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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Vizepräsidentin des Bundesrats

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute in Berlin zur 2. Vizepräsidentin des Bundesrats gewählt worden.

„Ich bedanke mich für das Vertrauen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Peter Tschentscher als neuem Präsidenten des Bundesrats und mit Bodo Ramelow als seinem ersten Stellvertreter“, erklärte Schwesig.

Das Präsidentenamt im Bundesrat wechselt im Jahresrhythmus zwischen den 16. Bundesländern. Das Amt des 2. Stellvertreters bzw. der 2. Stellvertreterin wird traditionell von dem Bundesland besetzt, das im Folgejahr turnusmäßig die Bundesratspräsidentschaft übernimmt. Beim nächsten Wechsel im Herbst 2023 wird das also Mecklenburg-Vorpommern sein.

„Wir freuen uns schon sehr und bereiten uns darauf vor. Eine Bundesratspräsidentschaft ist eine hervorragende Gelegenheit, Mecklenburg-Vorpommern im In- und Ausland noch bekannter zu machen. Der Höhepunkt wird die Ausrichtung des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2024 in Schwerin sein“, sagte die Ministerpräsidenten weiter.

Zu den Aufgaben des Bundesratspräsidenten gehört neben der Leitung der Sitzungen des Deutschen Bundesrates auch die Wahrnehmung von protokollarischen Terminen im In- und Ausland. Kann der Bundesratspräsident die Aufgabe nicht selbst wahrnehmen, wird sie an die Stellvertreterinnen und Stellvertreter weitergegeben.

M-V für Energiepreis-Moratorium

Schwerin – Im Bundesrat ist Mecklenburg-Vorpommern jetzt einem Antrag aus Bremen beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhard wies darauf hin, dass Einkommensschwache Hilfe brauchen.

„Das Energiepreis-Moratorium soll für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Denn unbezahlbare Abschläge sind gerade eine der größten Ängste vieler Menschen hier in Deutschland. Der gesetzliche Anspruch auf das Angebot einer Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung soll auf die Sonderkundenverträge erweitert werden und damit möglichst allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wollen wir aber auch sicherstellen, dass durch das Moratorium die Energieversorgungsunternehmen nicht in finanzielle Schieflage geraten. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das fordern wir heute im Bundesrat. Darum sind wir einem entsprechenden Entschließungsantrag aus Bremen beigetreten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vor der Bundesratssitzung am Freitag.

„Vor allem die einkommensschwachen Haushalte brauchen unsere Hilfe, und das zügig. Wir müssen umfassend versuchen zu verhindern, dass Menschen wegen der Energiepreiskrise sich das Leben nicht mehr leisten können oder gar in die Privatinsolvenz rutschen. Insbesondere die Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung der Energieversorger zum Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung, in erster Linie also einer zinslosen Ratenzahlungsvereinbarung auf die Sonderkundenverträge wäre schon hilfreich.

Denn derzeit enthält der § 41b Abs. 2 EnWG, der die Fälle der drohenden Versorgungsperre für Sonderkundenverträge regelt, keine solche Verpflichtung. Ich werbe dafür, dass der gemeinsame Antrag von Bremen und M-V im Bundesrat in die Ausschüsse kommt, damit die gesetzlichen Grundlagen vorbereitet werden können“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen

Schwerin – Auf der heutigen Finanzministerkonferenz haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen einmalig um drei Monate zu verlängern. Anstelle des bisherigen Abgabetermins am 31. Oktober 2022 haben die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Es ist eine gute und richtige Entscheidung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Bearbeitung ihrer Anträge eingeräumt bekommen. Besonders freut es mich, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium auf eine bundesweite Fristverlängerung verständigt haben. Dies war mir von Anfang an wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 218.000 Erklärungen elektronisch vor. Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 25 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.

Betrieb von Photovoltaikanlagen

Berlin – An diesem Donnerstag verhandelt der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Darin sind unter anderem steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen – damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können.

Vor allem muss bei Vereinen sichergestellt werden, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z.B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine EFH sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen – auch und gerade für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich gerade überlegen, welchen Beitrag sie leisten können. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf: Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Lehre der aktuellen Energiekrise ist: je unabhängiger wir von fossilen Energieträgern sind, desto besser. Daher ist es gut, die Erzeugung von erneuerbaren Energien wo es nur geht zu fördern. Mit der Initiative der Norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelingt aber noch mehr. Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bis zum Jahr 2035 soll der Energiebedarf in Mecklenburg-Vorpommern vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Dazu gehören auch die gemeinnützigen Organisationen. Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise kurz- wie mittelfristig sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang. Dieses gemeinsame Handeln war schon bei der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale erfolgreich. Nun wollen wir mit steuerlichen Erleichterungen gemeinnützigen Organisationen den Weg hin zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung ebnen und hoffen erneut auf Erfolg.“

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz

Meyer: Enttäuschende Vorschläge des Bundes – Regionalisierungsmittel aufstocken

Schwerin – Heute hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden.

„Die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sind enttäuschend. Es gab keine Aussagen zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um das bestehende Angebot weiter auszubauen und keine Angebote, was die aktuellen Energiepreissteigerungen und die Folgen von Corona weiter abfedert. Einigkeit gab es auf der Konferenz darüber, dass es ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben muss“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer nach der Konferenz.

Verkehrsminister Meyer machte deutlich, dass eine nachhaltige und abgesicherte Aufstockung der Regionalisierungsmittel zunächst geklärt werden muss, um dann anschließend über eine auskömmliche Finanzierung des 9-Euro-Tickets zu reden.

„Das ist dringend erforderlich. Es darf nicht der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht werden. Ansonsten werden die Länder in die Lage versetzt, dass sie ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets finanzieren müssen, gleichzeitig aber ohne eine notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel gezwungen wären, Verkehrsleistungen abzubestellen. Das wäre absurd. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann ein Nachfolgeticket auch ein Erfolg werden“, machte Meyer weiter deutlich. Mit den Regionalisierungsmitteln werden die Länder in die Lage versetzt, Leistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Mitte Oktober findet die nächste Verkehrsministerkonferenz statt.

„Spätestens dann müssen aus den Vorschlägen am Ende auch konkrete Lösungen werden. Die Länder können nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Auch der Bund muss sich zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel durchringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.