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Kategorie: Bundesrat

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14″

Gesundheitsministerkonferenz drängt auf Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14“

Weimar – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung im thüringischen Weimar ein deutliches Zeichen gegen den zu frühen und zu hohen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Eine entsprechende, von Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebrachte, Initiative wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Konferenz für MV teilnahm, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Etappenerfolg für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.

Mit dem Beschluss weist die GMK auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums sowie den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hin. Darüber hinaus formuliert die GMK das Ziel, den Jugendschutz durch die Abschaffung des begleitenden Trinkens ab 14 Jahren zu verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“, betonte Grimm. „Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht“, so Grimm.

„Wir müssen deshalb gesamtgesellschaftlich noch viel stärker darüber aufklären, dass Alkohol als Zellgift und Suchtmittel ein insbesondere für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdendes Produkt ist“, verdeutlichte die Staatssekretärin. Aus vielen Studien gehe eine höhere Sensibilität des jugendlichen Gehirns auf den Konsum von Alkohol im Vergleich zum erwachsenen Gehirn hervor. „Dauerhafte neurologische Schädigungen können die Folge sein“, so Grimm. Auch die physische Entwicklung in der Pubertät werde durch Alkoholkonsum beeinträchtigt. Darüber hinaus könne sich das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken während der Jugendphase negativ auf den sozialen Entwicklungsprozess auswirken und zu andauernden Problemen im späteren Leben führen.

Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch davor statt.

Auch das Rauschtrinken ist nach Ansicht von Grimm besorgniserregend. 11.500 Kinder und Jugendliche hätten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 sogar doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner“, betonte Grimm. „Deshalb drängen wir besonders engagiert auf gesetzliche Änderungen und verstärkte Prävention, u.a. durch die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums.“

Grimm: „Der GMK ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren wäre ein klares Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.“

Konferenz mit positivem Fazit für M-V

Dr. Wolfgang Blank: „Investitionen, Innovationen und eine aktive Industriepolitik müssen zügig umgesetzt werden“

 

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute zum Abschluss der zweitägigen Wirtschafts­ministerkonferenz (WMK) in Stuttgart eine positive Bilanz gezogen. Zentrale Beschlüsse mit Bedeutung für den Wirt­schafts- und Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern fanden unter den Ländern breite Zustimmung. Im Fokus standen dabei die Stärkung von Forschung und Entwicklung, die Unterstützung des Transformationsprozesses in der Auto­mobilwirtschaft sowie neue Impulse für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Ein auch für den Nordosten wesent­liches Leitthema war die Verbesserung der Rahmenbedin­gungen für Start-ups, Female Entrepreneurship und die Unter­nehmensnachfolge.

„Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland war es heute wichtig, klare Signale zu setzen – für Investitionen, für Innovationen und für zukunftsfeste Arbeitsplätze“, sagte Dr. Wolfgang Blank. „Mit den heutigen Beschlüssen stärken wir das Fundament für eine widerstands­fähige Wirtschaft – auch und gerade in Mecklenburg-Vorpom­mern. Bei der Förderung von Gründerinnen, der Sichtbar­machung erfolgreicher Unternehmerinnen und der Verknüp­fung von Start-Ups mit Unternehmensnachfolgen gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits mit gutem Beispiel voran. Mit Initiativen wie beispielsweise dem Projekt beyond peers, der Nachfolgezentrale MV oder gezielten Förderprogrammen machen wir Potentiale sichtbar, schaffen Vertrauen und sichern zugleich die wirtschaftliche Substanz unserer Region.“

Die Wirtschaftsministerinnen und -minister sowie –senato­rinnen und –senatoren der Länder betonten zudem, dass die Bundesregierung zentrale Vorhaben aus dem Koalitions­vertrag nun zügig umsetzen müsse – etwa die Einführung der degressiven Sonderabschreibung auf Investitionen, die Siche­rung wettbewerbsfähiger Energiepreise und die Umsetzung der nationalen Hafenstrategie. Auch die Rolle resilienter Lieferketten sowie tragfähige Finanzierungsmodelle – insbe­sondere im Hinblick auf die Länderhaushalte – standen im Fokus.

