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Kategorie: Bundestag/Regierung

Neuregelung im Mutterschutz bei Fehlgeburten

Mehr Unterstützung für Frauen in belastender Lage

Schwerin – Fast jede dritte Frau erleidet in Deutschland eine Fehlgeburt. Verlieren die Frauen in der frühen Phase der Schwangerschaft das Kind, haben sie bislang erst nach Ende des 6. Schwangerschaftsmonats Anspruch auf Mutterschutz. Das hat der Bundestag am gestrigen Abend geändert und diese Grenze auf die 13. Schwangerschaftswoche (SSW) abgesenkt.

Gesundheits- und Familienministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes erhalten endlich auch Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft Unterstützung, Hilfe und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen“, so Drese.

Zum 1. Juni werden gestaffelte Mutterschutzfristen eingeführt, die von einem Anspruch auf zwei Wochen ab der 13 SSW bis hin zu acht Wochen ab der 20 SSW reichen. „Viele betroffene Frauen befinden sich in einer besonders traumatischen Belastungssituation. Mit dem früheren Recht auf Mutterschutz erkennen wir gesellschaftlich an, dass es Raum und Zeit braucht, um einen schweren Schicksalsschlag wie eine Fehlgeburt zu verarbeiten“, so die Ministerin.

So seien psychische Symptome keine Seltenheit. Studien zeigen, dass in den vier bis sechs Wochen nach einer Fehlgeburt bis zu 20 Prozent der Betroffenen Symptome einer Depression aufweisen. Auch Angststörungen sind häufig (bis zu 32 Prozent). „Mit der gesetzlichen Neuregelung können Frauen selbstbestimmt entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht“, so Drese.

Die Ministerin stellte zudem das „beeindruckende Engagement“ von Natascha Sagorski heraus, die vor drei Jahren eine Petition gestartet und sich mit ihren eigenen Erfahrungen für eine Gesetzesänderung eingesetzt hatte. „Mehr als 70.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern hatte Sagorski hierfür zusammengetragen und das Thema aus der Tabuzone geholt“, so Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass es trotz der aufgeheizten Stimmung kurz vor der Bundestagswahl gelungen sei, fraktionsübergreifend die Gesetzesänderung im Bundestag zu beschließen. „Mein Dank geht an die Fachpolitikerinnen von SPD, CDU und Grüne, die sach- und zielorientiert die Rechte von Frauen gestärkt haben.“

Deutschland krisenfester machen

Dritter Bevölkerungsschutztag findet am 12. Juli 2025 in Rostock statt / Bundesinnenministern Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Pegel unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Schwerin – Mit den heutigen Unterschriften von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel ist es beschlossene Sache: Der dritte bundesweite Bevölkerungsschutztag findet am 12. Juli 2025 in Rostock statt. Wasser – von Wassermangel bis zu Hochwasserereignissen – ist das Schwerpunktthema in diesem Jahr. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung fand heute auf dem ehemaligen Feuerlöschschiff FLB 40-3 im Rostocker Hafen statt. Der Bevölkerungsschutztag wird gemeinsam vom Bundesinnenministerium, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgerichtet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, dass der Bevölkerungsschutztag am 12. Juli 2025 in Rostock stattfindet. Der Bevölkerungsschutztag zeigt, wie die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren, vom Technischen Hilfswerk (THW) und von Hilfsorganisationen für unsere Sicherheit sorgen und im Notfall Leben retten. Und Bürgerinnen und Bürger erfahren ganz praktisch, wie sie sich und ihre Familien besser vor Krisen- und Katastrophenfällen schützen können.

Wir müssen uns gegen Gefahren wie Extremwetter, Hochwasser, Waldbrände aber auch Cyberangriffe viel stärker als in der Vergangenheit wappnen. Deshalb haben wir Schutzmaßnahmen verstärkt und neue Warnsysteme eingeführt. Zugleich wollen wir in unserer gesamten Gesellschaft das Bewusstsein und die Vorbereitung für Krisenfälle stärken. Deshalb wirbt der Bevölkerungsschutztag von Bund und Ländern jetzt schon zum dritten Mal für die Schutzmaßnahmen des Staates, für das Ehrenamt, aber auch für die Vorsorge, die jeder selbst treffen kann. Auch der Bevölkerungsschutztag dient damit dazu, unser Land krisenfester und widerstandsfähiger zu machen.“

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Ich freue mich sehr, dass wir als Land den bundesweiten Bevölkerungsschutztag 2025 ausrichten werden – und anschaulich aufzeigen können, was unsere Bevölkerungs- und Katastrophenschützer leisten können.

