen mit dem Service-Learning weiter gestiegen. Im Jahr 2024 haben sich 24 Schulen beteiligt, aktuell werden 35 Schulen durch das Kompetenzzentrum betreut.

Neben dem Land tragen auch die zivilgesellschaftlichen Partner maßgeblich zum Erfolg der Lernmethode bei. Die Stiftung Lernen durch Engagement – Service-Learning in Deutschland bringt ihre bundesweite Expertise, Konzepte und Fortbildungsangebote ein. Die Freudenburg Stiftung unterstützt das Vorhaben finanziell und strategisch und engagiert sich seit vielen Jahren für Demokratiebildung. Die NORDMETALL-Stiftung beteiligt sich ebenfalls finanziell, unterstützt bei der Projektkoordination und Veranstaltungsplanung. Auch die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement unterstützt finanziell und stärkt die öffentliche Wahrnehmung über den Ehrenamtspreis des Landes.

Schülerinnen und Schüler folgender Schulen sind bereits mit ihren Projekten ausgezeichnet worden:

  • Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Waren (Müritz) mit dem Projekt „Mission Schatztruhe“ mit dem Projekt Märchenbuch für Sehbeeinträchtigte
  • Regionalen Schule Burg Stargard mit dem Projekt „Bewegung ist Leben“
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Wirtschaft und Verwaltung Schwerin mit dem Projekt „Naturwissenschaftliche Experimente mit Hortkindern durchführen“
  • Fritz-Greve-Gymnasium Malchin mit dem Projekt „Oldvengers – Erlebnisse für Ältere“
  • Warbelschule Gnoien mit dem Projekt „Lost Places von Gnoien“

Die Kooperation ist bis Ende 2027 angelegt und setzt ein klares Zeichen für die Stärkung von Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und gesellschaftlichem Engagement an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. „Der engagierten Arbeit des Kompetenzzentrums und der Stiftungen ist es zu verdanken, dass immer mehr Schulen diesen Weg gehen. Ich danke dem Team des Kompetenzzentrums, der RAA als verlässlichem Träger und den Stiftungen für die große Unterstützung“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle des Warnstreiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Mittwoch, 14. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben eine Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen getroffen.

„Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen werden betreut. Darauf können sich die Eltern verlassen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wie viele Lehrkräfte streiken werden, können wir vorab nicht sagen. Eine Abfrage ist unzulässig und würde dem individuellen Streikrecht widersprechen.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Extreme Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in dieser Woche in einigen Regionen zu Eisregen und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

LRS und Dyskalkulie: Informationsflyer für Eltern

Oldenburg: Kein Kind soll allein gelassen werden, wenn es Unterstützung braucht

Schwerin – Viele Kinder und Jugendliche stehen im Schulalltag vor besonderen Problemen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen. Um Eltern und Erziehungsberechtigte noch gezielter zu unterstützen, hat das Bildungsministerium zwei Informationsflyer zu Legasthenie/LRS und Dyskalkulie aufgelegt.

„Wenn Kinder trotz großer Anstrengungen kaum Lernfortschritte machen, sind Eltern oft verunsichert. Mit unserem Informationsmaterial wollen wir aufklären, Informationen bereitstellen und zeigen, dass es viele Wege der Unterstützung gibt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und ergänzte: „Kein Kind soll allein gelassen werden, wenn es beim Lesen, Schreiben oder Rechnen auf besondere Herausforderungen trifft.“

Die kompakten Flyer erläutern leicht und verständlich, wie sich entsprechende Schwierigkeiten zeigen können, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Schritte Familien und Schulen gemeinsam gehen können. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen – sowohl beim Erkennen eines besonderen Lernbedarfs als auch beim Ableiten geeigneter Unterstützungsmaßnahmen.

„Wir wollen den Zugang zu verlässlichen Informationen erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern stärken. Denn frühe Unterstützung ist entscheidend, um Lernfrustration zu vermeiden“, sagte Simone Oldenburg. Mit dem Angebot erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln.

Legasthenie/Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Dyskalkulie gehören zu den spezifischen Lernstörungen, die unabhängig von allgemeiner Begabung auftreten können. Sie äußern sich durch anhaltende Schwierigkeiten beim Erwerb grundlegender Kompetenzen im Lesen, Schreiben oder Rechnen. Bei LRS betrifft dies vor allem den Aufbau der Laut-Buchstaben-Zuordnung, das flüssige Lesen sowie die sichere Rechtschreibung. Kinder mit Dyskalkulie haben hingegen deutliche Schwierigkeiten beim Verständnis von Mengen und Zahlen, beim Erfassen mathematischer Zusammenhänge und beim Entwickeln grundlegender Rechenstrategien. Eine frühzeitige Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, Lernwege positiv zu gestalten und negative Folgen für den weiteren Bildungsweg zu vermeiden.

Damit Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich betreut und gefördert werden können, bietet das Land umfassende Fortbildungsmöglichkeiten an. Zwei Blended-Learning-Fortbildungsreihen zu den Themen LRS und Dyskalkulie sind darauf ausgerichtet, die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Lehrkräfte in ihrer professionellen Entwicklung zu fördern. Blended-Learning-Angebote verzahnen Präsenz- und Online-Angebote. Der Einstieg in die Kurse ist jederzeit möglich. Darüber hinaus bietet das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums Fortbildungen zu den Themen LRS und Dyskalkulie an. Außerdem haben Lehrkräfte die Möglichkeit am Online-Kurs „LRS erkennen und fächerübergreifend differenzieren“ über die Online-Plattform „fobizz“ teilzunehmen.

Die Flyer zur Legasthenie/Lese-Rechtschreib-Schwäche und zur Dyskalkulie stehen auf dem Bildungsserver MV zum Download bereit.

Extreme Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es am Freitag in einigen Regionen zu starkem Schneefall kommen. Wegen der Einstellung des Schülerverkehrs im Landkreis Ludwigslust-Parchim und im Landkreis Nordwestmecklenburg weist das Bildungsministerium erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.