Forschung und Entwicklung als Standortfaktor

Angesichts globaler Unsicherheiten und wachsender Anfor­derungen an technologische Souveränität verständigten sich die Länder darauf, die Rahmenbedingungen für Innovationen gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst eine gemeinsame Initiative zur stärkeren Sichtbarkeit sowie zur passgenauen Ausgestaltung bestehender Förderinstrumente. Ziel ist es, das deutsche Innovationssystem unter veränderten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig zu stärken.

„In Mecklenburg-Vorpommern sehen wir, wie wichtig verläss­liche Innovationsförderung für den wirtschaftlichen Fortschritt ist“, so Minister Dr. Blank. „Gerade technologieorientierte Mit­telständler und Zulieferer können durch bessere Zugänge zu Bundesprogrammen ihr Potenzial besser entfalten – daran wollen wir ansetzen.“

Automobilindustrie zukunftsfest gestalten

Zudem befasste sich die Wirtschaftsministerkonferenz mit der Zukunft der deutschen Automobilindustrie. Die Länder spra­chen sich dafür aus, die grüne und digitale Transformation dieser Schlüsselbranche durch konkrete Maßnahmen zu begleiten. Dazu gehören eine verlässliche Förderlandschaft, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie der zügige Ausbau der Ladeinfrastruktur – abgestimmt mit dem Netzaus­bau und der Energiewende. In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 100 überwiegend kleine und mittelständische Unter­nehmen im Bereich Automotive tätig. Davon sind rund 35 Un­ternehmen spezialisierte Zulieferer.

„Die Automobilbranche ist ein bedeutender Wirtschaftszweig für viele Regionen – auch in Mecklenburg-Vorpommern“, so Dr. Wolfgang Blank. „Viele Betriebe arbeiten bereits intensiv an der Umstellung auf Elektromobilität. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, diesen Wandel zu unterstützen – mit realistischen Übergängen, attraktiven Investitionsbedingungen und klarem Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.“

Wirtschaftspolitische Impulse für sicherheitsrelevante Industrie

Die Wirtschaftsministerkonferenz widmete sich zudem den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sicherheits- und Ver­teidigungsindustrie – insbesondere mit Blick auf Finanzierung, Infrastrukturentwicklung und europäische Koordinierung. Ziel ist es, auch kleine und mittelständische Unternehmen künftig stärker in die Lage zu versetzen, sich an europäischen Vor­haben zu beteiligen und ihre Produktionskapazitäten bedarfs­gerecht auszubauen.

„Die Verteidigungsindustrie ist nicht nur sicherheitspolitisch relevant, sondern auch wirtschaftlich bedeutend – mit qualifi­zierten Arbeitsplätzen und einer breiten Verankerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, sagte Minister Dr. Blank. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Damit diese weiterhin wettbe­werbsfähig bleiben, braucht es verlässliche Rahmenbedin­gungen – insbesondere bei Finanzierung, Auftragssicherheit und Planbarkeit.“

Der maritime Sektor und die Werften des Landes nehmen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine zentrale Rolle ein – etwa durch den Bau moderner Marineschiffe und die Beteiligung an nationalen wie europäischen Vorhaben. Aktuelle Projekte in den Häfen Mecklenburg-Vorpommerns tragen zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, fördern technolo­gische Entwicklung und stärken die industrielle Basis im Land.

Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V auf die Fachkonferenz JuMiKo ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt in dieser Woche zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag „Pakt für den Rechtsstaat – Beteiligung des Bundes“ ein.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Deutschland braucht dringend einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt hat. Die darin verankerten Punkte wie eine verbesserte Digitalisierung, die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und die personelle Stärkung müssen zügig umgesetzt werden.

