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Kategorie: Bundesrat

Antrittsrede im Bundesrat

Schwesig: Lassen Sie uns vereint Segel setzen!

Berlin – Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig hat heute ihre Antrittsrede als Bundesratspräsidentin gehalten. In ihrer Rede warb Schwesig für eine Stärkung der Demokratie und das Herbeiführen von guten Kompromissen.

„Demokratie lebt von der Auseinandersetzung über den richtigen Weg. Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen. Dazu gehört, dass wir einander zuhören, miteinander reden, einander über alle Unterschiede hinweg respektieren und in der Lage sind, Kompromisse zu finden, die dann von einer großen Mehrheit akzeptiert werden. Das ist oft anstrengend. Aber es ist das, was Demokratie stark macht“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Dem Bundesrat komme dabei eine wichtige Rolle zu. „Der Bundesrat repräsentiert alle Länder, politisch und regional. Er vertritt damit alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Hier kommen das Wissen und die Erfahrungen von der Ostseeküste bis zu den Alpen zusammen“, sagte Schwesig. „Und wir schaffen es, die vielen unterschiedlichen Positionen zu einem gemeinsamen Weg zusammenzuführen, auf dem möglichst viele mitgehen können. Das ist die Stärke unserer föderalen Demokratie.“

Mecklenburg-Vorpommern habe seine Bundesratspräsidentschaft unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ gestellt. Vereint stehe für das vereinte Deutschland. „Segel setzen passt natürlich zu einem Land mit viel Wasser wie Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich haben wir neben den 2.000 Kilometern Ostseeküste auch noch etwa 2.000 Seen. „Segel setzen“ markiert aber auch die Aufgabe, vor der ganz Deutschland steht. Wir müssen in einer Zeit großer Herausforderungen die Segel richtig setzen und Deutschland gemeinsam voranbringen“, so die Ministerpräsidentin.

Bund und Länder müssten diese Herausforderungen gemeinsam angehen. „Die Wirtschaft muss gestärkt werden. Sie muss wettbewerbsfähig bleiben und dazu gehören niedrigere Preise für Energie. Auch die Bürgerinnen und Bürger sorgen sich wegen der hohen Preise. Der Klimawandel schreitet voran. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Der demografische Wandel verstärkt den Fachkräftebedarf in Deutschland.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Aufgabe, die Länder und Kommunen an ihre Grenzen bringt. Dazu kommt die Herausforderung, eine solide Finanzpolitik zu betreiben und gleichzeitig notwendige Zukunftsinvestitionen und Entlastungen zu stemmen.“

Schwesig positionierte sich in ihrer Rede klar gegen Antisemitismus: „Es war ein wichtiges Signal, dass die 16 Länder in der Bundesratssitzung im Oktober eine Entschließung eingebracht haben, mit der wir gemeinsam deutlich machen: Deutschland steht eng an der Seite Israels und trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung für das jüdische Leben in unserem Land. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können. Antisemitismus hat bei uns keinen Platz.“

Die Ministerpräsidentin kündigte an, dass sie ihre erste Auslandsreise als Bundesratspräsidentin im Februar nach Polen führen wird. „Für Deutschland ist ein enges, gutes Verhältnis zu Polen, unserem größten östlichen Nachbarn, ebenso wichtig wie das traditionell gute Verhältnis mit unserem größten westlichen Nachbarn Frankreich“, hob Schwesig hervor. Sie hoffe darauf, dass der Austausch mit beiden Nachbarn im Rahmen des Weimarer Dreiecks vertieft werde.

Zum Abschluss ihrer Rede warb Schwesig dafür, die ostdeutsche Perspektive stärker in den Blick zu nehmen. „Ich werbe dafür, nach Ostdeutschland nicht nur zu schauen, wenn es dort Probleme gibt. Und diese nicht erst dann ernst zu nehmen, wenn sie sich auch in Westdeutschland bemerkbar machen. Ostdeutsche Probleme sind Probleme von ganz Deutschland. Ostdeutsche Lösungen können Lösungen für ganz Deutschland sein“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben im Bundesrat oft erlebt, wie die Länder in all ihrer Verschiedenheit zusammen Lösungen gefunden haben, die unser ganzes Land voranbringen. Wir haben erlebt, wie die Vielfalt des Föderalismus unser Land und unsere Demokratie stark macht. Das wünsche ich mir auch für die kommenden zwölf Monate. Lassen Sie uns vereint Segel setzen“, so die Ministerpräsidentin.

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Schwesig neue Bundesratspräsidentin

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute zur neuen Präsidentin des Bundesrats gewählt worden. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt turnusmäßig am 1. November die Bundesratspräsidentschaft. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

„Es ist für Mecklenburg-Vorpommern eine große Ehre, dass wir im kommenden Jahr die Bundesratspräsidentschaft innehaben. Das hat man nur alle 16 Jahre. Ich freue mich sehr darauf, die Gemeinschaft der Bundesländer bei wichtigen Ereignissen im In- und Ausland zu vertreten und die Sitzungen des Bundesrats zu leiten. Außerdem ist die Bundesratspräsidentschaft eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als modernes und attraktives Bundesland zu werben.“

Die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns steht unter dem Motto „Vereint Segel setzen“: „Es ist eine große Freude, dass wir in einem vereinten Deutschland leben. Segel setzen – das passt zu einem maritimen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Es steht aber auch für die Aufgaben, die vor uns liegen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ein altes Sprichwort lautet: Wir können den Wind nicht ändern. Aber wir können die Segel richtig setzen. Die Länder wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die Segel richtig setzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig dankte dem scheidenden Bundesratspräsidenten Peter Tschentscher für seine Arbeit: „Hamburg hat eine hervorragende Bundesratspräsidentschaft absolviert. Peter Tschentscher hat in herausfordernden Zeiten den Bundesrat souverän geleitet und das Amt des Präsidenten mit hanseatischem Weitblick und Stilgefühl ausgeübt. Hamburg hat einen großartigen Tag der deutschen Einheit ausgerichtet. Und auch die heutige Abschiedsrede hatte Klasse. Die Hamburgerinnen und Hamburger können stolz auf ihren Bürgermeister sein.“

Schwesig wird ihre Antrittsrede – wie im Bundesrat üblich – in der am 24.11. stattfindenden Novembersitzung halten.

