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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Schwesig neue Bundesratspräsidentin

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute zur neuen Präsidentin des Bundesrats gewählt worden. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt turnusmäßig am 1. November die Bundesratspräsidentschaft. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

„Es ist für Mecklenburg-Vorpommern eine große Ehre, dass wir im kommenden Jahr die Bundesratspräsidentschaft innehaben. Das hat man nur alle 16 Jahre. Ich freue mich sehr darauf, die Gemeinschaft der Bundesländer bei wichtigen Ereignissen im In- und Ausland zu vertreten und die Sitzungen des Bundesrats zu leiten. Außerdem ist die Bundesratspräsidentschaft eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als modernes und attraktives Bundesland zu werben.“

Die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns steht unter dem Motto „Vereint Segel setzen“: „Es ist eine große Freude, dass wir in einem vereinten Deutschland leben. Segel setzen – das passt zu einem maritimen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Es steht aber auch für die Aufgaben, die vor uns liegen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ein altes Sprichwort lautet: Wir können den Wind nicht ändern. Aber wir können die Segel richtig setzen. Die Länder wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die Segel richtig setzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig dankte dem scheidenden Bundesratspräsidenten Peter Tschentscher für seine Arbeit: „Hamburg hat eine hervorragende Bundesratspräsidentschaft absolviert. Peter Tschentscher hat in herausfordernden Zeiten den Bundesrat souverän geleitet und das Amt des Präsidenten mit hanseatischem Weitblick und Stilgefühl ausgeübt. Hamburg hat einen großartigen Tag der deutschen Einheit ausgerichtet. Und auch die heutige Abschiedsrede hatte Klasse. Die Hamburgerinnen und Hamburger können stolz auf ihren Bürgermeister sein.“

Schwesig wird ihre Antrittsrede – wie im Bundesrat üblich – in der am 24.11. stattfindenden Novembersitzung halten.

Vereint Segel setzen

Schwesig präsentiert Motto der Bundesratspräsidentschaft

Schwerin – Vereint Segel setzen: Unter diesem Motto startet ab November die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns.

„Zum dritten Mal übernimmt unser Land den Vorsitz in der Länderkammer. Es ist eine Ehre und eine großartige Chance für/ Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig der Präsentation des Mottos in Schwerin.

Das Land übernehme den Vorsitz in einer Zeit des Umbruchs. Flucht und Migration, der brutale Krieg Russlands in der Ukraine, steigende Preise, der Klimawandel, „all das bewegt die Menschen in Deutschland. Und wir spüren Druck auf unsere Demokratie. Wir müssen Antworten auf dringende Fragen geben. Sonst lassen wir Raum für eine Politik der einfachen Parolen.“

Von der Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns solle ein Impuls für einen Aufbruch ausgehen, sagte Schwesig: „Wir müssen in einer Zeit großer Herausforderungen die Segel richtig setzen und Deutschland gemeinsam voranbringen.“

Die Bundesratspräsidentschaft stehe deshalb unter dem Motto „Vereint Segel setzen“: „Vereint steht für das vereinte Deutschland. Segel setzen passt zu einem Bundesland mit viel Wasser wie Mecklenburg-Vorpommern. Und es beschreibt auch die Aufgabe, vor der Deutschland steht“, so die Ministerpräsidentin.

Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft werden die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Schwerin. „Unsere Landeshauptstadt wird Gastgeberin für ein großes Bürgerfest. Gemeinsam feiern wir unsere Demokratie und unsere Vielfalt. Wir laden die Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland ein, unser schönes Schwerin und unser schönes Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen“, sagte Schwesig.

„Als Vertretung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den Ländern in Berlin kommt der Landesvertretung im Jahr der Bundesratspräsidentschaft eine besondere Rolle zu“, erklärte die Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Bund, Staatssekretärin Jutta Bieringer.

„Am 29. November werden wir unsere Präsidentschaft feierlich mit einem kulturellen Festakt in Berlin begehen. Im Laufe der Bundesratspräsidentschaft werden dann noch weitere Veranstaltungen folgen, die unser Land in all seinen Facetten darstellen“, kündigte die Staatssekretärin an.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Bundesrat fordert Senkung der Stromsteuer

Berlin – Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht.

Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an – als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Cannabis-Legalisierung

Berlin – Heutt hat der Bundesrat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert.

So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden.

Außerdem sollen nach dem Willen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von Strafbarkeitslücken an.

Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

Information, Beratungs- und Präventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene Aufklärung und Prävention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffällig geworden sind, sollen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen. Darüber hinaus will die Regierung Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schützen.

Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der Entwurfsbegründung. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen könnten.

Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Finanzierung des Deutschlandtickets

Sonder-Verkehrsministerkonferenz zum Deutschlandticket / Meyer: MV ist bereit, seinen Anteil zu leisten

Schwerin – In einer Sonderkonferenz der Landesverkehrsminister, am 28.09.2023, wurde über die Finanzierung des Deutschlandtickets beraten und konkrete Finanzierungszusagen des Bundesverkehrsministers gefordert.

„Der Bundesverkehrsminister verweigert sich bisher einer solidarischen Lösung zur Fortführung des Deutschlandtickets. Damit gefährdet er das erfolgreiche Projekt. Dagegen haben alle Länder heute auf der Sonder-VMK eindeutig Position bezogen. Auch Mecklenburg-Vorpommern ist bereit seinen Anteil zur Finanzierung des Deutschlandtickets zu leisten, wenn der Bund seinen hälftigen Beitrag auch bei erhöhten Kosten weiter zahlt“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Nachgang der Sonderkonferenz.

