Menü Schließen

Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Verkehrsministerkonferenz in Straubing

Dr. Wolfgang Blank: „Verlässliche Finanzierung und starke Schiene – darauf kommt es jetzt an“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich bei der heute beginnenden Verkehrsministerkonferenz im niederbayerischen Straubing für die verlässliche Finanzierung zentraler Infrastrukturprojekte und die Stärkung des Schienenverkehrs einsetzen.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, erklärt vor Beginn der Konferenz: „Wir brauchen Planungssicherheit – im Straßenbau genauso wie auf der Schiene. Nur so schaffen wir Verlässlichkeit für die Regionen, die Wirtschaft und die Menschen im Land.“

Ein Schwerpunkt für Mecklenburg-Vorpommern ist die konsequente Nutzung der vom Bund angekündigten zusätzlichen Mittel für Bundesstraßen. „Mit den Ortsumgehungen Wolgast und Dargun stehen bedeutende Vorhaben auf der Agenda, die für die Erreichbarkeit ganzer Regionen zentral sind.

Für Dargun liegt ein baureifes Projekt vor – wir erwarten, dass der Bund nun zügig die Baufreigabe erteilt. Und bei laufenden Maßnahmen wie in Wolgast muss die Finanzierung vollständig abgesichert sein, damit der Bau der Peene-Brücke ohne Verzögerungen vergeben werden kann“, betonte Minister Dr. Blank.

Darüber hinaus setzt sich Mecklenburg-Vorpommern für den Erhalt und Ausbau des Fernverkehrs in der Fläche ein. Gerade ländlich geprägte Regionen seien auf verlässliche Bahnverbindungen angewiesen. „Städte im ländlichen Raum dürfen nicht vom Fernverkehr abgehängt werden.

Deshalb setzen wir uns ein attraktives Angebot auf der Schiene ein – für Pendlerinnen und Pendler, für den Tourismus und für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land“, so Minister Dr. Blank.

Mit Blick auf die aktuelle Situation bei DB Cargo fordert Mecklenburg-Vorpommern, dass sich der Bund sowohl aus verkehrs-, als auch aus sicherheitspolitischen Gründen mit Nachdruck für die nachhaltige Stärkung der Güterbeförderung auf der Schiene einsetzt.

„Ein leistungs- und zukunftsfähiger Schienengüterverkehr ist unverzichtbar – gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seehäfen. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Erhalt und Ausbau von Werkstatt- und Instandhaltungskapazitäten. Eine starke Schiene ist eine Frage der wirtschaftlichen Perspektive des ganzen Nordens“, sagte Minister Dr. Blank.

Länder billigen „Bau-Turbo“

Berlin – Der sogenannte „Bau-Turbo“ hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.

Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens

Berlin – Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.

Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.

Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte „begleitete Trinken“ keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.

Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.

Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.

Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.

Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit – genau wie abschließend im Bundesrat, der – auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging – am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.

Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden. 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So solle die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Hintergrund des Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle. Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert er Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.

Nationale Minderheiten sollen ins Grundgesetz

Berlin – Am 26. September 2025 hat der Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der er die Bundesregierung auffordert, nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Deutschland habe die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert und damit eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz anerkannter Minderheiten übernommen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sei das Grundgesetz zu ergänzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Artikel 3 wie folgt zu erweitern:

„Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“

In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf mehrere Landesverfassungen, die bereits Schutzbestimmungen enthalten. Auf Bundesebene fehle bislang eine entsprechende Regelung. Die Grundgesetz-Ergänzung würde nicht nur die gemeinsame Verantwortung Deutschlands verdeutlichen, sondern zugleich ein außenpolitisches Signal, insbesondere zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa setzen.

Die vorgeschlagene Formulierung schaffe keine zusätzlichen individuellen Grundrechte, stellt der Bundesrat fest. Stattdessen stärke sie den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Sie gelte ausdrücklich nur für diejenigen Gruppen, die im Rahmenübereinkommen des Europarats anerkannt sind, wie zum Beispiel die Dänen in Teilen Schleswig-Holsteins und die Sorben in Teilen Brandenburgs und Sachsens.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese ist in ihrer Entscheidung frei, ob und wann sie sich des Themas annimmt.

Haushalt 2025 passiert den Bundesrat

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.

Der Bundeshaushalt 2025 umfasst Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von gut fünf Prozent gegenüber 2024. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Haushaltsgesetz rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Investitionen können aber auch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht (TOP 79).

Nach Angaben der Bundesregierung liegen Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit. Erhebliche Mittel sind dabei für die Modernisierung von Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur eingeplant.

Mit dem Haushalt 2025 reagiert die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die anhaltende Wirtschaftsschwäche sowie den dringenden Modernisierungsbedarf Deutschlands. Sie setze daher auf Investitionen in Wachstum, innere und äußere Sicherheit sowie auf Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig stehe die Konsolidierung des Haushalts im Fokus: Ausgaben würden nur unter striktem Finanzierungsvorbehalt genehmigt und staatliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft.

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushaltes. Mit geplanten 38,5 Millionen Euro ist er einer der kleinsten Einzelpläne.

Das Haushaltsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder tagen

Schwesig: Es geht um Wahrnehmung, Respekt und wirtschaftliche Entwicklung

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder sind heute auf Schloss Ettersburg in Thüringen zu ihrer ersten gemeinsamen Konferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammengekommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs führten außerdem Gespräche mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der Ostbeauftragten der Bundesregierung Elisabeth Kaiser.

„Wir haben dem Bundeskanzler deutlich gemacht, dass es im Osten viel Unmut gibt und dass die Stimmung besser werden muss. Es geht um Wahrnehmung, es geht um Respekt und es geht darum, dass der Osten weiter in seiner wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt werden muss“, sagte die Ministerpräsidentin.

In einem Antrag zum Thema Energie begrüßen die Regierungschefinnen und Regierungschefs die zum kommenden Jahreswechsel geplanten Entlastungen bei den Strompreisen. Sie fordern aber zugleich, dass es bei der versprochenen Absenkung der Stromsteuer bleibt. In ihrem Papier plädieren der Ostländer unter anderem auch für den Ausbau der Geothermie und die Berücksichtigung der Wasserstofffähigkeit beim Bau neuer Gaskraftwerke. Außerdem bitten Sie den Bund darum, dass es beim Ausbau der Windenergie statt dem Flächenziel auch ein Erzeugungsmengenziel möglich sein soll. „Ostdeutschland geht bei der Energiewende voran. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern davon mehr Vorteile haben.“

Kritisch äußerten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef zum Entwurf der Bundesregierung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die zwischen Bund und Ländern verhandelten Reformschritte der vergangenen Monate dürfen nicht gefährdet werden. „Wir brauchen auch weiterhin eine bedarfsgerechte und hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes. Dazu gehören moderne und leistungsfähige Krankenhäuser. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Krankenhausstrukturen in den letzten 35 Jahren modernisiert. Wir brauchen jetzt die Flexibilität, mithilfe des Transformationsfonds auch bestehende Strukturen zu fördern.“

Außerdem fordern die ostdeutschen Länder, dass es auch in der kommenden Förderperiode regionale Programme zur Umsetzung der europäischen Struktur- und Agrarfonds geben muss. „Vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, welche Projekte gefördert werden sollten. Es muss auf weiterhin das Ziel sein, die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den ländlichen Raum zu fördern. Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission ist für uns nicht akzeptabel“, so Schwesig.