Neben dem BBK, den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und den anerkannten Hilfsorganisationen werden viele weitere Einrichtungen und Organisationen sowie weitere Länder und Bundesministerien in Rostock dabei sein. Somit sind alle wichtigen Akteure für den Schutz unserer Bevölkerung an diesem Tag an einem Ort vereint. Beim Bevölkerungsschutztag 2025 wird sich alles um das Thema Wasser drehen: Wie verhalte ich mich bei Hochwasser? Wie sorge ich für einen Wasserausfall vor? Muss ich Trinkwasser bevorraten? Wie handle ich richtig bei Dürre? Die Akteure betrachten die ganze Bandbreite von ‚zu viel Wasser‘ bis ‚zu wenig Wasser‘ und bereiten für die Bürgerinnen und Bürger spannende und lehrreiche Angebote vor.“

Der bundesweite Bevölkerungsschutztag von Bund und allen Ländern in Mecklenburg-Vorpommern wird zu den vielfältigen Themen des Bevölkerungsschutzes informieren, bundesweit für das Thema sensibilisieren und Kenntnisse für Notfälle vermitteln. Besucherinnen und Besucher werden wieder selbst bei zahlreichen Angeboten der Akteure und Organisationen aus dem Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz mitwirken können.

Beteiligt sein werden Akteure wie die Polizei, Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und zahlreiche Hilfsorganisationen, weitere Einrichtungen und Organisationen sowie verschiedene Länder- und Bundesministerien.

Nach dem großen Erfolg der ersten Bevölkerungsschutztage 2023 in Potsdam und 2024 in Wiesbaden wird nun auch in Rostock der Bevölkerungsschutz erlebbar gemacht werden.

Über das Programm und die Akteure wird ab dem Frühjahr 2025 unter www.bevoelkerungsschutztag.de informiert.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aktiviert zentrale Anlaufstelle zur Bundestagswahl

Schwerin – Für die sogenannte „heiße Phase“ des Bundestagswahlkampfes und zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 selbst bereitet auch die Landespolizei ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor.

Zur gezielten Unterstützung wurde – wie bereits zur Kommunal- und Europawahl 2024 – eine zentrale telefonische Anlaufstelle eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Hinweise auf Straftaten oder andere relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl melden möchten. Landesverbände und Geschäftsstellen können diese Hinweise direkt an die zentrale Anlaufstelle weiterleiten. Hierfür hat Landespolizei zusammen mit dem Innenministerium zudem eine Handreichung erstellt. Diese bietet konkrete Informationen und weist Ansprechpartner zu, die in verschiedenen Situationen unterstützen.

„Mit der zentralen Anlaufstelle wird erneut ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt, das sich direkt an Kandidierende und Wahlkampfaktive richtet, die bei Unsicherheiten oder unklaren Vorfällen Rat suchen. Wir alle haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, zu verteidigen  und für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer und auf diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich für unsere Gesellschaft engagieren, sind absolut inakzeptabel. Solche Taten greifen nicht nur Einzelpersonen an, sondern auch die Werte und Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte zu bewahren, die Demokratie zu stärken und solchen Angriffen entschieden entgegenzutreten“, so Innenminister Christian Pegel.

Um die Sicherheit von Veranstaltungen im Wahlkampf zu gewährleisten, sind Polizei und Versammlungsbehörden mit den Veranstaltern im engen Austausch. Dies ermöglicht es der Polizei, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ein sicheres Umfeld für die Wahlkämpfenden zu schaffen. Beim Landeskriminalamt MV ist zudem erneut eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten.

Innenminister Christian Pegel: „Mit der Einrichtung dieser Anlaufstelle und den ergänzenden Maßnahmen unterstreicht die Landespolizei ihr Ziel, die Bundestagswahl sicher und geordnet zu begleiten und dabei allen Wahlbeteiligten Schutz und Unterstützung zu bieten.“

Höchste Sport-Auszeichnungen

Höchste Sport-Auszeichnungen des Bundes und des Landes an drei Vereine und zwei ehrenamtlich Aktive

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese verlieh am (heutigen) Montag drei Vereinen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ aufgrund ihres 100- bzw. 350-jährigen Bestehens. Außerdem konnte die Ministerin die „Sportplakette des Landes M-V“ an zwei ehrenamtlich Tätige im Sportbereich für ihre herausragendes Engagement überreichen.

Die höchste staatliche Auszeichnung im Sport für Sportvereine erhielten der Sportverein Dassow 24 e. V., die Schützenzunft Waren (Müritz) von 1674 e. V. und der Gnoiener Sportverein von 1924 e. V.

„Mit der Sportplakette des Bundespräsidenten wird die enorme Bedeutung der Sportvereine in unserem Land für unser Gemeinwesen unterstrichen“, betonte Drese bei der feierlichen Übergabe im Ministerium. Die Auszeichnung sei ein wichtiger Teil der Anerkennungskultur der Bundesrepublik Deutschland für das ehrenamtliche Engagement von Millionen von Menschen, ohne die das Gemeinschaftsleben, der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland nicht vorstellbar ist, so Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass eine Gemeinschaft Gleichgesinnter über 100 oder sogar 350 Jahre zusammenzuhalten, zu motivieren und Traditionen zu wahren eine außerordentliche Höchstleistung ist. „Ohne das engagierte und unermüdliche Wirken der Sportfunktionäre in mehreren Generationen könnten die Schützenzunft Waren (Müritz) von 1674 e. V., der Gnoiener SV von 1924 e. V. und der SV Dassow 24 e. V. heute nicht auf ihre erfolgreiche Bilanz zurückblicken“, sagte Drese.

