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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Schwesig/Oldenburg: Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßen den Beschluss des Bundestages zum dritten Kita-Qualitätsgesetz. Am gestrigen Abend hatte sich das Parlament mehrheitlich auf eine Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes geeinigt.

Die Länder erhalten vom Bund in den kommenden zwei Jahren insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität bei der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kitas weiter zu verbessern.

„Wir halten unser Versprechen: Die Kita in Mecklenburg-Vorpommern bleibt beitragsfrei. Uns ist aber auch eine gute Qualität wichtig. Deshalb ist es gut, dass der Bund sich weiter an die Kita-Finanzierung beteiligt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Der Bund unterstützt die Länder weiterhin bei der Kita-Finanzierung. Mit dem Beschluss steht nun der rechtliche Rahmen fest. Die Mittel werden wir weiterhin in die Qualität investieren, zum Beispiel in die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher einsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In den nächsten Wochen führen wir Gespräche mit der Bundesregierung, um über die genaue Umsetzung zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt“, betonte Oldenburg. Im Jahr 2024 erhält das Land über das Kita-Qualitätsgesetz Bundesmittel in Höhe von 37,6 Millionen Euro.

Auch an der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. „In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei. Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort.

Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. Auch bisher ist die beitragsfreie Kita schon überwiegend mit Landesmitteln finanziert worden. Bis Ende 2025 kann die Landesregierung Bundesmittel auch für die Beitragsfreiheit einsetzen.

Hier haben wir im Sommer mit der Bundesregierung einen Kompromiss erzielt. Ab 2026 setzen wir die Bundesmittel dann wie geplant für die Verbesserung der Qualität in der Kita ein“, erläuterte Oldenburg.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Beschleunigung des militärischen Bundesbaus

Berlin – Am 23. September fand die zweite Sitzung des Bund-Länder-Gremiums Infrastruktur im Bundesverteidigungsministerium statt. An der Fachkonferenz nahm Finanzminister Dr. Heiko Geue für Mecklenburg-Vorpommern teil, der für die bauliche Umsetzung von militärischen Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern politisch verantwortlich ist. Ziel des Austausches war die Beschleunigung von militärischen Bauvorhaben in Deutschland, um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken. Das Land baut in Organleihe für den Bund, also auch für die Bundeswehr.

„Ich danke dem Bundesverteidigungsminister und seinem Ministerium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Monate. Gemeinsames schnelleres Bauen ist dringend notwendig, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands rasch zu steigern“, sagt Dr. Geue nach der Sitzung.

In den letzten Monaten konnten Bund und Länder insgesamt 38 konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung und Straffung von Bauvorhaben identifizieren. Dazu gehören unter anderem:

  • ein verbesserter Informationsaustausch über eine spezielle Informationsplattform,
  • die Aufstellung verbindlicher Bedarfe beim Besteller, die im Verlauf des Bauprozesses nicht mehr verändert werden sollen,
  • Vergabeerleichterungen, die schlüsselfertiges Bauen anstelle von gesonderten Ausschreibungen von Einzelaufträgen ermöglichen, und
  • die Entlastung der Bauverwaltung bei Kleinstaufträgen.

„Die Beschleunigungsmaßnahmen sind eine Blaupause für beschleunigtes Bauen, auch außerhalb der Bundeswehr. Weniger Bürokratie, mehr Standardisierung, mehr Informationsaustausch und gegenseitiges Vertrauen sind eine attraktive Mischung, mit der Fortschritt möglich ist und die wir jetzt gemeinsam leben wollen“, ergänzt Finanzminister Dr. Geue.

Bewegung bei den Netzentgelten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Sommerschnack der Vereinigung der Unternehmensverbände die Pläne der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur begrüßt, zu einer gerechteren Verteilung der Stromkosten zu kommen.

„Ein Thema, für das wir uns seit vielen Jahren gemeinsam einsetzen, ist eine gerechtere Verteilung der Stromkosten“, sagte Schwesig an die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft gewandt. „Es kann nicht sein, dass Länder, die wie Mecklenburg-Vorpommern beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen, dafür auch noch höhere Stromkosten zahlen müssen. Das ist eine ungerechte Belastung der Bürgerinnen und Bürger und auch der Unternehmen unseres Landes.“

Es habe lange gedauert. Aber jetzt gebe es Bewegung bei diesem Thema. „Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte vorgelegt, um zu einer gerechteren Verteilung der Stromkosten kommen. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern viele Jahre eingesetzt. Die Details werden noch bekannt gegeben. Aber wir können heute schon sagen: Die Vorschläge werden insgesamt zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und auch der Wirtschaft unseres Landes führen. Und das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für unser Land“, sagte die Ministerpräsidentin.

Weitere Schritte müssten folgen. „Ich halte es für falsch, dass der Ausbau der Stromnetze auf die Bürger und die Wirtschaft umgelegt wird. Das Straßennetz wird aus Steuern finanziert. Wir brauchen ein anderes Konzept, um zu einer dauerhaften Absenkung der Strompreise zu kommen“, so Schwesig.

