Krankenhausreform

Schwesig: Krankenhausreform soll Besonderheiten des Ostens berücksichtigen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der heutigen Konferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Bedeutung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum hervorgehoben.

„Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch unser medizinisches Personal. Die permanente Ökonomisierung macht unser Krankenhaussystem kaputt. Es muss um das Wohl der Patienten gehen und nicht um Gewinn. Deshalb fordern wir schon lange die Abschaffung der Fallpauschalen. In den ostdeutschen Ländern zeigt sich übrigens besonders deutlich, wie sich der demografische Wandel auf eine flächendeckende medizinische Versorgung auswirkt. Vor allem im ländlichen Raum ist diese Entwicklung spürbar“, sagte Schwesig. „Die Krankenhausstrukturreform muss diese Entwicklung berücksichtigen und darf nicht zu Lasten des Ostens gehen.“

Daher sei die Fachkräfteentwicklung, die Entwicklung neuer Berufsfelder und neuer Versorgungsformen in den ostdeutschen Ländern in besonderem Maße voranzutreiben. Zudem sei es notwendig, dem drohenden existentiellen Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen zu wirken.

„Dazu setzen wir uns für eine Erhöhung der Landarztquote ein. Ärztlicher Nachwuchs, der in den Regionen ausgebildet wird und dann im ländlichen Raum arbeitet: Das ist das Ziel. Die Zusammenarbeit von ambulant und stationär ist für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben darüber hinaus die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen. Schwesig: „Es ist richtig, dass soziale Aspekte bei der Umrüstung von Heizungen stärker berücksichtigen werden sollen und dass es keinen Umstiegszwang gibt.

Das ist auch eine Frage von gleichen Lebensverhältnisse in Ost und West, denn die Einkommen sind in Ostdeutschland immer noch deutlich niedriger als in den westdeutschen Bundesländern.“ Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Weiteres Thema war der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Manuela Schwesig erklärte dazu: „Sowohl grenzüberschreitende Projekte auf Schiene und Autobahn als auch konkret die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen werden von uns länderübergreifend gefordert. Die A20 ist bei uns im Norden eine entscheidende Lebensader. Das haben wir auch bei der Konferenz beschlossen. Wir ziehen hierbei an einem Strang.“

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Soziale Aspekte bei Heizungsumrüstung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Frage der Heizungsumrüstung intensiv beraten hat und soziale Aspekte dabei stärker berücksichtigen will. Ich bin vor allem froh, dass es keinen Umstiegszwang gibt“, sagte Schwesig in Schwerin.

Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Schwesig sagte weiter: „Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.“

Windkraftgipfel

Backhaus: Windkraftgipfel muss sich den Namen noch verdienen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Nachmittag zu einem Windkraftgipfel eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften tauschten sich über die Herausforderungen des geplanten Ausbaus der Windenergie an Land aus.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Minister Habeck die Akteurinnen und Akteure der Energie-Transformation an einen Tisch bittet, um sich auszutauschen. Doch wenn nur die alten Probleme und Herausforderungen erneut benannt werden, ist das erstmal nur eine schwache Brise.

Bis zum Folgegipfel muss das BMWK noch reichlich Hausaufgaben erledigen. Zuerst müssen die Netzentgelte angefasst werden. Es kann nicht angehen, dass die Menschen, die die Hauptlast der Transformation vor der eigenen Haustür erleben, die höchsten Strompreise bezahlen müssen. Das haben wir immer wieder angemahnt und ich bin gespannt, wie das in vier Wochen bis zur Neuauflage geändert werden wird. Schließlich geht es ja um Tempo.

Deswegen braucht es auch einen Pakt für Beschleunigung. Die Kosten für die Genehmigungsverfahren, die durch zusätzliches Personal auf Ebene der Kommunen und der Länder entstehen, dürfen nicht allein dort hängenbleiben. Hier ist der Bund gefordert. Und dann dürfen die Berliner Großstädter nicht vergessen, dass die Energiewende sich hauptsächlich in den ländlichen Räumen abspielen wird.

Welche Belastungen dort für die Menschen entstehen, wissen wir. Aber: Welchen Gewinn sollen sie dafür erhalten? Ich plädiere schon lange dafür, dass Sondertarife für Strom und Wärme in den betroffenen Kommunen für die Haushalte und Gemeindekassen erhältlich sein müssen. Hier erwarte ich Lösungen. Am Ende geht es auch darum, woher die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien kommen sollen.

Auch hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss endlich die verbliebenden Flächen der BVVG an die Länder übergeben, damit vor Ort Gestaltungs­spielraum genutzt werden kann. Ich bin gespannt auf den zweiten Windkraftgipfel, der noch vor dem Sommer stattfinden soll“, so Backhaus.

