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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Marine hat hohes Ansehen in M-V

Fleesensee – Auf dem Ball der Marine in Fleesensee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Rolle der Marine im Prozess der Deutschen Vereinigung verwiesen: „Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Dazu trägt auch die Marine in unserem Land bei. Sie zeigt, wie sehr der gelungene Zusammenschluss im militärischen Bereich zum Zusammenwachsen von Ost und West beigetragen hat.“

Bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern genieße die Marine ein hohes Ansehen, betonte Schwesig. „Das erleben wir bei der Hanse Sail in Rostock und bei vielen anderen Veranstaltungen im Land. Auch der Ball der Marine gehört dazu. Das ist eine gute Tradition und eine große Ehre für unser Land.“

Seit über 10 Jahren sei Mecklenburg-Vorpommern Sitz des Marinekommandos und des Inspekteurs der Marine. Das Marine-Führungszentrum ist in Rostock angesiedelt. In Parow hat MV mit der Marinetechnikschule die größte Ausbildungsstätte der Deutschen Marine hier im Land. Auch das Marinearsenal Warnowwerft ist im vollen Einsatz.

Anfang Februar wurde das größte Schiff der Marine, der Einsatzversorger „Bonn“, dort eingedockt, zählte die Regierungschefin auf. „Im Juni habe ich eine Heimatschutzübung der Bundeswehr besucht. Sie war Teil der großen NATO-Übung. Auch die Marine war natürlich beteiligt. Im Oktober hat der Stab Commander Task Force Baltic seinen Dienst aufgenommen. Die Aufstellung dieses Marinehauptquartiers mit multinationaler Beteiligung ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene.“

Marineangehörige seien oft monatelang im Einsatz. „Überall, wo sie sind, leisten sie uns und unserem Land einen großen Dienst. Ihre Arbeit verlangt hohen persönlichen Einsatz. Dafür gebührt ihnen und ihren Familien unser aller Dank und Respekt“, so die Regierungschefin.

Klarheit bei der Krankenhausreform

Schwerin – „Klarheit statt Verunsicherung: Mit dem heutigen Ergebnis im Bundesrat zur Krankenhausreform können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Abstimmungsergebnis.

Mit der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer kann das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Das schafft Planungssicherheit für alle. Ein Verweisen des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss hätte dagegen die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser über eine langfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert mit negativen Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung“, betonte Drese.

Die Ministerin hatte sich zuvor in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal für die Krankenhausreform und das KHVVG stark gemacht. „Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der Krankenhausversorgung durch die Stärkung der Grundversorgung in der Fläche, durch eine zielgerichtetere Planung von Leistungen mit der wir dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung besser begegnen können, durch die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern, durch dauerhaft zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung sowie für Sicherstellungshäuser und durch einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte auch, dass es nun darum gehe die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um das KHVVG im Umsetzungsprozess zu verbessern.

Drese: „Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht, der noch einmal auf einige wesentliche Punkte fokussiert, die nun weiterverfolgt werden sollten.“ Dieser Entschließungsantrag erhielt eine Mehrheit im Bundesrat.

Zu diesen Punkten gehören erstens eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Damit bekräftigen wir noch einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der Krankenhausreform stehen, diese aber noch weiterentwickelt und verbessert werden muss“, sagte Drese.

Bundesrat beschließt Krankenhausreform

Schwerin – Die Krankenhausreform hat heute den Bundesrat passiert. „Es ist wichtig, dass die Reform jetzt kommt. Sie sichert alle Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ab und wird die Finanzausstattung der Krankenhäuser und die Qualität für die Patienten verbessern. Das gilt für die großen Universitätskliniken genauso wie für unsere kleineren Krankenhäuser auf dem Land. Es wird auch in die Krankenhäuser investiert“, erklärte Schwesig.

„Die Sockelfinanzierung und die Sicherstellungszuschläge sind wichtige Schritte nach vorn. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind auch dank unserer Sozialministerin Stefanie Drese noch einmal deutliche Verbesserungen erzielt werden. Natürlich weiß ich, dass es noch weitergehende Wünsche gibt. Deshalb haben wir gemeinsam mit Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht. Das sind Punkte, über die wir mit der nächsten Bundesregierung sprechen wollen. Es ist gut, dass es jetzt keinen Stillstand gibt“, sagte Schwesig weiter.

Außerdem brachte Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse in den Bundesrat ein. „Es war richtig, dass sich Deutschland eine Schuldenregel gegeben hat. Denn wir haben Verantwortung gegenüber kommenden Generationen“, sagte Schwesig.

Gleichzeitig habe sich die bestehenden Regeln als nicht flexibel erwiesen. Deutschland habe einen Investitionsbedarf von 400 bis 600 Milliarden Euro. „Dafür brauchen wir eine Reform der Schuldenbremse. Wir müssen investieren können“, sagte Schwesig und nannte als Beispiele Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, Infrastruktur, Energiewende und Bildung. Es gehe um eine Reform, nicht um eine Abschaffung der Schuldenregel. Konsum und Verwaltungsausgaben müssten hingegen weiter begrenzt werden.

In den letzten Monaten hätten sich verschiedene Ministerpräsidenten aus SPD und CDU für eine Reform der Schuldenbremse ausgesprochen. „Ich hoffe, dass wir parteiübergreifend eine gemeinsame Lösung finden.“

Der Antrag sieht neben einer Reform der Schuldenbremse auch die Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ vor. Er wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Dringliche Vorhaben des Bundes

Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.

Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Schwesig/Oldenburg: Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßen den Beschluss des Bundestages zum dritten Kita-Qualitätsgesetz. Am gestrigen Abend hatte sich das Parlament mehrheitlich auf eine Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes geeinigt.

Die Länder erhalten vom Bund in den kommenden zwei Jahren insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität bei der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kitas weiter zu verbessern.

„Wir halten unser Versprechen: Die Kita in Mecklenburg-Vorpommern bleibt beitragsfrei. Uns ist aber auch eine gute Qualität wichtig. Deshalb ist es gut, dass der Bund sich weiter an die Kita-Finanzierung beteiligt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Der Bund unterstützt die Länder weiterhin bei der Kita-Finanzierung. Mit dem Beschluss steht nun der rechtliche Rahmen fest. Die Mittel werden wir weiterhin in die Qualität investieren, zum Beispiel in die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher einsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In den nächsten Wochen führen wir Gespräche mit der Bundesregierung, um über die genaue Umsetzung zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt“, betonte Oldenburg. Im Jahr 2024 erhält das Land über das Kita-Qualitätsgesetz Bundesmittel in Höhe von 37,6 Millionen Euro.

Auch an der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. „In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei. Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort.

Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. Auch bisher ist die beitragsfreie Kita schon überwiegend mit Landesmitteln finanziert worden. Bis Ende 2025 kann die Landesregierung Bundesmittel auch für die Beitragsfreiheit einsetzen.

Hier haben wir im Sommer mit der Bundesregierung einen Kompromiss erzielt. Ab 2026 setzen wir die Bundesmittel dann wie geplant für die Verbesserung der Qualität in der Kita ein“, erläuterte Oldenburg.