Die Ministerpräsidentin dankte in ihrer Rede den Vertreterinnen und Vertretern für die gemeinsamen Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. „Es sind schwierige Zeiten für die Wirtschaft“, sagte Schwesig. Dennoch zeige sich die Wirtschaft des Landes robust. „Wir hatten in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer: 3,3 Prozent. Das sei in erster Linie der Verdienst der Unternehmen des Landes und ihrer Beschäftigten.

„Für uns als Landesregierung ist es die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft weiter voranzubringen. Arbeitsplätze mit guten Löhnen zu schaffen und zu sichern“, sagte die Ministerpräsidentin mit Blick auf die noch folgenden Jahre der Wahlperiode. Die Landesregierung investiere gezielt in die Zukunft des Landes. „Wir sind mit 17 Prozent auch das Bundesland mit der höchsten Investitionsquote im aktuellen Landeshaushalt.“

Investiert werde beispielsweise in den Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Verkehrswege, der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft. „Wir bleiben außerdem bei unserem strategischen Schwerpunkt in der Gesundheitswirtschaft. In diesem Bereich haben wir in MV mit mehr als 170.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 6,8 Milliarden Euro den höchsten Anteil aller Bundesländer an den gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten nochmal um 3,4 Prozent gewachsen“, betonte Schwesig.

Eine gemeinsame Herausforderung für Regierung und Wirtschaft sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs. „Wir freuen uns über den Ausbildungsstart und über alle Jugendlichen, die sich für eine Berufsbildung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Die duale Berufsausbildung ist genauso wichtig und genauso wertvoll wie ein Studium. Und ich sage herzlichen Dank an alle Unternehmen, die ausbilden. Sie sichern damit den Fachkräftebedarf der Zukunft“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land unterstütze die Fachkräftesicherung beispielsweise mit der Praktikumsprämie im Handwerk, das Azubi-Ticket und der beitragsfreien Kita in Mecklenburg-Vorpommern. „Aufgabe der Arbeitgeber ist es, mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen für Fachkräfte attraktiv zu sein.“

Apotheken-Reformgesetz

Land setzt sich für Änderungen beim geplanten Apotheken-Reformgesetz des Bundes ein

Schwerin – Die Landesregierung sieht erheblichen Veränderungsbedarf am bisher vorliegenden Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes der Bundesregierung. Das machte Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Freitag anlässlich ihres Besuchs der Cothenius-Apotheke in Anklam deutlich. Das Landesgesundheitsministerium sei dazu im konstruktiven Austausch mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband MV, aber auch mit einzelnen Apothekerinnen und Apothekern.

„Wir unterstützen das Ziel des Bundes, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um Apotheken gerade im ländlichen Raum zu stärken. Allerdings darf das nicht zulasten der Qualität gehen. Eine Apotheke kann nur mit hochqualifizierten Fachpersonal geführt werden“, benannte Grimm einen wesentlichen Kritikpunkt ihres Ministeriums. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Öffnung und der Betrieb einer Apotheke in Abwesenheit eines Apothekers würde insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung darstellen, so Grimm.

Ausdrücklich sprach die Staatssekretärin sich auch für eine angemessene Erhöhung des Apotheken-Honorars aus. „Die Vergütungen müssen an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu sichern“, verdeutlichte Grimm die Position des Landes.

Weiteren Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht Grimm bei der Honorierung von Teildiensten im Rahmen des Nacht- und Notdienstes. „Hier muss den Ländern gesetzlich ermöglicht werden, die regionalen Besonderheiten bei der Festlegung der Notdienstpläne zu beachten“, sagte Grimm. In Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Teildienste bewährt und seien etablierter Teil der Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten. „Eine Vergütung dieser Teildienste ist zur Stärkung von Apothekenstandorten gerade in dünnbesiedelten Regionen unbedingt erforderlich“, so die Staatssekretärin.

Grimm: „Die fast 1.000 Apothekerinnen und Apotheker in den derzeit 363 öffentlichen Apotheken stellen zuverlässig die gute Arzneimittelversorgung in Mecklenburg- Vorpommern sicher. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, setzen wir uns gemeinsam mit den Standesvertretungen der Apothekerschaft im Land für Verbesserungen am Referentenentwurf des Bundes ein. Die Nicht-Verabschiedung des Apotheken-Reformgesetzes in dieser Woche im Bundeskabinett, zeigt, dass auch innerhalb der Bundesregierung offensichtlich noch Beratungsbedarf besteht.“

Kita und Hort bleiben auch künftig beitragsfrei

Oldenburg: Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in die Chancengerechtigkeit – gebührenfreie Bildung, Erziehung und Förderung bleibt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt der Besuch der Kita, des Hortes und auch des Ferienhortes beitragsfrei.  “Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium – in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei.

Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen”, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land 2024 Mittel in Höhe von 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.

“Wir investieren zusätzlich auch weiterhin in Qualitätsmaßnahmen. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt und mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels werden es in den nächsten Monaten weitere 1200 Fachkräfte sein, mit denen wir in die Bildung, Förderung und Betreuung in der Kindertagesförderung investieren”, so die Ministerin.