DigitalPakt

Alle öffentlichen Schulträger haben Anträge gestellt / Oldenburg: Ziel ist es, alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr große Schritte vorangekommen. Bis Ende November hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt.

Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.

„Mit dem Vorliegen aller Anträge haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allen Lehrkräften danke ich, dass sie trotz ihrer anderen Aufgaben Medienbildungskonzepte für ihre Schulen viel früher als ursprünglich vorgesehen erstellt haben.

Auch die Medienentwicklungspläne der Schulträger liegen weitestgehend vor. Erste Schulträger haben bereits die Fortschreibung begonnen. Dies zeigt, dass es allen Beteiligten wichtig ist, die Schulen mit digitalen Medien auszustatten.

Ziel ist es, bis Ende kommenden Jahres alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, geht es in den kommenden Wochen und Monaten darum, die digitale Technik zu beschaffen, zu installieren und die Einweisung zu organisieren“, sagte Oldenburg.

Medienbildungskonzepte und Medienentwicklungspläne zählen zu den Voraussetzungen, um eine Förderung über den DigitalPakt zu erhalten.

Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.

„Den Schulträgern bleibt also noch Zeit, den DigitalPakt umzusetzen. Das Land unterstützt sie dabei bestmöglich. Wir haben den Roll-Out-Plan angepasst, der vorsieht, wann welche Schule eine Förderung erhält. Außerdem haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

Das bedeutet, dass die Schulträger die digitale Technik bereits beschaffen können. Dies alles soll dazu beitragen, dass sie den DigitalPakt innerhalb der bestehenden Regelungen umsetzen können“, erläuterte die Bildungsministerin.

Der aktuelle Stand zum DigitalPakt Schule und seiner Zusatzprogramme gestaltet sich wie folgt:

  •  DigitalPakt – Basisprogramm

 Zur Verfügung stehende Mittel: ca. 110 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Volumen der Anträge: 107,4 Millionen Euro (97,6 Prozent)

Mittelbindung (Bewilligung): ca. 90,3 Millionen Euro (ca. 82,1 %)

  •  Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Alle Fördermittel konnten bereits bewilligt und ausgezahlt werden.

  •  Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Mit einer Bewilligung von ca. 10,7 Millionen Euro (98 Prozent) sind fast alle Mittel gebunden. Offen sind lediglich Anträge von Schulen in freier Trägerschaft.

  •  Förderprogramm „Administration“

Zur Verfügung stehende Mittel: 11 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Bislang liegen Anträge für 319 Schulen vor. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 4,6 Millionen Euro (41,9 Prozent).

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