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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Munitionsbergung in der Ostsee

Wismarbucht ist Pilotregion

Berlin – Die Ostsee am westlichen Rand der Wismarbucht ist Pilotregion für die Erkundung und Bergung von Weltkriegsmunition. Das hat das Bundesumweltministerium gestern in Berlin mitgeteilt. Die im Rahmen dieses Pilotvorhabens geborgene transportfähige Munition wird zur Analyse und anschließenden Vernichtung an Land gebracht und der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) übergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Bergungsmaßnahmen sehr. „Ich freue mich, dass nun endlich damit begonnen wird, einen Teil dieser gefährlichen Hinterlassenschaften eines dunklen Kapitels unserer Geschichte unschädlich zu machen und zu beseitigen. Eine vollständige Munitionsräumung an den vorgesehenen Standorten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht geplant.

Vielmehr handelt es sich um Vorarbeiten, bei denen es darum geht, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Zustand der Munition, zu geeigneten Bergungstechnologien und zum Umgang mit größeren Munitionsmengen zu erhalten. Es handelt sich um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch viele weitere Kraftanstrengungen folgen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel betonte: „Als Land Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir schon eine Vorreiterrolle bei der Kampfmittelberäumung an Land ein. Mit unserem Personalaufwuchs des Munitionsbergungsdienstes um 18 Stellen stellen wir künftig sicher, dass die Beräumung von Altlasten stetig voran geht.

Die jetzigen Vorarbeiten sind für die Entwicklung eines Konzeptes zur industriellen Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee erforderlich Dazu gehören auch die Entwicklung und der Bau einer mobilen Industrieanlage zur Munitionsberäumung und -vernichtung auf See.

Mit Robert Mollitor, dem Leiter unseres Munitionsbergungsdienstes, haben wir einen bundesweit anerkannten Fachmann in dem integrierten Projektteam vertreten, der zur fachgerechten Ausschreibung beiträgt.“ Mecklenburg-Vorpommern hat als als erstes und einziges Bundesland bisher eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beräumung der Bundesflächen vereinbart (siehe Pressemitteilung 73/2022).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee ein Sofortprogramm aufzulegen. Ziel ist es, die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in exemplarischen Munitionsversenkungsgebieten in der Ostsee nachzuweisen.

Um die dafür notwendigen Aufgaben zu finanzieren, stehen 100 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis 2025 zur Verfügung.

Als geeignete Standorte für Probebergungen wurden mehrere Munitionsversenkungsgebiete und Munitionsverdachtsflächen in der Mecklenburger Bucht in Schleswig-Holsteinischen und Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgewässern identifiziert.

Die praktischen Arbeiten vor Ort sollen im 2. Quartal 2024 beginnen und werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, jetzt Leistungen zur pilothaften Erkundung und Bergung zu vergeben.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Zeitenwende in der Seehafenfinanzierung nötig

Bremen – Im Vorfeld der Nationalen Maritimen Konferenz fordern die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -senatorinnen der Küstenländer sowie die Vertreter der deutschen Seehafenwirtschaft den Bund auf, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen.

Die Küstenländer und die Hafenwirtschaft nehmen in den Seehäfen Aufgaben im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft wahr und haben auch eine große europäische Bedeutung. 300 Millionen Tonnen Güter gehen jährlich über die Seehäfen der Küstenländer. Damit verbunden sind 1,3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland. Die Stärkung der deutschen Seehäfen sichert dabei nicht nur die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland sowie umliegender Einzugsregionen in Nord-, Mittel- und Osteuropa.

Mit den Seehäfen, der Logistik im Hinterland und der hafenabhängigen Industrie werden auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland gehalten. Ohne massive Investition in die Infrastrukturen in den Seehäfen sowie im Hinterlandverkehr droht ein anhaltender Bedeutungsverlust deutscher Standorte trotz ihrer Distanzvorteile und ihrem hohen Anteil klimafreundlicher Bahntransporte im Zu- und Ablauf internationaler Warenverkehre.

Die aktuelle politische Lage zeigt, wie unverzichtbar die Seehäfen für die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Energie, aber auch mit anderen lebenswichtigen Gütern sind. Gerade die Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Energiewende gelingt nur mit funktionsfähigen Seehäfen. Die Seehäfen stehen auch selbst im Transformationsprozess, etwa über Anforderungen durch Automatisierung, die aktuellen Vorhaben zur Bereitstellung von Landstrom für die Schifffahrt und im Zuge der Energiewende insgesamt.

Schließlich kommt den Seehäfen auch sicherheitspolitisch eine extrem hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt für die reibungslose Zusammenarbeit mit Deutschlands Verbündeten. Die Küstenländer müssen die Kosten für die dafür erforderlichen Hafeninfrastrukturen bisher größtenteils selbst finanzieren.