Die Verkehrsminister der Länder haben ihre Bereitschaft erklärt, einen hälftigen Nachschuss zu leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher sind als vom Bund angenommen und die Kosten nicht durch Erhöhung der Ticketeinnahmen ausgeglichen werden können. Konkret fordern die Länder einen vereinbarten Mechanismus ab dem Jahr 2024 um eventuelle Mehrkosten über den fixen Betrag hälftig aufzuteilen und einen bundesweit einheitlichen Preis kontinuierlich sichern.

Ohne eindeutiges Bekenntnis des Bundes zur Nachschusspflicht ist aus Sicht Verkehrsminister die Fortführung des Deutschlandtickets gefährdet.

Mit seiner bundesweiten Geltung und seinem einheitlichen Preis ist es für die Fahrgäste so einfach wie noch nie, mobil zu sein. Den Bürgerinnen und Bürgern konnte ein kostengünstiges Mobilitätsangebot gemacht werden, das auch einen großen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zum Klimaschutz leistet. Das Deutschlandticket leistet einen Beitrag dazu, dass die Fahrgastzahlen im ÖPNV vielerorts das Vor-Corona-Niveau erreichen können.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

M-V lehnt LNG-Beschleunigungsgesetz ab

Schwerin – Im Bundesrat ist heute das LNG-Beschleunigungs- und Energiewirtschaftsgesetz diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister, Dr. Till Backhaus, hat in der Debatte die ablehnende Haltung der Landesregierung erklärt: „Mecklenburg-Vorpommern hat mit den Öllieferungen über den Seehafen Rostock und mit der beschleunigten Genehmigung und Inbetriebnahme des Flüssiggasterminals in Lubmin seit Beginn der Energiekrise bewiesen, dass es bereit und in der Lage ist, seinen Beitrag zur Versorgung Deutschlands und Europas mit Energie zu leisten. Außerdem produziert Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viel Strom aus Erneuerbaren Energien wie das Landselbst verbraucht und leistet damit den Anteil zur gelingenden Energiewende.

Das Vorhaben des Bundes in Mukran stößt jedoch trotz zahlreicher Gespräche auf allen Ebenen im Land nach wie vor auf erhebliche Widerstände. Im Sinne der langfristigen Akzeptanz der eingeleiteten Energiewende und der dazu erforderlichen Infrastrukturvorhaben wird es für zwingend erforderlich angesehen, die Bedenken der Menschen in den betroffenen Regionen angemessen zu berücksichtigen und ihnen eine überzeugende Zukunftsperspektive zu bieten.

Dies ist insbesondere von enormer Bedeutung für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das maßgeblich von seiner Naturausstattung und der Tourismuswirtschaft abhängt. Die Landesregierung hat ein ganzes Portfolio begleitender Maßnahmen aufgezeigt. Der Bund hat dies bislang nicht in hinreichend konkreter und verbindlicher Weise aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund kann Mecklenburg-Vorpommern die geplante Errichtung schwimmender LNG-Terminals im Hafen von Mukran nicht befürworten und bittet die Bundesregierung erneut um die Prüfung von Alternativstandorten“, erklärt Klimaschutzminister Backhaus und ergänzt:

„Mit Blick auf das vorliegende Gesetz wird einmal mehr auf die besondere Verantwortung des Bundes verwiesen, in seiner Koordinierungs- und Lenkungsfunktion die nachgeordneten Vollzugsbehörden durch die Schaffung ausreichend klarer und eindeutiger Rechtsgrundlagen in die Lage zu versetzen, entsprechend rechtssichere Zulassungsentscheidungen zu erlassen und die Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Einklang mit Umwelt- und Wirtschaftsbelangen zu ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, da das Bauvorhaben hochsensible Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Laichgebiete des Herings) sowie für das Land bedeutsame Tourismusregionen tangiert“, sagt der Minister.

MV habe Änderungsvorschläge eingebracht, die jedoch bedauerlicherweise keinen Eingang in das Gesetz gefunden hätten, so Backhaus: „Das LNGG ist ein verfahrensrechtliches Beschleunigungsgesetz, welches mit weitreichenden Eingriffen in Umwelt- und Europarecht verbunden ist. Es hat seine Legitimation im präventiven Katastrophenschutz, denn damit soll gewährleistet werden, dass die Energieversorgung in Deutschland nicht temporär zusammenbricht.

Bei Wegfall dieser Legitimationsgrundlage besteht keine Rechtfertigung mehr für die Eingriffe in Europa- und Umweltrecht. Insofern hat die Genehmigungsbehörde ein berechtigtes Vollzugsinteresse daran, die Genehmigung zum Betrieb der Infrastruktur zu befristen. Hier sollte der Genehmigungsbehörde durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im LNGG ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, die Genehmigung der LNG-Anlage im Einzelfall unter einer kürzeren Befristung als den 31.12.2043 zu erteilen.

Ungeachtet dessen bleibt die beschleunigte Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ein mit Hochdruck zu betreibendes und überragend wichtiges Ziel. Deshalb würde sich die Errichtung von Gasinfrastruktur nur dann rechtfertigen, wenn diese als Übergangslösung begriffen wird, um eine mögliche Gasmangellage zu vermeiden.

Mithin muss bereits jetzt im LNGG festgelegt werden, dass so schnell wie möglich feste Terminals für die Anbindung Richtung Gasfernleitungsnetz realisiert werden, um damit den fossilen Weg zu verkürzen und den Einstieg in die Transformation zum Wasserstoff und seinen Derivaten zu beschleunigen, wie es das Gesetz nunmehr vorgibt. Trotz des gegenwärtigen Zeitdrucks müssen die getätigten, umfangreichen Investitionen das Siegel der Nachhaltigkeit erhalten. Das ist untrennbar miteinander verknüpft und sollte aus diesem Grund bereits in dieser Novelle umfassend mitgeregelt werden“ so Backhaus abschließend.