Denn die Sicherung eines wehrhaften Rechtsstaats duldet keinen Aufschub. Darum soll die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Bundesjustizministerin bitten, zeitnah die notwendigen Schritte zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die personelle Stärkung der Justiz zu unternehmen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo).

„Der Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 war ein Erfolg. Er war ein gutes Fundament für die Stärkung des Rechtsstaates. Damals hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 37 zusätzlichen Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte profitiert.

Gerade in schwierigen Zeiten muss die Justiz sicher und zuverlässig agieren können. Täterinnen und Täter müssen in angemessener Zeit ein Urteil bekommen können. Bürgerinnen und Bürgern müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen können. Leider blieb die von uns geforderte Verstetigung des Paktes in der letzten Legislaturperiode aus.

Heute bedarf es insbesondere wegen der außerordentlich hohen Belastung in den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten deshalb umso mehr einer bundesweiten Kraftanstrengung, um die erforderlichen neuen Stellen zu generieren. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um die Arbeit der Justiz weiterhin flächendeckend zu garantieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Stabilisierung der Krankenhauslandschaft

Schwerin – Auf Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat der Bundesrat am (heutigen) Freitag eine Entschließung zur Krankenhausreform gefasst. Darin wird die neue Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Mittel als Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft bis zum vollständigen Greifen der Reform zur Verfügung zu stellen.

„Ein struktureller Inflationsausgleich für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 ist notwendig, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Krankenhäuser auszugleichen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Länder. Konkret regen die Länder eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent an.

Als Begründung führen die Länder aus, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes lagen. Das habe zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen.

Drese betonte, dass die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Regelungen derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen vorsehen. „Die Länder haben mit Freude deshalb die Passagen im Koalitionsvertrag des Bundes aufgenommen, die Lücke bei den Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu schließen“, so die Ministerin.

Drese: „Unsere Bundesratsinitiative flankiert damit das Vorhaben der Bundesregierung, das von der neuen Bundesgesundheitsministerin letzte Woche im Bundestag bestätigt wurde. Unsere Krankenhäuser brauchen im anstehenden Strukturwandel weitere Unterstützung zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung.“

Kinder brauchen zwei Eltern von Anfang an

Sozialministerin Drese und Justizministerin Bernhardt sprechen sich für eine gesetzliche Mitmutterschaft aus

Schwerin – Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Niedersachsen möchte Mecklenburg-Vorpommern das Abstammungsrecht ändern, um Zwei-Mütter-Familien rechtlich gleichzustellen. Die drei Bundesländer stellen deshalb einen Entschließungsantrag in der Sitzung des Bundesrates am Freitag (23. Mai).

„So bunt das Leben ist, so verschieden sind in unserer freien Gesellschaft auch die familiären Konstellationen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Für alle diese Familien möchte die Landesregierung da sein, um sie in ihren spezifischen Lagen zu unterstützen“, so Drese.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, muss beendet werden. Zwei-Mütter-Familien durch Einführung der gesetzlichen Mit-Mutterschaft sollten künftig möglich sein.

Denn im Vordergrund steht neben der rechtlichen Gleichstellung das Kindeswohl. Kinder brauchen von Geburt an rechtssicher und unabhängig vom Geschlecht der Eltern zwei Eltern-Teile. Die Ehefrau der gebärenden Frau sollte darum künftig von Geburt an ebenso rechtliche Mutter des geborenen Kindes werden“, so Bernhardt.

„Im Sinne des Kindeswohls und der Gleichstellung der betroffenen Familien ist eine Änderung des Abstammungsrechts sinnvoll und geboten. Damit würden wir allen Kindern ermöglichen, dass sie unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, rechtlich abgesichert sind – indem sie von Geburt an zwei Elternteile haben“, hoffen Drese und Bernhardt auf Zustimmung des Entschließungsantrags im Bundesrat.

