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Kategorie: Bundesrat

Bundesrat billigt Rentenerhöhung

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.

Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt

Berlin – Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden damit die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr zu schließen und die NATO-Fähigkeitsziele erfüllen.

Die Ermächtigung zur Einrichtung des geplanten Sondervermögens wird im Grundgesetz festgeschrieben, damit die Bindung an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf Verfassungsebene verankert ist und das Sondervermögen von der so genannten Schuldenbremse ausgenommen ist. Von dieser kann ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nur dann abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen, da strukturelle Defizite durch dauerhafte Nachholinvestitionen beseitigt werden sollen, die auch präventiven Charakter haben.

Das Sondervermögen ist mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet, so dass es keiner Zuweisung aus dem Bundeshaushalt bedarf. Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung.

Das Sondervermögen dient insgesamt der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, ist aber nach der beschlossenen Grundgesetzänderung ausdrücklich „für die Bundeswehr“ bestimmt. Die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, wieder ihren verfassungsmäßigen Aufträgen, insbesondere zur Landes- und Bündnisverteidigung, nachkommen zu können. Auch die Vorgabe der NATO, insgesamt zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren, soll so erfüllt werden – im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren aus dem Sondervermögen, nach dessen Ausschöpfung wieder aus dem Bundeshaushalt.

Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden nach dem BwFinSVermG nicht aus dem Sondervermögen, sondern weiter über den Bundeshaushalt finanziert.

Der in dem Gesetz enthaltene Wirtschaftsplan sieht rund 33,4 Milliarden Euro für Beschaffung im Bereich der Luftwaffe vor. Darunter fallen unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35-Flugzeugen als Nachfolger des Tornados. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sind für Führungsfähigkeit und Digitalisierung vorgesehen.

Das verfassungsändernde Gesetz und das BwFinSVermG können nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt vom Bundepräsidenten ausgefertigt und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Berlin – Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Senkung der Energiesteuern

Berlin – Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.

9-Euro-Ticket kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Berlin – Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Gigabit-Strategie

M-V bringt Bundesratsinitiative zur Gigabit-Strategie ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich mit einem Antrag im Bundesrat zur Gigabit-Strategie des Bundes dafür einsetzen, eine flächendeckende verbesserte Breitband- und Mobilfunkversorgung mit höchster Priorität zu verwirklichen. „Das Ziel der neuen Bundes-Gigabit-Strategie muss sein: Keine ‚weißen Flecken‘ mehr in Deutschland, gerade und insbesondere in den ländlichen und dünn besiedelten Räumen“, spitzte Innenminister Christian Pegel die zentrale Forderung der Bundesratsinitiative an den Bund zu. Das Kabinett stimmte dem in dieser Woche in Schwerin zu.

„Der Bund hat im Rahmen seiner Gigabitstrategie die Idee vorgestellt, Ausbauvorhaben bundesweit nach dem Maß der Unterversorgung zu priorisieren und auch die Fördermittel entsprechend zu verteilen. Dies würde zu einer Bestrafung der Länder führen, die – so wie wir in Mecklenburg-Vorpommern – mit großem Erfolg die ,Weißen Flecken‘ bereits beseitigt haben, also unterversorgte Gebiete, in denen privatwirtschaftliche Unternehmen auf absehbare Zeit keinen Breitbandausbau vornehmen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass Einschränkungen der Förderkulisse nur bei Vorliegen verbindlicher Ausbauzusagen der Telekommunikationsunternehmen vorgenommen werden“, nennt Digitalisierungsminister Christian Pegel der Bundesratsinitiative, für die weitere Bundesländer bereits Unterstützung signalisiert haben.

Die Landesregierung M-V verfolge seit Jahren das Ziel einer flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkversorgung und habe dies auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „In der Vergangenheit haben sich die Ausgaben für den geförderten Breitbandausbau in M-V Jahr für Jahr deutlich erhöht: 2021 haben die Landkreise und kreisfreien Städte für rund 225 Millionen Euro Bundes- und Landesfördermittel neue Glasfaserleitungen im Land gebaut. Das ist dreimal so viel wie 2019“, nannte Pegel einen Beleg für das Engagement des Nordostens in Sachen Breitbandausbau.

Mecklenburg-Vorpommern profitiere umfangreich von den bisherigen Bundesförderprogrammen. „Bei den bewilligten Mitteln belegen wir deutschlandweit den zweiten Platz. Mit 1,4 Milliarden Euro fließen etwas mehr als 15 Prozent der bisher durch den Bund bewilligten Fördermittel nach Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Christian Pegel und fährt fort:

„Sollte der Bund eine Priorisierung der Förderung als unumgänglich betrachten, könnte diese nur passgenau durch das jeweilige Land erfolgen, um das Ziel der flächendeckenden Versorgung im Land nicht zu durchkreuzen.“ Keinesfalls dürfe bei der Analyse der Versorgungssituation der Schwerpunkt nur auf die Bereiche gelenkt werden, die noch weniger als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) aufweisen.

„Hier müsste der Bund die Aufgreifschwelle mindestens an die schon geltende von 100 Mbit/s anpassen, um den bisherigen Ausbauerfolgen auch in unserem Bundesland Rechnung zu tragen. Für genaue Analysen der bestehenden Versorgung, die die Grundlage für zukünftige Förderentscheidungen bilden werden, bedarf es einer einheitlichen, präzisen, regelmäßig aktualisierten und für die betroffenen Kreise als Zuwendungsempfänger unkompliziert einsehbaren Datengrundlage“, fordert der Minister.

