Menü Schließen

Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz

Meyer: Enttäuschende Vorschläge des Bundes – Regionalisierungsmittel aufstocken

Schwerin – Heute hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden.

„Die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sind enttäuschend. Es gab keine Aussagen zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um das bestehende Angebot weiter auszubauen und keine Angebote, was die aktuellen Energiepreissteigerungen und die Folgen von Corona weiter abfedert. Einigkeit gab es auf der Konferenz darüber, dass es ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben muss“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer nach der Konferenz.

Verkehrsminister Meyer machte deutlich, dass eine nachhaltige und abgesicherte Aufstockung der Regionalisierungsmittel zunächst geklärt werden muss, um dann anschließend über eine auskömmliche Finanzierung des 9-Euro-Tickets zu reden.

„Das ist dringend erforderlich. Es darf nicht der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht werden. Ansonsten werden die Länder in die Lage versetzt, dass sie ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets finanzieren müssen, gleichzeitig aber ohne eine notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel gezwungen wären, Verkehrsleistungen abzubestellen. Das wäre absurd. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann ein Nachfolgeticket auch ein Erfolg werden“, machte Meyer weiter deutlich. Mit den Regionalisierungsmitteln werden die Länder in die Lage versetzt, Leistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Mitte Oktober findet die nächste Verkehrsministerkonferenz statt.

„Spätestens dann müssen aus den Vorschlägen am Ende auch konkrete Lösungen werden. Die Länder können nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Auch der Bund muss sich zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel durchringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Weitere Förderung von Sprach-Kitas gefordert

Berlin – Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung.

Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Nordländer zum Jahressteuergesetz

Schwerin – Die Nordländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen machen sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale im Steuerrecht stark. Seit dem Jahr 2020 ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, einen Teil ihrer Kosten, die durch Arbeit im Home-Office entstehen, steuerlich als Pauschale geltend zu machen. Dabei können arbeitstäglich 5 Euro ohne weiteren Nachweis steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist jährlich auf maximal 600 Euro gedeckelt. Diese Regelung war wegen der verstärkten Verlagerung der Arbeitswelt in das Homeoffice während der Corona-Pandemie geschaffen worden und sollte eigentlich zum 31.12.2022 auslaufen.

 Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Hamburg), Finanzministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein), Finanzminister Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und Finanzsenator Dietmar Strehl (Bremen) sehen jedoch die große Akzeptanz dieser Regelung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzen sich für eine Verlängerung bis zum Jahresende 2023 ein. Dafür stellen sie einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Entwurfes eines Jahressteuergesetzes über den Bundesrat, den sie am heutigen Donnerstag in Berlin vorstellten.

 Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind außergewöhnlich stark gestiegen. Daher wollen wir als Nordländer mit unserem Antrag zur Fortgeltung der Homeoffice-Pauschale über die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus einen Beitrag zur Entlastung leisten. Wegen Corona- und Energielage werden viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer im bevorstehenden Winter Home-Office wieder verstärkt forcieren, insofern ist es widersinnig, diese Pauschale genau zum Jahresende auslaufen zu lassen. Denn gerade auch zu Hause nehmen die Belastungen finanziell massiv zu – dafür braucht es einen steuerlichen Ausgleich.“

 Finanzministerin Monika Heinold: „In Krisenzeiten braucht es pragmatische Lösungen, die den Menschen konkret helfen. Das erfüllt die Homeoffice-Pauschale. Da die von der Bundesregierung beabsichtigte Evaluation der Homeoffice Pauschale noch aussteht, ist es geboten, die jetzige Regelung bis Ende 2023 zu verlängern.“

 Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir haben während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der Nutzung von Homeoffice gemacht. Mir ist es ein besonderes Anliegen, den Beschäftigen auch unabhängig von der Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, von zu Hause aus zu arbeiten. Seit dem 1. Mai 2022 haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern daher schon die Möglichkeit, bis zu 60 % ihrer Arbeit ortsunabhängig zu verrichten. Dass gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiekosten dies mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergeht, steht außer Frage. Ich setze mich daher aktiv für eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale ein.“

 Finanzsenator Dietmar Strehl: „Es ist absehbar, dass viele Menschen auch in diesem Herbst und Winter wieder im Homeoffice arbeiten werden. Die Arbeitnehmer tragen dann die gestiegenen Energiepreise, die in ihrer Arbeitszeit zu Hause anfallen. Eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Arbeitnehmer ist daher notwendig. Die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2023 macht genau das. Daher unterstütze ich die Hamburger Initiative.“

Tag der Deutschen Einheit 2024

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern übernimmt am 1. November 2023 die Präsidentschaft im Bundesrat. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird als Präsidentin des Bundesrates u.a. die Sitzungen der Länderkammer leiten. Dazu gehört auch, dass die Ministerpräsidentin vielfältige politische und protokollarische Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene übernehmen wird.

Unter anderem vertritt die Bundesratspräsidentin den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit und pflegt die Kontakte der Länderkammer ins Ausland. Höhepunkt des Präsidentschaftsjahres ist die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024, die vom 2.-4. Oktober 2024 in der Landeshauptstadt Schwerin stattfinden werden.

Ministerpräsidentin Schwesig: „Wir freuen uns darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern die Präsidentschaft im Bundesrat übernimmt. Das ist eine hervorragende Gelegenheit, um für unser Land in ganz Deutschland und auch im Ausland zu werben. Wir wollen den Tag der Deutschen Einheit 2024 mit einem großen Bürgerfest in unserer Landeshauptstadt Schwerin feiern. Schwerin war bereits 2007 ein hervorragender Gastgeber. Und ich bin sicher, dass das auch dieses Mal so sein wird.“

Für die Vorbereitungen des Vorsitz-Jahres stimmte das Kabinett heute einer Politischen Lenkungsgruppe mit allen Ministerinnen und Ministern, der Bevollmächtigten des Landes beim Bund, der Präsidentin des Landtags und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin zu. Eine Projektgruppe mit angegliederter Geschäftsstelle wird in der Staatskanzlei die konzeptionellen und operativen Themen bearbeiten und koordinieren.

„Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr der Bundesratspräsidentschaft eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Das ist eine wunderbare Chance, zu zeigen, was in unserem „Land zum Leben“ möglich ist, und wohin wir gemeinsam wollen“, sagte die Ministerpräsidentin.