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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Krankenhausreform

Schwesig: Krankenhausreform soll Besonderheiten des Ostens berücksichtigen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der heutigen Konferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Bedeutung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum hervorgehoben.

„Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch unser medizinisches Personal. Die permanente Ökonomisierung macht unser Krankenhaussystem kaputt. Es muss um das Wohl der Patienten gehen und nicht um Gewinn. Deshalb fordern wir schon lange die Abschaffung der Fallpauschalen. In den ostdeutschen Ländern zeigt sich übrigens besonders deutlich, wie sich der demografische Wandel auf eine flächendeckende medizinische Versorgung auswirkt. Vor allem im ländlichen Raum ist diese Entwicklung spürbar“, sagte Schwesig. „Die Krankenhausstrukturreform muss diese Entwicklung berücksichtigen und darf nicht zu Lasten des Ostens gehen.“

Daher sei die Fachkräfteentwicklung, die Entwicklung neuer Berufsfelder und neuer Versorgungsformen in den ostdeutschen Ländern in besonderem Maße voranzutreiben. Zudem sei es notwendig, dem drohenden existentiellen Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen zu wirken.

„Dazu setzen wir uns für eine Erhöhung der Landarztquote ein. Ärztlicher Nachwuchs, der in den Regionen ausgebildet wird und dann im ländlichen Raum arbeitet: Das ist das Ziel. Die Zusammenarbeit von ambulant und stationär ist für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben darüber hinaus die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen. Schwesig: „Es ist richtig, dass soziale Aspekte bei der Umrüstung von Heizungen stärker berücksichtigen werden sollen und dass es keinen Umstiegszwang gibt.

Das ist auch eine Frage von gleichen Lebensverhältnisse in Ost und West, denn die Einkommen sind in Ostdeutschland immer noch deutlich niedriger als in den westdeutschen Bundesländern.“ Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Weiteres Thema war der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Manuela Schwesig erklärte dazu: „Sowohl grenzüberschreitende Projekte auf Schiene und Autobahn als auch konkret die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen werden von uns länderübergreifend gefordert. Die A20 ist bei uns im Norden eine entscheidende Lebensader. Das haben wir auch bei der Konferenz beschlossen. Wir ziehen hierbei an einem Strang.“

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Soziale Aspekte bei Heizungsumrüstung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Frage der Heizungsumrüstung intensiv beraten hat und soziale Aspekte dabei stärker berücksichtigen will. Ich bin vor allem froh, dass es keinen Umstiegszwang gibt“, sagte Schwesig in Schwerin.

Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Schwesig sagte weiter: „Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.“

Windkraftgipfel

Backhaus: Windkraftgipfel muss sich den Namen noch verdienen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Nachmittag zu einem Windkraftgipfel eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften tauschten sich über die Herausforderungen des geplanten Ausbaus der Windenergie an Land aus.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Minister Habeck die Akteurinnen und Akteure der Energie-Transformation an einen Tisch bittet, um sich auszutauschen. Doch wenn nur die alten Probleme und Herausforderungen erneut benannt werden, ist das erstmal nur eine schwache Brise.

Bis zum Folgegipfel muss das BMWK noch reichlich Hausaufgaben erledigen. Zuerst müssen die Netzentgelte angefasst werden. Es kann nicht angehen, dass die Menschen, die die Hauptlast der Transformation vor der eigenen Haustür erleben, die höchsten Strompreise bezahlen müssen. Das haben wir immer wieder angemahnt und ich bin gespannt, wie das in vier Wochen bis zur Neuauflage geändert werden wird. Schließlich geht es ja um Tempo.

Deswegen braucht es auch einen Pakt für Beschleunigung. Die Kosten für die Genehmigungsverfahren, die durch zusätzliches Personal auf Ebene der Kommunen und der Länder entstehen, dürfen nicht allein dort hängenbleiben. Hier ist der Bund gefordert. Und dann dürfen die Berliner Großstädter nicht vergessen, dass die Energiewende sich hauptsächlich in den ländlichen Räumen abspielen wird.

Welche Belastungen dort für die Menschen entstehen, wissen wir. Aber: Welchen Gewinn sollen sie dafür erhalten? Ich plädiere schon lange dafür, dass Sondertarife für Strom und Wärme in den betroffenen Kommunen für die Haushalte und Gemeindekassen erhältlich sein müssen. Hier erwarte ich Lösungen. Am Ende geht es auch darum, woher die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien kommen sollen.

Auch hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss endlich die verbliebenden Flächen der BVVG an die Länder übergeben, damit vor Ort Gestaltungs­spielraum genutzt werden kann. Ich bin gespannt auf den zweiten Windkraftgipfel, der noch vor dem Sommer stattfinden soll“, so Backhaus.

Brandkatastrophe Alt Tellin

Bund lässt Länder allein

Schwerin – Während der Debatte um den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen widerspricht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Vorwürfen der grünen Opposition. Das Land habe sehr wohl seine Hausaufgaben gemacht. Mangelhaft sei dagegen die Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

„Unmittelbar nach der Tragödie in Alt Tellin hat MV eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene beauftragt, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit klaren Forderungen habe wir uns auf allen Ebenen für konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Die wiederhole ich an dieser Stelle, weil wir bis heute kein Gehör und keine Unterstützung erfahren haben:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Aus Berlin höre ich dazu nichts. Das führt dazu, dass der Bestandsabbau bei den Tierhaltungen in Deutschland weitergeht. Das ist nicht hinzunehmen, denn Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge.

Wenn Tierhaltungen aus Deutschland ins ost- und südeuropäische Ausland abwandern, drohen uns Abhängigkeiten, wie wir sie auf dem Energiesektor gerade teuer abbauen wollen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sollte uns doch klar vor Augen geführt haben, dass Ernährungssicherheit und Wertschöpfung im eigenen Land wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie Deutschlands sein muss“, so Backhaus.

Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Schwerin – Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet.

Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

Hilfen für Firmen mit Heizöl, Holz oder Pellets

Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplantes Einlenken beim Bund 

Schwerin – Der Bund plant offenbar, nun doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Heizöl, Holz oder Pellets zuzulassen. Über einen entsprechenden Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages soll heute entschieden werden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Einlenken auf Bundesebene.

„Das ist das absolut richtige Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. Damit wird vor allem auch dem Druck der Bundesländer Rechnung getragen. Durch das Hin und Her in Berlin ist unnötig Zeit verloren worden.

Es ist umso wichtiger, dass Unternehmen mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets unter den Anwendungsbereich der geplanten Förderung fallen. Eins ist klar, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen – wie Verbraucherinnen und Verbraucher auch – weiter entlastet werden.

Entscheidend ist, dass die ursprünglich vereinbarte Unterstützung für Härtefallhilfen vollständig zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Besuch bei der Härtefallkommission M-V

Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V

Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.

„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“

Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.

„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.

Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.