Er verweist auf die Erfolge, die die bisherigen Investitionen bereits zeigen: „Von Ende 2018 bis Mitte 2021 konnte die Landesregierung die Versorgung mit gigabitfähigen Netzen in M-V mehr als verdreifachen: Mitte 2021 waren 53,3 Prozent aller Haushalte mit schnellem Internet von mindestens 1000 Mbit/s versorgt – 2018 waren es gerade mal 14,9 Prozent.

Insgesamt wurden in M-V bislang 131 Projektgebiete für den staatlich geförderten Breitbandausbau bewilligt. 97 von ihnen habe einen endgültigen Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten und ein Telekommunikationsunternehmen mit der Umsetzung beauftragt. In 33 Gebieten ist die Bautätigkeit bereits abgeschlossen, in fünf sind die Internetdienste bereits buchbar. Das bedeutet:

„Für mehr als 71.100 private Haushalte, 1.600 Unternehmen sowie 130 Schulen wurden bereits Glasfaseranschlüsse gelegt und insgesamt schon mehr als 17.500 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Das entspricht fast der Entfernung Rostock-Neuseeland, Luftlinie“, sagt Christian Pegel und sagt mit Blick auf die nahe Zukunft: „Insgesamt werden mit der Unterstützung des Landes und des Bundes bis Mitte der Zwanziger Jahre fast 69.000 Kilometer Glasfaserkabel in unserem Land verlegt. Das entspricht einer Strecke von mehr als eineinhalbmal um den Äquator“, verdeutlicht der Minister die Dimension des Ausbaus.

Im Bundesratsantrag, den Mecklenburg-Vorpommern einbringt, wird auch gefordert, dass sich die Mobilfunknetzbetreiber neben ihrem langsam an Fahrt aufnehmenden eigenwirtschaftlichen Ausbau auch aktiv an den Ausbauprogrammen des Bundes und des Landes beteiligen. „Mit der landeseigenen Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft unterstützt M-V bereits die Erschließung von Gebieten, in denen bisher nicht einmal Sprachmobilfunk möglich und auch innerhalb der nächsten drei Jahre kein Ausbau geplant ist. Die Landesgesellschaft darf aber ihre Mobilfunkmasten nur errichten, wenn mindestens ein Unternehmen zusagt, diese auch zu nutzen. Hier wünschen wir uns deutlich mehr Druck auf die Unternehmen durch den Bund“, so Christian Pegel.

 „Wild aus MV“ stellt sich in Berlin vor

Berlin – Im Rahmen eines parlamentarischen Abends der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern stellt Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus die Kampagne „Wild aus MV“ vor. Ziel der Kampagne ist unter anderem Wildbret aus MV als gesundes, vielseitiges und nachhaltiges Lebensmittel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

„Wild und Jagd sind feste Bestandteile der Tradition und Identität Mecklenburg-Vorpommerns. Wir haben in M-V nicht nur die höchste Jägerdichte pro Einwohner mit einem Jäger pro 124 Einwohner in ganz Deutschland, auch das Wild fühlt sich wohl in unserer wunderbaren und unvergleichlichen Landschaft“, so der Minister im Vorfeld der Veranstaltung.

Demnach wurden durchschnittlich in den vergangenen fünf Jagdjahren in M-V ca. 159.363 Stück Schalenwild (Reh-, Rot-, Dam-, Schwarz- und Muffelwild) erlegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wildfleischmenge von ca. 5.600 t. Der größte Anteil der Gesamt­wildbretmenge, bezogen auf das Jagdjahr 2020/2021, entfiel dabei auf Schwarzwild (4.058 t) und Rehwild (767 t). Rotwild ist mit 471 t und Damwild ist mit 334 t an der Gesamtstrecke pro Jahr beteiligt. Muffelwild trägt nur mit knapp 5 t zur Gesamtstrecke bei.

„Äußerst wichtig ist der hohe Anteil des Schwarzwildes an der Gesamtstrecke“, fährt Backhaus fort. „Damit wird angesichts der aktuellen Situation ein wichtiger Beitrag der Jägerschaft zur Verminderung der ASP-Bedrohungslage geleistet. Aber auch in Sachen Klimaschutz ist Entnahme von Wild ein wichtiges Instrument. Nur durch umsichtige Bejagung entsteht eine gute Balance von Wildbestand und Nahrungs­angebot im Biotop.

So kann neuer Wald über die Naturverjüngung heranwachsen und die Lebens­grundlage für nachkommende Generationen sichern. Der Verzehr von Wildfleisch ist also aktiver Klimaschutz. Obendrein ist er nachhaltig; denn durch die Erlegung im heimischen Revier und die Verarbeitung des Wildbrets vor Ort fördert man regionale Wirtschaftskreisläufe und vermeidet lange Transportwege und Lagerzeiten. Und man tut auch etwas für die eigene Gesundheit: Das magere Muskelfleisch ist reich an Eiweißen und Spurenelementen.

Mit einem Eiweißgehalt von 23 Prozent gehört Wildfleisch zu den eiweißreichsten Fleischarten die wir kennen und dass noch vor Geflügel, Rind oder Schwein. Wild ist reich an B-Vitaminen. Sie unterstützen den Stoffwechsel, schützen das Herz. Es ist zudem reich an essentiellen Omega-3-Fettsäuren. Das Fleisch von heimischen Wildtieren ist außerdem leichter verdaulich als andere Fleischsorten, weil es einen niedrigen Anteil an Bindegewebe hat.

Deswegen will ich mit unserer Landeskampagne eine Lanze brechen für dieses wertvolle Produkt aus unserer heimischen Natur. Bisher fördert das Land die Initiative mit 80.000 EUR aus der Jagdabgabe. Die Marke „Wild aus MV“ soll fest am Markt etabliert werden. Damit wollen wir Vorreiter in der Wildbretvermarktung in der Bundesrepublik werden“, so Minister Backhaus abschließend.