Vereint Segel setzen

Schwesig präsentiert Motto der Bundesratspräsidentschaft

Schwerin – Vereint Segel setzen: Unter diesem Motto startet ab November die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns.

„Zum dritten Mal übernimmt unser Land den Vorsitz in der Länderkammer. Es ist eine Ehre und eine großartige Chance für/ Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig der Präsentation des Mottos in Schwerin.

Das Land übernehme den Vorsitz in einer Zeit des Umbruchs. Flucht und Migration, der brutale Krieg Russlands in der Ukraine, steigende Preise, der Klimawandel, „all das bewegt die Menschen in Deutschland. Und wir spüren Druck auf unsere Demokratie. Wir müssen Antworten auf dringende Fragen geben. Sonst lassen wir Raum für eine Politik der einfachen Parolen.“

Von der Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns solle ein Impuls für einen Aufbruch ausgehen, sagte Schwesig: „Wir müssen in einer Zeit großer Herausforderungen die Segel richtig setzen und Deutschland gemeinsam voranbringen.“

Die Bundesratspräsidentschaft stehe deshalb unter dem Motto „Vereint Segel setzen“: „Vereint steht für das vereinte Deutschland. Segel setzen passt zu einem Bundesland mit viel Wasser wie Mecklenburg-Vorpommern. Und es beschreibt auch die Aufgabe, vor der Deutschland steht“, so die Ministerpräsidentin.

Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft werden die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Schwerin. „Unsere Landeshauptstadt wird Gastgeberin für ein großes Bürgerfest. Gemeinsam feiern wir unsere Demokratie und unsere Vielfalt. Wir laden die Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland ein, unser schönes Schwerin und unser schönes Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen“, sagte Schwesig.

„Als Vertretung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den Ländern in Berlin kommt der Landesvertretung im Jahr der Bundesratspräsidentschaft eine besondere Rolle zu“, erklärte die Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Bund, Staatssekretärin Jutta Bieringer.

„Am 29. November werden wir unsere Präsidentschaft feierlich mit einem kulturellen Festakt in Berlin begehen. Im Laufe der Bundesratspräsidentschaft werden dann noch weitere Veranstaltungen folgen, die unser Land in all seinen Facetten darstellen“, kündigte die Staatssekretärin an.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Bundesrat fordert Senkung der Stromsteuer

Berlin – Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht.

Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an – als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Cannabis-Legalisierung

Berlin – Heutt hat der Bundesrat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert.

So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden.

Außerdem sollen nach dem Willen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von Strafbarkeitslücken an.

Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

Information, Beratungs- und Präventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene Aufklärung und Prävention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffällig geworden sind, sollen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen. Darüber hinaus will die Regierung Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schützen.

Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der Entwurfsbegründung. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen könnten.

Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Finanzierung des Deutschlandtickets

Sonder-Verkehrsministerkonferenz zum Deutschlandticket / Meyer: MV ist bereit, seinen Anteil zu leisten

Schwerin – In einer Sonderkonferenz der Landesverkehrsminister, am 28.09.2023, wurde über die Finanzierung des Deutschlandtickets beraten und konkrete Finanzierungszusagen des Bundesverkehrsministers gefordert.

„Der Bundesverkehrsminister verweigert sich bisher einer solidarischen Lösung zur Fortführung des Deutschlandtickets. Damit gefährdet er das erfolgreiche Projekt. Dagegen haben alle Länder heute auf der Sonder-VMK eindeutig Position bezogen. Auch Mecklenburg-Vorpommern ist bereit seinen Anteil zur Finanzierung des Deutschlandtickets zu leisten, wenn der Bund seinen hälftigen Beitrag auch bei erhöhten Kosten weiter zahlt“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Nachgang der Sonderkonferenz.

Die Verkehrsminister der Länder haben ihre Bereitschaft erklärt, einen hälftigen Nachschuss zu leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher sind als vom Bund angenommen und die Kosten nicht durch Erhöhung der Ticketeinnahmen ausgeglichen werden können. Konkret fordern die Länder einen vereinbarten Mechanismus ab dem Jahr 2024 um eventuelle Mehrkosten über den fixen Betrag hälftig aufzuteilen und einen bundesweit einheitlichen Preis kontinuierlich sichern.

Ohne eindeutiges Bekenntnis des Bundes zur Nachschusspflicht ist aus Sicht Verkehrsminister die Fortführung des Deutschlandtickets gefährdet.

Mit seiner bundesweiten Geltung und seinem einheitlichen Preis ist es für die Fahrgäste so einfach wie noch nie, mobil zu sein. Den Bürgerinnen und Bürgern konnte ein kostengünstiges Mobilitätsangebot gemacht werden, das auch einen großen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zum Klimaschutz leistet. Das Deutschlandticket leistet einen Beitrag dazu, dass die Fahrgastzahlen im ÖPNV vielerorts das Vor-Corona-Niveau erreichen können.