Brandkatastrophe Alt Tellin

Bund lässt Länder allein

Schwerin – Während der Debatte um den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen widerspricht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Vorwürfen der grünen Opposition. Das Land habe sehr wohl seine Hausaufgaben gemacht. Mangelhaft sei dagegen die Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

„Unmittelbar nach der Tragödie in Alt Tellin hat MV eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene beauftragt, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit klaren Forderungen habe wir uns auf allen Ebenen für konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Die wiederhole ich an dieser Stelle, weil wir bis heute kein Gehör und keine Unterstützung erfahren haben:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Aus Berlin höre ich dazu nichts. Das führt dazu, dass der Bestandsabbau bei den Tierhaltungen in Deutschland weitergeht. Das ist nicht hinzunehmen, denn Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge.

Wenn Tierhaltungen aus Deutschland ins ost- und südeuropäische Ausland abwandern, drohen uns Abhängigkeiten, wie wir sie auf dem Energiesektor gerade teuer abbauen wollen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sollte uns doch klar vor Augen geführt haben, dass Ernährungssicherheit und Wertschöpfung im eigenen Land wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie Deutschlands sein muss“, so Backhaus.

Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Schwerin – Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet.

Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

Hilfen für Firmen mit Heizöl, Holz oder Pellets

Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplantes Einlenken beim Bund 

Schwerin – Der Bund plant offenbar, nun doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Heizöl, Holz oder Pellets zuzulassen. Über einen entsprechenden Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages soll heute entschieden werden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Einlenken auf Bundesebene.

„Das ist das absolut richtige Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. Damit wird vor allem auch dem Druck der Bundesländer Rechnung getragen. Durch das Hin und Her in Berlin ist unnötig Zeit verloren worden.

Es ist umso wichtiger, dass Unternehmen mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets unter den Anwendungsbereich der geplanten Förderung fallen. Eins ist klar, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen – wie Verbraucherinnen und Verbraucher auch – weiter entlastet werden.

Entscheidend ist, dass die ursprünglich vereinbarte Unterstützung für Härtefallhilfen vollständig zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Besuch bei der Härtefallkommission M-V

Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V

Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.

„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“

Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.

„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.

Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

LNG-Terminal genehmigt

Backhaus übergibt Genehmigungs­bescheid für LNG-Terminal in Lubmin

Lubmin – In Anwesenheit des Bundeskanzlers Olaf Scholz und der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Lubmin an die Geschäftsführer der Deutschen ReGas Stefan Knabe und Ingo Wagner übergeben.

Der Antrag des Unternehmens sei in Rekordzeit entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz und des Bundes-LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe im Industriehafen Lubmin.

„Nach der Projektvorstellung Ende April haben sich unsere Leute in die Spur begeben und wichtige Vorarbeit geleistet. Der Vorhaben-Antrag erfolgte Mitte Juli und es folgte die sukzessive Vervollständigung der Antragsunterlagen. Anfang November startete die Behördenbeteiligung und heute können wir die Genehmigung für den Betrieb erteilen – sechs Monate nach Antragstellung. Das ist wirklich Lichtgeschwin­digkeit und ich danke allen am Verfahren Beteiligten für die konsequente konzentrierte Arbeit. Damit wurden hier Maßstäbe gesetzt.

Denn: Trotz aller Geschwindigkeit wurde gründlich gearbeitet. Die Einwendungen von Bürgern und Verbänden wurden ernst genommen und eingehend geprüft. Die Prüfungen haben ergeben, dass der Bodden nicht durch einge­leitetes Kühlwasser in Mitleidenschaft gezogen wird. Es werden auch keine Biozide in das sensible Gewässer eingeleitet, wie das an anderen Standorten von Regasifizierungsanlagen der Fall ist.

Auch das angrenzende FFH- und Vogelschutzgebiet wird nicht beeinträchtigt. Der Genehmigungsbescheid enthält 112 Nebenbestimmungen, die dem Naturschutz und der Brandverhütung dienen. Mir persönlich war wichtig, dass die Anlage wasserstofffähig geplant wird. Denn LNG kann nur als eine Brückentechnologie betrachtet werden. Wir wollen und müssen weg von fossilen Energieträgern. Deswegen wird die Anlage hier auch nur bis zum Ende des Jahres 2031 genehmigt. Auch das war mir wichtig“, so Minister Backhaus.

Die Ansiedlung eines derart großen Projektes bleibe aber auch nicht ohne Nebenwirkungen, stellt der Minister fest.

„Derzeit laufen Schallmessungen durch unser Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (LUNG), weil sich Bürgerinnen und Bürger aus den Nachbargemeinden über Immissionen beschweren, die ihren Ursprung im Industriehafen haben könnten.