Die Ministerin verlieh darüber hinaus Elke Glasow (Empor Stralsund und SV Medizin Stralsund) und Horst Zirzow (Traktor Groß Kiesow, Fußballverband Vorpommern-Greifswald und Kreissportbund Vorpommern-Greifswald) die Sportplakette des Landes.

Die Sportplakette ist die höchste Auszeichnung in Mecklenburg-Vorpommern, die im Bereich des Sports verliehen wird.

Drese: „Beide Ausgezeichneten haben über einen sehr langen Zeitraum neben Beruf und Familie ihr Leben ehrenamtlich hingebungsvoll und mit ganzer Kraft dem Sport gewidmet. Nach der Arbeit, an den Wochenenden, ja selbst an Feiertagen waren sie in verschiedensten Funktionen im Interesse des organisierten Sports viele Stunden unterwegs, haben aufwendige Veranstaltungen organisiert, Termine koordiniert, Kinder und Jugendliche trainiert und Erwachsene für eine dauerhafte aktive Betätigung begeistert. Für dieses großartige Engagement über viele Jahrzehnte im Sport möchten wir uns herzlich bedanken und es mit der Sportplakette des Landes würdigen.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Marine hat hohes Ansehen in M-V

Fleesensee – Auf dem Ball der Marine in Fleesensee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Rolle der Marine im Prozess der Deutschen Vereinigung verwiesen: „Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Dazu trägt auch die Marine in unserem Land bei. Sie zeigt, wie sehr der gelungene Zusammenschluss im militärischen Bereich zum Zusammenwachsen von Ost und West beigetragen hat.“

Bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern genieße die Marine ein hohes Ansehen, betonte Schwesig. „Das erleben wir bei der Hanse Sail in Rostock und bei vielen anderen Veranstaltungen im Land. Auch der Ball der Marine gehört dazu. Das ist eine gute Tradition und eine große Ehre für unser Land.“

Seit über 10 Jahren sei Mecklenburg-Vorpommern Sitz des Marinekommandos und des Inspekteurs der Marine. Das Marine-Führungszentrum ist in Rostock angesiedelt. In Parow hat MV mit der Marinetechnikschule die größte Ausbildungsstätte der Deutschen Marine hier im Land. Auch das Marinearsenal Warnowwerft ist im vollen Einsatz.

Anfang Februar wurde das größte Schiff der Marine, der Einsatzversorger „Bonn“, dort eingedockt, zählte die Regierungschefin auf. „Im Juni habe ich eine Heimatschutzübung der Bundeswehr besucht. Sie war Teil der großen NATO-Übung. Auch die Marine war natürlich beteiligt. Im Oktober hat der Stab Commander Task Force Baltic seinen Dienst aufgenommen. Die Aufstellung dieses Marinehauptquartiers mit multinationaler Beteiligung ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene.“

Marineangehörige seien oft monatelang im Einsatz. „Überall, wo sie sind, leisten sie uns und unserem Land einen großen Dienst. Ihre Arbeit verlangt hohen persönlichen Einsatz. Dafür gebührt ihnen und ihren Familien unser aller Dank und Respekt“, so die Regierungschefin.

Klarheit bei der Krankenhausreform

Schwerin – „Klarheit statt Verunsicherung: Mit dem heutigen Ergebnis im Bundesrat zur Krankenhausreform können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Abstimmungsergebnis.

Mit der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer kann das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Das schafft Planungssicherheit für alle. Ein Verweisen des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss hätte dagegen die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser über eine langfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert mit negativen Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung“, betonte Drese.

Die Ministerin hatte sich zuvor in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal für die Krankenhausreform und das KHVVG stark gemacht. „Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der Krankenhausversorgung durch die Stärkung der Grundversorgung in der Fläche, durch eine zielgerichtetere Planung von Leistungen mit der wir dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung besser begegnen können, durch die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern, durch dauerhaft zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung sowie für Sicherstellungshäuser und durch einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte auch, dass es nun darum gehe die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um das KHVVG im Umsetzungsprozess zu verbessern.

Drese: „Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht, der noch einmal auf einige wesentliche Punkte fokussiert, die nun weiterverfolgt werden sollten.“ Dieser Entschließungsantrag erhielt eine Mehrheit im Bundesrat.

Zu diesen Punkten gehören erstens eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Damit bekräftigen wir noch einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der Krankenhausreform stehen, diese aber noch weiterentwickelt und verbessert werden muss“, sagte Drese.