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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt spricht dazu auf der Regionalkonferenz norddeutschen Wohnungsunternehmen.

Güstrow – „Der Bundesrat hat vor kurzem unter anderem auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Denn wir brauchen weiterhin ein Instrument, um dem Anstieg der Mietpreise in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Ziel ist die Verlangsamung des Mietanstiegs.

Darum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller diese Gesetzesinitiative im Bundesrat unterstützt. Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Damit setzen wir gerade jetzt auch das richtige Zeichen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der Mietpreise vor allem in Ballungszentren drohen zu explodieren. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Der Bundestag ist mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgefordert, hier zügig zu handeln“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Regionalkonferenz der norddeutschen Wohnungsunternehmen in Güstrow.

„Mit der Mietpreisbremse wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres 2029 weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. Diese Gebiete können nach der Gesetzesinitiative über den 31. Dezember 2025 hinaus per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeordnet werden. Zudem werden die Anforderungen an die Begründung angepasst.

Erfolgt eine wiederholte Bestimmung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss die Begründung darlegen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wir wollen verhindern, dass die finanziell schwächsten und bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Sie sind durch Energiekosten und Inflation schon deutlich belastet. Mit einem Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 hätte eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt– in ihrem Anwendungsbereich – im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorzulegen. Diese Maßnahme sei ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

„Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen, wo die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigt, bleibt die Mietpreisbremse ein entscheidendes Instrument für soziale Gerechtigkeit. Studierende, Familien und Berufstätige dürfen nicht durch überzogene Mietpreise aus den Innenstädten verdrängt werden“, betonte Pegel.

Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und sorgt so für eine gewisse Stabilität auf dem Wohnungsmarkt. Die Verlängerung sei ein notwendiger Schritt, um den Druck auf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter zu erhöhen. Aus diesem Grund hatte Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse gestartet. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

„Mit der Mietpreisbremse wird der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Minister Pegel.

Eine Einschränkung verhindert, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt, denn der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister ergänzt: „Natürlich müssen wir zudem den Wohnungsbau weiter vorantreiben, insbesondere im bezahlbaren Segment. Aber bis dahin bleibt die Mietpreisbremse ein wichtiger Schutzmechanismus“, so Pegel weiter.

Der Minister appellierte an den Bund, die Gesetzesinitiative voranzutreiben, um den betroffenen Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben. „Wir setzen uns in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für eine gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik ein – sowohl durch den Schutz vor überhöhten Mieten als auch durch gezielte Investitionen in den Wohnungsbau.“

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert.

Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Gewalthilfegesetz im Bundesrat verabschiedet

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Das ist heute zur weltweiten Aktion ‚One Billion Rising‘ ein sehr gutes Zeichen.“

Schwerin – „Es ist gut, dass der Bundesrat heute für das Gewalthilfegesetz gestimmt hat. Heute ist der weltweite Aktionstag ‚One Billion Rising‘, an dem dieser Beschluss ein wichtiges Zeichen bedeutet. Mit diesem Gesetz erhalten Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Anspruch auf Schutz und Beratung. Als Landesregierung stärken wir seit Jahren das Beratungs- und Hilfenetz. Denn für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Das Beratungs- und Hilfenetz ist für viele Betroffene dabei eine unverzichtbare Stütze.

Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen, aber auch langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. Die Interventionsstellen, Beratungsstellen und Frauenschutzhäuser, die Teil dieses Netzwerks sind, leisten hierbei unersetzliche Arbeit. Mir war immer wichtig, dass das Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, denn der Schutz der Frauen vor Gewalt ist bedeutend. Daher ist es auch gut, dass sich der Bund an der Finanzierung beteiligen wird. Allerdings muss die Finanzierung eine dauerhafte Aufgabe sein, denn die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ebenso dauerhaft“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Abstimmung im Bundesrat.

Gleichzeitig ist Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt auch in diesem Jahr für Mecklenburg-Vorpommern Schirmherrin der weltweiten Aktion „One Billion Rising“. In einer Videobotschaft sagt sie: „In diesem Jahr finde ich das Motto besonders passend. Denn ‚Rise for Empathy‘ zu Deutsch ‚Aufstehen für Empathie‘ ist der Kern des Kampfes für Frauen- und Mädchenrechte. Ohne Empathie, Engagement und innerer Überzeugung ist der Kampf wenig erfolgversprechend.

Je mehr sich für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben einsetzen, umso mehr werden Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen auch nachhaltig verhindert. Jedes Jahr tanzen darum weltweit am 14. Februar Millionen Menschen, um deutlich zu machen, dass kein Kind, kein Mädchen und keine Frau allein ist, wenn sie von körperlicher und sexualisierter Gewalt bedroht werden.

Wir arbeiten als Landesregierung an unserer Verpflichtung, die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umzusetzen. Dazu wird die Landesstrategie weiterentwickelt. Alle sollen benötigten Schutz und erforderliche Hilfe bekommen, um nicht Opfer von Gewalt zu werden“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Videobotschaft zum Aktionstag „One Billion Rising“. Organisiert wurde die Aktion vom Landessportbund M-V und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Deutschlandticket: Finanzierung vorerst gesichert

Minister Dr. Blank: „Deutschlandticket muss auch nach 2025 solide finanziert werden“

Schwerin – Mit Blick auf die in dieser Woche zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und Union erreichte Einigung zur Finanzierung des Deutschlandtickets erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern:

„Das Deutschlandticket und insbesondere auch unser rabattiertes Ticket für Azubis und Senioren ist für viele Menschen nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken. Das Deutschlandticket schafft neue, unkomplizierte und bezahlbare Mobilität und ist ein zentrales Element unserer erfolgreichen Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Nachricht, dass sich SPD, Grüne und Union trotz aller Querelen der vergangenen Monate darauf geeinigt haben, die Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025 sicherzustellen, sei eine „gute, aber auch überfällige Nachricht aus Berlin.“ Die Verkehrsunternehmen, aber auch die vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer, hätten lange auf diese Entscheidung gewartet und bekämen jetzt Planungssicherheit.

Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass das Deutschlandticket und der ÖPNV insgesamt auch nach 2025 solide und planbar finanziert werden müsse. Dr. Wolfgang Blank: „Die neue Bundesregierung ist deshalb dringend aufgefordert, sich schnell und klar zum Deutschlandticket zu bekennen und die Finanzierung für die nächsten Jahre krisensicher festzuzurren.“

Azubis und Seniorinnen und Senioren aus MV profitieren von einer Rabattierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Statt des ab dem kommenden Jahr regulären Preises von 58 Euro pro Monat zahlen Azubis und Seniorinnen und Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern nur 38 Euro für das Deutschlandticket.

Das Azubi-Ticket MV wurde im November 2024 insgesamt 11.615-mal verkauft. Das Seniorenticket MV wurde im Oktober 2024 (aktuellste vorliegenden Zahlen) 40.959-mal verkauft. Das ist der höchste Wert seit der Einführung.

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.