Wir gehen dem auf den Grund, das habe ich den Anwohnerinnen und Anwohnern heute Morgen bei einem gemeinsamen Frühstück versprochen. Sollte die Regasifizierungsanlage ursächlich für die Belästigung der Menschen sein, werden schallmindernde Auflagen folgen“, erklärt Backhaus. Es sei wichtig, dauerhaft für die Akzeptanz des Standortes zu sorgen. Deswegen wurde verabredet, regelmäßig miteinander in Kontakt zu treten, um sich gegenseitig über die Entwicklung vor Ort auf dem Laufenden zu halten.

Für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa sei der Standort Lubmin auch in Zukunft unverzichtbar, betont Minister Backhaus.

„Lubmin ist ein wichtiger Knotenpunkt im deutschen Gasnetz und wird es mindestens mittelfristig bleiben. Die großen Gasleitungen EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), NEL (Nordeuropäische Erdgas-Leitung), und OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung) sind miteinander verknüpft und verteilen das Gas aus der Ostsee und aus dem Westen weiter im deutschen Netz. Dazu kommen Seekabel wie zum Beispiel „Ostwind 2“ für den Offshore-Windstrom aus den Windparks „Arcadis Ost 1“ und „Baltic Eagle“.

Der Standort wird sich in Richtung Grüner Wasserstoff weiterentwickeln und im Zuge der Transformation der Energieversorgung eine wichtige Rolle spielen“, so Minister Backhaus abschließend.

Aufhebung der Maskenpflicht

Schwerin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am (heutigen) Freitag angekündigt, dass die bundesweite Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar vorzeitig ausgesetzt wird. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt: „Die Bundesregierung schätzt die Coronalage ebenso wie wir in Mecklenburg-Vorpommern als stabil ein. Die Corona-Infektionszahlen und die Hospitalisierungsinzidenz sind kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb ist die vorzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr folgerichtig“, betonte Drese.

Die Ministerin hob insbesondere hervor, dass mit dem Nachziehen des Bundes ein Regelungs-Flickenteppich verhindert werde. „Wir haben jetzt eine klare und gut kommunizierbare Regelung: am 2. Februar gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im öffentlichen Fernverkehr als auch im ÖPNV keine Maskenpflicht mehr“, verdeutlichte Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Dienstag beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) ebenfalls zum 2. Februar auszusetzen.

Drese: „Eigenverantwortung bleibt gerade jetzt dennoch wichtig. Das Corona-Virus ist weiterhin gefährlich. Deshalb ist es sinnvoll, in vollen Bussen und Bahnen auch nach dem 2. Februar freiwillig weiter Maske zu tragen und auf ausreichenden Hygieneschutz zu achten.“

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Einführung eines Deutschland-Tickets

Schwerin – Am Dienstag hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Einführung eines Deutschland-Tickets für 49-Euro.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig: Das Deutschland-Ticket kommt. Die Kosten von drei Milliarden Euro pro Jahr werden zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Nach Auffassung der Länder gilt dies auch für etwaige Mehrkosten.

Ein dauerhaft geltendes Deutschland-Ticket muss vernünftig abgestimmt werden, denn die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Es muss von Anfang an funktionieren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen. Ziel ist es, am ersten April des kommenden Jahres mit dem Deutschland-Ticket zu starten.“

Verkehrsminister Meyer machte weiter deutlich, dass vor allem Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern mehr Regionalisierungsmittel benötigen: „Wichtig ist den ersten Schritt vor dem zweiten zu machen, das heißt, zuerst die Finanzierung des ÖPNV auf sichere Füße zu stellen, damit dann das Deutschland-Ticket ein Erfolg wird.

Entscheidend dafür ist, dass das Angebot im ländlichen Raum verkehrlich aufrechterhalten beziehungsweise ausgebaut wird. Dazu brauchen wir eine starke Finanzierung durch Regionalisierungsmittel vom Bund. In Mecklenburg-Vorpommern ist vorgesehen, im Jahr 2024 ein Rufbussystem einzuführen. Auf diese Weise können die Menschen beispielsweise mit dem jeweiligen Fahrzeug in das nächste Unterzentrum gefahren werden, um dann das bestehende ÖPNV-System weiter zu nutzen.

Wir wollen eine vernünftige Vernetzung im ländlichen Raum hinbekommen. Das darf nicht zu Lasten der Kommunen, Verkehrsunternehmen und somit auch letztendlich der Kunden im ÖPNV gehen.“

Deutschlandtakt wird fortgeschrieben

Schwerin – Anlässlich der Regionalkonferenz zum Deutschlandtakt informiert Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesverkehrsministerien aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen darüber, was der Deutschlandtakt der Region Nord-Ost bringt und wie es weitergeht.