Allein Inflation und die allgegenwärtigen Baukostensteigerungen für sich genommen würden mindestens eine Verzehnfachung der Mittel erfordern. Hinzu kommen die Kosten für notwendige Investitionen in Bau, Ersatz und Modernisierung, die erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit angesichts einer veränderten Weltlage sicherzustellen. Auch in die Anbindung der Seehäfen an Straße, Schiene und Bundeswasserstraße muss massiv investiert werden.

Hier braucht Deutschland bei allen Verkehrsträgern moderne logistische Hochleistungskorridore. Die Entwicklung unserer Seehäfen muss dabei als gesamtdeutsche Gemeinschaftsaufgabe bewertet und endlich mit oberster Priorität behandelt werden.

Die Küstenländer und die Seehafenbetriebe erwarten vom Bund mit der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremen eine Zeitenwende. Der Bund muss deutlich machen, dass massiv in die deutschen Seehäfen investiert werden muss, die Grundlage für unser aller Wohlstand, klimapolitische Ziele und Sicherheit sind.

Die Küstenländer erwarten daher auch, dass sich in der vom Bund noch für dieses Jahr angekündigten Nationalen Hafenstrategie nicht nur pauschale Erklärungen über die Bedeutung der Seehäfen finden, sondern auch konkrete Aussagen über einen Fahrplan zur angemessenen und dringend erforderlichen neuen Finanzausstattung „2.0“ zur kontinuierlichen Unterhaltung, zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Paludi-Projekt in M-V

Anklam – Gemeinsam mit dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz am Stettiner Haff besucht. Die Projektflächen umfassen ca. 520 Hektar im Polder Bargischow Süd (bei Anklam) und ca. 388 Hektar im Polder Sandhagen (bei Friedland). Das Bundesminis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert das Vorhaben mit rund 12,6 Mio. Euro.

„Das aktuelle Paludi-Vorhaben wird von der Landge­sellschaft Mecklenburg-Vorpommern und der Universi­tät Greifswald als Verbundvorhaben von 2021 bis 2031 umgesetzt, wobei beispielhaft Lösungswege zur Minderung der Treibhausgas (THG)- Emissionen sowie Torferhaltung aus bewirtschafteten Moorböden aufgezeigt werden sollen“, erklärt Minister Backhaus.

Pilothaft würden die Etablierung und Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie von Anbau-Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) umgesetzt, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden sowie der Bestands­führung zu erlangen und zu verbreiten.

„Die Einrichtung der Pilotflächen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden leistet einen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz. Dieser wird im Projekt durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen detailliert betrachtet und quantifiziert“, fährt Backhaus fort und ergänzt:

„MV ist bereits Vorreiter beim Moorschutz. Rund 35.000 ha ehemals entwässerter Moore wurden wieder aktiviert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wie bei den erneuerbaren Energien, müssen wir auch lernen, erneuerbare Rohstoffe zu gewinnen und zu bewirtschaften. Die Bearbeitung pflanzenbaulicher Fragestellungen durch die praktische Umsetzung und wissenschaftlichen Begleitung trägt dazu bei, langfristige Perspektiven für die nachhaltige Bewirtschaftung derzeit entwässerter Moorböden zu erarbeiten und gleichzeitig bereits die bodenge­bundenen Emissionen auf den Pilotflächen deutlich zu reduzieren.

Erkenntnisse und Ergebnisse aus der praktischen Erprobung der (Anbau-)Paludikulturen sollen Abschätzungen über mittel- und langfristige Bestandsentwicklungen der verschiedenen Kulturen als auch hinsichtlich notwendiger Wassermanagement-Maßnahmen ermöglichen, die zu einer Planungs­sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe führen und damit die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen“, so Backhaus abschließend.

Die Landgesellschaft MV leitet das Verbundvorhaben, koordiniert und verantwortet die flächenbezogenen Aktivitäten von der Vorplanung, über die baulichen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung, Etablierung von Paludikulturen bis hin zur Bestandsführung. Die Universität Greifswald ist für die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen und die Rückkopplung der Ergebnisse in die flächenbezogenen Projektmaßnahmen verantwortlich.

Trotz langjähriger Forschungsarbeit stellt Paludikultur aktuell noch keine wirtschaftliche Alternative für landwirtschaftliche Betriebe dar. Neben benötigten Informationen zu langfristiger Bestandsentwicklung und -führung von Anbau- Paludikulturen, ist die Bewirtschaftung und Ernte nasser Flächen sowie die Verwertung der erzeugten Biomasse ein entscheidender Punkt der Wirtschaftlichkeit. Das Paludi-Pilotvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern soll dazu beitragen, Antworten auf pflanzenbauliche und Flächenmana­gement-Fragen zu erarbeiten, indem großflächig Paludikultur- Pilotflächen umgesetzt und wissenschaft­lich begleitet sowie Hemmnisse entlang der Produktions­kette beseitigt werden.