Umweltminister appellieren an Bundesregierung

Schwerin – Zum Abschluss der 104. Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz fordert Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die neue Bundesregierung gleich auf mehreren Feldern zu zügigem Handeln auf:

Elementarversicherung

„In Anbetracht zunehmender Extremwetterereignisse muss die Finanzierung zur Beseitigung der Schäden geklärt werden. Dabei sind insbesondere auch die Schadensereignisse im Küstenbereich zu berücksichtigen. Die gegenwärtig geringe Versicherungsquote in Deutschland macht regelmäßig den Einsatz von Steuermitteln erforderlich.

Darum muss ein verpflichtendes Angebot des Versicherers zur Absicherung von Elementarschäden für aktuelle und zukünftige Kunden in der Wohngebäudeversicherung sowie die Einführung einer staatlichen Rückversicherung gegen diese Risiken im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrags von Union und SPD zügig erfolgen. Für ein Eigenheim bedeute dies Mehrkosten in der Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr“, so Backhaus.

Bestandsmanagement Wolf

Eine Arbeitsgruppe der Länder mit dem Bund wurde eingerichtet, um die Kriterien für die wissenschaftliche Begründung zur Feststellung des Erhaltungszustandes der Art Wolf festzulegen. Dazu erklärt Minister Backhaus: „Niemandem – und vor allem nicht den Weidetierhaltern – ist das bisher bestehende System für die artenschutzrechtliche Be­wertung der Art Wolf noch zu erklären“, so der Minister.

„Künftig müssen Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz die Voraus­setzungen dafür liefern, dass gerichtsfeste Entnahmen von übergriffigen Wölfen möglich sind. Hier erwarte ich umgehende Initiativen des Bundes. Auch erwarte ich eine stärkere Betei­ligung des Bundes und der EU bei der Absicherung der Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleiches nach Wolfsübergriffen.

Dennoch bleibt der Wolf natürlich eine geschützte Art. Geregelt werden muss die Entnahme auffälliger Wölfe, mehr nicht“, so Backhaus, der ergänzt: „Es muss Schluss damit sein, dass durch die fehlende Handlungsfähigkeit des Staates hier derzeit keine Regelungs­möglichkeit besteht. Dies führt zum Vertrauensverlust der Menschen in die Politik und muss sofort beendet werden, auch im Sinne des geregelten Artenschutzes für den Wolf “, so der Minister.

Munitionsbergung

Minister Backhaus setzt sich erneut für eine sofortige Verbesserung des Meeresschutzes ein: „Die Sicherung der Biodiversität und die Beseitigung der Kriegsaltlasten stehen im Vordergrund der auch im Koali­tionsvertrag des Bundes getroffenen Festlegungen. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Verantwortung für diese Mammutaufgabe beim Bund liegt und ich gehe davon aus, dass die geplante Errichtung eines Kompetenzzentrums für die industrielle Bergung von Munition in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird.

Bund und Länder müssen dazu zeitnah ein gemeinsames Finanzierungskonzept erstellen. Diese neue Einrichtung wird wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern“, erklärt Minister Backhaus.

Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz

Mit Nachdruck setzen sich die Bundesländer die kurzfristige und gemeinsame Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für die Aufgaben des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Naturschutzes ein.

„Dies muss jetzt sofort geschehen, damit die Bedarfe noch in die Haushaltsverhandlungen in Bund und Ländern Eingang finden und damit bereits in den kommenden Jahren und nicht erst in ferner Zukunft wirksam werden können. Diese Zeit haben wir nicht“, drängt Backhaus.

Dabei gehe es immer auch um Personalkosten, so der Minister: „Der im Koalitionsvertrag des Bundes formulierte Prüfauftrag zur Frage der Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung sowie für die geplante Errichtung eines Sonderrahmenplans Klimaschutz und Naturschutz sind essentielle und nicht verzichtbare Instrumente zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Wenn das nicht kommt, stehen die Länder weitgehend blank da und können ihre notwendigen Beiträge nicht leisten. Das betrifft im Übrigen auch die Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Deutschland“, so Backhaus abschließend.

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“