Der Deutschlandtakt macht die Schiene fit für die Zukunft. Er ist der zentrale Kompass für die infrastrukturelle Weiterentwicklung des Schienennetzes. Ziel ist eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur. Um das zu erreichen, vollzieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit allen Beteiligten einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturplanung und überführt diesen in einen Regelprozess. Der Ansatz ist „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“.

Der Deutschlandtakt bringt für die Region Nord-Ost zahlreiche Verbesserungen auf die Schiene. Diese werden Schritt für Schritt wirksam, sichtbar und erfahrbar. Das hat Staatssekretär Schnorr am Montag bei der vierten und letzten Regionalkonferenz in diesem Jahr im Hamburger Bahnhof in Berlin festgestellt.

Staatssekretär Schnorr: „Der Deutschlandtakt als Gesamtstrategie ermöglicht durch engere Takte, besser aufeinander abgestimmte Anschlüsse und Systemtrassen im Güterverkehr eine noch engere Vernetzung der Regionen. Damit stärken wir nicht nur den Verkehrsträger Schiene, sondern fördern gleichzeitig attraktive, integrierte Mobilitäts- und Gütertransportkonzepte. Mit der anstehenden Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt integrieren wir beispielsweise weiterentwickelte Nahverkehrskonzepte der Länder in die strategische Langfristplanung und optimieren so das bundesweite Taktsystem weiter. Gleichzeitig überführen wir den Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung in einen Regelprozess.“

Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch: „Der Deutschlandtakt ist ein Gewinn für die regionale und überregionale Mobilität und den Klimaschutz. Davon profitieren die Menschen in der Hauptstadtregion spürbar. Denn der im Infrastrukturprojekt i2030 vorgesehene Ausbau zwischen Spandau und Nauen ist Teil des Deutschlandtakt-Korridors Hamburg – Berlin, der nun vom Bund finanziert werden soll. Das ist ein großer Erfolg für das gemeinsame ÖPNV-Ausbau-Projekt i2030 von Berlin und Brandenburg. Mit zusätzlichen Gleisen wird das Schienennetz stabiler und zuverlässiger. In Verbindung mit attraktiven Tarifen und Takten wird es für immer mehr Fahrgäste eine Option, das Auto stehen zu lassen und mit dem Zug zu fahren – so funktioniert die Mobilitätswende.“

Brandenburgischer Verkehrsminister Guido Beermann: „Der Deutschlandtakt mobilisiert Bund und Länder, das Schienennetz für die Zukunft zu wappnen. Nur mit einem attraktiven Netz werden viel mehr Menschen für den Schienenverkehr gewonnen. Mit rund 30 % mehr Bahnangebot in den Netzen ´Elbe-Spree´ und ´Lausitz´ ab Fahrplanwechsel 2022 ist der gemeinsame Verkehrsverbund von Brandenburg und Berlin schon heute in der Vorreiterrolle. Bis 2031 werden wir das SPNV-Angebot in Brandenburg im Vergleich zu 2017 sogar um 45 % erhöhen. Für den notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur stehen wir als aktive Partner an der Seite des Bundes. Mit dem Planungsprojekt i2030 für die Hauptstadtregion und der gemeinsamen Task Force zur Weiterentwicklung des Knotens Berlin werden die Grundlagen für mehr Angebote auf der Schiene geschaffen. Durch eine gesicherte Bundesfinanzierung und beschleunigte Planung können wir schnell in die Umsetzung kommen.“

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir wollen eine bezahlbare, klimafreundliche, attraktive und sichere Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern, die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Gästen genutzt werden kann. Dafür ist eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur Voraussetzung. Mit dem Deutschlandtakt gehen wir gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Ländern aus der Region Nord-Ost die richtigen Schritte, um erhebliche Verbesserungen auf der Schiene zu erreichen.“

Der Deutschlandtakt ist kein abstraktes Ziel, sondern wird Schritt für Schritt konkreter: Auf dem Wege zum Deutschlandtakt befinden sich derzeit Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene mit einem Investitionsvolumen von rund 16 Mrd. Euro in der Region Nord-Ost in der Planung bzw. Umsetzung. Dies betrifft unter anderem die Knoten Berlin, Halle, Magdeburg oder Neustrelitz sowie die Achsen Berlin – Dresden – Prag, Leipzig – Dresden, Stendal – Magdeburg – Halle, Berlin – Stralsund, Leipzig – Chemnitz oder Lübeck – Schwerin – Rostock – Stralsund. Der Bund begrüßt dabei die Initiativen und Planungsvorbereitungen der Länder – wie unter anderem im Projekt i2030 – damit Planungen des Bundes und der Länder sinnvoll ineinandergreifen und die Weiterentwicklung des Schienennetzes schnell voranschreitet.